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notariatsbüro in Switzerland

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Beyeler Mirjam

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Beyeler Mirjam

Milkenstrasse 7, 3150 Schwarzenburg
Willkommen bei Notariat Mirjam Beyeler-Kipfer!

Notariat Öffentliche Beurkundungen Das Notariat Beyeler steht Ihnen für sämtliche Rechtsgeschäfte, bei welchen eine öffentliche Beurkundung notwendig ist, zur Seite. Dank unserer überschaubarer Grösse und der regionalen Verankerung können wir Sie persönlich und kompetent beraten. Besonders für Verträge, bei denen das bäuerliche Bodenrecht zum Zug kommt, können Sie auf uns zählen. Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und schriftlich zur Verfügung. Unser Angebot im Überblick Beglaubigungen Eheverträge Testamente Erbenscheine Erbschafts- und Steuerinventar im Kanton Bern Erbschaftsliquidationen Verträge rund um Häuser, Wohnungen, landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke Dienstbarkeitsverträge Schuldbrieferrichtungen Gründung von kleineren Firmen (AG, GmbH) Statutenänderungen, Mutationen in Verwaltungsräten Rechtsberatung Vom Mietvertrag bis zum Erbrecht Neben notariellen Aufgaben beraten wir Sie gerne zu rechtlichen Punkten im Zivilrecht. Insbesondere bei vertraglichen Fragen können wir Sie fachgerecht unterstützen. Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an. Unser Angebot in der Übersicht Mietverträge Pachtverträge Nachlassplanung Eherecht Erbrecht

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NotarNotariatsbüroRechtsberatung
Milkenstrasse 7, 3150 Schwarzenburg
NotarNotariatsbüroRechtsberatung
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Notariat Öffentliche Beurkundungen Das Notariat Beyeler steht Ihnen für sämtliche Rechtsgeschäfte, bei welchen eine öffentliche Beurkundung notwendig ist, zur Seite. Dank unserer überschaubarer Grösse und der regionalen Verankerung können wir Sie persönlich und kompetent beraten. Besonders für Verträge, bei denen das bäuerliche Bodenrecht zum Zug kommt, können Sie auf uns zählen. Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und schriftlich zur Verfügung. Unser Angebot im Überblick Beglaubigungen Eheverträge Testamente Erbenscheine Erbschafts- und Steuerinventar im Kanton Bern Erbschaftsliquidationen Verträge rund um Häuser, Wohnungen, landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke Dienstbarkeitsverträge Schuldbrieferrichtungen Gründung von kleineren Firmen (AG, GmbH) Statutenänderungen, Mutationen in Verwaltungsräten Rechtsberatung Vom Mietvertrag bis zum Erbrecht Neben notariellen Aufgaben beraten wir Sie gerne zu rechtlichen Punkten im Zivilrecht. Insbesondere bei vertraglichen Fragen können wir Sie fachgerecht unterstützen. Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an. Unser Angebot in der Übersicht Mietverträge Pachtverträge Nachlassplanung Eherecht Erbrecht

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Knus Gnädinger Landolt Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Knus Gnädinger Landolt Rechtsanwälte

Molkereistrasse 1, 8645 Jona
Anwaltskanzlei Knus | Gnädinger | Landolt

TätigkeitsbereicheDie 1982 gegründete Anwaltskanzlei ist spezialisiert für Mandate in den Bereichen: Familienrecht (Ehe-, Konkubinats-, Scheidungs- und Kindsrecht, Eheschutzmassnahmen) Strafrecht (Verteidigungen und Opferschutz) Strassenverkehrsrecht Erbrecht Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Mietrecht (inkl. Pachtrecht und bäuerliches Boden- und Erbrecht) Werkvertragsrecht Sachenrecht (Nachbarrecht, Stockwerkeigentumsrecht) Sozialversicherungsrecht Haftpflichtrecht Verwaltungsverfahren (z.B. Baurecht, Baubewilligungsverfahren, Ausländerrecht) Beurkundungen / Beglaubigungen Es werden regelmässig amtliche Strafverteidigungen sowie Prozesse bei bewilligten unentgeltlichen Vertretungen geführt. Öffentliche NotareBeurkundungen / BeglaubigungenAls öffentliche Notare nehmen wir gerne die folgenden Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor:Beurkundungen: Eheverträge Erbverträge öffentliche letztwillige Verfügungen Vorsorgeaufträge Generalvollmachten Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften Bar- und Sacheinlagegründungen Sitzverlegungen Statutenänderungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Firmenänderungen Eidesstattliche Erklärungen Bürgschaften Beglaubigungen: von Unterschriften von Abschriften (Kopien)

