Welche Autoversicherung lohnt sich in der Schweiz?

Vollkasko oder Teilkasko: Die Unterschiede

Die Reparatur von Schäden an Fahrzeugen ist selten günstig. Teure Ersatzteile und hohe Löhne für ausgebildete Mechaniker lassen die Preise für Autoinstandsetzungen in schwindelerregende Höhen klettern. Die meisten Autofahrer sind nach einem Unfall oder einem Sturmschaden froh, wenn eine Versicherung die Reparaturkosten übernimmt. Doch welche Versicherung ist eigentlich zuständig?
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Ein verbeulter Wagen nach einem Unfall oder Unwetter

In der alltäglichen Praxis interessieren sich die meisten Autofahrer nicht besonders für die Zuständigkeiten der einzelnen Versicherungen, weil sie ohnehin alle Policen für ihren Wagen bei einem Versicherer abgeschlossen haben. Interessant wird die Frage, welche Schäden eine Versicherung bezahlt meistens erst dann, wenn für bestimmte Schäden keine Deckungszusage erfolgen kann.
Es lohnt sich aber, vor einem möglichen Schadensfall in Ruhe einen Blick auf die eigenen Versicherungen zu werfen und zu prüfen, ob alle Risiken angemessen versichert sind. Ein geringfügiges Risiko, dessen Eintritt äusserst unwahrscheinlich ist, unversichert zu lassen, kann dabei auch angemessen sein. Hier sind die wichtigsten Versicherungen für Schäden an Fahrzeugen im Überblick.

Die obligatorische Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist die einzige Pflichtversicherung für das Auto in der Schweiz. Sie tritt immer dann ein, wenn der Versicherte gegenüber einem Geschädigten für Schäden haftet. Konkret bedeutet das im Strassenverkehr: Verursacht ein Fahrer einen Unfall, bei dem Personen- oder Sachschäden bei anderen Verkehrsteilnehmern entstehen, reguliert die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers alle Schäden, die ihn selbst nicht treffen.
Eine Pflichtversicherung ist aus Sicht des Gesetzgebers nötig, da Unfallopfer leer ausgehen könnten, wenn der Verursacher nicht vermögend genug ist, um seiner Haftpflicht aus eigenen Mitteln nachzukommen.

Das zahlt die Teilkasko

Eine Teilkaskoversicherung bezahlt jeden Schaden, für den weder der Geschädigte selbst noch ein anderer Fahrer verantwortlich ist. Dazu gehören hauptsächlich Unwetterschäden wie Beulen nach einem Hagelschauer oder Glasschäden, die von herabfallenden Ästen verursacht wurden. Gedeckt ist aber auch ein Totalschaden, nachdem ein Baum auf das Auto gestürzt ist. Wichtig ist dabei, dass anhand von Wetterdaten ein extremes Wetterereignis in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit dem Schadensereignis zu belegen ist.
Auch Wildunfälle und Marderbisse fallen in die Zuständigkeit der Teilkasko. Die Haftung für Wildunfälle kann auf Haarwild beschränkt sein. Das bedeutet, dass Tiere wie Wölfe und Bären, aber auch Kühe und grosse Wildvögel ausgeschlossen sind. Hier lohnt es sich darüber nachzudenken, ob diese Tiere öfter den eigenen Weg kreuzen. Zu den versicherten Risiken gehören ausserdem Brände.
Nicht versichert sind Gegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind. Werden Wertsachen aus dem Auto gestohlen, sind diese nicht über die Teilkasko versichert. Es sei denn, es gibt einen entsprechenden Zusatz im Vertrag.
Das grösste Risiko, das die Teilkasko abdeckt, ist der Diebstahl. Der Verlust wird durch die Erstattung des Zeitwerts reguliert. Wer den Wiederbeschaffungswert erhalten möchte, benötigt eine Zusatzklausel, die den Beitrag etwas erhöht.
Die Prämienberechnung für Teilkaskoversicherungen berücksichtigt keine Schadenfreiheitsrabatte. Vorschäden können nur dann eine Rolle spielen, wenn ein neuer Vertrag abgeschlossen werden soll. Hier geht ein eventueller Vorschaden durchaus in das neue Vertragsangebot ein, das dadurch teurer wird. Dennoch sollte jeder die Frage nach Schäden im vergangenen Jahr wahrheitsgemäss beantworten, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Für diese Schäden ist Vollkasko nötig

Der Versicherungsschutz einer Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich selbstverschuldete Schäden. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Fahrer eines mit Vollkasko versicherten Fahrzeugs einen Unfall mit Totalschaden verursacht oder nur einen Kratzer am eigenen Auto verschuldet.
Der Schutz der Vollkasko ist unverzichtbar für alle geleasten oder finanzierten Fahrzeuge. Ohne Vollkaskoversicherung könnte es passieren, dass das Auto bei einem selbstverschuldeten Unfall völlig zerstört wurde, der Besitzer aber trotzdem die Raten weiter begleichen muss, um den Restwert des Autos selbst abzulösen.
Vollkasko wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht für Fahrzeuge empfohlen, die ein gewisses Alter überschritten haben (etwa drei bis fünf Jahre). Anders als bei der Teilkasko gibt es für die Prämienberechnung der Vollkasko Schadenfreiheitsrabatte. Das bedeutet, schon ein regulierter Schadensfall erhöht künftig die Prämie. Es gibt allerdings Tarifmodelle, wo ein kleiner Schaden, den der Versicherte sonst eventuell aus eigener Tasche begleichen würde, ausdrücklich nicht zu einer höheren Beitragsklasse führt.

