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Anwaltsbüro in Espace Mittelland (Region)

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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gfl Rechtsanwälte und Notare
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gfl Rechtsanwälte und Notare

Zuchwilerstrasse 21, 4500 Solothurn

«gfl Rechtsanwälte und Notare» sind ein Team aus vier Anwälten: Beat G erber, Reto G asser, Jeannette F rech und Melania L upi Thomann. «gfl» bilden aber nicht nur die Anfangsbuchstaben unserer Nachnamen, sondern stehen auch für Werte wie «gemeinsam, fähig und lösungsorientiert». Wir verfügen über langjährige und vielseitige Erfahrungen in der Advokatur. Drei der vier Anwälte sind zudem Inhaber des Notariatspatents. Jeder von uns verfügt über eine weitere Spezialausbildung. Wir sind in der Region Solothurn fest verankert, prozessieren aber in der gesamten Deutschschweiz. Eine Kanzlei zu betreiben, welche qualitativ hochwertige juristische Dienstleistungen mit Effizienz und Engagement anbietet, ist unser tägliches Bestreben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme. gfl Rechtsanwälte und Notare ist eine Anwaltskanzlei mit Standort in Solothurn in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Beat G erber , Reto G asser , Jeannette F rech und Melana L upi Thomann bieten Ihnen rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung in einer Vielzahl rechtlicher Bereiche an, und zwar sowohl für Privatpersonen, Gemeinwesen als auch für Unternehmen in der gesamten Deutschschweiz. Für notarielle Dienstleistungen stehen Ihnen unsere erfahrenen Notare gerne zur Verfügung. Aufgrund der jeweiligen Fachspezialisierungen unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kompetent, lösungsorientiert und effizient. Persönliche Beratung und gegenseitiges Vertrauen sind uns wichtig. Bei komplexen Fällen bündeln wir unsere Kompetenzen und arbeiten gemeinsam im Team. Im Bedarfsfall ziehen wir weitere Fachpersonen bei, auf die wir Dank unseres bereiten Netzwerkes zurückgreifen können Nebst der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften investieren wir mit der Nutzung digitaler Plattformen und elektronischer Kommunikationsmittel in die Zukunft.

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AnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatung
Zuchwilerstrasse 21, 4500 Solothurn
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«gfl Rechtsanwälte und Notare» sind ein Team aus vier Anwälten: Beat G erber, Reto G asser, Jeannette F rech und Melania L upi Thomann. «gfl» bilden aber nicht nur die Anfangsbuchstaben unserer Nachnamen, sondern stehen auch für Werte wie «gemeinsam, fähig und lösungsorientiert». Wir verfügen über langjährige und vielseitige Erfahrungen in der Advokatur. Drei der vier Anwälte sind zudem Inhaber des Notariatspatents. Jeder von uns verfügt über eine weitere Spezialausbildung. Wir sind in der Region Solothurn fest verankert, prozessieren aber in der gesamten Deutschschweiz. Eine Kanzlei zu betreiben, welche qualitativ hochwertige juristische Dienstleistungen mit Effizienz und Engagement anbietet, ist unser tägliches Bestreben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme. gfl Rechtsanwälte und Notare ist eine Anwaltskanzlei mit Standort in Solothurn in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Beat G erber , Reto G asser , Jeannette F rech und Melana L upi Thomann bieten Ihnen rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung in einer Vielzahl rechtlicher Bereiche an, und zwar sowohl für Privatpersonen, Gemeinwesen als auch für Unternehmen in der gesamten Deutschschweiz. Für notarielle Dienstleistungen stehen Ihnen unsere erfahrenen Notare gerne zur Verfügung. Aufgrund der jeweiligen Fachspezialisierungen unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kompetent, lösungsorientiert und effizient. Persönliche Beratung und gegenseitiges Vertrauen sind uns wichtig. Bei komplexen Fällen bündeln wir unsere Kompetenzen und arbeiten gemeinsam im Team. Im Bedarfsfall ziehen wir weitere Fachpersonen bei, auf die wir Dank unseres bereiten Netzwerkes zurückgreifen können Nebst der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften investieren wir mit der Nutzung digitaler Plattformen und elektronischer Kommunikationsmittel in die Zukunft.

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LAUX LAWYERS AG

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LAUX LAWYERS AG

Schiffbaustrasse 10, 8005 ZürichPostfach, 8031 Zürich
Rechtsanwälte - IT-Enthusiasten - Berater - Partner

LAUX LAWYERS AG ist die Anwaltskanzlei für die Digitalisierte Wirtschaft . Damit unsere Klientinnen die Chancen der Digitalisierung maximal für sich nutzen können, geht unsere Rechtsberatung weit über klassische juristische Fachkenntnis hinaus. Wir koppeln sie mit technik- und branchenspezifischem Know-how. Klientinnen und Projekte mit digitalem Herzschlag – hier helfen wir, unabhängig davon, ob es sich um schnell wachsende Startups, etablierte Provider oder grosse Verbraucher von ICT-Services handelt. Diese Unternehmen benötigen geschäftsorientierte, technisch versierte und punktgenaue rechtliche Beratung. Informations- und Kommunikationstechnologierecht steht im Zentrum unseres Wirkens. Um unseren Klientinnen einen in sich konsistenten Nutzen zu bieten und sie im gesamten Lebenszyklus zu begleiten, sind wir auch in angrenzenden Rechtsgebieten bestens aufgestellt. LAUX LAWYERS AG gehört laut BILANZ seit 2017 den besten Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Schwerpunkt im Bereich Technologierecht. Zusammen verfügen die Advisors über mehr als 100 Jahre Erfahrung im IT-Recht . BERATUNGSSCHWERPUNKTE • Digitalisierung • Cloud Computing • IoT - Internet of Things • Outsourcing • Sourcing • Daten • IT- und Business Consulting • Neue Technologien • Digital Ventures • Ve rtrieb und Vermarktung UNSERE ADVISOR • Alexander Hofmann • Christian Laux • Daniel Huerlimann • Jürg Hess • Marc Feldmann • Mark Schieweck • Perica Grasarevic • Thomas Steiner • Yves Gogniat ÜBER UNS • Blog • Outside Inside Counsel • IT-Recht • Linkedin

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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saanenotare - Matthias Brunner
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saanenotare - Matthias Brunner

Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Ihr Notariatsbüro - von der Beurkundung bis zur Rechtsberatung

Der Notar und Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Branche und legt grossen Wert auf einen persönlichen Kontakt mit den Kunden. Wir bedienen hauptsächlich notarielle Anliegen, verfügen jedoch auch über ein breites Wissen im Zivilrecht und stehen Ihnen gerne zur Seite. Zu unseren Kunden gehören Privatpersonen und Firmen im Saanenland und Gstaad sowie im Rraum Spiez, Kandertal und Krattigen. Wir erstellen und beurkunden für Sie insbesondere folgende Verträge: • Kauf-, Schenkungs- und Abtretungsverträge über Liegenschaften • Dienstbarkeitsverträge (wie Näher- und Grenzbaurechte, Weg und Leitungsrechte, Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht, etc.) • Schuldbrieferrichtungen • Begründung von Stockwerkeigentum mit dazugehörenden Reglementen und Parzellierungen • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Erbverträge • Testamente • Steuerinventare • Erbenscheine • Erbteilungen • Vorsorgeaufträge • Gründungen von Gesellschaften aller Art, insbesondere AG und GmbH • sämtliche Verträge im Gesellschaftsrecht (wie Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, etc.) • weitere massgeschneiderte Verträge gemäss Ihren Bedürfnissen

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NotarAdvokaturbüroRechtsauskunftErbschaftsberatung NachlassplanungAnwalt
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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltsbüro
Dorfstrasse 17A, 3550 Langnau im Emmental
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltsbüro
Engagement und Vertrauenswürdigkeit am Hirschenplatz im Zentrum von Langnau i.E.