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TätigkeitsbereicheDie 1982 gegründete Anwaltskanzlei ist spezialisiert für Mandate in den Bereichen: Familienrecht (Ehe-, Konkubinats-, Scheidungs- und Kindsrecht, Eheschutzmassnahmen) Strafrecht (Verteidigungen und Opferschutz) Strassenverkehrsrecht Erbrecht Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Mietrecht (inkl. Pachtrecht und bäuerliches Boden- und Erbrecht) Werkvertragsrecht Sachenrecht (Nachbarrecht, Stockwerkeigentumsrecht) Sozialversicherungsrecht Haftpflichtrecht Verwaltungsverfahren (z.B. Baurecht, Baubewilligungsverfahren, Ausländerrecht) Beurkundungen / Beglaubigungen Es werden regelmässig amtliche Strafverteidigungen sowie Prozesse bei bewilligten unentgeltlichen Vertretungen geführt. Öffentliche NotareBeurkundungen / BeglaubigungenAls öffentliche Notare nehmen wir gerne die folgenden Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor:Beurkundungen: Eheverträge Erbverträge öffentliche letztwillige Verfügungen Vorsorgeaufträge Generalvollmachten Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften Bar- und Sacheinlagegründungen Sitzverlegungen Statutenänderungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Firmenänderungen Eidesstattliche Erklärungen Bürgschaften Beglaubigungen: von Unterschriften von Abschriften (Kopien)

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Glaus Gabathuler AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. Arbeits- und Dienstrecht Bau- und Planungsrecht Beurkundungen und Beglaubigungen Ehe- und Familienrecht Erbrecht Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung Gesellschaftsrecht und KMU Handelsregisterangelegenheiten Immaterialgüterrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) Kommunikations- und Medienrecht Mediation Miet- und Pachtrecht Nachbarrecht Nachfolgeregelungen Notariat Personenrecht Scheidungsrecht Sozialversicherungsrecht Strafrecht Testamente, letztwillige Verfügungen Vertragsrecht Verwaltungsrecht Vorsorgeaufträge Werberecht Werkvertragsrecht

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AnwaltRechtsanwaltAnwaltsbüroNotarNotariatsbüro
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Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. Arbeits- und Dienstrecht Bau- und Planungsrecht Beurkundungen und Beglaubigungen Ehe- und Familienrecht Erbrecht Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung Gesellschaftsrecht und KMU Handelsregisterangelegenheiten Immaterialgüterrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) Kommunikations- und Medienrecht Mediation Miet- und Pachtrecht Nachbarrecht Nachfolgeregelungen Notariat Personenrecht Scheidungsrecht Sozialversicherungsrecht Strafrecht Testamente, letztwillige Verfügungen Vertragsrecht Verwaltungsrecht Vorsorgeaufträge Werberecht Werkvertragsrecht

