Gewinnen Sie einen Gutschein im Wert von
CHF 2500Jetzt teilnehmen
    Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile
Einloggen

nettoyages à sec in suisse

: 382 Einträge
 Offen – Schliesst heute um 18:30
Textilpflege Zürisee AG

Textilpflege Zürisee AG

Seestrasse 141, 8703 Erlenbach ZH
Textilpflege Zürisee AG

Unser Unternehmen Qualität steht für uns an erster Stelle Wir pflegen seit über 30 Jahren die Textilien unserer Kunden. Die Textilpflege Zürisee in Erlenbach beschäftigt insgesamt 10 Mitarbeiter. Dank modernstem Maschinenpark und kontinuierlicher Weiterbildung unserer Angestellten sind wir unserem Grundsatz aus den Anfängen stets treu geblieben. Nur erstklassige Qualität zählt! Die Reinigung Klarer Beweis dafür ist der stetig wachsende Kundenstamm. Auch bis heute konnten wir den zweiten, nicht unwesentlicheren Grundsatz beibehalten, dass alle anfallenden Arbeiten an ein und dem selben Ort erledigt werden und wir nicht auf Fremdhilfe angewiesen sind. Monatsaktionen Informieren Sie sich hier über attraktive Angebote .KundensparkartePorfitieren Sie jetzt das ganze Jahr von unserer attraktiven Kundensparkarte.Interessiert an Berufskleider-Service?Wir verwirklichen auch Ihre Idee oder Ihr Firmenlogo auf Textilien.Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ob Vorhänge gereinigt oder gewaschen werden müssen, bei einem Anzug, der zur Reinigung abgegeben wird, auch noch die ärmel etwas kürzer gemacht werden müssen oder bei einem Abendkleid einfach nur der Saum nicht mehr hält, alles Arbeiten, die wir prompt und zuverlässig unter einem Dach erledigen.

PremiumPremium Eintrag
TextilreinigungWäschereiSchneidereiBügelserviceTeppichpflege TeppichreinigungNähatelier
Seestrasse 141, 8703 Erlenbach ZH
TextilreinigungWäschereiSchneidereiBügelserviceTeppichpflege TeppichreinigungNähatelier
Textilpflege Zürisee AG

Unser Unternehmen Qualität steht für uns an erster Stelle Wir pflegen seit über 30 Jahren die Textilien unserer Kunden. Die Textilpflege Zürisee in Erlenbach beschäftigt insgesamt 10 Mitarbeiter. Dank modernstem Maschinenpark und kontinuierlicher Weiterbildung unserer Angestellten sind wir unserem Grundsatz aus den Anfängen stets treu geblieben. Nur erstklassige Qualität zählt! Die Reinigung Klarer Beweis dafür ist der stetig wachsende Kundenstamm. Auch bis heute konnten wir den zweiten, nicht unwesentlicheren Grundsatz beibehalten, dass alle anfallenden Arbeiten an ein und dem selben Ort erledigt werden und wir nicht auf Fremdhilfe angewiesen sind. Monatsaktionen Informieren Sie sich hier über attraktive Angebote .KundensparkartePorfitieren Sie jetzt das ganze Jahr von unserer attraktiven Kundensparkarte.Interessiert an Berufskleider-Service?Wir verwirklichen auch Ihre Idee oder Ihr Firmenlogo auf Textilien.Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ob Vorhänge gereinigt oder gewaschen werden müssen, bei einem Anzug, der zur Reinigung abgegeben wird, auch noch die ärmel etwas kürzer gemacht werden müssen oder bei einem Abendkleid einfach nur der Saum nicht mehr hält, alles Arbeiten, die wir prompt und zuverlässig unter einem Dach erledigen.

 Offen – Schliesst heute um 18:30
 Offen – Schliesst heute um 18:30
Code Couleurs

Code Couleurs

Rue Margencel 23, 1860 Aigle
PremiumPremium Eintrag
BügelserviceTextilreinigungWäscherei
 Offen – Schliesst heute um 18:30
Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

PremiumPremium Eintrag
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Landstrasse 104, 5430 Wettingen
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

