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Helvetiastrasse 7, 3005 Bern
ACS Automobil Club der Schweiz Sektion Bern

Kann ein Club mehrheitlich aus Individualisten bestehen und trotzdem das Gefühl von Gemeinschaft vermitteln? Ja, wenn es sich um den ACS handelt! Denn seine Mitglieder gehören keinen bestimmten gesellschaftlichen Schichten an, beide Geschlechter sind ebenso vertreten wie alle Berufe, alle Altersklassen und alle Automarken. Emotion und Faszination rund ums Auto. Dafür tun wir alles! Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse. Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren. • Team Zentralverwaltung • Standort Zentralverwaltung • ACS-Sektionen • Statuten (PDF) • Jahresbericht 2015 (PDF) Automobil Club der Schweiz Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. +41 31 328 31 11 Fax +41 31 311 03 10 www.acs.ch info@acs.ch Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr Das Direktionskomitee Das Direktionskomitee ist das ausführende und geschäftsleitende Organ des ACS. Es verfügt über alle Kompetenzen, soweit diese durch die Statuten und das Geschäftsreglement nicht eingeschränkt oder anderen Organen vorbehalten sind. • Das Direktionskomitee

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Kann ein Club mehrheitlich aus Individualisten bestehen und trotzdem das Gefühl von Gemeinschaft vermitteln? Ja, wenn es sich um den ACS handelt! Denn seine Mitglieder gehören keinen bestimmten gesellschaftlichen Schichten an, beide Geschlechter sind ebenso vertreten wie alle Berufe, alle Altersklassen und alle Automarken. Emotion und Faszination rund ums Auto. Dafür tun wir alles! Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse. Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren. • Team Zentralverwaltung • Standort Zentralverwaltung • ACS-Sektionen • Statuten (PDF) • Jahresbericht 2015 (PDF) Automobil Club der Schweiz Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. +41 31 328 31 11 Fax +41 31 311 03 10 www.acs.ch info@acs.ch Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr Das Direktionskomitee Das Direktionskomitee ist das ausführende und geschäftsleitende Organ des ACS. Es verfügt über alle Kompetenzen, soweit diese durch die Statuten und das Geschäftsreglement nicht eingeschränkt oder anderen Organen vorbehalten sind. • Das Direktionskomitee

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e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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e nach bereits absolvierten Prüfungen sind für zusätzliche Kategorien nicht mehr alle hier erwähnten Nachweise und Kurse notwendig. 1. Nothelferkurs: Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen. 2. Gesuchsformular Lernfahrausweis: Das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis erhälst du auch beim Strassenverkehrsamt des Kt. Schwyz. » Download PDF • Formular vollständig ausfüllen und alle Fragen beantworten • Einen Sehtest bei einem Optikergeschäft durchführen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Sehtests dürfen nicht älter als 24 Monate sein. • Für die Anmeldung sind 2 farbige Passfotos notwendig. • Die Einwohnerkontrolle des Wohnortes muss bei erstmaliger Gesuchseinreichung deine Identität bestätigen. 3. Theorieprüfung Nach Erhalt der Zulassung zur Theorie bist Du berechtigt, die Theorieprüfung abzulegen. (Gilt nicht als Lernfahrausweis). Zur Vorbereitung der Theorieprüfung empfehle ich dir die kostenlose Seite von www.boegele.ch oder eine Lern CD. Falls du Fragen hast darfst du mich gerne anrufen. 4. Lernfahrausweis Nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters erhältst Du den Lernfahrausweis per Post. (Bestätigung der Bestandenen Prüfung zählt nicht als Lernfahrausweis. Erst wenn du im Besitz des Lernfahrausweises bist darfst du auch auf die Strasse. Denke daran: Beifahrer muss mindestens 23 Jahre Alt sein und seit mindestens 3 Jahren den Führerausweis besitzen.) 5. Verkehrskunde Spätestens zur Anmeldung der praktischen Prüfung muss der VKU Unterricht absolviert sein. 6. Praktische Führerprüfung Ich melde dich beim Verkehrsamt zur praktischen Prüfung an wenn die Ausbildung abgeschlossen ist. 7. Führerausweis Nach bestandener Führerprüfung erhältst Du den Führerausweis direkt beim Verkehrsamt gegen Bezahlung.

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