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Bausanierung Bern AG
Asbestos in Bern
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Bausanierung Bern AG – Contacts & Location
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Description
Herzlich Willkommen bei der Firma Bausanierung Bern AG
Die Bausanierung Bern AG unterstützt Sie bei der Sanierung Ihrer Liegenschaft. Unsere langjährig erfahrenen Mitarbeiter befreien Gebäude nachhaltig von sämtlichen Altlasten und machen Platz, damit Neues entstehen kann. Mit unserer Expertise können wir Ihnen eine umfassende und auf Sie zugeschnittene Gesamtlösung bieten.
Ihre Bedürfnisse sind unsere Leidenschaft!
Unsere Dienstleistungen
Mit unseren Dienstleistungen helfen wir, Ihre Liegenschaft qualitativ zu entwickeln. Durch die Befreiung von sämtlichen Altlasten erzielen Sie eine nachhaltige Wertsteigerung. Unser vielseitiges Leistungsspektrum bietet:
Schadstoffsanierung
Sie möchten Klarheit über den Schadstoffgehalt Ihrer Immobilie?
- Probeentnahme
- Schadstoffanalyse (Labor)
- Durchführung Sanierung
- Raumluftmessung (extern)
Räumungen
Gerne unterbreiten wir Ihnen unser Angebot
- Entrümpelungen
- Räumung
- Entsorgung & Recycling
Betonsanierung
Nachhaltige Instandsetzung sämtlicher Betonkonstruktionen
- Wiederherstellung von Abplatzungen
- Betonkosmetik
- Instandsetzung
Brandschutz
- asbesthaltiger Brandschutz entfernen
- neue Brandschottung einführen
- Brandschutzplatten
Abbruch & Demontage
Auch wenn kein Asbest gefunden wird, unterstützen wir Sie gerne bei Abbrucharbeiten
- emissionsarmer Rückbau
- Separierung der Materialien
- Vorbereitung zur Neunutzung
Gesamtlösung aus einer Hand
Für Ihre spezifischen Bedürfnisse entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen und setzen diese gemäss Ihren Wünschen um. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir geben unser Know-How gerne weiter und beraten Sie objektspezifisch und kostenlos.
Asbest
Asbest ist bei unvorsichtigem Umgang schwer gesundheitsschädlich. Um gesundheitliche Risiken bei einer Sanierung auszuschliessen, sollten Sie grundsätzlich immer einen Asbest-Test durchführen lassen.
Aufgrund seiner beständigen Eigenschaften gegen Hitze und Säure sowie seiner Wärmedämmung stiess der Mineralstoff "Asbest" vor 1990 im Bauwesen auf eine breite Anwendung. Gesundheitsschädlich ist in erster Linie das Einatmen von Asbestfasern, die natürlich durch Abrieb und Verwitterung oder durch unsachgemässen Umgang freigesetzt werden. Diese feinen, vom Auge nicht sichtbaren Asbestfasern können sich in den Lungenbläschen ablagern und vom Köper nicht abgebaut werden. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Produkte mit nur schwach gebundenem Asbest, die einen Faseranteil von 60% und mehr besitzen und diese leicht wieder abgeben.
Quellen
Asbest im Badezimmer
- Asbesthaltiger Kleber
- Asbesthaltige Leichtbauplatten unter Fenstersimsen
Asbest im Dachstock
- Abdeckung aus Asbestzement
- Asbesthaltige Leichtbauplatten unter Leutstoffröhren
- Brandabschottung
- Asbesthaltige Schalterisolation
Asbest an der Fassade
- Blumenkisten aus Asbestzement
- Asbest in Dichtfugen und im Fensterkitt
- Asbestzementrohre
Asbest im Schlafzimmer
- Asbest in Dichtungen
- Asbest in Fensterkitt
Asbest im Wohnzimmer
- Asbest in Dichtungen
- Asbest in Fensterkitt
- Asbestschnüre bei Heizungen und Cheminée
- Asbesthaltige Steckdosenisolation
Asbest in der Küche
- Asbesthaltige Plattenkleber
- Asbesthaltige Leichtbauplatten unter Leutstoffröhren
- Asbesthaltige Bodenbeläge
Asbest im Hobby-/Heizungsraum
- Asbesthaltige Deckenplatten
- Asbesthaltige Leichtbauplatten als Brandschutz
- Elektroschrank
- Elektrospeicherofen Schalterisolation
- Asbesthaltige Bodenbeläge
- Asbestisolierter Boiler und Rohre
Asbest in der Waschküche
- Brandschottung mit Asbestkissen und -tüchern
- Asbestzementrohre
- Asbesthaltiger Bodenbelag
Rechtliche Grundlagen
Am 01. März 1990 wurde vom Bundesrat ein generelles Asbestverbot in Kraft gesetzt. Dies ist unter Anderem der Chemikalien Risikoreduktionsverordnung zu entnehmen. Ist eine Sanierung oder ein Abbruch geplant, muss eingehend auf gesundheitsgefährdende Stoffe ermittelt werden. Bei einem positiven Befund, ist das weitere Vorgehen in der EKAS-Richtlinie Nr. 6503 der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit geregelt.
Weitere Richtlinien und Empfehlungen:
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