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Probefahrt beim Autokauf: Checkliste & Tipps (2026)

29. September 2026
4 Minuten

Ob Neuwagen, Occasion oder Elektroauto: Eine Probefahrt ist vor dem Autokauf unverzichtbar. Sie schützt vor teuren Überraschungen und zeigt, ob das Fahrzeug wirklich zu Ihnen passt. Stand 2026 gelten klare Regeln für Versicherung und Haftung, die Sie vor der Fahrt kennen sollten.

Das Wichtigste in Kürze

Bevor Sie sich hinter das Steuer setzen, sollten Sie diese grundlegenden Fakten zur Probefahrt kennen:

Mindestdauer beachten
Der Touring Club Schweiz (TCS) empfiehlt für eine aussagekräftige Probefahrt eine Dauer von mindestens 30 Minuten auf verschiedenen Strecken (Stadt, Überland, Autobahn).
Führerausweis ist Pflicht
Ohne gültigen Führerausweis darf in der Schweiz keine Probefahrt stattfinden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diesen vor Fahrtantritt zu prüfen.
Haftung bei Unfällen
Bei Autohändlern sind die Fahrzeuge meist vollkaskoversichert (mit Selbstbehalt). Beim Privatkauf haftet im Schadensfall grundsätzlich der Fahrer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Tageslicht nutzen
Vereinbaren Sie den Termin immer bei Tageslicht. Nur so lassen sich Kratzer, Dellen oder Farbunterschiede im Lack zuverlässig erkennen.
Begleitperson mitnehmen
Vier Augen sehen mehr als zwei. Eine Begleitperson kann sich auf Fahrgeräusche konzentrieren und bietet eine objektive Zweitmeinung.

Eine gute Vorbereitung und eine schriftliche Probefahrt-Vereinbarung bewahren Sie vor rechtlichen und finanziellen Risiken.

Wichtige Begriffe rund um die Probefahrt

Vollkaskoversicherung

Deckung für Schäden am eigenen (bzw. gefahrenen) Fahrzeug, auch wenn der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat. Bei Probefahrten oft mit einem Selbstbehalt verbunden.

Selbstbehalt

Der Betrag, den der Fahrer im Falle eines selbst verschuldeten Schadens aus eigener Tasche zahlen muss (oft zwischen 500 und 2 000 CHF).

Tagesnummern (U-Schilder)

Temporäre Kontrollschilder, die beim Strassenverkehrsamt bezogen werden können, falls das zu testende Fahrzeug bereits abgemeldet ist.

Rekuperation

Bei Elektroautos die Rückgewinnung von Bremsenergie. Das Auto bremst spürbar ab, sobald man den Fuss vom Gaspedal nimmt.

Diese Begriffe tauchen bei der Vereinbarung einer Probefahrt häufig auf:

Probefahrt beim Händler vs. Privatverkauf

Probefahrt beim Autohändler (Garage)

Ablauf & Dauer

Meist sehr unkompliziert. Händler bieten oft Probefahrten von ein bis zwei Stunden an. Bei Elektroautos ist teilweise sogar eine Ausleihe über das Wochenende möglich, um das Laden zu testen.

Versicherung & Risiko

Die Fahrzeuge sind in der Regel über die Garage vollkaskoversichert. Sie unterschreiben vorab ein Formular, das den Selbstbehalt im Schadensfall (z. B. 1 000 CHF) regelt. Das finanzielle Risiko ist klar begrenzt.

Für wen geeignet?

Ideal für Käufer, die Wert auf Sicherheit, Garantie und einen professionellen Ablauf legen.

Probefahrt beim Privatverkäufer

Ablauf & Dauer

Oft kürzer (ca. 15 bis 30 Minuten). Der Verkäufer fährt häufig als Beifahrer mit. Ist das Auto bereits abgemeldet, müssen Sie oder der Verkäufer vorab Tagesnummern organisieren.

Versicherung & Risiko

Hohes Risiko bei unklaren Absprachen. Verursachen Sie einen Unfall, haften Sie als Fahrer. Greift die Vollkasko des Verkäufers, müssen Sie meist den Selbstbehalt und den Bonusverlust übernehmen. Eine schriftliche Vereinbarung vor Fahrtantritt ist dringend empfohlen.

Für wen geeignet?

Für erfahrene Autokäufer, die ein Schnäppchen suchen und in der Lage sind, den technischen Zustand selbst gut einzuschätzen.

