Tagfahrlicht, Abblendlicht, Fernlicht

Tagfahrlicht, Abblendlicht, Fernlicht – welches wann? | local.ch

Moderne Autos bieten umfangreiche Beleuchtungselemente und aktivieren sie oft sogar automatisch. Wer trotzdem nicht alles seinem Wagen überlassen möchte, braucht gar nicht viel zu tun, um sich einen Überblick zu verschaffen. Wichtig ist in der Schweiz vor allem, dass auch tagsüber das Licht am Auto eingeschaltet sein muss.
Tagfahrlicht, Abblendlicht, Fernlicht

Welche Beleuchtung muss am Fahrzeug eingeschaltet sein?

Selbst tagsüber dürfen Autos in der gesamten Schweiz nicht ohne Licht fahren. Dazu genügt das eingebaute Tagfahrlicht neuerer Modelle. Das Tagfahrlicht dient dazu, dass andere Fahrer das eigene Auto besser wahrnehmen können. Die in der Regel am unteren Rand jedes Frontscheinwerfers in einer Reihe angebrachten LED-Elemente sind ähnlich hell wie das Abblendlicht, verbrauchen aber deutlich weniger Strom. Bei älteren Fahrzeugen, die noch kein Tagfahrlicht an Bord haben, genügt es, das Abblendlicht einzuschalten.
Das Lichtobligatorium, wie die Verpflichtung, tagsüber mit Licht zu fahren offiziell heisst, ist nicht ganz unumstritten. Viele Verkehrsteilnehmer finden es unnötig und nicht wenige sind der Meinung, dass zwischen all den Autolichtern Fahrräder schneller übersehen werden. Viele andere europäische Länder haben die Pflicht ebenfalls eingeführt. Österreich hat sie sogar schon wieder abgeschafft, weil dadurch die Anzahl von Motorradunfällen offenbar anstieg.
Letztlich soll die Massnahme aber die Sicherheit im Verkehr erhöhen und Einwände sind in der Schweiz zwecklos. Wenn die Verpflichtung, auch tagsüber mit Licht zu fahren, geltendes Recht ist, müssen sich alle Autofahrer daran halten.

Tagfahrlicht, Abblendlicht und Fernlicht am Tag

Tagsüber reicht im Normalfall das Tagfahrlicht aus, um sicher und vorschriftsmässig zu fahren. Das Tagfahrlicht leuchtet nur an der Front des Fahrzeugs, vom rückwärtigen Verkehr wird dadurch kein Wagen besser wahrgenommen. Autos, die bereits ab Werk mit entsprechenden Leuchtdioden an der Front ausgerüstet sind, machen es ihren Besitzern meist leicht. Sie schalten das Tagfahrlicht automatisch ein, wenn der Motor gestartet wird.
Das ist der häufigste Grund für Nachrüstungen – viele Autofahrer hatten schlicht Angst, das Einschalten der Leuchten tagsüber regelmässig zu vergessen und so ständig der Polizei aufzufallen. Deswegen entschlossen sie sich, das Tagfahrlicht nachrüsten zu lassen, als das Lichtobligatorium in der Schweiz eingeführt wurde, obwohl das normale Abblendlicht auch genügen würde.

Tagfahrlicht, Abblendlicht und Fernlicht in der Nacht

Nachts und in der Dämmerung genügt das automatische Tagfahrlicht nicht mehr und es wird Zeit, das Abblendlicht einzuschalten. Je nach Bauart wird das Tagfahrlicht automatisch gedimmt oder ausgeschaltet. Das Abblendlicht besteht aus zwei hellen Scheinwerfern vorn und den Begrenzungsleuchten am Heck.
Zweck der Frontleuchten ist, die Fahrbahn vor dem Auto gut auszuleuchten, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Dazu leuchtet es rund 50 Meter weit und ist asymmetrisch aufgebaut. Der rechte Scheinwerfer leuchtet etwas weiter, um den Fahrbahnrand zu erhellen. Der linke Scheinwerfer hat eine etwas kürzere Reichweite und strahlt nicht so weit nach aussen wie der rechte.
Die anderen Verkehrsteilnehmer sind der Grund, warum jeder Autofahrer immer darauf achten sollte, dass die Scheinwerfer des Abblendlichts korrekt eingestellt sind. Leuchten sie zu weit oder zu hoch, können entgegenkommende Fahrer bei Dunkelheit schlimmstenfalls nichts anderes mehr sehen.
Die roten Leuchten am Heck sollen ein Fahrzeug für andere erkennbar machen und sie darauf hinweisen, dass es sich um ein Auto oder einen kleinen LKW handelt. Motorräder z. B. unterscheiden sich optisch deutlich bei Nacht, denn sie haben nur eine Heckleuchte.
Je nach Strecke wird eventuell auch das Fernlicht nötig. Das sind zwei weitere, sehr helle Scheinwerfer an der Front des Autos. Sie dienen dazu, unbeleuchtete Strassen bei hohen Geschwindigkeiten zu beleuchten. Da ihre Reichweite ungefähr 200 Meter beträgt, ist es fast unmöglich, sie innerorts zu gebrauchen, ohne jemanden zu blenden oder zu belästigen.
Das Fernlicht zu benutzen, ist immer dann angebracht, wenn innerhalb der etwa 50 Meter Reichweite des Abblendlichts kein Abbremsen bis zum Stillstand möglich wäre – also ab einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h.
Deswegen kommt das Fernlicht hauptsächlich auf Autobahnen und Landstrassen zum Einsatz. Nähern sich andere Verkehrsteilnehmer, muss jeder Autofahrer das Fernlicht ausschalten, wenn sie sich innerhalb der 200 Meter Reichweite befinden.

