Die Anwaltskanzleien
Helvetica Avocats und
Litis verfügen über das Fachwissen, um die Interessen der Klienten in Streitigkeiten zu vertreten, die unter das Ausländerrecht der Schweiz fallen: Einbürgerung, Aufenthalt und Niederlassung, Familienzusammenführung, Fernhaltemassnahmen (Abschiebung, Ausweisung, Einreiseverbot), Straftaten (illegaler Aufenthalt, Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung).