Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile
  • Keine passenden Einträge

Leasing in Aargau (Kanton)

: 124 Einträge
 Geschlossen bis 07:00 Uhr
Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

Bewertung 4,5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

Mellingerstrasse 200, 5405 Dättwil AG
Garage Daniel Müller AG: Dacia & Renault Hauptvertretung

Herzlich Willkommen in Ihrem offiziellen Dacia und Renault Hauptvertretung mit permanenter Ausstellung von Neufahrzeugen und Occasionen: Vom Familien-, Sport- und Fun-Fahrzeug über leichte Nutzfahrzeuge bis in die automobile Oberklasse. Für Ihre Mobilität • Ständig grosse Ausstellung mit kompetenter Beratung • Die aktuellen Programme von Dacia & Renault in verschiedenen Ausführungen und Farben stehen zur Probefahrt bereit • Gepflegte Occasionen in jeder Preislage mit 12 bis 24 Monaten Car-Garantie • Persönliche, unkomplizierte Betreuung durch 20 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Ständig interessante Aktionen und Angebote Günstige Finanzierungsangebote wie Leasing und Teilzahlung • Spezielle Angebote für Flotten und leichte Nutzfahrzeuge • Rasche und saubere Arbeiten bei Reparaturen und Service in modern ausgerüsteter Werkstatt mit Diagnose-Prüfcenter • Unkomplizierte Schadenregulierung bei Unfällen • Auf Wunsch Ersatzwagen nach Wahl Das erste und einzige Pneu-Hotel in Dättwil Grosszügig für 2800 Winter- oder Sommerräder angelegt bringt es Ihnen mehr Platz im eigenen Heim. Täfern Carrosserie + Spritzwerk GmbH Spenglerarbeiten, lackieren, Beulen drücken, Scheiben reparieren, tönen, ersetzen: betriebseigene, durch Dacia & Renault zertifizierte Spenglerei und Malerei. Wir freuen uns auf Sie!

GarageAutohandel OccasionshandelAutovertretung
Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

Mellingerstrasse 200, 5405 Dättwil AG
GarageAutohandel OccasionshandelAutovertretung
Garage Daniel Müller AG: Dacia & Renault Hauptvertretung

Herzlich Willkommen in Ihrem offiziellen Dacia und Renault Hauptvertretung mit permanenter Ausstellung von Neufahrzeugen und Occasionen: Vom Familien-, Sport- und Fun-Fahrzeug über leichte Nutzfahrzeuge bis in die automobile Oberklasse. Für Ihre Mobilität • Ständig grosse Ausstellung mit kompetenter Beratung • Die aktuellen Programme von Dacia & Renault in verschiedenen Ausführungen und Farben stehen zur Probefahrt bereit • Gepflegte Occasionen in jeder Preislage mit 12 bis 24 Monaten Car-Garantie • Persönliche, unkomplizierte Betreuung durch 20 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Ständig interessante Aktionen und Angebote Günstige Finanzierungsangebote wie Leasing und Teilzahlung • Spezielle Angebote für Flotten und leichte Nutzfahrzeuge • Rasche und saubere Arbeiten bei Reparaturen und Service in modern ausgerüsteter Werkstatt mit Diagnose-Prüfcenter • Unkomplizierte Schadenregulierung bei Unfällen • Auf Wunsch Ersatzwagen nach Wahl Das erste und einzige Pneu-Hotel in Dättwil Grosszügig für 2800 Winter- oder Sommerräder angelegt bringt es Ihnen mehr Platz im eigenen Heim. Täfern Carrosserie + Spritzwerk GmbH Spenglerarbeiten, lackieren, Beulen drücken, Scheiben reparieren, tönen, ersetzen: betriebseigene, durch Dacia & Renault zertifizierte Spenglerei und Malerei. Wir freuen uns auf Sie!

