Der Börsengang

Der Börsengang einer Aktien- oder Kommanditgesellschaft

 

Der Börsengang heißt englisch Initial-Public-Offering. Durch den Börsengang besteht für ein Unternehmen die Möglichkeit, seine Aktien an der Börse öffentlich zu handeln. Das hat zur Folge, dass auch Unternehmensdaten und essenzielle Geschäftszahlen wie beispielsweise Umsatz und Gewinn veröffentlicht werden. Zusätzlich werden jährlich Geschäftsberichte, Bilanzen und Jahresabschlüsse veröffentlicht, die von professionellen Wirtschaftsprüfern genau durchgecheckt werden. Die Vorbereitung auf den Börsengang erfordert umfassende Risikoanalysen, Einschätzungen von Geschäftsentwicklungen und finanziellen Bewertungen des Unternehmens.

Der Börsengang

Voraussetzungen, Ablauf und Durchführung eines Initial Public Offering

 

Eine Kommanditgesellschaft ist in der Schweiz eine Rechtsform einer Gesellschaft, deren Gesellschaftskapital in Aktien zerlegt ist. Es gelten die Bestimmungen der Aktiengesellschaft nach Art. 764 Obligationsrecht. Die Aktiengesellschaft AG ist eine Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, deren gesetzliche Grundlagen nach dem Obligationenrecht Art. 620 bis 763 geregelt ist. Nach Vorschrift bis 2007 von wenigstens 3 Aktionären für eine Aktiengesellschaft gibt es dennoch eine grosse Anzahl Ein-Personen-AGs, die ab 2008 zulässig sind.

Die Voraussetzung und die Vorbereitung eines IPO

 

Wichtig ist als Voraussetzung für den Gang an die Börse, dass das Unternehmen auf die Öffentlichkeit ausgerichtet wird. Zunächst wird geprüft, ob das Unternehmen für den Börsengang geeignet ist. Dazu ist der Mindestsatz an Streukapital erforderlich. Unternehmen mit beispielsweise 100 Mio. CHF an Kapital als Streubesitz bieten als Börsenkandidat eine gute Handelbarkeit und sind vorteilhafterweise in einer Wachstumsbranche angesiedelt oder Marktführer in einem bedeutenden Handelssegment. Der Börsenanwärter muss eine überzeugende Equity Story aufbauen. Dabei werden die vorzeigbaren Vorteile gegenüber Konkurrenzunternehmen herausgestellt. Je nach Marktumfeld ist das Interesse von Investoren unterschiedlich. Im momentanen Tiefzinsenumfeld sind besonders Unternehmen gefragt mit einer überdurchschnittlichen Dividendenrendite. Zentrales Thema ist beim IPO das Timing. Die Vorbereitungszeit für den IPO dauert im Durchschnitt etwa 5 Monate. Die Strukturen für die Öffnung des Unternehmens für die Öffentlichkeit sind anzupassen. Dazu gehören ein Team für Investorenbeziehungen und unabhängige Verwaltungsräte. Zu wichtigen Vorbereitungen gehören richtige Partner zu wählen, Kotierungsdokumente vorbereiten und Kommunikationen zu steuern. Anwälte sind für den Rechtsbeistand für Verträge und Eigentumsrechte erforderlich. Ebenso sind Auditoren erforderlich, die die Geschäftsergebnisse der letzten 3 Jahre testen und die Korrektheit bestätigen. Das IPO-Prospekt ist Grundlagendokument und sollte wenigstens 20 Tage vor Veröffentlichung bei der SIX vorliegen.

Die Ankündigung und Lancierung des IPO

 

Mit der Ankündigung werden erstmalig die Fühler ausgestreckt. Vorher ist die Durchführung eines Pilot-Fishing-Prozesses empfehlenswert. Darunter versteht sich das vertrauliche Gespräch des IPO-Kandidaten mit spezialisierten Fonds und ausgewählten Investoren. Die börsenrechtlichen Informationspflichten sind erst nach der Kotierung bindend. Das Pilot-Fishing sollte die Gelegenheit schaffen für eine verlässliche Abnehmerschaft der neu auszugebenden Aktien. Es folgt die Präsentation des Managements vor Analysten der Konsortialbanken. Stimmt das Feedback der Analysten und ist die Marktlage günstig, wird die Börsenabsicht öffentlich bekannt gegeben. Zur Lancierung sind Prozesse wie Investor Education, Finalisierungen von Bewertungen und das Festlegen der Preisspanne durchzuführen. Der Prozess ist mit der Intentio to Float zwar veröffentlicht, dennoch sind Kommunikationen wegen Rechtsrisiken erforderlich, um Haftungsansprüche zu begründen. Im Prospekt sind sowohl Chancen als auch Risiken festgehalten. Besonders neue IPO-Kandidaten laufen Gefahr, in dieser Phase zu viele Zugeständnisse zu unterbreiten. Der Standardprozess trägt dem Rechnung. Zwei Wochen nach der Ankündigung werden zunächst institutionelle Anleger konsultiert. Die Bewertungen werden finalisiert, indem Analysten die Investmentstory mit Versicherungen, Pensionskassen und Fonds besprechen. Das Feedback hierzu gibt Aufschluss über das Zeichnungsinteresse. Die Preisspanne umfasst eine Bewertungsbandbreite zwischen 10 und 15 %.

