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Notariatsbüro: Sprachen Deutsch in Bern (Kanton)

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
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Bangerter Friedli & Partner
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Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Bangerter Friedli & Partner

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Bäriswyl Peter
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Bäriswyl Peter

Feldweg 13, 3088 Rüeggisberg

ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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NotarAdvokaturbüro
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Haussener und Partner Notare AG
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Haussener und Partner Notare AG

Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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NotarRechtsberatungRechtsauskunftSteuerberatungImmobilien
Haussener und Partner Notare AG

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Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltsbüro
Notariat & Anwaltskanzlei KOBEL

Notariat & Anwaltskanzlei KOBEL

Dorfstrasse 17A, 3550 Langnau im Emmental
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltsbüro
Engagement und Vertrauenswürdigkeit am Hirschenplatz im Zentrum von Langnau i.E.

Unsere Kanzlei im Herzen von Langnau wird von Notar und Rechtsanwalt Peter Kobel geführt. Wir erbringen für Sie Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur. Im Bereich des Notariats beraten wir Sie, erarbeiten für Sie massgeschneiderte Lösungen und vollziehen für Sie sämtliche Geschäfte, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen. Unsere Hauptgebiete sind dabei Ehe- & Erbverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge, Erbschaftsliquidationen, Handänderungen von Grundstücken (wie Kauf-, Abtretungs- und Schenkungsverträge), Schuldbrieferrichtungen, bäuerliches Bodenrecht, Grenzmutationen, rechtliche Entwicklung von Überbauungen sowie Gesellschaftsgründungen. Als Allgemeinpraxis im Bereich der Advokatur sind wir in den verschiedensten Rechtsgebieten sowohl beratend als auch prozessierend für Sie tätig. Rechtsstreitigkeiten versuchen wir in erster Linie einvernehmlich und aussergerichtlich zu lösen. Sollte es nötig sein, vertreten wir Sie vor Gerichten und Behörden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Notariat Jaccottet Lyss

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Notariat Jaccottet Lyss

Marktplatz 9A, 3250 Lyss
Notariat Jaccottet Lyss

Willkommen bei Notariat Jaccottet - Ihrem Notariat im Zentrum von Lyss! Wir bieten die folgenden notariellen Arbeiten an: • Immobiliarsachenrecht : wir fassen für Sie Kaufverträge um Grundstücke ab, errichten Schuldbriefe, parzellieren Ihre Liegenschaft, begründen Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Ehe- und Erbrecht: wir fassen Ihren Ehevertrag , Erbvertrag oder Ihr Testament ab, beraten Sie für Vorsorgeaufträge und übernehmen Willensvollstreckungen • Gesellschaftsrecht : wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bereiten Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen vor, beraten Sie im Zusammenhang mit Fusionen und Spaltungen und vielem mehr • Wir erstellen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und holen allenfalls Apostillen und Überbeglaubigungen ein. Neben dieser hauptberuflichen Tätigkeiten bieten wir alle Dienstleistungen an, welche eine rechtliche Beratung erfordern. Unser Team berät Sie kompetent und rasch. Wir sind bestens vernetzt mit Spezialisten und arbeiten eng mit Treuhändern, Steuerexperten, Banken, Immobilienmaklern und Behörden zusammen. Wir unterliegen strenger beruflicher Aufsicht und dem gesetzlichen Berufsgeheimnis.

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NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Jaccottet Lyss

