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Meyer Peter

Meyer Peter

Bernstrasse West 60, 5034 Suhr
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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Die Kanzlei - Alois Mani

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Die Kanzlei - Alois Mani

Krattigstrasse 2, 3700 Spiez
Die Kanzlei - Alois Mani / Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) Kauf- und Werkverträge Schenkungsverträge Tauschverträge Baurechtsverträge Kaufvorverträge Vorkaufsrechtsverträge Kaufsrechtsverträge Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken Begründung von Stockwerkeigentum Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht Güterrechtliche Inventare Eheverträge Erbrecht Nachlassplanungen Letztwillige Verfügungen (Testamente) Erbverträge Erbverzichtsverträge Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten Ausstellen von Erbenscheinen Liquidation von Erbschaften Erbteilungsverträge Unternehmensrecht Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge Vermögensübertragungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften Aktionärbindungsverträge Kaufverträge über Aktienpakete Abtretungen von GmbH-Stammanteilen Auflösung von Gesellschaften Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht Bürgschaften Darlehensverträge Miet- und Pachtverträge Arbeitsverträge Beglaubigungen Kopien oder Abschriften Unterschriften Vereine und Stiftungen Gründungen Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung. Dienstleistungen: Anwalt Rechtsanwalt Notar Advokatur Nahe Region: Hondrich Faulensee Krattigen Leissigen Aeschi b. Spiez Frutigen Kandersteg Reichenbach Adelboden

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Krattigstrasse 2, 3700 Spiez
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AnwaltRechtsanwaltNotarNotariatsbüroAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatung
Weiherstrasse 1, 4800 Zofingen
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KANZLEI BASLER BRUNNER berät und vertritt seit über 25 Jahren Private und Unternehmen in verschiedenen Rechtsgebieten und bietet neben der Advokatur auch das Notariat und die Mediation an. DIENSTLEISTUNGEN Unsere Rechtsanwälte sind Ihre erste Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen. Wir begleiten Sie beratend und auch prozessierend vor staatlichen Gerichten und Verwaltungsbehörden. Martin Basler RECHTSANWALT, PARTNER Nicole Schätti RECHTSANWÄLTIN Christian Brunner RECHTSANWALT UND NOTAR Rosmarie Schmid ​SEKRETARIAT UNSERE KERNKOMPETENZEN Mit unserer jahrelangen Erfahrung betreuen wir nationale und internationale Mandantinnen und Mandanten. Wir verfügen zudem über grosse Erfahrung in der Führung von externen Rechtsdiensten von Unternehmungen. Zur Vertretung in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren sind alle Anwälte bei sämtlichen Instanzen in der Schweiz zugelassen. Dr. Christian Brunner ist zudem als Notar und Mediator tätig. KMU Recht ARBEITEN Recht ERBEN Recht GESELLSCHAFT Recht MIETEN Recht SCHEIDUNG Recht SCHULDEN Recht IV / UV / ALV versicherungsrecht VERTRAG Recht NOTARIAT Recht

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AU

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur und Notariat Leuenberger und Zbinden

Bahnhofstrasse 15, 3250 Lyss
Dienstleistungen

Als Rechtsanwälte sind wir beratend und prozessierend tätig. Wir sind Generalisten mit Spezialkenntnissen in verschiedenen Rechts- und Anwendungsgebieten. Als Notare sind wir Urkundspersonen. Wir errichten die im Privatrecht vorgesehenen öffentlichen Urkunden über Rechtsgeschäfte sowie Feststellungsurkunden (Ehe- und Erbverträge, Kaufverträge, Gründungen von Gesellschaften, Beglaubigungen und dergleichen). Wir beraten und betreuen Privatpersonen, kleinere und mittlere Unternehmungen, Gemeinwesen, Verbände und Versicherungen. Wir sind vorwiegend in der Region Biel - Seeland – Berner Jura tätig und verfügen über ein breites Beziehungsnetz zu Behörden und Dienstleistern. Unsere Büros befinden sich in Biel, Lyss und Rapperswil. Wir sprechen deutsch, französisch, italienisch und englisch und sind deshalb in der Lage, unsere Arbeiten unabhängig von Sprachgrenzen auszuführen. Unsere bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind Vertragsrecht (insbesondere Ehe- und Güterrecht, Kauf-, Arbeits-, Miet- und Auftragsrecht, Werkvertragsrecht) Beurkundung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kaufverträge über Grundstücke Haftpflicht- und Versicherungsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht (insbesondere Ehescheidungs-, Kinds- und Erbrecht) Strafrecht (Vertretung von Privatklägern, Verteidigungen) Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht Strassenverkehrsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Ausländerrecht