Unsere Kanzlei im Herzen von Langnau wird von Notar und Rechtsanwalt Peter Kobel geführt. Wir erbringen für Sie Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur. Im Bereich des Notariats beraten wir Sie, erarbeiten für Sie massgeschneiderte Lösungen und vollziehen für Sie sämtliche Geschäfte, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen. Unsere Hauptgebiete sind dabei Ehe- & Erbverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge, Erbschaftsliquidationen, Handänderungen von Grundstücken (wie Kauf-, Abtretungs- und Schenkungsverträge), Schuldbrieferrichtungen, bäuerliches Bodenrecht, Grenzmutationen, rechtliche Entwicklung von Überbauungen sowie Gesellschaftsgründungen. Als Allgemeinpraxis im Bereich der Advokatur sind wir in den verschiedensten Rechtsgebieten sowohl beratend als auch prozessierend für Sie tätig. Rechtsstreitigkeiten versuchen wir in erster Linie einvernehmlich und aussergerichtlich zu lösen. Sollte es nötig sein, vertreten wir Sie vor Gerichten und Behörden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

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BrunnerAebiPartner

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

BrunnerAebiPartner

Bielstrasse 32, 4500 Solothurn
Herzlich Willkommen bei BrunnerAebiPartner

Schwergewichtig beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Fragestellungen von Privatpersonen, kleineren und mittleren Unternehmungen (KMU), von Verbänden, Interessenorganisationen und Behörden. Für unsere fachlich kompetente, kostengünstige und speditive Dienstleistung bestimmt die Fragestellung den verantwortlichen Ansprechpartner, der zur optimalen Mandatsführung kanzleiintern den Spezialisten/die Spezialistin kostenneutral beizieht. Durch Nutzung einer modernen Infrastruktur ist der schnelle Zugriff und Austausch rechtlicher und wirtschaftlicher Informationen jederzeit gewährleistet. Advokatur Nicht ausschliesslich, wohl aber schwergewichtig sind wir in folgenden Rechtsgebieten tätig: • Handels- und Vertragsrecht • Werkvertrags- und Auftragsrecht • Bau- und Planungsrecht • Familienrecht (Ehe-, Scheidungs- und Konkubinatsrecht) • Erbrecht • Straf- und Wirtschaftsstrafrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Arbeitsrecht • Informatikrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sportrecht Notariat Beratungen und Beurkundungen im Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Obligationenrecht, insbesondere • Stiftungen • Eheverträge • Aufnahme güterrechtlicher Inventare • Öffentliche letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) • Vorverträge zu Liegenschaftskäufen • Bürgschaften • Gesellschaftsgründungen • Fusionen/Umwandlungen • Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen • Erbschaftsverwaltungen • Erbschaftsliquidationen • Willensvollstreckung • Erbteilungen Wirtschaftsberatung Klärung der rechtlichen Aspekte, Erarbeitung der Szenarien und Alternativen, Führen und Begleitung von Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden, Banken etc., Prüfung und Redaktion von Absichtserklärungen und Verträgen bei • Firmengründungen inkl. Standortevaluation • Aufbau/Expansion von Unternehmen • Nachfolgeregelungen familienintern, Management Buy-in und Management Buy-out • Finanzierungen, Beteiligungsmodelle • Sanierungen • Liquidationen Unsere Dienste erbringen wir im Team mit assoziierten Experten (Steuer- und Finanzfachleute, Betriebsingenieure etc.) oder zusammen mit der angestammten Beratercrew (Treuhänder, Steuer- und Unternehmensberater) unserer Klienten. Fabian Brunner, Marc Aebi • Home • Dienstleistungen • Team • Kontakt Advokatur

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AnwaltAnwaltsbüroNotar
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Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Zuchwilerstrasse 21, 4500 Solothurn