Bewertung 4,5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis 07:00 Uhr
 Geschlossen bis 09:00 Uhr
HENZER Rechtsanwälte AG
Noch keine Bewertungen

HENZER Rechtsanwälte AG

Vordere Hauptgasse 2, 4800 Zofingen

Die Komplexität der Rechtsfragen erfordert vertieftes Wissen in den einzelnen Rechtsbereichen, aber auch interdisziplinäre Zusammenarbeit. Wir erachten ein Netzwerk als die zukünftige Form der Dienstleistungen auf unserem Gebiet. Wir bieten kompetente und umfassende Beratung und engagierte Prozessführung für die optimale Lösung Ihres Anliegens. Unsere Dienstleistungen richten sich an Privatpersonen, Unternehmungen, die öffentliche Hand, Verbände und Vereine. Im Zentrum stehen immer die Klientinnen und Klienten mit ihrer konkreten Problemstellung. • Kundennah Ihr Anliegen steht im Mittelpunkt. Wir beraten Sie persönlich und setzen uns für eine faire Lösung ein. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und langfristige Kundenbeziehung. • Lösungsorientiert Wir orientieren uns an der Problemstellung und bieten umfassende Betreuung. Wo möglich streben wir einvernehmliche Lösungen im Interesse unserer Klientinnen und Klienten an und vermeiden unnötige Prozesse. Im Streitfall vertreten wir Sie mit Engagement. • Verantwortungsbewusst Wir übernehmen Verantwortung. Glaubwürdigkeit, Ethik und Vertrauen sind die Massstäbe für unsere Arbeit. Zuverlässigkeit und Diskretion sind selbstverständlich. Unsere Tätigkeitsgebiete sind: Zivilrecht • Personen- und Vereinsrecht • Ehe- und Konkubinatsrecht • Familien- und Kindsrecht • Scheidungsrecht • Erbrecht Vertragsrecht • Beratung und Verhandlungsführung für den Abschluss von geschäftlichen Verträgen • Kauf- und Werkverträge • Miet- und Arbeitsverträge • Auftragsrecht (Dienstleistungsverträge) • Leasing, Franchising • EDV-Recht Handelsrecht • Beratung bei der Wahl der Unternehmensform • Gründung von Gesellschaften • Beratungs- und Verwaltungsratsmandate • Externe Rechtsberatungsstelle von KMU s • Nachfolgeregelungen Baurecht • Öffentliches und privates Baurecht • Zusammenarbeitsverträge (ARGE) • Konsortialvertrag, Architekturvertrag • Raumplanungsrecht • Baubewilligungs- und Verwaltungsverfahren • Submissionsrecht Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Abwicklung von Schadenfällen • Geltendmachung von Schadenersatz- und Versicherungsansprüchen (AHV, IV, SUVA, Privatversicherungen, Haftpflicht, Arzthaftpflicht, Ansprüche bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod). Unser Standort Uns finden Sie an zentraler Lage in der Altstadt Zofingen. - Bahnhof und Parkplätze sind in der Nähe. Im Mittelpunkt stehen immer die Klientinnen und Klienten und ihre konkrete Problemstellung. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – das ist Ihr gutes Recht!