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Bahnhofstrasse 15, 3250 Lyss
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Als Rechtsanwälte sind wir beratend und prozessierend tätig. Wir sind Generalisten mit Spezialkenntnissen in verschiedenen Rechts- und Anwendungsgebieten. Als Notare sind wir Urkundspersonen. Wir errichten die im Privatrecht vorgesehenen öffentlichen Urkunden über Rechtsgeschäfte sowie Feststellungsurkunden (Ehe- und Erbverträge, Kaufverträge, Gründungen von Gesellschaften, Beglaubigungen und dergleichen). Wir beraten und betreuen Privatpersonen, kleinere und mittlere Unternehmungen, Gemeinwesen, Verbände und Versicherungen. Wir sind vorwiegend in der Region Biel - Seeland – Berner Jura tätig und verfügen über ein breites Beziehungsnetz zu Behörden und Dienstleistern. Unsere Büros befinden sich in Biel, Lyss und Rapperswil. Wir sprechen deutsch, französisch, italienisch und englisch und sind deshalb in der Lage, unsere Arbeiten unabhängig von Sprachgrenzen auszuführen. Unsere bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind Vertragsrecht (insbesondere Ehe- und Güterrecht, Kauf-, Arbeits-, Miet- und Auftragsrecht, Werkvertragsrecht) Beurkundung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kaufverträge über Grundstücke Haftpflicht- und Versicherungsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht (insbesondere Ehescheidungs-, Kinds- und Erbrecht) Strafrecht (Vertretung von Privatklägern, Verteidigungen) Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht Strassenverkehrsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Ausländerrecht

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Glaus Gabathuler AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. Arbeits- und Dienstrecht Bau- und Planungsrecht Beurkundungen und Beglaubigungen Ehe- und Familienrecht Erbrecht Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung Gesellschaftsrecht und KMU Handelsregisterangelegenheiten Immaterialgüterrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) Kommunikations- und Medienrecht Mediation Miet- und Pachtrecht Nachbarrecht Nachfolgeregelungen Notariat Personenrecht Scheidungsrecht Sozialversicherungsrecht Strafrecht Testamente, letztwillige Verfügungen Vertragsrecht Verwaltungsrecht Vorsorgeaufträge Werberecht Werkvertragsrecht

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AnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüroNotarNotariatsbüro
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Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. Arbeits- und Dienstrecht Bau- und Planungsrecht Beurkundungen und Beglaubigungen Ehe- und Familienrecht Erbrecht Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung Gesellschaftsrecht und KMU Handelsregisterangelegenheiten Immaterialgüterrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) Kommunikations- und Medienrecht Mediation Miet- und Pachtrecht Nachbarrecht Nachfolgeregelungen Notariat Personenrecht Scheidungsrecht Sozialversicherungsrecht Strafrecht Testamente, letztwillige Verfügungen Vertragsrecht Verwaltungsrecht Vorsorgeaufträge Werberecht Werkvertragsrecht

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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach (BL)

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotarNotariatsbüro
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Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Die Kanzlei - Alois Mani

Krattigstrasse 2, 3700 Spiez
Die Kanzlei - Alois Mani / Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) Kauf- und Werkverträge Schenkungsverträge Tauschverträge Baurechtsverträge Kaufvorverträge Vorkaufsrechtsverträge Kaufsrechtsverträge Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken Begründung von Stockwerkeigentum Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht Güterrechtliche Inventare Eheverträge Erbrecht Nachlassplanungen Letztwillige Verfügungen (Testamente) Erbverträge Erbverzichtsverträge Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten Ausstellen von Erbenscheinen Liquidation von Erbschaften Erbteilungsverträge Unternehmensrecht Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge Vermögensübertragungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften Aktionärbindungsverträge Kaufverträge über Aktienpakete Abtretungen von GmbH-Stammanteilen Auflösung von Gesellschaften Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht Bürgschaften Darlehensverträge Miet- und Pachtverträge Arbeitsverträge Beglaubigungen Kopien oder Abschriften Unterschriften Vereine und Stiftungen Gründungen Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung. Dienstleistungen: Anwalt Rechtsanwalt Notar Advokatur Nahe Region: Hondrich Faulensee Krattigen Leissigen Aeschi b. Spiez Frutigen Kandersteg Reichenbach Adelboden

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KANZLEI BASLER BRUNNER berät und vertritt seit über 25 Jahren Private und Unternehmen in verschiedenen Rechtsgebieten und bietet neben der Advokatur auch das Notariat und die Mediation an. DIENSTLEISTUNGEN Unsere Rechtsanwälte sind Ihre erste Anlaufstelle bei rechtlichen Fragen. Wir begleiten Sie beratend und auch prozessierend vor staatlichen Gerichten und Verwaltungsbehörden. Martin Basler RECHTSANWALT, PARTNER Nicole Schätti RECHTSANWÄLTIN Christian Brunner RECHTSANWALT UND NOTAR Rosmarie Schmid ​SEKRETARIAT UNSERE KERNKOMPETENZEN Mit unserer jahrelangen Erfahrung betreuen wir nationale und internationale Mandantinnen und Mandanten. Wir verfügen zudem über grosse Erfahrung in der Führung von externen Rechtsdiensten von Unternehmungen. Zur Vertretung in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren sind alle Anwälte bei sämtlichen Instanzen in der Schweiz zugelassen. Dr. Christian Brunner ist zudem als Notar und Mediator tätig. KMU Recht ARBEITEN Recht ERBEN Recht GESELLSCHAFT Recht MIETEN Recht SCHEIDUNG Recht SCHULDEN Recht IV / UV / ALV versicherungsrecht VERTRAG Recht NOTARIAT Recht

