Patentanmeldung

Mit der Patentanmeldung technische Erfindungen und Marken sichern

Wirtschaftliche und erfolgreiche Ideen werden gerne nachgeahmt und kopiert. Das kostet den Erfinder und Ideenlieferanten viel Geld. Mit einer Patentanmeldung lässt sich das geistige Eigentum schützen. Patentiert werden können ausschliesslich neue Erfindungen, die gewerblich nutzbar sind. Damit sind Verfahren und Produkte gemeint, die ein konkretes und vorhandenes Problem technisch lösen. Der technische Charakter einer Erfindung beinhaltet die Anwendung von Naturgesetzen. Darunter fallen keine abstrakten Ideen und Lehrmethoden.
Patentanmeldung

Patentschutz und Patentanmeldung – Definition und Funktion

Das Patent stellt ein Schutzrecht für technische neue und einzigartige Erfindungen dar. Wer ein Patent anmeldet, sichert sich damit ab, dass 20 Jahre lang kein anderer die Erfindung gewerblich nutzen kann, solange die Erlaubnis nicht selbst erteilt wurde. Der Patentanmelder hat die alleinigen Patentansprüche und bestimmt, wer seine Erfindung herstellen, einführen und verkaufen darf. Für die Nutzung stellt er dem Berechtigten eine Lizenz aus.

Der Patentschutz ist für Produkte und technische Verfahren und Prozesse möglich, die die Voraussetzung der Neuheit erfüllen. Die Erfindungen benötigen eine neue Herangehensweise oder Lösung für ein Problem oder die Vereinfachung der Nutzung. Patentieren lassen sich:

  • Produkte, Waren und Werkzeuge
  • Betriebsmittel (Maschinen, Produktionsanlagen und ähnliches)
  • Materialien (Textilien, chemische Stoffe, Uhrwerke, usw.)
  • Verfahren und Prozesse (Fertigungsprozesse, Trocknungs- und Reinigungsverfahren, Kontrollverfahren, Messmethoden)

Die Patentanmeldung ist die rechtliche Absicherung und begründet für den Patentanmelder den alleinigen Anspruch an der Erfindung und an der Erteilung der Lizenz und Nutzung. Dadurch wird die Erfindung auf den Markt eingeführt und gleichzeitig handhabbar gemacht. Nach dem Ablauf des Patentschutzes gehört das Produkt oder Verfahren zum Allgemeingut und ist dann frei nutzbar.

Patentanmeldungen unterliegen bestimmten Voraussetzungen. Diese beinhalten, dass die Erfindungen neu sein müssen und nicht dem bekannten Stand der Technik zugeordnet werden können, dass sie neue Anforderungen bieten, die ein Fachmann auf dem Gebiet noch nicht kennt, jedoch nach dem Beschreibungsplan nachvollziehen kann, und dass sie gewerblich nutzbar sind. Für Personen, die ein Patent anmelden möchten, gilt daher, vorher eine umfangreiche Patentrecherche zu machen, ob ähnliche Produkte und Verfahren schon bekannt sind, und von seiner Idee so wenig wie möglich preiszugeben. Alles, was bekannt wird, gilt als aktueller Stand der Technik und damit als öffentliches Wissen. Die Erfindungen sollten daher geheim gehalten werden, damit die Patentansprüche nicht verloren gehen. Zum Stand der Technik gehört vor allen Dingen das bereits öffentlich zugängliche Wissen durch Publikation, Ausstellungen und Vorträge.

Ablauf einer Patentanmeldung

Die nationale Patentanmeldung erfolgt beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (EIGE). Empfohlen sind dabei die begleitende Patentrecherche im Vorfeld und die Hilfe durch einen Patentanwalt, da das EIGE selbst die Anmeldungen nicht auf Neuheit prüft. Der Patentanwalt kann genau abschätzen, welche Chancen eine Patentanmeldung in der Schweiz hat. Danach erfolgt die Einreichung der Anmeldung beim EIGE und die Patentprüfung durch die Patentabteilung.

Möglich ist auch, grössere Erfindungen direkt über das Europäische Patentamt (EPA) einzureichen, über das die Erfindung auch in der Schweiz geschützt ist. Das Patent soll in der Schweiz nur Erfindungen schützen, die zum Anmeldungszeitpunkt erfinderisch und neu sind. Dabei ist oftmals eine nationale Anmeldung vorzuziehen, ohne den Umweg über die europäische Anmeldung zu gehen. Das Schweizer Erteilungsverfahren bietet eine Starthilfe und prüft die Voraussetzungen nicht nach strengen Regeln. Die Patentansprüche werden entsprechend ohne Gewähr erteilt, lassen sich dann aber von Dritten anfechten. Die Durchsetzung des Patents liegt in der Hand und Verantwortung des Anmelders. Gleiches gilt für Verstösse oder Verletzungen. Der Anmelder muss dann seine eigenen Rechte verteidigen und Anzeige erstatten.