AnwaltRechtsberatungAdvokaturbüro
HENZER Rechtsanwälte AG

HENZER Rechtsanwälte AG

Vordere Hauptgasse 2, 4800 Zofingen
AnwaltRechtsberatungAdvokaturbüro

Die Komplexität der Rechtsfragen erfordert vertieftes Wissen in den einzelnen Rechtsbereichen, aber auch interdisziplinäre Zusammenarbeit. Wir erachten ein Netzwerk als die zukünftige Form der Dienstleistungen auf unserem Gebiet. Wir bieten kompetente und umfassende Beratung und engagierte Prozessführung für die optimale Lösung Ihres Anliegens. Unsere Dienstleistungen richten sich an Privatpersonen, Unternehmungen, die öffentliche Hand, Verbände und Vereine. Im Zentrum stehen immer die Klientinnen und Klienten mit ihrer konkreten Problemstellung. • Kundennah Ihr Anliegen steht im Mittelpunkt. Wir beraten Sie persönlich und setzen uns für eine faire Lösung ein. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und langfristige Kundenbeziehung. • Lösungsorientiert Wir orientieren uns an der Problemstellung und bieten umfassende Betreuung. Wo möglich streben wir einvernehmliche Lösungen im Interesse unserer Klientinnen und Klienten an und vermeiden unnötige Prozesse. Im Streitfall vertreten wir Sie mit Engagement. • Verantwortungsbewusst Wir übernehmen Verantwortung. Glaubwürdigkeit, Ethik und Vertrauen sind die Massstäbe für unsere Arbeit. Zuverlässigkeit und Diskretion sind selbstverständlich. Unsere Tätigkeitsgebiete sind: Zivilrecht • Personen- und Vereinsrecht • Ehe- und Konkubinatsrecht • Familien- und Kindsrecht • Scheidungsrecht • Erbrecht Vertragsrecht • Beratung und Verhandlungsführung für den Abschluss von geschäftlichen Verträgen • Kauf- und Werkverträge • Miet- und Arbeitsverträge • Auftragsrecht (Dienstleistungsverträge) • Leasing, Franchising • EDV-Recht Handelsrecht • Beratung bei der Wahl der Unternehmensform • Gründung von Gesellschaften • Beratungs- und Verwaltungsratsmandate • Externe Rechtsberatungsstelle von KMU s • Nachfolgeregelungen Baurecht • Öffentliches und privates Baurecht • Zusammenarbeitsverträge (ARGE) • Konsortialvertrag, Architekturvertrag • Raumplanungsrecht • Baubewilligungs- und Verwaltungsverfahren • Submissionsrecht Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Abwicklung von Schadenfällen • Geltendmachung von Schadenersatz- und Versicherungsansprüchen (AHV, IV, SUVA, Privatversicherungen, Haftpflicht, Arzthaftpflicht, Ansprüche bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod). Unser Standort Uns finden Sie an zentraler Lage in der Altstadt Zofingen. - Bahnhof und Parkplätze sind in der Nähe. Im Mittelpunkt stehen immer die Klientinnen und Klienten und ihre konkrete Problemstellung. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – das ist Ihr gutes Recht!

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis 09:00 Uhr
 Geschlossen bis 08:00 Uhr
Textilreinigung Moser
Noch keine Bewertungen

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis 08:00 Uhr
* Wünscht keine Werbung

Jetzt geöffnet
Ergebnisse filtern

Leasing in Aargau (Kanton)

: 124 Einträge
 Geschlossen bis 07:00 Uhr
Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

Bewertung 4,5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

Mellingerstrasse 200, 5405 Dättwil AG
Garage Daniel Müller AG: Dacia & Renault Hauptvertretung

Herzlich Willkommen in Ihrem offiziellen Dacia und Renault Hauptvertretung mit permanenter Ausstellung von Neufahrzeugen und Occasionen: Vom Familien-, Sport- und Fun-Fahrzeug über leichte Nutzfahrzeuge bis in die automobile Oberklasse. Für Ihre Mobilität • Ständig grosse Ausstellung mit kompetenter Beratung • Die aktuellen Programme von Dacia & Renault in verschiedenen Ausführungen und Farben stehen zur Probefahrt bereit • Gepflegte Occasionen in jeder Preislage mit 12 bis 24 Monaten Car-Garantie • Persönliche, unkomplizierte Betreuung durch 20 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Ständig interessante Aktionen und Angebote Günstige Finanzierungsangebote wie Leasing und Teilzahlung • Spezielle Angebote für Flotten und leichte Nutzfahrzeuge • Rasche und saubere Arbeiten bei Reparaturen und Service in modern ausgerüsteter Werkstatt mit Diagnose-Prüfcenter • Unkomplizierte Schadenregulierung bei Unfällen • Auf Wunsch Ersatzwagen nach Wahl Das erste und einzige Pneu-Hotel in Dättwil Grosszügig für 2800 Winter- oder Sommerräder angelegt bringt es Ihnen mehr Platz im eigenen Heim. Täfern Carrosserie + Spritzwerk GmbH Spenglerarbeiten, lackieren, Beulen drücken, Scheiben reparieren, tönen, ersetzen: betriebseigene, durch Dacia & Renault zertifizierte Spenglerei und Malerei. Wir freuen uns auf Sie!