Tagfahrlicht, Abblendlicht und Fernlicht bei schwierigen Sichtverhältnissen

Bei schwierigen Licht- oder Sichtverhältnissen ist es gelegentlich notwendig, tagsüber das Abblendlicht einzuschalten , z. B. bei starkem Regen oder Schneefall. Bei Fahrzeugen mit automatischer Beleuchtungsregelung kann es vorkommen, dass die Sensoren die Lichtverhältnisse nicht richtig erkennen, sodass der Fahrer das Licht manuell einschalten muss. Da man die Beleuchtung während der Fahrt nicht kontrollieren kann, sollte man sich die Position des Lichtschalters einmal in Ruhe ansehen. Die Schaltstellung ist leicht mit der für das Standlicht zu verwechseln.
Bei Nebel ist das Fernlicht am Tag nutzlos. Es führt nur dazu, dass der reflektierende Nebel besser beleuchtet wird. Die Nebelscheinwerfer dagegen strahlen zusätzlich auf die Fahrbahn, die so etwas deutlicher zu erkennen ist. Die Nebelschlussleuchte strahlt sehr hell. Deswegen sollte sie nur leuchten, wenn die Sicht erheblich eingeschränkt ist. Sonst irritiert sie nachfolgende Fahrer.
Wenn Sie auf dem Gebiet Tagfahrlicht, Abblendlicht und Fernlicht unsicher sind und nicht immer wissen, welches Sie verwenden müssen oder besser sollten, finden Sie hier bei local.ch kompetente Spezialisten, die Sie in allen Fragen beraten können, damit Sie immer optimale Sicht haben. Rufen Sie doch einfach einen der Experten der Fahrschule aus Ihrer Umgebung an.

Die häufigsten Fragen zum Thema Tagfahrlicht, Abblendlicht, Fernlicht

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Wenn es um die Beleuchtung eines Fahrzeugs geht, interessieren sich die meisten Autofahrer besonders für die folgenden Fragen.

Welche Strafen können bei falscher Beleuchtung anfallen?

Die Möglichkeiten, mit ordnungswidrig beleuchtetem Auto zu fahren, sind vielfältig: Wer tagsüber ohne Licht fährt, zahlt 40 CHF Ordnungsbusse. Bei Dunkelheit mit defektem Abblendlicht unterwegs zu sein, kann im Einzelfall schon 100 CHF zuzüglich Gebühren kosten, nachdem eine zuvor von der Polizei für die Reparatur gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist.

Kann jeder defekte Glühlampen selbst auswechseln?

Bei einigen Scheinwerfern ist es möglich, kaputte Lämpchen selbst zu ersetzen. Trotzdem ist es nicht empfehlenswert, weil viele Scheinwerfer so konstruiert sind, dass sie sich bei einem Wechsel der Birnen unweigerlich verstellen. Bei vielen Autos ist es aus technischen Gründen unmöglich, eine defekte Leuchte ohne Werkstatt zu wechseln. Ein Wechsel z. B. von Halogen auf LED ist prinzipiell verboten.

Wozu braucht ein Auto das Standlicht?

Die Frage ist durchaus legitim, denn nur die wenigsten Autofahrer verwenden das Standlicht jemals oder gar regelmässig. Das Standlicht ist dazu gedacht, das Auto nicht völlig unsichtbar zu lassen, falls es einmal an einer unbeleuchteten Stelle nötig ist, länger anzuhalten. Vor allem, wenn man über Nacht parkt, würde das Abblendlicht im Gegensatz zum Standlicht die Batterie in kürzester Zeit leeren.

Wie funktioniert die Nachrüstung von Tagfahrlicht?

Für einige Fahrzeugmodelle sind Scheinwerfer mit einer eingebauten Reihe aus Leuchtdioden verfügbar. Hier lässt sich des ganze Scheinwerferelement einfach austauschen. Ist kein Scheinwerfer mit Tagfahrlicht verfügbar, werden die LED-Elemente an einer anderen Stelle eingebaut. Hier bieten sich Stossfänger oder Aussparungen für Nebelscheinwerfer an. Ein Bausatz für die Nachrüstung muss für das jeweilige Auto zugelassen sein.

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