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Willkommen bei Notariat Jaccottet - Ihrem Notariat im Zentrum von Lyss! Wir bieten die folgenden notariellen Arbeiten an: • Immobiliarsachenrecht : wir fassen für Sie Kaufverträge um Grundstücke ab, errichten Schuldbriefe, parzellieren Ihre Liegenschaft, begründen Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Ehe- und Erbrecht: wir fassen Ihren Ehevertrag , Erbvertrag oder Ihr Testament ab, beraten Sie für Vorsorgeaufträge und übernehmen Willensvollstreckungen • Gesellschaftsrecht : wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bereiten Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen vor, beraten Sie im Zusammenhang mit Fusionen und Spaltungen und vielem mehr • Wir erstellen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und holen allenfalls Apostillen und Überbeglaubigungen ein. Neben dieser hauptberuflichen Tätigkeiten bieten wir alle Dienstleistungen an, welche eine rechtliche Beratung erfordern. Unser Team berät Sie kompetent und rasch. Wir sind bestens vernetzt mit Spezialisten und arbeiten eng mit Treuhändern, Steuerexperten, Banken, Immobilienmaklern und Behörden zusammen. Wir unterliegen strenger beruflicher Aufsicht und dem gesetzlichen Berufsgeheimnis.

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Notariat Riegelová
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Notariat Riegelová

Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Riegelová

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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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Schwarz & Neuenschwander
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Schwarz & Neuenschwander

Neuengasse 25, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Notariat und Steuerpraxis im Zentrum von Bern Von der öffentlichen Beurkundung bis zur Steuerberatung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Notare - Bigna Schwarz, Notarin - Roman Schwarz, Notar und Rechtsanwalt - Christoph Brügger, Notar und Betriebsökonom FH - Christian Neuenschwander, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte - Martin Schwarz, Notar Dienstleistungen Unser Notariat Schwarz + Neuenschwander steht Ihnen bei allen Rechtsgeschäften, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen, zur Seite. Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie - ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen - in allgemeinen Rechtsfragen. Ehe- und Erbrecht • Güterrechtliche Beratung • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Testamente, Erbverträge, Nachlassplanung • Nachlassinventare, Erbenscheine • Erbteilungen, Willensvollstreckermandate • Vorsorgeaufträge Sachenrecht • Grundstücksübertragungen • Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum inkl. Ausarbeitung der Reglemente • Rechtliche Ausgestaltung von Gesamtüberbauungen • Parzellierungen • Errichtung von Schuldbriefen • Dienstbarkeitserrichtungen • Bäuerliches Bodenrecht Gesellschaftsrecht • Gesellschaftsgründungen • Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • allgemeine Statutenänderungen und Personalmutationen • Öffentliche Beurkundungen gemäss OR • Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht • Allgemeine Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer Beglaubigungen • Unterschriften • Kopien und Vollmachten

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NotarSteuerberatung
Schwarz & Neuenschwander

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Notariat und Steuerpraxis im Zentrum von Bern Von der öffentlichen Beurkundung bis zur Steuerberatung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Notare - Bigna Schwarz, Notarin - Roman Schwarz, Notar und Rechtsanwalt - Christoph Brügger, Notar und Betriebsökonom FH - Christian Neuenschwander, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte - Martin Schwarz, Notar Dienstleistungen Unser Notariat Schwarz + Neuenschwander steht Ihnen bei allen Rechtsgeschäften, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen, zur Seite. Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie - ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen - in allgemeinen Rechtsfragen. Ehe- und Erbrecht • Güterrechtliche Beratung • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Testamente, Erbverträge, Nachlassplanung • Nachlassinventare, Erbenscheine • Erbteilungen, Willensvollstreckermandate • Vorsorgeaufträge Sachenrecht • Grundstücksübertragungen • Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum inkl. Ausarbeitung der Reglemente • Rechtliche Ausgestaltung von Gesamtüberbauungen • Parzellierungen • Errichtung von Schuldbriefen • Dienstbarkeitserrichtungen • Bäuerliches Bodenrecht Gesellschaftsrecht • Gesellschaftsgründungen • Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • allgemeine Statutenänderungen und Personalmutationen • Öffentliche Beurkundungen gemäss OR • Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht • Allgemeine Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer Beglaubigungen • Unterschriften • Kopien und Vollmachten

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Matti & Matti Notariat und Advokatur

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Matti & Matti Notariat und Advokatur

