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Advokatur- und Notariatsbüro in Espace Mittelland (Region)

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Roman Barandun Notariat & Advokatur

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Roman Barandun Notariat & Advokatur

Burgisteinstrasse 14, 3665 Wattenwil
Über uns

Ihr Notar in Wattenwil Unser Notariat befindet sich im Dorfkern von Wattenwil. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Kauf- und Abtretungsverträge, Erbschaften und sämtliche übrigen notariellen Dienstleistungen. Räumlichkeiten in Bern Unserer Berner Klientschaft stehen wir an der Taubenstrasse 8 in Bern zur Verfügung. Dienstleistungen Handels- und Gesellschaftsrecht • Gründung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Personengesellschaften mit Sitz in der Schweiz • Sitzverlegungen innerhalb der Schweiz sowie vom Ausland in die Schweiz und umgekehrt • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Gesellschaftsbeschlüsse allgemein • Aktionärbindungsverträge, Gesellschaftsverträge Immobiliarsachenrecht • Handänderungen • Dienstbarkeitsverträge • Schuldbrieferrichtungen • Begründung von Stockwerkeigentum • Parzellierungen Ehe- und Erbrecht • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Lösungen für eingetragene Partnerschaften • Erbverträge • Testamente • Inventare (Steuer-, Erbschafts- und öffentliche Inventare) • Willensvollstreckermandate • Erbschaftsangelegenheiten allgemein Diverses • Vorsorgeaufträge • Bürgschaften • Beglaubigungen

NotarAnwaltRechtsberatung
Roman Barandun Notariat & Advokatur

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Ihr Notar in Wattenwil Unser Notariat befindet sich im Dorfkern von Wattenwil. Wir sind Ihr Ansprechpartner für Kauf- und Abtretungsverträge, Erbschaften und sämtliche übrigen notariellen Dienstleistungen. Räumlichkeiten in Bern Unserer Berner Klientschaft stehen wir an der Taubenstrasse 8 in Bern zur Verfügung. Dienstleistungen Handels- und Gesellschaftsrecht • Gründung von Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Stiftungen und Personengesellschaften mit Sitz in der Schweiz • Sitzverlegungen innerhalb der Schweiz sowie vom Ausland in die Schweiz und umgekehrt • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Gesellschaftsbeschlüsse allgemein • Aktionärbindungsverträge, Gesellschaftsverträge Immobiliarsachenrecht • Handänderungen • Dienstbarkeitsverträge • Schuldbrieferrichtungen • Begründung von Stockwerkeigentum • Parzellierungen Ehe- und Erbrecht • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Lösungen für eingetragene Partnerschaften • Erbverträge • Testamente • Inventare (Steuer-, Erbschafts- und öffentliche Inventare) • Willensvollstreckermandate • Erbschaftsangelegenheiten allgemein Diverses • Vorsorgeaufträge • Bürgschaften • Beglaubigungen

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Gaensli Kurt
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Gaensli Kurt

Seestrasse 22, 3700 Spiez
Rechtsanwälte Kurt Gaensli & Partner

Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

AdvokaturbüroAnwaltAnwaltsbüro
Gaensli Kurt

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Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

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Häsler-Moser Advokatur Notariat
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

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Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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