Patentprüfung und Dauer bis zur Patenterteilung

Die Dauer einer Patentprüfung und die endgültige Erteilung hängen davon ab, welches Verfahren oder Produkt patentiert werden muss und wie aufwendig die Untersuchung und Einschätzung für den Fachmann ist. Das kann sich über mehrere Monate und sogar Jahre hinziehen. Beim Europäischen Patentamt erfolgt die Recherche zum Stand der Technik und zur Beurteilung der Neuheit mit der Zulassung nach etwa 2 bis 3 Jahren. Das EIGE wiederum macht keine Neuheitsrecherche, so dass der Prozess verkürzt ist.

Der Anmelder hat darüber hinaus die Möglichkeit, durch Antrag den Ablauf der Prüfung zu beschleunigen. Nach dem Gesetz gilt, dass das Patent ab dem Zeitpunkt der Patentanmeldung erteilt werden kann, wenn es die Voraussetzungen erfüllt. Bei sehr aufwendigen Erfindungen kann sich der Prüfzeitraum erheblich verlängern und bis zu 10 Jahren dauern. Das benötigt nicht nur Geduld und Wartezeit, sondern hat daneben den Vorteil, dass während der Erteilungsphase sichtbar wird, wie sich der Marktwert der Erfindung gestaltet.

Je eher ein Patent angemeldet wird, desto besser, so dass bis zum Erwerb des Patents die Neuheit der Erfindung gewährleistet ist. Wer schnell handelt und zuvor sein Verfahren geheim gehalten hat, muss sich nicht mit dem Ärger herumschlagen, dass das Wissen dennoch an die Öffentlichkeit gelangt oder sich die Konkurrenz daran bedient und vergleichbare Verfahren anmeldet.

Unterlagen und Inhalt einer Patentanmeldung

Für die Anmeldung des Patents sind umfangreiche Dokumente und Unterlagen notwendig. Wichtig ist, dass eine inländische Zustelladresse vorhanden ist. Gefordert wird eine klare Formulierung und präzise Beschreibung aller Inhaltspunkte. Sie sind für die Patentprüfung notwendig und beinhalten:

  • eine ausführliche Zusammenfassung der Geschäftsidee
  • die technische Beschreibung der Erfindung
  • die Erfindungsbenennung
  • eventuell notwendige Zeichnungen der Idee
  • Patentansprüche mit dem Schutzumfang des Patents

Die Patentanmeldung wiederum enthält wichtige Angaben zum Anmelder und Erfinder, das Datum der Einreichung, das Land oder Gebiet der Anmeldung und den Status dieser. Erfasst wird auch im Dokument, um was für eine Erfindung es sich handelt und was unter den Schutzbereich der Patentansprüche fällt.

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Häufige Fragen zur Patentanmeldung

Welche Arten der Recherche für Patente gibt es?

Die Patentrecherche zuvor ist wichtig, um zu prüfen, ob es ähnliche Erfindungen gibt oder ob die Idee bereits vermarktet wurde. Dabei kommen verschiedene Arten der Recherche zum Einsatz, so die Gültigkeitsprüfung, die Neuheits- und Verletzungsrecherche, das Patentmonitoring, Landscaping und eine bibliografische Recherche. Es gibt Spezialisten, welche diese Aufgabe übernehmen können.

Wie viel kostet es in der Schweiz, ein Patent anzumelden?

Die Kosten für die Anmeldung eines Patents sind in der Schweiz beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum überschaubar. Anfallende Gebühren müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums entrichtet werden. Zu den Anmeldungskosten kommen die für einen Patentanwalt und für die Neuheitsrecherche hinzu. Gemäss des EIGE liegen die Gebühren für Anmeldung und Prüfung bei 700 CHF, Zusatzkosten sind hier noch nicht berücksichtigt.

Wo kann ich ein Patent anmelden?

Die Anmeldung ist national beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in der Schweiz möglich oder beim Europäischen Patentamt auf internationalem Weg. Dafür ist der schriftliche Weg nötig, wobei Dokumente für die Beschreibung der Erfindung nicht fehlen dürfen. Diese dienen dazu, dass ein Fachmann prüft, ob der Inhalt noch nicht bekannt ist und ob die Erfindung ausführbar ist.

Was lässt sich in der Schweiz nicht patentieren?

Erfindungen benötigen für die Patentanmeldung immer den neuesten Stand, den technischen Nutzen und die Verwendbarkeit nach neuen Erkenntnissen und Lösungen für die Industrie und Wirtschaft. Daher gibt es auch einige Dinge, die sich nicht patentieren lassen. Dazu gehören abstrakte Ideen ohne technische Lösung, wissenschaftliche Theorien, Spielregeln und Lehrmethoden, Computerprogramme, Diagnosen und chirurgische und therapeutische Prozeduren.

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