Bahnhofstrasse 1, 3792 Saanen
Matti + Matti Notariat & Advokatur

Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Angebot Notariat Wir bieten Ihnen folgende notarielle Dienstleistungen: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion Advokatur Anwaltliche Dienstleistungen (beratend und/oder als Parteivertreter vor Behörden und Gerichten): • Scheidungen • Trennungen • Einsprachen und Beschwerden aller Art • Jagdstrafdelikte • SVG-Strafdelikte • Zivilstreitigkeiten über Forderungen aller Art • Nachbarrecht • allgemeine Rechtsberatung

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NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunftAnwalt
Matti & Matti Notariat und Advokatur

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Roman Barandun Notariat & Advokatur

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Roman Barandun Notariat & Advokatur

Burgisteinstrasse 14, 3665 Wattenwil
Über uns

Ihr Notar in Wattenwil Unser Notariat befindet sich im Dorfkern von Wattenwil. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Kauf- und Abtretungsverträge, Erbschaften und sämtliche übrigen notariellen Dienstleistungen. Räumlichkeiten in Bern Unserer Berner Klientschaft stehen wir an der Taubenstrasse 8 in Bern zur Verfügung. Dienstleistungen Handels- und Gesellschaftsrecht • Gründung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Personengesellschaften mit Sitz in der Schweiz • Sitzverlegungen innerhalb der Schweiz sowie vom Ausland in die Schweiz und umgekehrt • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Gesellschaftsbeschlüsse allgemein • Aktionärbindungsverträge, Gesellschaftsverträge Immobiliarsachenrecht • Handänderungen • Dienstbarkeitsverträge • Schuldbrieferrichtungen • Begründung von Stockwerkeigentum • Parzellierungen Ehe- und Erbrecht • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Lösungen für eingetragene Partnerschaften • Erbverträge • Testamente • Inventare (Steuer-, Erbschafts- und öffentliche Inventare) • Willensvollstreckermandate • Erbschaftsangelegenheiten allgemein Diverses • Vorsorgeaufträge • Bürgschaften • Beglaubigungen

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NotarAnwaltRechtsberatung
Roman Barandun Notariat & Advokatur

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Notariatsbüro: Sprachen Deutsch in Bern (Kanton)

: 58 Einträge
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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Malerweg 4, 3600 Thun
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Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Bäriswyl Peter

Feldweg 13, 3088 Rüeggisberg

ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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Haussener und Partner Notare AG
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Haussener und Partner Notare AG

Monbijoustrasse 22, 3011 Bern
Notariat – Leistung schafft Vertrauen

Unsere Beratungs- und Dienstleistungsangebote richten sich an Privatpersonen und an national und international tätige Unternehmen. Auch für verschiedenste Institutionen – wie etwa die öffentliche Hand – stehen wir mit unseren Notariatsleistungen zur Verfügung. Unseren Kunden bieten wir im nichtstreitigen Rechtsbereich umfassende Dienstleistungen an. Vom ersten Gespräch an wahren wir Ihre Interessen und setzen uns im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften engagiert für Sie ein. Eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Vorgänge ist für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Im Herzen der Bundeshauptstadt Unsere Kanzlei wurde, nach der bereits im Jahr 1972 aufgenommenen Berufsausübung, am 1. Juli 1986 von Notar Hanspeter Haussener gegründet. Im Herzen der Bundeshauptstadt Bern gewachsen, kennen wir die Bernischen Gepflogenheiten und entsprechen der hiesigen Rechtstradition. Aufmerksam beobachten wir die aktuelle Rechtsentwicklung und bilden uns regelmässig weiter. Gestützt auf unsere langjährige Erfahrung und unser Wissen finden wir für unsere Kunden passende und individuelle Lösungen. Die langfristige Beziehung zu unseren Kunden und die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen sind uns besonders wichtig. Die heutigen Anforderungen wie Kostendruck, Sicherheit im Rechtsleben und Schnelligkeit empfinden wir nicht als Quadratur des Kreises, sondern meistern diese Herausforderung gerne. Verwaltung Zu unseren Kunden gehören sowohl Eigentümer wie auch Mieter . Zu beiden Kundengruppen pflegen wir eine langfristige, auf Vertrauen basierende Partnerschaft. Spezifische Kundenwünsche stellen wir in den Mittelpunkt unserer transparenten Verwaltungstätigkeit. Dabei können wir jederzeit auf die fachliche Unterstützung von Haussener und Partner Notare und Haussener Architekten GmbH zurückgreifen. Die Haussener Verwaltungen AG wurde vor 28 Jahren durch Hanspeter Haussener gegründet, und verfügt heute über ein kompetentes Team von Immobilienspezialisten. Wir betreuen ein vielfältiges Portefeuille von über 2‘000 Renditeobjekten und Stockwerkeigentümergemeinschaften. Massgeschneiderte Angebote für Eigentümer Von der finanziellen, administrativen und technischen Verwaltung, über die Entwicklung bis hin zur Geschäftsführung von Immobiliengesellschaften bieten wir Ihnen umfassende Dienstleistungen für Ihre Immobilien an. Bei uns erhalten Sie eine engagierte Unterstützung und Beratung für eine bestmögliche Bewirtschaftung und Verwaltung Ihrer Liegenschaften – denn wir kennen die Möglichkeiten und Besonderheiten. Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Beratungen zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihren Anruf .

