Autobahn Schweiz

Autobahn in der Schweiz: die Hauptverkehrsadern des Landes

Die Geschichte der Autobahn in der Schweiz ist tatsächlich noch vergleichsweise kurz. Erst nach dem Zweiten Weltkrieg begann der Bau der ersten Autobahnstrecke, die 1955 in Betrieb ging. Damals finanzierte Luzern im Alleingang eine Schnellstrasse als Umfahrung der Gemeinde Horw. Der heute als erste Autobahn der Schweiz bekannte Streckenabschnitt sollte von Luzern aus vor allem die Touristenregionen der Innenschweiz und des Berner Hinterlandes erschliessen.
Autobahn Schweiz

Heute existiert ein weit verzweigtes Netz aus Autostrassen in der Schweiz

Unter einer Autobahn verstand man in der Schweiz schon immer eine vierspurig ausgebaute Strasse, die in der Mitte eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen aufweist und im Gegensatz zu normalen Strassen keine Kreuzungen hat. Erst 1958 trat ein Gesetz in Kraft, das Bau und Betrieb von Autobahnen und Autostrassen in die Kompetenz des Bundes stellte. Vorher waren die Kantone allein dafür verantwortlich, den Bau von überregionalen Autostrassen voranzutreiben und den Betrieb zu übernehmen.
Gemäss diesen Grundsätzen entstanden seit dem Bau der ersten Autobahn viele weitere Teilstrecken und Autostrassen, über die heute die gesamte Schweiz erschlossen ist. Doch das stetig anwachsende Verkehrsaufkommen führt dazu, dass Autostrassen ständig erweitert werden müssen, um dem Andrang von Fahrzeugen standzuhalten. Insbesondere auf den Strecken, die als Umfahrung der Grossstädte dienen, herrscht reger Betrieb bei ständigen Bauarbeiten. Seit 1985 gilt auf allen Autobahnen die Vignettenpflicht. Die Einnahmen finanzieren Ausbau und Betrieb der Schweizer Autobahnen und Autostrassen zum Teil.

Autobahn in der Schweiz – Verkehrsregeln und Signalisation

Auf Schweizer Autobahnen gilt generell ein Tempolimit von 120 km/h. Überschreitungen bis zu 25 km/h werden mit Geldbussen zwischen 20,00 und 260,00 CHF bestraft. Wer noch schneller fährt, riskiert ein Strafverfahren mit Geldstrafe und Fahrverbot.
Ein ausgeschildertes Tempolimit gilt grundsätzlich bis zur nächsten Verzweigung. In Autobahnkreuzen gilt jede Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur bis zum Beginn einer Verzweigung, sondern vielmehr von der Gabelung bis zum Ende der Verzweigung. Das Ende der Verzweigung befindet sich an der Einmündung der anderen Fahrbahn.
Eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit für Fahrzeuge gibt es ausserdem: Fahrzeuge, die nicht schneller als 80 km/h fahren können, dürfen nicht auf die Autobahn. Den Beginn jeder Autobahn signalisieren Schilder, die eine weisse Fahrbahn und eine weisse Brücke auf grünem Hintergrund zeigen. Die Nummer der Autobahn wird in den Schweizer Nationalfarben Rot und Weiss angezeigt.
Bei der Einfahrt auf eine Autobahn hat der fliessende Verkehr Vorfahrt. Auf der Autobahn wird ausschliesslich links überholt. Das Vorbeifahren auf der rechten Seite ist in Ausnahmefällen (Kolonnenbildung, Stau oder Unfall) gestattet.
Dauerhaftes Fahren auf der linken Spur ist nicht erlaubt. Wer links fährt, ohne zu überholen, kann mit einer Geldbusse belegt werden. Die linke Spur ist Fahrzeugen, die eine Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen können, vorbehalten. Alle anderen müssen rechts bleiben.

Autobahn in der Schweiz – niemals ohne Vignette

Wer Autostrassen oder Autobahnen in der Schweiz mit einem Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen befahren will, braucht eine gültige Vignette. Die Vignette erwirbt man zur Zahlung der Autobahngebühr. Sie gilt jeweils für 14 Monate (01.12.-31.01.) und muss jährlich für 40,00 CHF erneuert werden.
Kurzzeit-Vignetten, die früher für Touristen sehr praktisch waren, gibt es nicht mehr. Neu ist dafür die E-Vignette. Wer die elektronische Version online erwirbt, kann mit Hilfe einer speziellen App sein Kennzeichen mit der E-Vignette registrieren und benötigt dann keinen Aufkleber.
Vignetten sind an Tankstellen, Postämtern, speziellen Dienststellen der Zollverwaltung und über Automobilclubs erhältlich. Wer auf der Autobahn in die Schweiz fährt, sollte den Aufkleber vorher besorgt haben. Das straffreie Fahren bis zur ersten Abfahrt hinter einer Grenze wurde abgeschafft.

