Filterpolizei in muensingen: 3 EinträgeKartenansicht Geöffnet bis 17:00 UhrPMBewertung 4,8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen4.8 / 5 (4)Polizeiwache MünsingenAeschistrasse 2, 3110 MünsingenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenPMPolizeiwache MünsingenAeschistrasse 2, 3110 MünsingenPolizeiBewertung 4,8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen4.8 / 5 (4) Geöffnet bis 17:00 UhrAnrufenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenBewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)Kobel BestattungsdienstSonnhaldeweg 36D, 3110 MünsingenBestattungsdienst KobelSeit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenKobel BestattungsdienstSonnhaldeweg 36D, 3110 MünsingenBestattungen•Bestattungsinstitut•Trauerbegleitung•Krematorium•Überführungen Rückführungen•FriedhofBestattungsdienst KobelSeit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)No advertising*AnrufenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenAPBewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung5.0 / 5 (1)Abteilung Präsidiales und SicherheitNeue Bahnhofstrasse 4, 3110 MünsingenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenAPAbteilung Präsidiales und SicherheitNeue Bahnhofstrasse 4, 3110 MünsingenGemeindeverwaltungBewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung5.0 / 5 (1)AnrufenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten* Wünscht keine WerbungVerwandte Suchanfragen:Trauerbegleitung in MünsingenBestattungen in MünsingenGemeindeverwaltung in MünsingenBestattungsinstitut in MünsingenIn anderen Städten:Polizei in Région lémanique (Region)Polizei in Waadt (Region)Polizei in Espace Mittelland (Region)Polizei in Ostschweiz (Region)Polizei in Unter Wallis (Region)Polizei in Nordwestschweiz (Region)Polizei in Rund um den Genfersee (Region)Polizei in Tessin (Kanton)Polizei in La Côte (Region)Polizei in Le Chablais (Region)Polizei in Broye-VullyPolizei in ZürichPolizei in GenfPolizei in Berner Oberland (Region)Polizei in Rund um den Zürichsee (Region)local.ch•Münsingen•Polizei muensingen
Geöffnet bis 17:00 UhrPMBewertung 4,8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen4.8 / 5 (4)Polizeiwache MünsingenAeschistrasse 2, 3110 MünsingenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
PMPolizeiwache MünsingenAeschistrasse 2, 3110 MünsingenPolizeiBewertung 4,8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen4.8 / 5 (4) Geöffnet bis 17:00 UhrAnrufenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)Kobel BestattungsdienstSonnhaldeweg 36D, 3110 MünsingenBestattungsdienst KobelSeit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
Kobel BestattungsdienstSonnhaldeweg 36D, 3110 MünsingenBestattungen•Bestattungsinstitut•Trauerbegleitung•Krematorium•Überführungen Rückführungen•FriedhofBestattungsdienst KobelSeit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)No advertising*AnrufenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
APBewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung5.0 / 5 (1)Abteilung Präsidiales und SicherheitNeue Bahnhofstrasse 4, 3110 MünsingenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
APAbteilung Präsidiales und SicherheitNeue Bahnhofstrasse 4, 3110 MünsingenGemeindeverwaltungBewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung5.0 / 5 (1)AnrufenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
Geöffnet bis 17:00 UhrPMBewertung 4,8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen4.8 / 5 (4)Polizeiwache MünsingenAeschistrasse 2, 3110 MünsingenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
PMPolizeiwache MünsingenAeschistrasse 2, 3110 MünsingenPolizeiBewertung 4,8 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen4.8 / 5 (4) Geöffnet bis 17:00 UhrAnrufenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)Kobel BestattungsdienstSonnhaldeweg 36D, 3110 MünsingenBestattungsdienst KobelSeit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
Kobel BestattungsdienstSonnhaldeweg 36D, 3110 MünsingenBestattungen•Bestattungsinstitut•Trauerbegleitung•Krematorium•Überführungen Rückführungen•FriedhofBestattungsdienst KobelSeit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)No advertising*AnrufenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
APBewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung5.0 / 5 (1)Abteilung Präsidiales und SicherheitNeue Bahnhofstrasse 4, 3110 MünsingenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten
APAbteilung Präsidiales und SicherheitNeue Bahnhofstrasse 4, 3110 MünsingenGemeindeverwaltungBewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung5.0 / 5 (1)AnrufenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere Kontaktmöglichkeiten