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NotarRechtsberatungRechtsauskunftSteuerberatungImmobilien
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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltsbüro
Notariat & Anwaltskanzlei KOBEL

Notariat & Anwaltskanzlei KOBEL

Dorfstrasse 17A, 3550 Langnau im Emmental
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltsbüro
Engagement und Vertrauenswürdigkeit am Hirschenplatz im Zentrum von Langnau i.E.

Unsere Kanzlei im Herzen von Langnau wird von Notar und Rechtsanwalt Peter Kobel geführt. Wir erbringen für Sie Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur. Im Bereich des Notariats beraten wir Sie, erarbeiten für Sie massgeschneiderte Lösungen und vollziehen für Sie sämtliche Geschäfte, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen. Unsere Hauptgebiete sind dabei Ehe- & Erbverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge, Erbschaftsliquidationen, Handänderungen von Grundstücken (wie Kauf-, Abtretungs- und Schenkungsverträge), Schuldbrieferrichtungen, bäuerliches Bodenrecht, Grenzmutationen, rechtliche Entwicklung von Überbauungen sowie Gesellschaftsgründungen. Als Allgemeinpraxis im Bereich der Advokatur sind wir in den verschiedensten Rechtsgebieten sowohl beratend als auch prozessierend für Sie tätig. Rechtsstreitigkeiten versuchen wir in erster Linie einvernehmlich und aussergerichtlich zu lösen. Sollte es nötig sein, vertreten wir Sie vor Gerichten und Behörden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Notariat Jaccottet Lyss

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Notariat Jaccottet Lyss

Marktplatz 9A, 3250 Lyss
Notariat Jaccottet Lyss

Willkommen bei Notariat Jaccottet - Ihrem Notariat im Zentrum von Lyss! Wir bieten die folgenden notariellen Arbeiten an: • Immobiliarsachenrecht : wir fassen für Sie Kaufverträge um Grundstücke ab, errichten Schuldbriefe, parzellieren Ihre Liegenschaft, begründen Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Ehe- und Erbrecht: wir fassen Ihren Ehevertrag , Erbvertrag oder Ihr Testament ab, beraten Sie für Vorsorgeaufträge und übernehmen Willensvollstreckungen • Gesellschaftsrecht : wir begleiten Sie bei der Gründung Ihrer Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, bereiten Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen vor, beraten Sie im Zusammenhang mit Fusionen und Spaltungen und vielem mehr • Wir erstellen Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und holen allenfalls Apostillen und Überbeglaubigungen ein. Neben dieser hauptberuflichen Tätigkeiten bieten wir alle Dienstleistungen an, welche eine rechtliche Beratung erfordern. Unser Team berät Sie kompetent und rasch. Wir sind bestens vernetzt mit Spezialisten und arbeiten eng mit Treuhändern, Steuerexperten, Banken, Immobilienmaklern und Behörden zusammen. Wir unterliegen strenger beruflicher Aufsicht und dem gesetzlichen Berufsgeheimnis.

