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Das Leihen von Geld ist oftmals mit grossen Risiken verbunden. Nicht in jedem Fall kann sich der Verleiher oder Darlehensgeber darauf verlassen, dass er seine Leihgabe wieder zurückbekommt. Aus diesem Grund werden Sicherheiten eingebaut, um auf den Schuldner oder den Darlehensnehmer Druck auszuüben und rechtliche Mittel zu nutzen.
Zielstellung der Kreditsicherung oder Kreditsicherheit ist es, die Gefahr des Nicht-Zurückzahlens zu minimieren. Verschiedene Mittel werden sozusagen als Pfand verwendet. Kreditinstitute sichern sich somit gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit und fehlende Bonität mit Folge eines Ausfalls der Tilgung ab. Im Geschäftsverkehr ist die Einräumung der Kreditsicherung ein grundlegendes Kriterium, um ein Darlehen zu erhalten.
Banken oder Kreditgeber stellen an die Kreditsicherung bestimmte Bedingungen:
Grundsätzlich sind Bankinstitute nicht verpflichtet, Kreditsicherungen zu verlangen. Um eine Insolvenz jedoch zu vermeiden und um die Belastung der eigenen Reserven so gering wie möglich zu halten, ist die Ausfallgefährdung eines Kredits durch die Kreditsicherung obligatorisch einzudämmen.
Darlehensgeschäfte unterliegen dennoch gesetzlichen Richtlinien, an die sich die Finanzinstitute halten müssen:
Folgende Kreditsicherheiten können bei einer Forderung verlangt werden.
Sachsicherheiten oder RealsicherheitenZu den Sachsicherheiten gehört unter anderem eine Grundschuld sowie eine Hypothek auf unbewegliche Gegenstände, überwiegend auf Gebäude und Grundstücke. Die Grundschuld beziehungsweise die Hypothek ist die Basis für eine Zwangsversteigerung.
Sogenannte Pfandrechte, die insbesondere auf bewegliche Dinge oder Sachen erhoben werden. Damit werden weitgehend bestehende Forderungen einer Absicherung unterzogen. Bei einem Pfandrecht muss der Gläubiger der Besitzer der Sache sein.
Die Sicherungsübereignung beruht auf dem Pfandrecht. Die Bank verwaltet treuhänderisch das Eigentum, das ein Schuldner sein Eigentum nennt. Wird die gegenüber dem Kreditgeber vorliegende Verbindlichkeit nicht beglichen, geht die Sache an den Kreditgeber über.
Forderungsabtretung oder Zession beinhaltet die Abtretung oder das teilweise Übertragen einer Forderung beispielsweise als Lohn an den Kreditgeber. Gängig ist hierbei die Vergabe von Darlehen an Interessenten mit einer Lebensversicherung oder einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Forderungsabtretungen sind als Einzel-, Mantel- oder Globalabtretungen üblich.
Personalsicherheiten
Personalsicherheiten oder auf Personen bezogene Sicherungen bedeuten, dass eine dritte Person für den Kredit des Darlehensnehmers einsteht beziehungsweise haftet.
Die Bürgschaft ist das klassische Beispiel für die Personensicherung durch Dritte. Gegenwärtig kann zwischen der Ausfall- und der selbstschuldnerischen Bürgschaft gewählt werden. Der Dritte tritt dabei als Bürge auf. Bürgen kann normalerweise jede volljährige Person. Letztendlich entscheidet das Finanzinstitut nach bestimmten Kriterien darüber, ob der oder die Auserwählte als Bürge akzeptiert wird.
Der Haftungsumfang eines Bürgen ist genauso gross wie der des eigentlichen Kreditnehmers. Personalsicherungen wie Bürgschaften haben den positiven Aspekt, dass insbesondere Vertrauenspersonen des Kreditnehmers eintreten. Von Nachteil ist, dass eine Bürgschaft mit einer Kompletthaftung verbunden ist (Vermögen, Einkommen, sonstiges Eigentum).
Die Auswahl an Kreditsicherungen ist umfangreich. Banküblich sind beispielsweise:
Kredite, die an eine enorm lange Laufzeit gebunden sind, unterliegen erfahrungsgemäss einer schwankenden Kreditwürdigkeit des Schuldners. Aus diesem Grund werden diese Darlehen besonders stark abgesichert, was wiederum hoher Kreditsicherungen bedarf.