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Hadorn Hans Martin

Hadorn Hans Martin

Dorfstrasse 13, 3714 Frutigen
Notariat - Advokatur - Mediation

Ihre Kontakte: Hans Martin Hadorn Notar, Rechtsanwalt und Mediator SAVhansmartin.hadorn@hadorngraf.ch Melanie Bütschi Rechtsanwältin & Notarinmelanie.buetschi@hadorngraf.ch Wir vertreten Sie kompetent und mit persönlichem Engagement Unsere Dienstleistungen: Notariat: Grundstücke Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) Kauf- und Werkverträge Schenkungsverträge Tauschverträge Baurechtsverträge Kaufvorverträge Vorkaufsrechtsverträge Kaufsrechtsverträge Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken Begründung von Stockwerkeigentum Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften Dienstbarkeitsverträge (Nutzniessung, Wohnrecht, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw.) Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht Eheverträge Güterrechtliche Inventare Erbrecht Nachlassplanungen Letztwillige Verfügungen (Testamente) Erbverträge Erbverzichtsverträge Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten Ausstellen von Erbenscheinen Liquidation von Erbschaften Erbteilungsverträge Vorsorge Vorsorgeaufträge Unternehmensrecht Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften Gründung von Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge Vermögensübertragungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften Aktionärbindungsverträge Kaufverträge über Aktienpakete Abtretungen von GmbH-Stammanteilen Auflösung von Gesellschaften Handelsregisteranmeldungen Obligationenrecht Bürgschaften Darlehensverträge Miet- und Pachtverträge Beglaubigungen Kopien oder Abschriften Unterschriften Vereine und Stiftungen Gründungen Statuten Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung Advokatur: Ehe- und Scheidungsrecht Trennungs- oder Scheidungsverfahren Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen, grosser Erfahrung und hoher Kompetenz. Erbrecht Abklärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche Willensvollreckung und Erbschaftsverwaltung Erbteilung Nachlassplanung Mietrecht Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Kindes- und Erwachsenenschutz Verfahren bei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beispielsweise zur Regelung von Kontaktproblemen bei nicht verheirateten Eltern Kindsvertretungen/Kinderanwalt Strafrecht Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen Unterstützung in der Strafverteidigung. Wir übernehmen auch amtliche Strafverteidigungen. Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. Öffentliches und privates Baurecht Beratung bei Bauvorhaben (Planungen, Erschliessungen, Enteignungen) Ausarbeitung von Kauf- und Werkverträgen Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten Forderungsstreitigkeiten und Schuldbetreibungsrecht Schuldet Ihnen jemand Geld oder haben Sie sonstige Ansprüche beispielsweise aus einem Vertrag oder Unfall durchzusetzen? Wir helfen Ihnen, damit Sie Ihr Recht rasch durchsetzen können. Mediation: Mediation ist ein aussergerichtliches interdisziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Mediation heisst Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation Freiwilligkeit Akzeptanz Offenheit Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

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Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht Eheverträge Güterrechtliche Inventare Erbrecht Nachlassplanungen Letztwillige Verfügungen (Testamente) Erbverträge Erbverzichtsverträge Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten Ausstellen von Erbenscheinen Liquidation von Erbschaften Erbteilungsverträge Vorsorge Vorsorgeaufträge Unternehmensrecht Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften Gründung von Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge Vermögensübertragungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften Aktionärbindungsverträge Kaufverträge über Aktienpakete Abtretungen von GmbH-Stammanteilen Auflösung von Gesellschaften Handelsregisteranmeldungen Obligationenrecht Bürgschaften Darlehensverträge Miet- und Pachtverträge Beglaubigungen Kopien oder Abschriften Unterschriften Vereine und Stiftungen Gründungen Statuten Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung Advokatur: Ehe- und Scheidungsrecht Trennungs- oder Scheidungsverfahren Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen, grosser Erfahrung und hoher Kompetenz. Erbrecht Abklärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche Willensvollreckung und Erbschaftsverwaltung Erbteilung Nachlassplanung Mietrecht Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Kindes- und Erwachsenenschutz Verfahren bei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beispielsweise zur Regelung von Kontaktproblemen bei nicht verheirateten Eltern Kindsvertretungen/Kinderanwalt Strafrecht Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen Unterstützung in der Strafverteidigung. Wir übernehmen auch amtliche Strafverteidigungen. Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. 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Mediation heisst Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation Freiwilligkeit Akzeptanz Offenheit Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

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PÉROLLES PARTNERS

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Boulevard de Pérolles 12, 1700 Freiburg
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Advokatur- und Notariatsbüro

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Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen:Notariat / öffentliche Beurkundungen:Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): Kaufverträge Schuldbrieferrichtungen Parzellierungen Begründungen von Stockwerkeigentum Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): Ehe- und Erbverträge Testamente Erbteilungen Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, ZufikonStets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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NotarNotariatsbüroAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwaltRechtsanwalt
Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
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Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen:Notariat / öffentliche Beurkundungen:Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): Kaufverträge Schuldbrieferrichtungen Parzellierungen Begründungen von Stockwerkeigentum Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): Ehe- und Erbverträge Testamente Erbteilungen Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, ZufikonStets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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Notaires à Carouge (Genève)

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Place d'Armes 20, 1227 Carouge (GE)
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notariatsbüro in Switzerland

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Beyeler Mirjam

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Beyeler Mirjam

Milkenstrasse 7, 3150 Schwarzenburg
Willkommen bei Notariat Mirjam Beyeler-Kipfer!