«gfl Rechtsanwälte und Notare» sind ein Team aus vier Anwälten: Beat G erber, Reto G asser, Jeannette F rech und Melania L upi Thomann. «gfl» bilden aber nicht nur die Anfangsbuchstaben unserer Nachnamen, sondern stehen auch für Werte wie «gemeinsam, fähig und lösungsorientiert». Wir verfügen über langjährige und vielseitige Erfahrungen in der Advokatur. Drei der vier Anwälte sind zudem Inhaber des Notariatspatents. Jeder von uns verfügt über eine weitere Spezialausbildung. Wir sind in der Region Solothurn fest verankert, prozessieren aber in der gesamten Deutschschweiz. Eine Kanzlei zu betreiben, welche qualitativ hochwertige juristische Dienstleistungen mit Effizienz und Engagement anbietet, ist unser tägliches Bestreben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme. gfl Rechtsanwälte und Notare ist eine Anwaltskanzlei mit Standort in Solothurn in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Beat G erber , Reto G asser , Jeannette F rech und Melana L upi Thomann bieten Ihnen rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung in einer Vielzahl rechtlicher Bereiche an, und zwar sowohl für Privatpersonen, Gemeinwesen als auch für Unternehmen in der gesamten Deutschschweiz. Für notarielle Dienstleistungen stehen Ihnen unsere erfahrenen Notare gerne zur Verfügung. Aufgrund der jeweiligen Fachspezialisierungen unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kompetent, lösungsorientiert und effizient. Persönliche Beratung und gegenseitiges Vertrauen sind uns wichtig. Bei komplexen Fällen bündeln wir unsere Kompetenzen und arbeiten gemeinsam im Team. Im Bedarfsfall ziehen wir weitere Fachpersonen bei, auf die wir Dank unseres bereiten Netzwerkes zurückgreifen können Nebst der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften investieren wir mit der Nutzung digitaler Plattformen und elektronischer Kommunikationsmittel in die Zukunft.

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Schiffbaustrasse 10, 8005 ZürichPostfach, 8031 Zürich
Rechtsanwälte - IT-Enthusiasten - Berater - Partner

LAUX LAWYERS AG ist die Anwaltskanzlei für die Digitalisierte Wirtschaft . Damit unsere Klientinnen die Chancen der Digitalisierung maximal für sich nutzen können, geht unsere Rechtsberatung weit über klassische juristische Fachkenntnis hinaus. Wir koppeln sie mit technik- und branchenspezifischem Know-how. Klientinnen und Projekte mit digitalem Herzschlag – hier helfen wir, unabhängig davon, ob es sich um schnell wachsende Startups, etablierte Provider oder grosse Verbraucher von ICT-Services handelt. Diese Unternehmen benötigen geschäftsorientierte, technisch versierte und punktgenaue rechtliche Beratung. Informations- und Kommunikationstechnologierecht steht im Zentrum unseres Wirkens. Um unseren Klientinnen einen in sich konsistenten Nutzen zu bieten und sie im gesamten Lebenszyklus zu begleiten, sind wir auch in angrenzenden Rechtsgebieten bestens aufgestellt. LAUX LAWYERS AG gehört laut BILANZ seit 2017 den besten Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Schwerpunkt im Bereich Technologierecht. Zusammen verfügen die Advisors über mehr als 100 Jahre Erfahrung im IT-Recht . BERATUNGSSCHWERPUNKTE • Digitalisierung • Cloud Computing • IoT - Internet of Things • Outsourcing • Sourcing • Daten • IT- und Business Consulting • Neue Technologien • Digital Ventures • Ve rtrieb und Vermarktung UNSERE ADVISOR • Alexander Hofmann • Christian Laux • Daniel Huerlimann • Jürg Hess • Marc Feldmann • Mark Schieweck • Perica Grasarevic • Thomas Steiner • Yves Gogniat ÜBER UNS • Blog • Outside Inside Counsel • IT-Recht • Linkedin

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saanenotare - Matthias Brunner
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Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Ihr Notariatsbüro - von der Beurkundung bis zur Rechtsberatung

Der Notar und Rechtsanwalt Ihres Vertrauens Unser Team verfügt über langjährige Erfahrung in der Branche und legt grossen Wert auf einen persönlichen Kontakt mit den Kunden. Wir bedienen hauptsächlich notarielle Anliegen, verfügen jedoch auch über ein breites Wissen im Zivilrecht und stehen Ihnen gerne zur Seite. Zu unseren Kunden gehören Privatpersonen und Firmen im Saanenland und Gstaad sowie im Rraum Spiez, Kandertal und Krattigen. Wir erstellen und beurkunden für Sie insbesondere folgende Verträge: • Kauf-, Schenkungs- und Abtretungsverträge über Liegenschaften • Dienstbarkeitsverträge (wie Näher- und Grenzbaurechte, Weg und Leitungsrechte, Nutzniessung, Wohnrecht, Baurecht, etc.) • Schuldbrieferrichtungen • Begründung von Stockwerkeigentum mit dazugehörenden Reglementen und Parzellierungen • Eheverträge • Konkubinatsverträge • Erbverträge • Testamente • Steuerinventare • Erbenscheine • Erbteilungen • Vorsorgeaufträge • Gründungen von Gesellschaften aller Art, insbesondere AG und GmbH • sämtliche Verträge im Gesellschaftsrecht (wie Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, etc.) • weitere massgeschneiderte Verträge gemäss Ihren Bedürfnissen

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NotarAdvokaturbüroRechtsauskunftErbschaftsberatung NachlassplanungAnwalt
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Dorfstrasse 17A, 3550 Langnau im Emmental
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Engagement und Vertrauenswürdigkeit am Hirschenplatz im Zentrum von Langnau i.E.