Kosten einer Kaskoversicherung

Bei der Berechnung der Prämie werden zuerst der Fahrzeugtyp, der Wohnort des Halters, das Alter des Fahrzeugs und der persönliche Schadenfreiheitsrabatt einbezogen. Diese Faktoren sind unabänderlich. Andere Umstände, die ebenfalls in die Prämienberechnung einfliessen, kann der Autohalter aber selbst beeinflussen und so den Beitrag für die Kaskoversicherung senken. In Frage kommen folgende Punkte:

  • Werkstatt nach Wahl des Versicherers
  • Selbstbehalt im Schadensfall
  • Eigene Garage
  • Verzicht auf Leistung bei grober Fahrlässigkeit
  • Lange Vertragslaufzeit

Die Beratung des Halters durch eine breit aufgestellte Versicherungsagentur, die den persönlichen Bedarf zur Grundlage verschiedener Angebote machen kann, ist sehr zu empfehlen.

Prämien für die Fahrer-Haftpflicht

Die reine Haftpflichtversicherung für Autofahrer ist die günstigste Variante. Die jährliche Prämienzahlung liegt bei ungefähr 300 bis 400 CHF, abhängig von der persönlichen Situation und dem Wagen.

Prämien für die Teilkasko-Versicherung

Wer mehr Versicherungsschutz wünscht, muss dafür auch etwas mehr bezahlen. Die jährlichen Prämien für eine Teilkasko liegen bei circa 600 CHF.

Kosten für die Vollkasko-Versicherung

Für den Rundum-Schutz zahlen Schweizer Autofahrer die höchsten Beiträge. Eine Vollkasko-Versicherung kostet im Schnitt 800 bis 1.000 CHF.
Wenn Sie sich überlegen, ob Sie eine neue Autoversicherung abschliessen sollen, aber nicht sicher sind, wie Sie die richtige Versicherung finden, sollten Sie sich beraten lassen. Hier auf local.ch finden Sie Versicherungen, die Ihre Fragen beantworten und Ihnen kurzfristig einen günstigen Vorschlag unterbreiten können. Am besten setzen Sie sich direkt mit einem Berater in Verbindung.

Die häufigsten Fragen zu Fahrzeugschäden

Autofahrer, die mehr über Kaskoversicherungen erfahren wollen, interessieren sich oft für diese Fragen und ihre Antworten.

Wann ist eine Vollkasko sinnvoll?

Die Prämien für eine Autoversicherung werden nach individuellen Kriterien berechnet und sind daher für jeden unterschiedlich hoch. Eine Vollkasko ist am teuersten und wird deshalb nur unter bestimmten Voraussetzungen empfohlen. Sinnvoll ist der Schutz für teure Autos und solche mit einem hohen Restwert, was vor allem neue Wagen betrifft, die nicht älter als fünf Jahre sind.

Wie hoch sollte ein Selbstbehalt sein?

Die Höhe eines Eigenanteils sollte sich nicht nur an den möglichen Einsparungen bei den Versicherungskosten orientieren. Wichtig ist die persönliche Finanzlage des Halters. Wer über genügend Liquidität verfügt, kann einen hohen Selbstbehalt wählen. Wer hingegen in der Lage ist, regelmässig kleine Beträge zu zahlen, ist eventuell mit einer etwas höheren Prämie besser versichert. Ihre Entscheidung sollte also gut überlegt sein.

Wann kann man die Versicherung wechseln?

Eine Kaskoversicherung ist kündbar zum Ende der Vertragslaufzeit. Meist beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht besteht bei einem Fahrzeugwechsel, wenn die Prämie erhöht wurde, die allgemeinen Versicherungsbedingungen sich geändert haben und im Schadensfall. Die meisten Versicherungen erheben aber keine Einwände, wenn ein Versicherter vorfristig von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln möchte.

Wer versichert Wertgegenstände im Auto?

Um hochwertige Gegenstände, die nicht in der Teilkasko mitversichert sind, im Fall eines Diebstahls ersetzt zu bekommen, gibt es zwei Möglichkeiten. Es kann ein Zusatz zur Autoversicherung vereinbart werden. Eventuell ist dies aber nicht nötig, weil im Fahrzeug befindliche Gegenstände bereits in der Hausratversicherung enthalten sind. Es ist ratsam, die Versicherungen sorgfältig zu prüfen.

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