Autobahnen in der Schweiz und ihr Unterschied zu Nationalstrassen

Mit der Autobahnvignette ist gleichzeitig auch das Befahren der Autostrassen des Schweizer Nationalstrassennetzes erlaubt und bezahlt. Auch dort herrscht nämlich Vignettenpflicht. Nationalstrassen stehen wie Bundesautobahnen unter zentraler Verwaltung und auch ihr Betrieb obliegt dem Bund.
Daneben gibt es einige Autobahnen und Autostrassen, die wie alle Strassen unter kantonaler Verantwortung stehen, weil sie keinem übergeordneten Interesse dienen. Ein weiterer Spezialfall innerhalb des Nationalstrassennetzes sind die Strassen, die nicht ausschliesslich Motorfahrzeugen vorbehalten sind. Auf diesen Strassen besteht für nichtmotorisierte Fahrzeuge dann keine Vignettenpflicht.
Autobahnen und Autostrassen gehen oft ohne Unterbrechung ineinander über. Am Übergang von einer Nationalstrasse weisen dann nur ein Schild und die Verzweigung von einer auf zwei Spuren darauf hin, dass man sich nun auf einer Autobahn befindet.

Spektakuläre Tunnel und Brücken der Autobahn in der Schweiz

Im Zuge des Autobahnbaus entstanden einige Bauwerke, die viel Aufsehen erregten. Dazu gehören z. B. ausgedehnte Tunnelbauten. Der San-Bernadino-Tunnel wurde 1967 in Betrieb genommen und erstreckt sich auf 6,6 Kilometer Länge. Der Gotthard-Tunnel wurde 1980 nach zehnjähriger Bauzeit eröffnet und erspart seinen Nutzern seitdem den Weg über den gleichnamigen Pass.
Doch auch einige Autobahnbrücken sind Meisterwerke der Ingenieurskunst. Beispielsweise das Lehnenviadukt der A2 in der Nähe des Vierwaldstättersees ist die längste Brücke der Schweiz und erstreckt sich auf mehr als drei Kilometer. Das Biaschinaviadukt oberhalb von Giornico im Tessin auf der A2 ist mit einer Höhe von 110 Metern die höchste aller Schweizer Autobahnbrücken.
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Die häufigsten Fragen zur Autobahn in der Schweiz

Autofahrer, die sich für die Nutzung und den Betrieb von Autobahnen und anderen Strassen interessieren, wollen besonders oft auch Folgendes wissen.

Sind Schneeketten auf den Autobahnen erlaubt?

Schweizer Autobahnen dürfen mit Schneeketten grundsätzlich befahren werden. Zu empfehlen ist es aber nicht, denn die meisten Schneeketten wurden nur bis 50 km/h von den Herstellern freigegeben und sind bei schnellerer Fahrt ein unnötiges Unfallrisiko. Deswegen sollten Schneeketten vor einer Autobahnfahrt entfernt werden. Die Autobahnen werden von Schnee geräumt und mit Streusalz gegen Eisglätte behandelt.

Sind Winterreifen Pflicht auf der Autobahn?

In der Schweiz gibt es keine Vorschrift, die im Winter grundsätzlich Winterreifen verlangt. Vorgeschrieben ist nur, dass die Bereifung eines Fahrzeugs für seinen Betrieb angemessen sein muss. Das gilt auch auf der Autobahn. Theoretisch könnte man sie damit im Winter mit Sommerreifen befahren. Wenn es einen Unfall wegen der Sommerreifen gibt, muss sich der Fahrer jedoch grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen.

Warum brauchen Lastwagen keine Autobahnvignette?

Lastwagen dürfen auf der Autobahn ohne Vignetten fahren. Das bedeutet aber nicht, dass sie das gratis tun. Für alle Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gibt es ein separates Abrechnungssystem. Mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zahlen Lastwagen an der Grenze eine zeitlich gestaffelte Gebühr für die Nutzung der Autobahnen in der Schweiz.

Gibt es beheizte Autobahnen?

Es gab bereits Pilotprojekte mit beheizten Fahrbahnen. Am Flughafen von Zürich wurde bereits eine Freiflächenheizung installiert und am Thunsee wird eine Brücke beheizt. Dort verlaufen Wasserrohre unter dem Asphalt. Im Sommer erwärmt sich das Wasser, wird gespeichert und im Winter wieder durch die Rohre geführt, um für eisfreien Betrieb zu sorgen. Im Schweizer Autobahnbau gibt es diese Technik bisher nicht.

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