Checkliste: In 6 Schritten zur perfekten Probefahrt

Gehen Sie bei der Probefahrt systematisch vor, um keine wichtigen Details zu übersehen. Nehmen Sie sich Zeit und lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

1

Dokumente und Versicherung klären

Prüfen Sie vor dem Einsteigen den Fahrzeugausweis. Zeigen Sie Ihren Führerausweis vor und unterschreiben Sie (besonders beim Privatkauf) eine kurze Vereinbarung zur Haftung und zum Selbstbehalt im Schadensfall.

2

Kaltstart und Kontrolllampen prüfen

Bitten Sie den Verkäufer, den Motor vor Ihrem Eintreffen nicht warmlaufen zu lassen. Beim Zünden müssen alle Kontrolllampen kurz aufleuchten und danach wieder erlöschen. Achten Sie auf ungewöhnliche Rassel- oder Klopfgeräusche beim Starten.

3

Fokus auf Fahrgeräusche

Schalten Sie das Radio und anfangs auch die Lüftung aus. Öffnen Sie kurz das Fenster, um Aussengeräusche zu prüfen. Achten Sie auf ein Quietschen der Bremsen, ein Brummen der Radlager oder ein Klappern des Fahrwerks.

4

Fahrverhalten auf freier Strecke testen

Fahren Sie auf einer sicheren, geraden Strecke und testen Sie die Bremsen (Vorsicht: Blick in den Rückspiegel!). Das Auto darf beim Bremsen nicht zur Seite ziehen. Das Lenkrad sollte auch bei höheren Geschwindigkeiten nicht vibrieren.

5

Kupplung und Getriebe prüfen

Die Gänge müssen sich ohne Kraftaufwand und ohne Kratzgeräusche einlegen lassen. Ein alter Mechaniker-Trick zur Kupplungsprüfung: Im 3. Gang bei angezogener Handbremse vorsichtig einkuppeln. Stirbt der Motor ab, greift die Kupplung. Achtung: Führen Sie dies nur einmalig und sehr behutsam durch, um Verschleiss zu vermeiden.

6

Spezifische Checks bei Elektroautos

Testen Sie bei E-Autos die sofortige Beschleunigung und die verschiedenen Stufen der Rekuperation. Prüfen Sie nach der Fahrt zwingend, ob das Ladekabel vorhanden und intakt ist, und lassen Sie sich den aktuellen Zustand der Batterie belegen.

Nach der Fahrt: Kontrollieren Sie das Fahrzeug gemeinsam mit dem Verkäufer auf neue Kratzer, um spätere Diskussionen zu vermeiden.

Häufige Fragen zur Probefahrt

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Testen von Occasionen und Neuwagen.

Der TCS empfiehlt eine Dauer von mindestens 30 Minuten, um das Auto in der Stadt, über Land und auf der Autobahn zu testen. Bei Garagen sind oft ein bis zwei Stunden möglich, bei Privatverkäufen meist 15 bis 30 Minuten.

Beim Händler greift meist dessen Vollkaskoversicherung, Sie zahlen lediglich den vereinbarten Selbstbehalt. Beim Privatkauf haften Sie als Fahrer voll, ausser es wurde vorab schriftlich geregelt, dass die Versicherung des Verkäufers einspringt.

Nein, nicht mit den regulären Kontrollschildern. Für abgemeldete Fahrzeuge müssen beim Strassenverkehrsamt temporäre Tagesnummern (U-Schilder) gelöst werden. Diese kosten je nach Kanton rund 70 bis 100 CHF.

Musik lenkt ab und übertönt wichtige mechanische Geräusche. Ein stotternder Motor, quietschende Bremsen oder ein defektes Radlager lassen sich nur in einem ruhigen Innenraum zuverlässig heraushören. Testen Sie das Infotainment-System erst im Stand nach der Fahrt.

Neben dem allgemeinen Zustand sollten Sie das Fahrgefühl der Rekuperation (Motorbremse) testen. Wichtig ist zudem ein Blick auf die Reichweitenanzeige vor und nach der Fahrt sowie die Kontrolle, ob alle Ladekabel im Kofferraum vorhanden sind.

Haben Sie noch Zweifel am Zustand des Fahrzeugs? Ein neutraler Occasions-Test beim TCS oder einer unabhängigen Garage schafft vor dem Kaufvertrag Sicherheit.

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