Welches Tempo ist auf eidgenössischen Strassen erlaubt?
Das Tempolimit auf Autobahnen hat in der Schweiz eine lange Tradition. Bereits in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts wurde probeweise eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h eingeführt. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung hat sich auf den Autobahnen aber nicht durchsetzen können und wurde daher auf 120 km/h erhöht.
Nach rund zehn Jahren wurde dieses Limit dann gegen die heute noch gültige Beschränkung von 120 km/h auf Autobahnen ersetzt. Doch nicht nur auf den Autobahnen, sondern auch auf allen anderen Strassen des Landes gelten Vorschriften zu den Höchstgeschwindigkeiten.
Diese generellen Begrenzungen können streckenweise durch zusätzliche Regelungen noch weiter herabgesetzt werden. Zum Beispiel dann, wenn Baustellen oder Schulen am Strassenrand ein geringeres Tempo erfordern. Auf Autobahnen ist eine Absenkung bis auf 60 km/h möglich.
Die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten wird ständig überwacht. Dazu gibt es zum Beispiel ortsfeste Messeinrichtungen, die auf Autobahnen oft in der Mitte installiert sind und von dort in beide Richtungen blitzen können. Ausserdem gibt es mobile Geschwindigkeitskontrollen, die an wechselnden Stellen stattfinden und mit Hilfe von Laser- oder Radargeräten durchgeführt werden.
Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz auf Autobahnen
Auf allen Autobahnen der Schweiz darf die Geschwindigkeit von 120 km/h nicht überschritten werden. Diese Beschränkung gilt für Personenwagen, Wohnmobile und Motorräder. Busse und die meisten
Pkw mit Anhänger dürfen nicht schneller als 100 km/h fahren.
Die zulässige Geschwindigkeit für ein Auto mit Anhänger hängt auf Autobahnen tatsächlich vom Anhänger ab. Ist der Anhänger technisch nicht für eine Geschwindigkeit von 100 km/h freigegeben, sinkt die erlaubte Geschwindigkeit für das Gespann auf 80 km/h. Für Lkw gilt grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h - mit und ohne Anhänger.
Geschwindigkeitsüberschreitungen werden bis zu einer gewissen Grenze mit Geldbussen bestraft. Die Höhe richtet sich nach der Differenz zwischen der erlaubten und der festgestellten Geschwindigkeit.
- Differenz zwischen 1 und 5 km/h: 20,00 CHF
- Differenz zwischen 6 und 10 km/h: 60,00 CHF
- Differenz zwischen 11 und 15 km/h: 120,00 CHF
- Differenz zwischen 16 und 20 km/h: 180,00 CHF
- Differenz zwischen 21 und 25 km/h: 260,00 CHF
Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz ausserorts
Auf Autostrassen ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h für Pkw, Wohnmobile und Motorräder vorgeschrieben. Für alle anderen gelten 80 km/h als verbindlich. Autostrassen sind Nationalstrassen, die ausschliesslich Motorfahrzeugen vorbehalten sind.
Abseits von Autostrassen gilt ausserorts ein generelles Limit von 80 km/h für alle Verkehrsteilnehmer. Überschreitungen werden mit den folgenden Geldbussen geahndet:
- Differenz zwischen 1 und 5 km/h: 40,00 CHF
- Differenz zwischen 6 und 10 km/h: 100,00 CHF
- Differenz zwischen 11 und 15 km/h: 160,00 CHF
- Differenz zwischen 16 und 20 km/h: 240,00 CHF
Für die Höhe der Geldbussen ist unerheblich, ob die Höchstgeschwindigkeiten auf Autostrassen überschritten wurden oder nicht.
Höchstgeschwindigkeit in der Schweiz in Ortschaften
Innerorts liegt die allgemeine
Geschwindigkeitsbeschränkung bei 50 km/h. Sie gilt fahrzeugunabhängig. Dazu kommen Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen, in denen maximal 20 km/h erlaubt sind. Die Geldbussen für eine Überschreitung staffeln sich wie folgt:
- Differenz zwischen 1 und 5 km/h: 40,00 CHF
- Differenz zwischen 6 und 10 km/h: 120,00 CHF
- Differenz zwischen 11 und 15 km/h: 250,00 CHF
Folgen von Geschwindigkeitsüberschreitungen
Jede Überschreitung, die oberhalb der genannten Rahmen liegt, wird in der Schweiz nicht mit einer einfachen Geldbusse sanktioniert. In Fällen schwerer Geschwindigkeitsübertretungen erwartet den Fahrer eine
Anzeige, die anschliessend zu einem Strafverfahren führt.