Unsere Kanzlei im Herzen von Langnau wird von Notar und Rechtsanwalt Peter Kobel geführt. Wir erbringen für Sie Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur. Im Bereich des Notariats beraten wir Sie, erarbeiten für Sie massgeschneiderte Lösungen und vollziehen für Sie sämtliche Geschäfte, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen. Unsere Hauptgebiete sind dabei Ehe- & Erbverträge, Testamente, Vorsorgeaufträge, Erbschaftsliquidationen, Handänderungen von Grundstücken (wie Kauf-, Abtretungs- und Schenkungsverträge), Schuldbrieferrichtungen, bäuerliches Bodenrecht, Grenzmutationen, rechtliche Entwicklung von Überbauungen sowie Gesellschaftsgründungen. Als Allgemeinpraxis im Bereich der Advokatur sind wir in den verschiedensten Rechtsgebieten sowohl beratend als auch prozessierend für Sie tätig. Rechtsstreitigkeiten versuchen wir in erster Linie einvernehmlich und aussergerichtlich zu lösen. Sollte es nötig sein, vertreten wir Sie vor Gerichten und Behörden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Bielstrasse 32, 4500 Solothurn
Herzlich Willkommen bei BrunnerAebiPartner

Schwergewichtig beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Fragestellungen von Privatpersonen, kleineren und mittleren Unternehmungen (KMU), von Verbänden, Interessenorganisationen und Behörden. Für unsere fachlich kompetente, kostengünstige und speditive Dienstleistung bestimmt die Fragestellung den verantwortlichen Ansprechpartner, der zur optimalen Mandatsführung kanzleiintern den Spezialisten/die Spezialistin kostenneutral beizieht. Durch Nutzung einer modernen Infrastruktur ist der schnelle Zugriff und Austausch rechtlicher und wirtschaftlicher Informationen jederzeit gewährleistet. Advokatur Nicht ausschliesslich, wohl aber schwergewichtig sind wir in folgenden Rechtsgebieten tätig: • Handels- und Vertragsrecht • Werkvertrags- und Auftragsrecht • Bau- und Planungsrecht • Familienrecht (Ehe-, Scheidungs- und Konkubinatsrecht) • Erbrecht • Straf- und Wirtschaftsstrafrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Arbeitsrecht • Informatikrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sportrecht Notariat Beratungen und Beurkundungen im Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Obligationenrecht, insbesondere • Stiftungen • Eheverträge • Aufnahme güterrechtlicher Inventare • Öffentliche letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) • Vorverträge zu Liegenschaftskäufen • Bürgschaften • Gesellschaftsgründungen • Fusionen/Umwandlungen • Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen • Erbschaftsverwaltungen • Erbschaftsliquidationen • Willensvollstreckung • Erbteilungen Wirtschaftsberatung Klärung der rechtlichen Aspekte, Erarbeitung der Szenarien und Alternativen, Führen und Begleitung von Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden, Banken etc., Prüfung und Redaktion von Absichtserklärungen und Verträgen bei • Firmengründungen inkl. Standortevaluation • Aufbau/Expansion von Unternehmen • Nachfolgeregelungen familienintern, Management Buy-in und Management Buy-out • Finanzierungen, Beteiligungsmodelle • Sanierungen • Liquidationen Unsere Dienste erbringen wir im Team mit assoziierten Experten (Steuer- und Finanzfachleute, Betriebsingenieure etc.) oder zusammen mit der angestammten Beratercrew (Treuhänder, Steuer- und Unternehmensberater) unserer Klienten. Fabian Brunner, Marc Aebi • Home • Dienstleistungen • Team • Kontakt Advokatur

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