Notariat Öffentliche Beurkundungen Das Notariat Beyeler steht Ihnen für sämtliche Rechtsgeschäfte, bei welchen eine öffentliche Beurkundung notwendig ist, zur Seite. Dank unserer überschaubarer Grösse und der regionalen Verankerung können wir Sie persönlich und kompetent beraten. Besonders für Verträge, bei denen das bäuerliche Bodenrecht zum Zug kommt, können Sie auf uns zählen. Bei Fragen stehen wir Ihnen telefonisch und schriftlich zur Verfügung. Unser Angebot im Überblick Beglaubigungen Eheverträge Testamente Erbenscheine Erbschafts- und Steuerinventar im Kanton Bern Erbschaftsliquidationen Verträge rund um Häuser, Wohnungen, landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke Dienstbarkeitsverträge Schuldbrieferrichtungen Gründung von kleineren Firmen (AG, GmbH) Statutenänderungen, Mutationen in Verwaltungsräten Rechtsberatung Vom Mietvertrag bis zum Erbrecht Neben notariellen Aufgaben beraten wir Sie gerne zu rechtlichen Punkten im Zivilrecht. Insbesondere bei vertraglichen Fragen können wir Sie fachgerecht unterstützen. Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an. Unser Angebot in der Übersicht Mietverträge Pachtverträge Nachlassplanung Eherecht Erbrecht

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotarNotariatsbüro
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber.Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten die Begründung von Stockwerkeigentum die Beurkundung von Eheverträgen die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs die Errichtung von Stiftungen öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Knus Gnädinger Landolt Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Knus Gnädinger Landolt Rechtsanwälte

Molkereistrasse 1, 8645 Jona
Anwaltskanzlei Knus | Gnädinger | Landolt

TätigkeitsbereicheDie 1982 gegründete Anwaltskanzlei ist spezialisiert für Mandate in den Bereichen: Familienrecht (Ehe-, Konkubinats-, Scheidungs- und Kindsrecht, Eheschutzmassnahmen) Strafrecht (Verteidigungen und Opferschutz) Strassenverkehrsrecht Erbrecht Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Mietrecht (inkl. Pachtrecht und bäuerliches Boden- und Erbrecht) Werkvertragsrecht Sachenrecht (Nachbarrecht, Stockwerkeigentumsrecht) Sozialversicherungsrecht Haftpflichtrecht Verwaltungsverfahren (z.B. Baurecht, Baubewilligungsverfahren, Ausländerrecht) Beurkundungen / Beglaubigungen Es werden regelmässig amtliche Strafverteidigungen sowie Prozesse bei bewilligten unentgeltlichen Vertretungen geführt. Öffentliche NotareBeurkundungen / BeglaubigungenAls öffentliche Notare nehmen wir gerne die folgenden Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor:Beurkundungen: Eheverträge Erbverträge öffentliche letztwillige Verfügungen Vorsorgeaufträge Generalvollmachten Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften Bar- und Sacheinlagegründungen Sitzverlegungen Statutenänderungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Firmenänderungen Eidesstattliche Erklärungen Bürgschaften Beglaubigungen: von Unterschriften von Abschriften (Kopien)