 Offen – Schliesst heute um 18:30
* Wünscht keine Werbung

382 Ergebnisse filtern
Jetzt geöffnet
Sortieren nach
Allgemeine Filter
Arbeitsbereich
Zahlungskonditionen
Kontaktformen
Lage
Sprachen
Reinigung, Beseitigung, Renovationen
Gipserarbeiten / Trockenbau
Oberfläche
Leistungen
Putz-Techniken
Bereich
Raumgestaltung & dekorative Arbeiten
Einsatzbereiche
Dienstleistungen
Marken
Techniken
Zimmerei & Holzbau
Tätigkeitsbereich
Zimmerei
Schreinerei & Innenausbau
Unterhaltsreinigung
Bodenbeläge
Angebot
Wohnungsreinigung
Objekttyp
Bodenreinigung
Renovation
Services
Outdoor-Beläge
Gartenpflege
Bauerneuerung
Maschinen- und Anlagenbau, Produktentwicklung
Baureinigung
Brands
Agricultural equipment
Glas-/Wandreinigung
Planung
Wasser
Architektur
Reparaturen & Service
Objektart
Montage & Reparaturen
Zertifikate und Labels
Beratung
Schädlingsbekämpfung und Desinfektion
Produkte Aussenbeschattung
Wandverkleidungen
Spezialausrüstung
Gartenbau
Zertifikate
Transportmittel
Checks & Tests
Transportwege
Maschinenpark
Umbau & Modifikationen
Sortiment

nettoyages à sec in suisse

: 382 Einträge
 Offen – Schliesst heute um 18:30
Textilpflege Zürisee AG

Textilpflege Zürisee AG

Seestrasse 141, 8703 Erlenbach ZH
Textilpflege Zürisee AG

Unser Unternehmen Qualität steht für uns an erster Stelle Wir pflegen seit über 30 Jahren die Textilien unserer Kunden. Die Textilpflege Zürisee in Erlenbach beschäftigt insgesamt 10 Mitarbeiter. Dank modernstem Maschinenpark und kontinuierlicher Weiterbildung unserer Angestellten sind wir unserem Grundsatz aus den Anfängen stets treu geblieben. Nur erstklassige Qualität zählt! Die Reinigung Klarer Beweis dafür ist der stetig wachsende Kundenstamm. Auch bis heute konnten wir den zweiten, nicht unwesentlicheren Grundsatz beibehalten, dass alle anfallenden Arbeiten an ein und dem selben Ort erledigt werden und wir nicht auf Fremdhilfe angewiesen sind. Monatsaktionen Informieren Sie sich hier über attraktive Angebote .KundensparkartePorfitieren Sie jetzt das ganze Jahr von unserer attraktiven Kundensparkarte.Interessiert an Berufskleider-Service?Wir verwirklichen auch Ihre Idee oder Ihr Firmenlogo auf Textilien.Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ob Vorhänge gereinigt oder gewaschen werden müssen, bei einem Anzug, der zur Reinigung abgegeben wird, auch noch die ärmel etwas kürzer gemacht werden müssen oder bei einem Abendkleid einfach nur der Saum nicht mehr hält, alles Arbeiten, die wir prompt und zuverlässig unter einem Dach erledigen.

PremiumPremium Eintrag
TextilreinigungWäschereiSchneidereiBügelserviceTeppichpflege TeppichreinigungNähatelier
Seestrasse 141, 8703 Erlenbach ZH
TextilreinigungWäschereiSchneidereiBügelserviceTeppichpflege TeppichreinigungNähatelier
Textilpflege Zürisee AG

Unser Unternehmen Qualität steht für uns an erster Stelle Wir pflegen seit über 30 Jahren die Textilien unserer Kunden. Die Textilpflege Zürisee in Erlenbach beschäftigt insgesamt 10 Mitarbeiter. Dank modernstem Maschinenpark und kontinuierlicher Weiterbildung unserer Angestellten sind wir unserem Grundsatz aus den Anfängen stets treu geblieben. Nur erstklassige Qualität zählt! Die Reinigung Klarer Beweis dafür ist der stetig wachsende Kundenstamm. Auch bis heute konnten wir den zweiten, nicht unwesentlicheren Grundsatz beibehalten, dass alle anfallenden Arbeiten an ein und dem selben Ort erledigt werden und wir nicht auf Fremdhilfe angewiesen sind. Monatsaktionen Informieren Sie sich hier über attraktive Angebote .KundensparkartePorfitieren Sie jetzt das ganze Jahr von unserer attraktiven Kundensparkarte.Interessiert an Berufskleider-Service?Wir verwirklichen auch Ihre Idee oder Ihr Firmenlogo auf Textilien.Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ob Vorhänge gereinigt oder gewaschen werden müssen, bei einem Anzug, der zur Reinigung abgegeben wird, auch noch die ärmel etwas kürzer gemacht werden müssen oder bei einem Abendkleid einfach nur der Saum nicht mehr hält, alles Arbeiten, die wir prompt und zuverlässig unter einem Dach erledigen.

 Offen – Schliesst heute um 18:30
 Offen – Schliesst heute um 18:30
Code Couleurs

Code Couleurs

Rue Margencel 23, 1860 Aigle
PremiumPremium Eintrag
BügelserviceTextilreinigungWäscherei
 Offen – Schliesst heute um 18:30
Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

PremiumPremium Eintrag
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Landstrasse 104, 5430 Wettingen
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

 Offen – Schliesst heute um 18:30
* Wünscht keine Werbung