GarageAutohandel OccasionshandelAutovertretung
Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

Garage Daniel Müller AG | Dacia Hauptvertretung | Baden-Dättwil

Mellingerstrasse 200, 5405 Dättwil AG
GarageAutohandel OccasionshandelAutovertretung
Garage Daniel Müller AG: Dacia & Renault Hauptvertretung

Herzlich Willkommen in Ihrem offiziellen Dacia und Renault Hauptvertretung mit permanenter Ausstellung von Neufahrzeugen und Occasionen: Vom Familien-, Sport- und Fun-Fahrzeug über leichte Nutzfahrzeuge bis in die automobile Oberklasse. Für Ihre Mobilität • Ständig grosse Ausstellung mit kompetenter Beratung • Die aktuellen Programme von Dacia & Renault in verschiedenen Ausführungen und Farben stehen zur Probefahrt bereit • Gepflegte Occasionen in jeder Preislage mit 12 bis 24 Monaten Car-Garantie • Persönliche, unkomplizierte Betreuung durch 20 erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter • Ständig interessante Aktionen und Angebote Günstige Finanzierungsangebote wie Leasing und Teilzahlung • Spezielle Angebote für Flotten und leichte Nutzfahrzeuge • Rasche und saubere Arbeiten bei Reparaturen und Service in modern ausgerüsteter Werkstatt mit Diagnose-Prüfcenter • Unkomplizierte Schadenregulierung bei Unfällen • Auf Wunsch Ersatzwagen nach Wahl Das erste und einzige Pneu-Hotel in Dättwil Grosszügig für 2800 Winter- oder Sommerräder angelegt bringt es Ihnen mehr Platz im eigenen Heim. Täfern Carrosserie + Spritzwerk GmbH Spenglerarbeiten, lackieren, Beulen drücken, Scheiben reparieren, tönen, ersetzen: betriebseigene, durch Dacia & Renault zertifizierte Spenglerei und Malerei. Wir freuen uns auf Sie!

Bewertung 4,5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis 07:00 Uhr
 Geschlossen bis 09:00 Uhr
HENZER Rechtsanwälte AG
Noch keine Bewertungen

HENZER Rechtsanwälte AG

Vordere Hauptgasse 2, 4800 Zofingen

Die Komplexität der Rechtsfragen erfordert vertieftes Wissen in den einzelnen Rechtsbereichen, aber auch interdisziplinäre Zusammenarbeit. Wir erachten ein Netzwerk als die zukünftige Form der Dienstleistungen auf unserem Gebiet. Wir bieten kompetente und umfassende Beratung und engagierte Prozessführung für die optimale Lösung Ihres Anliegens. Unsere Dienstleistungen richten sich an Privatpersonen, Unternehmungen, die öffentliche Hand, Verbände und Vereine. Im Zentrum stehen immer die Klientinnen und Klienten mit ihrer konkreten Problemstellung. • Kundennah Ihr Anliegen steht im Mittelpunkt. Wir beraten Sie persönlich und setzen uns für eine faire Lösung ein. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und langfristige Kundenbeziehung. • Lösungsorientiert Wir orientieren uns an der Problemstellung und bieten umfassende Betreuung. Wo möglich streben wir einvernehmliche Lösungen im Interesse unserer Klientinnen und Klienten an und vermeiden unnötige Prozesse. Im Streitfall vertreten wir Sie mit Engagement. • Verantwortungsbewusst Wir übernehmen Verantwortung. Glaubwürdigkeit, Ethik und Vertrauen sind die Massstäbe für unsere Arbeit. Zuverlässigkeit und Diskretion sind selbstverständlich. Unsere Tätigkeitsgebiete sind: Zivilrecht • Personen- und Vereinsrecht • Ehe- und Konkubinatsrecht • Familien- und Kindsrecht • Scheidungsrecht • Erbrecht Vertragsrecht • Beratung und Verhandlungsführung für den Abschluss von geschäftlichen Verträgen • Kauf- und Werkverträge • Miet- und Arbeitsverträge • Auftragsrecht (Dienstleistungsverträge) • Leasing, Franchising • EDV-Recht Handelsrecht • Beratung bei der Wahl der Unternehmensform • Gründung von Gesellschaften • Beratungs- und Verwaltungsratsmandate • Externe Rechtsberatungsstelle von KMU s • Nachfolgeregelungen Baurecht • Öffentliches und privates Baurecht • Zusammenarbeitsverträge (ARGE) • Konsortialvertrag, Architekturvertrag • Raumplanungsrecht • Baubewilligungs- und Verwaltungsverfahren • Submissionsrecht Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Abwicklung von Schadenfällen • Geltendmachung von Schadenersatz- und Versicherungsansprüchen (AHV, IV, SUVA, Privatversicherungen, Haftpflicht, Arzthaftpflicht, Ansprüche bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod). Unser Standort Uns finden Sie an zentraler Lage in der Altstadt Zofingen. - Bahnhof und Parkplätze sind in der Nähe. Im Mittelpunkt stehen immer die Klientinnen und Klienten und ihre konkrete Problemstellung. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – das ist Ihr gutes Recht!

