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Anwalt in Ostschweiz (Region)

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 Geschlossen bis 1:00 PM
LM Rechtsanwälte AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

LM Rechtsanwälte AG

Molkereistrasse 1, 8645 Jona
Anwaltskanzlei Knus | Gnädinger | Landolt

Tätigkeitsbereiche Die 1982 gegründete Anwaltskanzlei ist spezialisiert für Mandate in den Bereichen: • Familienrecht (Ehe-, Konkubinats-, Scheidungs- und Kindsrecht, Eheschutzmassnahmen) • Strafrecht (Verteidigungen und Opferschutz) • Strassenverkehrsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht (inkl. Pachtrecht und bäuerliches Boden- und Erbrecht) • Werkvertragsrecht • Sachenrecht (Nachbarrecht, Stockwerkeigentumsrecht) • Sozialversicherungsrecht • Haftpflichtrecht • Verwaltungsverfahren (z.B. Baurecht, Baubewilligungsverfahren, Ausländerrecht) • Beurkundungen / Beglaubigungen Es werden regelmässig amtliche Strafverteidigungen sowie Prozesse bei bewilligten unentgeltlichen Vertretungen geführt. Öffentliche Notare Beurkundungen / Beglaubigungen Als öffentliche Notare nehmen wir gerne die folgenden Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor: Beurkundungen: • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügungen • Vorsorgeaufträge • Generalvollmachten • Gründungen von Aktiengesellschaften, GmbHs, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Firmenänderungen • Eidesstattliche Erklärungen • Bürgschaften Beglaubigungen: • von Unterschriften • von Abschriften (Kopien)

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AnwaltNotarAnwaltsbüro
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Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
Ihr Beurkundungsgeschäft ist unsere Passion!

Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

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NotarAdvokatur- und NotariatsbüroAnwalt
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Kühnlein Specker Isabel
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Kühnlein Specker Isabel

Theaterstrasse 3, 8400 Winterthur
Anwaltskanzlei Kühnlein Specker

Forensisch und beratend tätig in den Rechtsbereichen: • Stiftungsrecht (insbesondere gemischte Stiftungen mit Familienstiftungszweck) • Erbrecht (Beratung von Familien oder einzelnen Personen, Abwicklung/Teilung von Nachlässen (inkl. Vorsorgeaufträge / Patientenverfügungen / bäuerliches Bodenrecht) • Vertragsrecht • Bankenrecht • Vereinsrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Corporate Governance & Compliance • Director's and officers' liability law (Verantwortlichkeitsrecht) • Arbeitsrecht (inkl. Gesamtarbeitsvertragsrecht bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden) • Übriges Zivilrecht (ohne Scheidungen) • Wettbewerbsrecht • öffentliches Wirtschaftsrecht Als Anwältin befasst sich Isabel Kühnlein Specker mit der Beratung von Familien, einzelnen Personen, mit Problemstellungen und Streitigkeiten/Prozessen aus dem Bereich des Erbrechts, mit der Abwicklung von Nachlässen, mit der Beratung von Familien, einzelnen Personen und Streitigkeiten/Prozessen aus dem Bereich des Stiftungsrecht (darunter fällt auch der strategische Aufbau, Umbau und die Betreuung von Unternehmensstiftungen mit Familienstiftungs-, sozialen und philantropischen Zwecksetzungen (sog. gemischte Stiftungen). Isabel Kühnlein Specker befasst sich insbesondere auch mit der Beratung, Problemstellungen und Streitigkeiten aus dem Vertragsrecht, dem Vereinsrecht, dem Arbeitsrechts (inkl. Gesamtarbeitsvertragsrecht etwa im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverbänden), mit Streitigkeiten aus dem Verantwortlichkeitsrechts (director’s and officer’s liability), sowie Streitigkeiten aus sämtlichen übrigen Bereichen des Zivil- und Obligationenrechts (ohne Scheidungen).

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Forensisch und beratend tätig in den Rechtsbereichen: • Stiftungsrecht (insbesondere gemischte Stiftungen mit Familienstiftungszweck) • Erbrecht (Beratung von Familien oder einzelnen Personen, Abwicklung/Teilung von Nachlässen (inkl. Vorsorgeaufträge / Patientenverfügungen / bäuerliches Bodenrecht) • Vertragsrecht • Bankenrecht • Vereinsrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Corporate Governance & Compliance • Director's and officers' liability law (Verantwortlichkeitsrecht) • Arbeitsrecht (inkl. Gesamtarbeitsvertragsrecht bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden) • Übriges Zivilrecht (ohne Scheidungen) • Wettbewerbsrecht • öffentliches Wirtschaftsrecht Als Anwältin befasst sich Isabel Kühnlein Specker mit der Beratung von Familien, einzelnen Personen, mit Problemstellungen und Streitigkeiten/Prozessen aus dem Bereich des Erbrechts, mit der Abwicklung von Nachlässen, mit der Beratung von Familien, einzelnen Personen und Streitigkeiten/Prozessen aus dem Bereich des Stiftungsrecht (darunter fällt auch der strategische Aufbau, Umbau und die Betreuung von Unternehmensstiftungen mit Familienstiftungs-, sozialen und philantropischen Zwecksetzungen (sog. gemischte Stiftungen). Isabel Kühnlein Specker befasst sich insbesondere auch mit der Beratung, Problemstellungen und Streitigkeiten aus dem Vertragsrecht, dem Vereinsrecht, dem Arbeitsrechts (inkl. Gesamtarbeitsvertragsrecht etwa im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverbänden), mit Streitigkeiten aus dem Verantwortlichkeitsrechts (director’s and officer’s liability), sowie Streitigkeiten aus sämtlichen übrigen Bereichen des Zivil- und Obligationenrechts (ohne Scheidungen).

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