Vignette Schweiz

Vignette in der Schweiz – die wichtigsten Vorschriften zur Maut

Die Vignettenpflicht betrifft in der Schweiz nicht nur die Autobahnen. Sämtliche Nationalstrassen dürfen mit Motorfahrzeugen nur mit gültiger Vignette befahren werden. Zu den Nationalstrassen gehören neben den Autobahnen auch alle Hauptstrassen des Bundes. Theoretisch wäre es möglich, auf den Kauf einer Vignette zu verzichten und nur Strassen zu nutzen, auf denen keine Vignettenpflicht herrscht. Praktisch wäre das aber ein sehr schwieriges Unterfangen und daher nicht zu empfehlen.
Vignette

Eine Fahrzeugplakette ist in allen Kantonen gültig

Die Schweiz erhebt wie viele andere Länder eine Maut auf Autobahnen. Anders als beispielsweise Frankreich oder Spanien wollten die Schweizer aber nicht für einzelne Fahrten oder Strecken Gebühren erheben, sondern entschieden sich für ein pauschales System, das mit einer einmaligen Zahlung zu Fahrten auf allen Autobahnen und Nationalstrassen der Schweiz berechtigt. Dazu wurde bundesweit die Vignettenpflicht eingeführt.

Die Vignette ist jährlich neu zu erwerben und jeweils für 14 Monate gültig – nämlich vom 01. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres. So hat jeder um den Jahreswechsel herum zwei Monate Zeit, um den neuen Aufkleber zu besorgen und anzubringen.

Jedes Motorfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen benötigt den Aufkleber. Für grössere Fahrzeuge besteht in der Schweiz ein eigenes Zahlungssystem. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für LKW wird gesondert erhoben. Die Vignettenpflicht der Schweiz gilt ausdrücklich nicht nur für Autos, sondern auch für Motorräder, Anhänger und Kleinlaster.

Wichtig ist, dass die Plakette fahrzeuggebunden ist. Sie gilt nur für das Auto, an dem sie auch tatsächlich angebracht ist, und nicht etwa für den Fahrer. Wer mehrere Fahrzeuge hat, benötigt daher auch mehrere Autobahnvignetten. Dafür gilt die Mautvignette immer völlig unabhängig davon, wer am Steuer sitzt. Teilen sich mehrere Personen ein Auto, können alle mit einer Vignette fahren.

Anschaffung einer Vignette in der Schweiz und eventuelle Geldbussen

Die Schweizer Autobahnvignette kostet schon länger konstant 40,00 CHF (Stand 2020). Für Plaketten, die im Ausland gekauft oder in anderer Währung gezahlt werden, können sich Schwankungen durch den jeweiligen Wechselkurs ergeben. In Euro zahlt man meistens etwa 38,00.

Wer auf einer Schweizer Autobahn oder Nationalstrasse ohne gültige Autobahnvignette ein Motorfahrzeug führt und dabei von der Polizei angetroffen wird, muss eine Geldbusse in Höhe von 200,00 CHF (etwa 175,00 Euro) einkalkulieren. Dazu kommen die Kosten für die dann zwangsweise zu erwerbende Plakette.

Versuche, den Aufkleber abzulösen und an einem weiteren Fahrzeug wieder zu verwenden, sind keine Kavaliersdelikte. Die eidgenössische Justiz betrachtet das als Straftat. Damit drohen Strafverfahren und einkommensabhängige Geldstrafen.

Wo ist die Schweizer Vignette erhältlich?

In der Schweiz ist die Autobahnvignette bei folgenden Stellen zu kaufen:

  • Tankstellen
  • Raststätten
  • Postämter
  • Strassenverkehrsämter
  • Zollstationen an den Grenzen
  • Geschäftsstellen des Automobilclubs TCS

Wenn Sie vom Ausland in die Schweiz einreisen, ist es ratsam, die Vignette bereits vor dem Passieren des Grenzüberganges zu besorgen. Denn selbst das Befahren der Autobahn zwischen der Grenzübergangsstelle und der ersten Ausfahrt ist ohne Plakette ausdrücklich nicht erlaubt. Ausserhalb der Schweiz kann die Autobahnplakette hier erworben werden:

  • Raststätten in Grenznähe
  • Tankstellen in der Nähe der Grenze
  • Onlineshops der Automobilclubs z. B. ADAC oder ÖAMTC
  • Postämter (soweit verfügbar)

Wie wird die Vignette in der Schweiz richtig befestigt?