AnwaltRechtsberatungAdvokaturbüro
HENZER Rechtsanwälte AG

HENZER Rechtsanwälte AG

Vordere Hauptgasse 2, 4800 Zofingen
AnwaltRechtsberatungAdvokaturbüro

Die Komplexität der Rechtsfragen erfordert vertieftes Wissen in den einzelnen Rechtsbereichen, aber auch interdisziplinäre Zusammenarbeit. Wir erachten ein Netzwerk als die zukünftige Form der Dienstleistungen auf unserem Gebiet. Wir bieten kompetente und umfassende Beratung und engagierte Prozessführung für die optimale Lösung Ihres Anliegens. Unsere Dienstleistungen richten sich an Privatpersonen, Unternehmungen, die öffentliche Hand, Verbände und Vereine. Im Zentrum stehen immer die Klientinnen und Klienten mit ihrer konkreten Problemstellung. • Kundennah Ihr Anliegen steht im Mittelpunkt. Wir beraten Sie persönlich und setzen uns für eine faire Lösung ein. Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel. Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle und langfristige Kundenbeziehung. • Lösungsorientiert Wir orientieren uns an der Problemstellung und bieten umfassende Betreuung. Wo möglich streben wir einvernehmliche Lösungen im Interesse unserer Klientinnen und Klienten an und vermeiden unnötige Prozesse. Im Streitfall vertreten wir Sie mit Engagement. • Verantwortungsbewusst Wir übernehmen Verantwortung. Glaubwürdigkeit, Ethik und Vertrauen sind die Massstäbe für unsere Arbeit. Zuverlässigkeit und Diskretion sind selbstverständlich. Unsere Tätigkeitsgebiete sind: Zivilrecht • Personen- und Vereinsrecht • Ehe- und Konkubinatsrecht • Familien- und Kindsrecht • Scheidungsrecht • Erbrecht Vertragsrecht • Beratung und Verhandlungsführung für den Abschluss von geschäftlichen Verträgen • Kauf- und Werkverträge • Miet- und Arbeitsverträge • Auftragsrecht (Dienstleistungsverträge) • Leasing, Franchising • EDV-Recht Handelsrecht • Beratung bei der Wahl der Unternehmensform • Gründung von Gesellschaften • Beratungs- und Verwaltungsratsmandate • Externe Rechtsberatungsstelle von KMU s • Nachfolgeregelungen Baurecht • Öffentliches und privates Baurecht • Zusammenarbeitsverträge (ARGE) • Konsortialvertrag, Architekturvertrag • Raumplanungsrecht • Baubewilligungs- und Verwaltungsverfahren • Submissionsrecht Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Abwicklung von Schadenfällen • Geltendmachung von Schadenersatz- und Versicherungsansprüchen (AHV, IV, SUVA, Privatversicherungen, Haftpflicht, Arzthaftpflicht, Ansprüche bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod). Unser Standort Uns finden Sie an zentraler Lage in der Altstadt Zofingen. - Bahnhof und Parkplätze sind in der Nähe. Im Mittelpunkt stehen immer die Klientinnen und Klienten und ihre konkrete Problemstellung. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – das ist Ihr gutes Recht!

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis 09:00 Uhr
 Geschlossen bis 08:00 Uhr
Textilreinigung Moser
Noch keine Bewertungen

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis 08:00 Uhr
* Wünscht keine Werbung