Eine Folge davon ist immer ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens einmonatiger Dauer. Dazu kommt eine Geldstrafe. Strafen für Übertretungen können ab 25 km/h innerorts, 30 km/h ausserorts und 35 km/h auf Autobahnen in das Strafregister eingetragen werden. Die Verfehlungen bleiben für bestimmte Fristen dort ersichtlich.
Wer in dieser Zeit einmal einen Privatauszug benötigen sollte, weil er sich z. B. um eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz bewirbt, kann sich darauf verlassen, dass die eingetragenen Strafen dort auch aufgeführt sein werden. Geschwindigkeitsdelikte in der genannten Grössenordnung gehören ausdrücklich zu den Verfehlungen, die sogar in einem Privatauszug aus dem Strafregister aufgeführt werden.
Im Wiederholungsfall sprechen die Gerichte in der Regel längere Fahrverbote und höhere Geldstrafen aus. Wer innerhalb von fünf Jahren zweimal wegen schwerer Verkehrsdelikte verurteilt wurde, muss seinen Führerausweis für mindestens ein Jahr abgeben. Freiheitsstrafen sind ausserdem möglich.
Notorische Raser haben aber noch deutlich härtere Konsequenzen zu befürchten. In solchen Fällen kann der Führerausweis sofort für unbestimmte Zeit entzogen werden. In dieser Zeit erfolgt eine verkehrspsychologische Überprüfung, ob derjenige überhaupt zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist. Nur wenn das Gutachten zu einem positiven Schluss kommt, darf derjenige wieder ein Auto fahren.
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Die häufigsten Fragen zu Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz
Wer viel mit dem Auto auf eidgenössischen Autostrassen unterwegs ist, möchte zum Thema Höchstgeschwindigkeiten in der Schweiz meistens Folgendes wissen:
Wie hoch sind die Kosten für einen Einspruch?
Wer gegen eine Geldbusse Einspruch einlegen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dadurch zusätzliche Verfahrenskosten anfallen. Der niedrigste Satz für die
Verfahrenskosten liegt bei 150,00 CHF. Die Kosten steigen mit Höhe der Geldbusse. Nur wenn das Gerichtsverfahren mit einem Freispruch endet, gehen die Verfahrenskosten zu Lasten des Staates.
Warum gibt es immer einen Toleranzabzug?
Alle Verfahren und Geräte, die zur Geschwindigkeitsmessung angewendet werden, haben technisch bedingte Ungenauigkeiten (Toleranzen bzw. Sicherheitsmargen), die das Messergebnis leicht verändern können. Diese geringen Abweichungen sind unvermeidbar, dürfen aber aus juristischen Gründen nicht dem beschuldigten Autofahrer zur Last gelegt werden. Deshalb wird grundsätzlich ein bestimmter Anteil des Messwertes zugunsten des Fahrers abgezogen.
Wie hoch muss die Sicherheitsmarge sein?
Welchen Abzug die Verkehrsüberwachungsbehörde im Einzelnen vornehmen muss, unterscheidet sich je nach Messverfahren. Die Grundlage dazu ist die
Strassenverkehrskontrollverordnung des Bundesamtes für Strassen. Die Verordnung sieht Sicherheitsmargen von 5 km/h für stationäre Radarmessungen bis hin zu 15 km/h bei Messungen durch ein nachfolgendes Auto vor. Grundsätzlich ist die Sicherheitsmarge umso niedriger, je sicherer das Messverfahren ist.
Muss ein Tempolimit immer ausgeschildert sein?
Grundsätzliche Geschwindigkeitsbeschränkungen wie etwa „50 km/h innerorts“ müssen völlig unabhängig davon, ob sie auf Schildern angezeigt sind, eingehalten werden. Zusätzliche Tempolimits wie beispielsweise an Baustellen oder gefährlichen Kurven müssen dagegen auf einem runden Schild mit rotem Rand und weissem Hintergrund angeschrieben sein, um rechtsverbindlich zu gelten. Fehlt ein solches Schild, hat man gute Chancen, sich gegen eine Geldbusse zu wehren.