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TätigkeitsbereicheDie 1982 gegründete Anwaltskanzlei ist spezialisiert für Mandate in den Bereichen: Familienrecht (Ehe-, Konkubinats-, Scheidungs- und Kindsrecht, Eheschutzmassnahmen) Strafrecht (Verteidigungen und Opferschutz) Strassenverkehrsrecht Erbrecht Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Mietrecht (inkl. Pachtrecht und bäuerliches Boden- und Erbrecht) Werkvertragsrecht Sachenrecht (Nachbarrecht, Stockwerkeigentumsrecht) Sozialversicherungsrecht Haftpflichtrecht Verwaltungsverfahren (z.B. Baurecht, Baubewilligungsverfahren, Ausländerrecht) Beurkundungen / Beglaubigungen Es werden regelmässig amtliche Strafverteidigungen sowie Prozesse bei bewilligten unentgeltlichen Vertretungen geführt. Öffentliche NotareBeurkundungen / BeglaubigungenAls öffentliche Notare nehmen wir gerne die folgenden Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor:Beurkundungen: Eheverträge Erbverträge öffentliche letztwillige Verfügungen Vorsorgeaufträge Generalvollmachten Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften Bar- und Sacheinlagegründungen Sitzverlegungen Statutenänderungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Firmenänderungen Eidesstattliche Erklärungen Bürgschaften Beglaubigungen: von Unterschriften von Abschriften (Kopien)

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Glaus Gabathuler AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. Arbeits- und Dienstrecht Bau- und Planungsrecht Beurkundungen und Beglaubigungen Ehe- und Familienrecht Erbrecht Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung Gesellschaftsrecht und KMU Handelsregisterangelegenheiten Immaterialgüterrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) Kommunikations- und Medienrecht Mediation Miet- und Pachtrecht Nachbarrecht Nachfolgeregelungen Notariat Personenrecht Scheidungsrecht Sozialversicherungsrecht Strafrecht Testamente, letztwillige Verfügungen Vertragsrecht Verwaltungsrecht Vorsorgeaufträge Werberecht Werkvertragsrecht

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Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. Arbeits- und Dienstrecht Bau- und Planungsrecht Beurkundungen und Beglaubigungen Ehe- und Familienrecht Erbrecht Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung Gesellschaftsrecht und KMU Handelsregisterangelegenheiten Immaterialgüterrecht Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) Kommunikations- und Medienrecht Mediation Miet- und Pachtrecht Nachbarrecht Nachfolgeregelungen Notariat Personenrecht Scheidungsrecht Sozialversicherungsrecht Strafrecht Testamente, letztwillige Verfügungen Vertragsrecht Verwaltungsrecht Vorsorgeaufträge Werberecht Werkvertragsrecht

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Hadorn Hans Martin

Hadorn Hans Martin

Dorfstrasse 13, 3714 Frutigen
Notariat - Advokatur - Mediation

Ihre Kontakte: Hans Martin Hadorn Notar, Rechtsanwalt und Mediator SAVhansmartin.hadorn@hadorngraf.ch Melanie Bütschi Rechtsanwältin & Notarinmelanie.buetschi@hadorngraf.ch Wir vertreten Sie kompetent und mit persönlichem Engagement Unsere Dienstleistungen: Notariat: Grundstücke Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) Kauf- und Werkverträge Schenkungsverträge Tauschverträge Baurechtsverträge Kaufvorverträge Vorkaufsrechtsverträge Kaufsrechtsverträge Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken Begründung von Stockwerkeigentum Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften Dienstbarkeitsverträge (Nutzniessung, Wohnrecht, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw.) Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht Eheverträge Güterrechtliche Inventare Erbrecht Nachlassplanungen Letztwillige Verfügungen (Testamente) Erbverträge Erbverzichtsverträge Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten Ausstellen von Erbenscheinen Liquidation von Erbschaften Erbteilungsverträge Vorsorge Vorsorgeaufträge Unternehmensrecht Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften Gründung von Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge Vermögensübertragungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften Aktionärbindungsverträge Kaufverträge über Aktienpakete Abtretungen von GmbH-Stammanteilen Auflösung von Gesellschaften Handelsregisteranmeldungen Obligationenrecht Bürgschaften Darlehensverträge Miet- und Pachtverträge Beglaubigungen Kopien oder Abschriften Unterschriften Vereine und Stiftungen Gründungen Statuten Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung Advokatur: Ehe- und Scheidungsrecht Trennungs- oder Scheidungsverfahren Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen, grosser Erfahrung und hoher Kompetenz. Erbrecht Abklärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche Willensvollreckung und Erbschaftsverwaltung Erbteilung Nachlassplanung Mietrecht Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Kindes- und Erwachsenenschutz Verfahren bei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beispielsweise zur Regelung von Kontaktproblemen bei nicht verheirateten Eltern Kindsvertretungen/Kinderanwalt Strafrecht Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen Unterstützung in der Strafverteidigung. Wir übernehmen auch amtliche Strafverteidigungen. Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. Öffentliches und privates Baurecht Beratung bei Bauvorhaben (Planungen, Erschliessungen, Enteignungen) Ausarbeitung von Kauf- und Werkverträgen Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten Forderungsstreitigkeiten und Schuldbetreibungsrecht Schuldet Ihnen jemand Geld oder haben Sie sonstige Ansprüche beispielsweise aus einem Vertrag oder Unfall durchzusetzen? Wir helfen Ihnen, damit Sie Ihr Recht rasch durchsetzen können. Mediation: Mediation ist ein aussergerichtliches interdisziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Mediation heisst Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation Freiwilligkeit Akzeptanz Offenheit Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