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NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Jaccottet Lyss

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Notariat Riegelová
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Notariat Riegelová

Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Riegelová

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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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Schwarz & Neuenschwander
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Schwarz & Neuenschwander

Neuengasse 25, 3011 BernPostfach, 3001 Bern

Notariat und Steuerpraxis im Zentrum von Bern Von der öffentlichen Beurkundung bis zur Steuerberatung sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Notare - Bigna Schwarz, Notarin - Roman Schwarz, Notar und Rechtsanwalt - Christoph Brügger, Notar und Betriebsökonom FH - Christian Neuenschwander, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte - Martin Schwarz, Notar Dienstleistungen Unser Notariat Schwarz + Neuenschwander steht Ihnen bei allen Rechtsgeschäften, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen, zur Seite. Gleichzeitig unterstützen und beraten wir Sie - ob Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen - in allgemeinen Rechtsfragen. Ehe- und Erbrecht • Güterrechtliche Beratung • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Testamente, Erbverträge, Nachlassplanung • Nachlassinventare, Erbenscheine • Erbteilungen, Willensvollstreckermandate • Vorsorgeaufträge Sachenrecht • Grundstücksübertragungen • Begründung von Stockwerkeigentum und Miteigentum inkl. Ausarbeitung der Reglemente • Rechtliche Ausgestaltung von Gesamtüberbauungen • Parzellierungen • Errichtung von Schuldbriefen • Dienstbarkeitserrichtungen • Bäuerliches Bodenrecht Gesellschaftsrecht • Gesellschaftsgründungen • Umstrukturierungen nach Fusionsgesetz • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • allgemeine Statutenänderungen und Personalmutationen • Öffentliche Beurkundungen gemäss OR • Stiftungs- und Vereinsrecht Steuerrecht • Allgemeine Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer Beglaubigungen • Unterschriften • Kopien und Vollmachten

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NotarSteuerberatung
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Bahnhofstrasse 1, 3792 Saanen
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Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Angebot Notariat Wir bieten Ihnen folgende notarielle Dienstleistungen: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion Advokatur Anwaltliche Dienstleistungen (beratend und/oder als Parteivertreter vor Behörden und Gerichten): • Scheidungen • Trennungen • Einsprachen und Beschwerden aller Art • Jagdstrafdelikte • SVG-Strafdelikte • Zivilstreitigkeiten über Forderungen aller Art • Nachbarrecht • allgemeine Rechtsberatung

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Burgisteinstrasse 14, 3665 Wattenwil
Über uns

Ihr Notar in Wattenwil Unser Notariat befindet sich im Dorfkern von Wattenwil. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Kauf- und Abtretungsverträge, Erbschaften und sämtliche übrigen notariellen Dienstleistungen. Räumlichkeiten in Bern Unserer Berner Klientschaft stehen wir an der Taubenstrasse 8 in Bern zur Verfügung. Dienstleistungen Handels- und Gesellschaftsrecht • Gründung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Personengesellschaften mit Sitz in der Schweiz • Sitzverlegungen innerhalb der Schweiz sowie vom Ausland in die Schweiz und umgekehrt • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Gesellschaftsbeschlüsse allgemein • Aktionärbindungsverträge, Gesellschaftsverträge Immobiliarsachenrecht • Handänderungen • Dienstbarkeitsverträge • Schuldbrieferrichtungen • Begründung von Stockwerkeigentum • Parzellierungen Ehe- und Erbrecht • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Lösungen für eingetragene Partnerschaften • Erbverträge • Testamente • Inventare (Steuer-, Erbschafts- und öffentliche Inventare) • Willensvollstreckermandate • Erbschaftsangelegenheiten allgemein Diverses • Vorsorgeaufträge • Bürgschaften • Beglaubigungen

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