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Anwalt in Espace Mittelland (Region)

: 1.337 Einträge
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Matti & Matti Notariat und Advokatur

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Matti & Matti Notariat und Advokatur

Bahnhofstrasse 1, 3792 Saanen
Matti + Matti Notariat & Advokatur

Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Dienstleistungen Wir bieten sämtliche notariellen Dienstleistungen an, wie insbesondere: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion

NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunftAnwaltRechtsberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
Matti & Matti Notariat und Advokatur

Matti & Matti Notariat und Advokatur

Bahnhofstrasse 1, 3792 Saanen
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Matti + Matti Notariat & Advokatur

Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Dienstleistungen Wir bieten sämtliche notariellen Dienstleistungen an, wie insbesondere: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

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Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Dornacherstrasse 26, 4600 OltenPostfach, 4601 Olten 1 Fächer

• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarRechtsberatung
Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Dornacherstrasse 26, 4600 OltenPostfach, 4601 Olten 1 Fächer
Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarRechtsberatung

• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
RENGGLI & DAVY

RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Bloch Avocats
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Bloch Avocats

Rue de Neuchâtel 1, 1400 Yverdon-les-BainsPostfach, 1401 Yverdon-les-Bains
Etude Bloch Avocats

Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Bloch Avocats

Bloch Avocats

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Etude Bloch Avocats

Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach BL

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar
Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach BL
AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Anwalt in Espace Mittelland (Region)

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Matti & Matti Notariat und Advokatur

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Matti & Matti Notariat und Advokatur

Bahnhofstrasse 1, 3792 Saanen
Matti + Matti Notariat & Advokatur

Herzlich Willkommen bei der Notariats- und Anwaltskanzlei Matti + Matti, Ihrem Partner in rechtlichen Angelegenheiten in der Destination Gstaad! Im Alltag oder im Berufsleben werden Sie regelmässig mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Fehlen Ihnen dazu befriedigende Antworten oder ausreichende Kenntnisse? Oder brauchen Sie einen Notar für die Erstellung einer öffentlichen Urkunde resp. für den Abschluss eines Vertrages? Wenden Sie sich an uns, wir sind bestrebt Ihnen rasch und unkompliziert weiterzuhelfen, Ihnen Lösungen aufzuzeigen oder die gewünschten Verträge auszuformulieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme! Dienstleistungen Wir bieten sämtliche notariellen Dienstleistungen an, wie insbesondere: • Grundstückgeschäfte aller Art (wie z.B. Kauf, Schenkung, Begründung Stockwerkeigentum, Parzellierungen, etc.). • Ehe-und Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Gesellschaftsgründungen und –umstrukturierungen • Statuten- und Reglementsredaktion • Steuer- und Erbschaftsinventare • Erbteilungen • Schuldbrieferrichtungen • Dienstbarkeitsverträge • Beglaubigungen • Erwerbsbewilligungen für Ausländer • Bäuerliches Bodenrecht • allgemeine Vertragsredaktion

NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsauskunftAnwaltRechtsberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
Matti & Matti Notariat und Advokatur

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Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

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Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Dornacherstrasse 26, 4600 OltenPostfach, 4601 Olten 1 Fächer

• RECHTSANWÄLTE Wir bieten unseren Klienten eine allumfassende Rechtsberatung an, unterstützen sie bei Verhandlungen, vertreten sie vor Gericht und nehmen ihre Interessen in Verwaltungs- und Versicherungsverfahren wahr. Unsere Stärke liegt in unserem Einsatz, Lösungen für die komplexen rechtlichen Probleme von Unternehmen, Privaten und Gemeinwesen zu finden. • NOTARE Unsere Notare ergänzen unsere anwaltschaftlichen Dienstleistungen und erlauben die Abwicklung von Rechtsgeschäften, die einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Wir sind für Sie da, wenn es etwa um die Abfassung Ihres Testaments, Ehe-/Erbvertrags oder Vorsorgeauftrags geht, in gesell-schaftsrechtlichen Angelegenheiten wie bspw. Gründungen oder Umstrukturierungen, oder wenn Sie eine Liegenschaft veräußern oder erwerben wollen. Anwaltstätigkeit • Gesellschafts- und Vertragsrecht • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Erbrecht, Nachlassplanungen • Ehe- und Konkubinatsrecht • Strassenverkehrsrecht Notariat • Gesellschaftsrecht • Umstrukturierungen (FusG) • Vorverträge • Ehe- und Erbverträge, Testamente • Vorsorgeäufträge • Beglaubigungen • Eidesstattliche Erklärungen Ein konkreter Fall wirft häufig Fragen auf, die verschiedene Rechtsgebiete betreffen. Dies erfordert die Spezialisierung auf Schwerpunktgebiete und die Übersicht über das Ganze. Deshalb sind wir ein Team von Spezialisten und Generalisten: Als Spezialist pflegt jeder Rechtsanwalt seine bevorzugten Rechtsgebiete. Andererseits bleiben wir jedoch Generalisten um den Überblick zu bewahren und den Beizug von Spezialisten koordinieren zu können. TEAMWORK Wir bestehen aus fünf Rechtsanwälten und Notaren, die seit mehreren Jahren zusammenarbeiten. Wir arbeiten als Team. Stellen sich in einem Fall Probleme aus verschiedenen Rechtsgebieten, werden diese gemeinsam mit den jeweiligen Spezialisten bearbeitet. So wird dem Klienten jeweils unser gesamtes Wissen zur Verfügung gestellt.

Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltNotarRechtsberatung
Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

Bont Bitterli Meier Rechtsanwälte und Notare

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
RENGGLI & DAVY

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Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

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Bloch Avocats
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Bloch Avocats

Rue de Neuchâtel 1, 1400 Yverdon-les-BainsPostfach, 1401 Yverdon-les-Bains
Etude Bloch Avocats

Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Bloch Avocats

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach BL

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar
Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

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Hauptstrasse 8, 4153 Reinach BL
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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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