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Die Computerkriminalität agiert überwiegend im Dunkelfeld, das heisst, dass die amtlich registrierten Verbrechen nur einen Teil der tatsächlich begangenen Straftaten widerspiegeln. Das grenzenlose World Wide Web stellt die Strafbehörden vor neue Herausforderungen, die ebenfalls nur global oder länderübergreifend gelöst werden können. Problematisch in diesem Zusammenhang sind die deutlichen Unterschiede laut dem Global Cyber Security Index (GCI). Hier werden die wichtigsten Themen eines Jahres erfasst und länderspezifisch bewertet. Diese Themen lauten:
Der englische Begriff Cybercrime umfasst hierzulande alle Verbrechen, die mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnik begangen werden. Dazu werden von der Kantonspolizei zwei allgemeine Unterscheidungen getroffen:
Im engeren Sinne ist unter der Cyberkriminalität somit jede Kriminalitätsform zu verstehen, welche eine elektronische Datenverarbeitung, kurz EDV, zur Tatausführung nutzt.
Am 01. Januar 2012 beteiligte sich die Schweiz an der Ratifikation der Europaratskonvention zur verstärkten Bekämpfung Internet- und Computerkriminalität. In diesem Zusammenhang wurde der Strafbestand des unbefugten Eindringens in eine elektronische Datenverarbeitungsanlage erfasst und in das schweizerische StGB unter den Artikeln 143 bis 147 als Hacking klassifiziert. Das Zugänglichmachen sowie das in Umlaufbringen von Passwörtern, Programmen oder anderen Daten, kurz Phishing, wurde nunmehr auch als strafrechtliches Vergehen mit einbezogen. Dies galt als dringend notwendig, da die Schweiz in puncto Internetsicherheit im europäischen Vergleich allenfalls unterdurchschnittlich abschneidet. Vielmehr wurde jeder zweite Schweizer (circa 47 Prozent) bereits Opfer von Phishing. Viren- oder Maleware-Attacken traten hierzulande etwa 22 Prozent häufiger auf als bei den europäischen Nachbarn.
Das internationale Engagement, eine höhere Sicherheit im World Wide Web zu gewährleisten, umfasst hauptsächlich jene Straftaten, die in Verbindung mit Onlinebewegungen und Geschäften erfasst werden können. Da keine einheitliche Definition über Cybercrime vorliegt, wird zwischen Cybercrime im engeren Sinne (CCieS) sowie Cybercrime im weiteren Sinne unterschieden (CCiwS). Während erstere Delikte umfasst, die offline nicht begangen werden können, umfasst letztgenannte gerade jene Delikte. Die Tatbestände werden vom Bundeskriminalamt jährlich in einem Bundeslagebericht erfasst. In der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurde 2019 ein Anstieg der Fälle von Cyberkriminalität um 15,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr registriert.
Zur Computerkriminalität, welches die EDV zur Planung oder Ausführung eines strafrechtlichen Vergehens nutzt, zählen zum Beispiel:
Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment der Kantonspolizei hat zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität einen umfassenden Bericht verfasst. Dessen Verlautbarung betont die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung. In diesem Zusammenhang gelten für ähnliche Strafbestände ähnliche Strafmassnahmen. Diese werden in den verschiedenen Artikeln des schweizerischen Strafgesetzbuches StGB zusammengefasst. Beispiele dafür sind:
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Auf kantonaler Ebene und demzufolge eine der ersten Anlaufstellen zur Meldung eines strafrechtlichen Vergehens ist die Kantonspolizei. Diese hat die Spezialabteilung CYPERCRIMEPOLICE.CH nach einem Engagement der Kantonspolizei Zürich gegründet. Die schweizerische nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, kurz KOBIK, ist ein Kompetenzzentrum für die Öffentlichkeit, Behörden oder Provider in allen rechtlichen, technischen und kriminalistischen Fragen in Verbindung mit dem Internet.
Um aktiv gegen Cyberkriminalität vorzugehen, ist es möglich, Cyberphänomene jedweder Art bei der CYPERCRIMEPOLICE.CH zu melden. Damit kann die Restbevölkerung gewarnt werden. Notfälle können unter der Notrufnummer 117 bearbeitet werden. Zur Kriminalprävention arbeitet die Behörde neben der Kantonspolizei noch mit folgenden Behörden zusammen:
Präventivmassnahmen gegen Internetkriminalität unterscheiden sich von der Kriminalität ausserhalb des Internets. Die Prävention gegenüber Cybercrime kann sowohl aktiv als auch passiv erfolgen. Folgende Massnahmen sollten den Computer schützen:
Zur Prävention vor Internetangriffen kann die Computerhardware mit einer Antivirensoftware und einer Firewall ausgestattet werden. Die Testsieger in diesem Segment bieten sogenannte Komplettprogramme im Jahresabonnement an. Diese kosten in der Regel zwischen 10 CHF und 60 CHF. Die wichtigsten Tools dabei sind:
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