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Ihre Kontakte: Hans Martin Hadorn Notar, Rechtsanwalt und Mediator SAVhansmartin.hadorn@hadorngraf.ch Melanie Bütschi Rechtsanwältin & Notarinmelanie.buetschi@hadorngraf.ch Wir vertreten Sie kompetent und mit persönlichem Engagement Unsere Dienstleistungen: Notariat: Grundstücke Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) Kauf- und Werkverträge Schenkungsverträge Tauschverträge Baurechtsverträge Kaufvorverträge Vorkaufsrechtsverträge Kaufsrechtsverträge Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken Begründung von Stockwerkeigentum Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften Dienstbarkeitsverträge (Nutzniessung, Wohnrecht, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw.) Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht Eheverträge Güterrechtliche Inventare Erbrecht Nachlassplanungen Letztwillige Verfügungen (Testamente) Erbverträge Erbverzichtsverträge Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten Ausstellen von Erbenscheinen Liquidation von Erbschaften Erbteilungsverträge Vorsorge Vorsorgeaufträge Unternehmensrecht Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommanditgesellschaften Gründung von Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge Vermögensübertragungen Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften Aktionärbindungsverträge Kaufverträge über Aktienpakete Abtretungen von GmbH-Stammanteilen Auflösung von Gesellschaften Handelsregisteranmeldungen Obligationenrecht Bürgschaften Darlehensverträge Miet- und Pachtverträge Beglaubigungen Kopien oder Abschriften Unterschriften Vereine und Stiftungen Gründungen Statuten Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung Advokatur: Ehe- und Scheidungsrecht Trennungs- oder Scheidungsverfahren Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen, grosser Erfahrung und hoher Kompetenz. Erbrecht Abklärung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche Willensvollreckung und Erbschaftsverwaltung Erbteilung Nachlassplanung Mietrecht Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Kindes- und Erwachsenenschutz Verfahren bei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beispielsweise zur Regelung von Kontaktproblemen bei nicht verheirateten Eltern Kindsvertretungen/Kinderanwalt Strafrecht Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden Mit unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen Unterstützung in der Strafverteidigung. Wir übernehmen auch amtliche Strafverteidigungen. Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. Öffentliches und privates Baurecht Beratung bei Bauvorhaben (Planungen, Erschliessungen, Enteignungen) Ausarbeitung von Kauf- und Werkverträgen Eintragung von Bauhandwerkerpfandrechten Forderungsstreitigkeiten und Schuldbetreibungsrecht Schuldet Ihnen jemand Geld oder haben Sie sonstige Ansprüche beispielsweise aus einem Vertrag oder Unfall durchzusetzen? Wir helfen Ihnen, damit Sie Ihr Recht rasch durchsetzen können. Mediation: Mediation ist ein aussergerichtliches interdisziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Mediation heisst Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation Freiwilligkeit Akzeptanz Offenheit Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

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PÉROLLES PARTNERS

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Advokatur- und Notariatsbüro

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Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen:Notariat / öffentliche Beurkundungen:Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): Kaufverträge Schuldbrieferrichtungen Parzellierungen Begründungen von Stockwerkeigentum Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): Ehe- und Erbverträge Testamente Erbteilungen Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, ZufikonStets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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Notaires à Carouge (Genève)

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