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Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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