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Anwalt in Espace Mittelland (Region)

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Bielstrasse 32, 4500 Solothurn
Herzlich Willkommen bei BrunnerAebiPartner

Schwergewichtig beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Fragestellungen von Privatpersonen, kleineren und mittleren Unternehmungen (KMU), von Verbänden, Interessenorganisationen und Behörden. Für unsere fachlich kompetente, kostengünstige und speditive Dienstleistung bestimmt die Fragestellung den verantwortlichen Ansprechpartner, der zur optimalen Mandatsführung kanzleiintern den Spezialisten/die Spezialistin kostenneutral beizieht. Durch Nutzung einer modernen Infrastruktur ist der schnelle Zugriff und Austausch rechtlicher und wirtschaftlicher Informationen jederzeit gewährleistet. Advokatur Nicht ausschliesslich, wohl aber schwergewichtig sind wir in folgenden Rechtsgebieten tätig: • Handels- und Vertragsrecht • Werkvertrags- und Auftragsrecht • Bau- und Planungsrecht • Familienrecht (Ehe-, Scheidungs- und Konkubinatsrecht) • Erbrecht • Straf- und Wirtschaftsstrafrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Arbeitsrecht • Informatikrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sportrecht Notariat Beratungen und Beurkundungen im Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Obligationenrecht, insbesondere • Stiftungen • Eheverträge • Aufnahme güterrechtlicher Inventare • Öffentliche letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) • Vorverträge zu Liegenschaftskäufen • Bürgschaften • Gesellschaftsgründungen • Fusionen/Umwandlungen • Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen • Erbschaftsverwaltungen • Erbschaftsliquidationen • Willensvollstreckung • Erbteilungen Wirtschaftsberatung Klärung der rechtlichen Aspekte, Erarbeitung der Szenarien und Alternativen, Führen und Begleitung von Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden, Banken etc., Prüfung und Redaktion von Absichtserklärungen und Verträgen bei • Firmengründungen inkl. Standortevaluation • Aufbau/Expansion von Unternehmen • Nachfolgeregelungen familienintern, Management Buy-in und Management Buy-out • Finanzierungen, Beteiligungsmodelle • Sanierungen • Liquidationen Unsere Dienste erbringen wir im Team mit assoziierten Experten (Steuer- und Finanzfachleute, Betriebsingenieure etc.) oder zusammen mit der angestammten Beratercrew (Treuhänder, Steuer- und Unternehmensberater) unserer Klienten. Fabian Brunner, Marc Aebi • Home • Dienstleistungen • Team • Kontakt Advokatur

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