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AU

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Advokatur und Notariat Leuenberger und Zbinden

Bahnhofstrasse 15, 3250 Lyss
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Als Rechtsanwälte sind wir beratend und prozessierend tätig. Wir sind Generalisten mit Spezialkenntnissen in verschiedenen Rechts- und Anwendungsgebieten. Als Notare sind wir Urkundspersonen. Wir errichten die im Privatrecht vorgesehenen öffentlichen Urkunden über Rechtsgeschäfte sowie Feststellungsurkunden (Ehe- und Erbverträge, Kaufverträge, Gründungen von Gesellschaften, Beglaubigungen und dergleichen). Wir beraten und betreuen Privatpersonen, kleinere und mittlere Unternehmungen, Gemeinwesen, Verbände und Versicherungen. Wir sind vorwiegend in der Region Biel - Seeland – Berner Jura tätig und verfügen über ein breites Beziehungsnetz zu Behörden und Dienstleistern. Unsere Büros befinden sich in Biel, Lyss und Rapperswil. Wir sprechen deutsch, französisch, italienisch und englisch und sind deshalb in der Lage, unsere Arbeiten unabhängig von Sprachgrenzen auszuführen. Unsere bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind Vertragsrecht (insbesondere Ehe- und Güterrecht, Kauf-, Arbeits-, Miet- und Auftragsrecht, Werkvertragsrecht) Beurkundung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kaufverträge über Grundstücke Haftpflicht- und Versicherungsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht (insbesondere Ehescheidungs-, Kinds- und Erbrecht) Strafrecht (Vertretung von Privatklägern, Verteidigungen) Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht Strassenverkehrsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Ausländerrecht

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Als Rechtsanwälte sind wir beratend und prozessierend tätig. Wir sind Generalisten mit Spezialkenntnissen in verschiedenen Rechts- und Anwendungsgebieten. Als Notare sind wir Urkundspersonen. Wir errichten die im Privatrecht vorgesehenen öffentlichen Urkunden über Rechtsgeschäfte sowie Feststellungsurkunden (Ehe- und Erbverträge, Kaufverträge, Gründungen von Gesellschaften, Beglaubigungen und dergleichen). Wir beraten und betreuen Privatpersonen, kleinere und mittlere Unternehmungen, Gemeinwesen, Verbände und Versicherungen. Wir sind vorwiegend in der Region Biel - Seeland – Berner Jura tätig und verfügen über ein breites Beziehungsnetz zu Behörden und Dienstleistern. Unsere Büros befinden sich in Biel, Lyss und Rapperswil. Wir sprechen deutsch, französisch, italienisch und englisch und sind deshalb in der Lage, unsere Arbeiten unabhängig von Sprachgrenzen auszuführen. Unsere bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind Vertragsrecht (insbesondere Ehe- und Güterrecht, Kauf-, Arbeits-, Miet- und Auftragsrecht, Werkvertragsrecht) Beurkundung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kaufverträge über Grundstücke Haftpflicht- und Versicherungsrecht Handels- und Gesellschaftsrecht Zivilrecht (insbesondere Ehescheidungs-, Kinds- und Erbrecht) Strafrecht (Vertretung von Privatklägern, Verteidigungen) Schuld-, Betreibungs- und Konkursrecht Strassenverkehrsrecht allgemeines Verwaltungsrecht Ausländerrecht

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Glaus Gabathuler AG

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Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. Arbeits- und Dienstrecht Bau- und Planungsrecht Beurkundungen und Beglaubigungen Ehe- und Familienrecht Erbrecht Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung Gesellschaftsrecht und KMU Handelsregisterangelegenheiten Immaterialgüterrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) Kommunikations- und Medienrecht Mediation Miet- und Pachtrecht Nachbarrecht Nachfolgeregelungen Notariat Personenrecht Scheidungsrecht Sozialversicherungsrecht Strafrecht Testamente, letztwillige Verfügungen Vertragsrecht Verwaltungsrecht Vorsorgeaufträge Werberecht Werkvertragsrecht

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Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. Arbeits- und Dienstrecht Bau- und Planungsrecht Beurkundungen und Beglaubigungen Ehe- und Familienrecht Erbrecht Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung Gesellschaftsrecht und KMU Handelsregisterangelegenheiten Immaterialgüterrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) Kommunikations- und Medienrecht Mediation Miet- und Pachtrecht Nachbarrecht Nachfolgeregelungen Notariat Personenrecht Scheidungsrecht Sozialversicherungsrecht Strafrecht Testamente, letztwillige Verfügungen Vertragsrecht Verwaltungsrecht Vorsorgeaufträge Werberecht Werkvertragsrecht

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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach (BL)

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotarNotariatsbüro
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