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Comune di Breggia

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Zivilschutz

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Zivilschutz

Langäcker 15, 5430 Wettingen

Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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Langäcker 15, 5430 Wettingen
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Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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Spitex am Rhein

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Spitex am Rhein

Obergass 1, 8193 Eglisau
Spitex am Rhein

Der Verein Spitex am Rhein ist eine gemeinnützige Organisation.Die Politischen Gemeinden Eglisau, Wil, Hüntwangen und Wasterkingen haben dem Verein Spitex am Rhein einen Leistungsauftrag erteilt. Dadurch erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner Zugang zum Standardangebot für Hilfe und Pflege zu Hause.Unsere Kernkompetenzen sind professionelle Pflege und Behandlung auf ärztliche Anordnung, Hilfe im Haushalt, Betreuung und Anleitung der Kundinnen und Kunden unter Einbezug ihrer persönlichen Ressourcen.Wir bieten ergänzende Dienstleistungen an, wenn das Standardangebot nicht ausreicht. Wenn es die Situation erfordert, vermitteln wir auf Wunsch Adressen für erweiterte Hilfestellungen.Wir setzen die uns zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel so ein, dass wir bestmögliche Resultate erzielen. Grundangebot für Pflege und Hauswirtschaft Leistungen • Abklärung und Beratung • Behandlung • Grundpflege • Akut- und Übergangspflege • Hauswirtschaft SpitexKomfort – das umfassende Angebot für professionelle Hilfe bei Ihnen zuhause SpitexKomfort bedeutet... • Kompetente Betreuung • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten • Mahlzeitendienst • Rufsystem mit Intervention für zuhause SpitexKomfort Rufsystem – Sicherheit rund um die Uhr, auch bei Ihnen zuhause Unser Angebot • Anschluss an unsere Notrufzentrale während 24 Std (roter Knopf) • Hilfe- und Pflegeintervention in Notlage durch unsere Mitarbeitenden • Service-Ruf-Dienstleistungen (gelber Knopf) für die Organisation von Fahrdienst, Mahlzeiten-Dienst, Gartenpflege, etc. während den Bürozeiten • Erweiterte Einsatzmöglichkeiten unseres Rufsystems, wie z.B. Sturzsender, Klingelmatte oder Rauchsensor jederzeit möglich

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Der Verein Spitex am Rhein ist eine gemeinnützige Organisation.Die Politischen Gemeinden Eglisau, Wil, Hüntwangen und Wasterkingen haben dem Verein Spitex am Rhein einen Leistungsauftrag erteilt. Dadurch erhalten alle Einwohnerinnen und Einwohner Zugang zum Standardangebot für Hilfe und Pflege zu Hause.Unsere Kernkompetenzen sind professionelle Pflege und Behandlung auf ärztliche Anordnung, Hilfe im Haushalt, Betreuung und Anleitung der Kundinnen und Kunden unter Einbezug ihrer persönlichen Ressourcen.Wir bieten ergänzende Dienstleistungen an, wenn das Standardangebot nicht ausreicht. Wenn es die Situation erfordert, vermitteln wir auf Wunsch Adressen für erweiterte Hilfestellungen.Wir setzen die uns zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Mittel so ein, dass wir bestmögliche Resultate erzielen. Grundangebot für Pflege und Hauswirtschaft Leistungen • Abklärung und Beratung • Behandlung • Grundpflege • Akut- und Übergangspflege • Hauswirtschaft SpitexKomfort – das umfassende Angebot für professionelle Hilfe bei Ihnen zuhause SpitexKomfort bedeutet... • Kompetente Betreuung • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten • Mahlzeitendienst • Rufsystem mit Intervention für zuhause SpitexKomfort Rufsystem – Sicherheit rund um die Uhr, auch bei Ihnen zuhause Unser Angebot • Anschluss an unsere Notrufzentrale während 24 Std (roter Knopf) • Hilfe- und Pflegeintervention in Notlage durch unsere Mitarbeitenden • Service-Ruf-Dienstleistungen (gelber Knopf) für die Organisation von Fahrdienst, Mahlzeiten-Dienst, Gartenpflege, etc. während den Bürozeiten • Erweiterte Einsatzmöglichkeiten unseres Rufsystems, wie z.B. Sturzsender, Klingelmatte oder Rauchsensor jederzeit möglich

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Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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