Eine dauerhafte und stabile Bonität ist zunächst die Voraussetzung für einen Kredit. Treten Lebensumstände ein, die eine Abzahlung des Darlehens unmöglich machen, dann gibt es mehrere Lösungen. In jedem Fall ist es ratsam, zeitnah Kontakt zum Finanzinstitut aufzunehmen und das Problem zu schildern. Den Kopf in den Sand stecken und Mahnungen ignorieren, ist der falsche Weg.
Eine Variante ist die sogenannte Stundung. Darlehen werden in Raten getilgt, sodass eine Stundung ein vorübergehendes Pausieren der Raten bedeutet. Finanzielle Engpässe werden somit durch Ratenpausen entschärft. Die Kreditnehmer tragen hierbei zunächst nur die Stundungszinsen. Das Fundament für eine Stundung ist der Stundungsantrag.
Ist die Zahlungsfähigkeit oder Liquidität für das Abgelten einer Forderung nur kurzzeitig eingeschränkt, kann eine Kreditumschuldung sinnvoll sein. Genau gesagt, wird das laufende Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst. Dabei sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die Zinsen günstiger werden.
Restschuldversicherungen sind ebenfalls empfehlenswert. Diese Versicherung greift, wenn Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Dann würde beispielsweise wenn der Schuldner nicht mehr zahlen kann, die Versicherung weiter zahlen. Restschuldversicherungen gelten als zweckmässig, wenn Kredite langfristig laufen und unverschuldete Probleme mit der Liquidität auftreten (Arbeitslosigkeit, Unfall, Arbeitsunfähigkeit, Scheidung). Es handelt sich um eine freiwillige Versicherung. Allerdings wirken sich Restschuldversicherungen oft krediterhöhend aus.
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Anfragen für Kredite ohne Sicherheiten sind relativ selten. Liegt der Fall vor, dass ein Antragsteller ein regelmässiges und per Lohnbescheinigung nachweisbares Einkommen aufweist, geht der Kreditgeber von der Gewähr der Rückzahlung aus. In der Regel bietet die Bank monatlich abzugeltende Darlehensformen an. Ausschlaggebend ist die Höhe des Einkommens, sodass die nötigen Lebenshaltungskosten nach dem Bestreiten der Raten übrig sind.
Risikobehaftete Blankokredite werden nicht von Sicherheiten und gängigen Kreditprüfungen begleitet wie sonst üblich. Antragsteller beziehungsweise Kreditnehmer müssen über eine zweifelsfreie Verlässlichkeit und Bonität verfügen. Die Kreditwürdigkeit wird durch bereits erfüllte Verträge und Prüfungen der Zahlungsfähigkeit festgestellt. Das Fundament eines Blankokredits ist lediglich das Vertrauen in die Person und deren uneingeschränkte Kreditwürdigkeit (allen Zahlungsverpflichtungen wird entsprochen, Rechnungen werden vertragsgemäss bezahlt).
Nach der Antragstellung behalten sich die Banken spezielle Prüfungen vor. Inhalte sind vorhandene Sicherheiten (ob eine Grundschuld eingetragen werden kann beispielsweise) und ob die Bonität, also die Zahlungsfähigkeit, gegeben ist. Des Weiteren folgt eine Anfrage bei der Schufa nach bestehenden Schulden. Diese Informationen (laufende oder bestrittene Kredite, Verträge, Eigentum, Konten- und Kreditkartenbewegungen) lassen Rückschlüsse auf das Zahlungsverhalten des Kreditnehmers zu.
Für die Abdeckung einer Kreditsicherung setzen Banken zum Beispiel eine mögliche Grundschuld oder eine Hypothek, eine selbstschuldnerische Bürgschaft, eine Lebensversicherung, diverse Bausparverträge oder Ausfallbürgschaften voraus. Weitere Absicherungen wären fest verzinste Wertpapiere oder Gelder, Sparguthaben sowie Beteiligungen an Unternehmen. Zum letztgenannten Part gehören Aktien oder Betriebsanteile. Interessant sind ebenfalls Sparbriefe, ferner Forderungsabtretungen, andernfalls eine Sicherungsübereignung für materielle Güter wie Maschinen.
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