Die korrekte Anbringung der Vignette ist nicht ganz unerheblich. Wurde der Aufkleber nicht richtig befestigt, gilt er für die zuständigen Behörden als nicht vorhanden. Bei Autos ist vorgesehen, die Vignette von innen auf die Windschutzscheibe zu kleben. Dazu steht entweder der Platz hinter dem Innenspiegel zur Verfügung oder die linke Seite der Windschutzscheibe.

Jeder Fahrer sollte selbst darauf achten, die Vignette so anzukleben, dass sie seine Sicht nicht behindert. Auf die linke Seite gehört Sie deshalb, weil Beamte bei Grenzkontrollen beispielsweise links von den Fahrzeugen stehen. Bei Autos mit getöntem Windschutzscheibenrand ist die Befestigung ausserhalb des farbigen Bereiches vorgeschrieben.

An Motorrädern und Anhängern müssen die Aufkleber so angebracht werden, dass sie nicht entfernt werden können und für Kontrolleure gut sichtbar sind. Fahrzeugteile, die ausgewechselt werden könnten, eignen sich daher nicht. Wohnanhänger benötigen ebenfalls eine eigene Vignette. Am besten befestigt man sie am ersten Fenster auf der linken Seite. Wer das nicht möchte, weil er Schäden am Kunststoff befürchtet, kann die Vignette auch auf die Deichsel kleben.

Vignette in der Schweiz neu als elektronische Variante

Brandneu ist die E-Vignette. Hier gibt es keinen Aufkleber mehr, sondern die Zahlung der Maut wird elektronisch abgewickelt und ausnahmsweise mit dem Kontrollschild des Fahrzeuges verknüpft. Wer die E-Vignette gekauft hat, kann sie über eine App mit dem Kennzeichen registrieren lassen.

Nur in diesem Fall gilt die Vignette nicht für das Fahrzeug, sondern für das Kontrollschild. Das heisst, eine Veränderung der Zulassung, die ein neues Kontrollschild nötig macht, führt zum Erlöschen der E-Vignette, sofern das Kennzeichen nicht anderweitig übertragen wird.

Wenn Sie eine Mautvignette für die Schweiz kaufen wollen oder unsicher sind, ob Sie eine benötigen, finden Sie hier bei local.ch alle Ansprechpartner wie Fahrschulen, die Ihnen helfen können. Auch wenn Sie eine Erstattung benötigen, können Sie sich an die Experten wenden. Rufen Sie doch einfach gleich an.

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Die häufigsten Fragen zur Vignette in der Schweiz

Einige Details zur Autobahnvignette führen stets zu weiteren Fragen. Die am häufigsten gestellten beantworten wir hier.

Gibt es Ersatz für zerstörte Vignetten?

Grundsätzlich gibt es diese Möglichkeit. Ist die Plakette etwa unbrauchbar geworden, weil es zu einem Bruch der Frontscheibe gekommen ist, können Bürger der Schweiz diesen Schaden einfach über ihre Versicherung abwickeln. Ausländer können sich an die Oberzolldirektion wenden, die solche Fälle bearbeitet. Wurde der Aufkleber beim Anbringen versehentlich zerrissen, ist ein Ersatz ebenfalls möglich.

Ist für die Durchreise eine Jahresplakette nötig?

Früher gab es tatsächlich Kurzzeitvignetten, die sehr viel günstiger waren, wenn jemand nur an einem Tag die Schweiz durchquerte. Das Angebot existiert nicht mehr. Wer nur kurzfristig im Transit die Autobahn befährt, muss in der Schweiz trotzdem die Maut für das gesamte Jahr entrichten. Für eine kurze Strecke auf die Vignette zu verzichten, ist angesichts der hohen Geldbusse nicht empfehlenswert.

Benötigen Wechselkennzeichen nur eine E-Vignette?

Da bei der E-Vignette das Kontrollschild registriert wird, stellen sich Fahrzeughalter, die mit einem Wechselkennzeichen zwei Fahrzeuge benutzen, regelmässig die Frage, ob dafür dann eine Mautplakette ausreichend ist. Dem ist nicht so. In diesem Fall ist für jedes Fahrzeug eine Plakette zu kaufen und entsprechend zu registrieren, auch wenn es nur ein Kontrollschild dazu gibt.

Gibt es Strecken mit zusätzlichen Gebühren?

Es gibt immer wieder Bestrebungen, einzelne Autobahnteilstücke mit einer besonderen Maut zu belegen. Bisher sind diese Bemühungen aber nicht erfolgreich gewesen. Auf Strecken mit gesonderten Gebühren gilt die Vignette dann nicht – so zum Beispiel für die Tunnelstrecken Sankt Bernhard und Munt la Schera. Hier ist eine weitere Gebühr zu entrichten.

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