Das Bockbuilding und die Preisfestlegung

 

Beim Bockbuilding geht es um die Veröffentlichung des Prospekts, die Roadshow starten und die Angebote sammeln. Mit der Bekanntgabe der Preisspanne wird ein Prospekt aufgelegt, die Pressekonferenz einberufen und eine Zeichnungsfrist eröffnet. Der Prozess ist in der Regel auf 2 Wochen festgelegt. In dieser Zeit führt das Management eine Roadshow durch und informiert institutionelle und private Investoren direkt. Dabei geht es in erster Linie um die Zusammensetzung des zukünftigen Aktionariats. Bei der Erstemission steht die Frage der Preismaximierung an. Genauso wichtig für die Entwicklung der Aktien im Sekundärmarkt ist die gute Investorenwahl. Anfangs wird ein bestimmter Aktionärsmix angestrebt. Die Roadshow des Managements richtet sich spezifisch beispielsweise auf lokal verankerte Retailinvestoren. Die Banker interessieren sich auf den Anlagestil der Investorentypen. Zentrales Thema bei jeder Erstemission ist die optimale Mischung von Qualität und Preis. Die Preisfestlegung vom Emissionspreis ist das Ergebnis der unterschiedlichen Anforderungen an eine Platzierung. Mit dem sogenannten IPO-Discount werden Investoren für die mit der Erstemission verbundenen Risiken entschädigt. Der Abschlag beträgt in der Regel 10 bis 15 %. Privatanleger können Aktien beim IPO bei jeder Bank zeichnen. Vorteilhaft sind Banken des Syndikats. Zuteilungen und Kürzungen erfolgten nach klaren Kriterien.

Der Handel nach dem IPO, die Gründe und Tipps für einen Börsengang

 

Ein Börsengang stellt immer ein Risiko dar, da der Handelsverlauf bei einer neuen Aktie noch unerprobt ist. Als wichtiges Instrument für eine mustergültige Erstemission ist der Green Shoe als Stabilierungsmechanismus. Wenn der Kurs unter den Ausgabepreis sinkt, kann die Bank die Mehrzuteilungsoption von 15 % zurückkaufen und den Emittenten zurückgeben. Dadurch kann der Kurs innerhalb der ersten 30 Handelstage gestützt werden. 40 Tage nach dem IPO werden die Analystenberichte der Banken veröffentlicht. Die neukotierte Firma muss von da an selbst für gute Investorenkontakte sorgen. Die Firma hat mit der Kotierung die Pflicht, kursrelevante Sachverhalte unter Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots bekannt zu geben.

Die wichtigsten Gründe für einen Börsengang sind:

  • höhere Liquidität der Unternehmensanteile,
  • leichtere Refinanzierung,
  • Exit-Möglichkeit für Alt-Investoren,
  • transparente Unternehmensbewertung,
  • Branding,
  • Erhöhung der Arbeitgeber-Attraktivität.

Für einen gelungenen IPO gilt folgendes zu beachten:

  • IPO-Zeitpunkt,
  • sich verständlich machen, Aktionäre suchen,
  • IPO-Emissionsumfang, Streubesitz nicht unter 10 - 15 %,
  • Zeichnungspreis,
  • Investor Relation Team,
  • Prognosen,
  • Gründer-Präsenz.

Hunderte Milliarden sind große Aktiengesellschaften an der Börse Wert. Milliarden Dollar werden weltweit besonders in neue erfolgversprechende Aktien investiert.

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Die wichtigsten Fragen zum Börsengang

 

Was sind die Voraussetzungen für einen Börsengang?

Das ausgewiesene Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 2,5 Mio. Schweizer Franken betragen. Zusätzlich muss ein Streubesitz von 20 % am ersten Handelstag entsprechend einer Marktkapitalisierung von 25 Mio. bestehen. Der Streubesitz befindet sich nicht im festen Besitz und kann jederzeit an der Börse gehandelt werden.

Wann ist ein Börsengang sinnvoll?

Durch den Börsengang erhält das Unternehmen Zugang zum Kapitalmarkt. Dadurch kann sich das Unternehmen bei positiver Entwicklung frisches Kapital verschaffen.

Was bedeutet die SIX Swiss Exchange?

Die Schweizer Börse SIX entstand 1995 aus dem Zusammenschluss der Börsen Basel, Genf und Zürich. Sämtliche Wertpapiere werden sien 1996 elektronisch gehandelt. Das System ist gekennzeichnet durch eine Vollintegration der Börsenprozesse vom Auftrag bis zur Abwicklung.

Was ist der SMI und welche Unternehmen sind gelistet?

SMI bedeutet Swiss Market Index und ist als Blue-Chip-Index bedeutendster Aktienindex der Schweiz. Es handelt sich um einen Kursindex, wobei Dividenden nicht in den Index einfliessen. Im SMI gelistet sind derzeit 20 Unternehmen wie ABB, Alcon, Credit Suisse, Geberit, Givaudan, Holcim, Lonza, Nestle, Novartis, Partners Group, Richemont, Roche, SGS, Sika, Swatch, Swiss Life, Swiss Re, Swisscom, UBS und Zurich Insurance.

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