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Anwalt in Ostschweiz (Region)

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Visinoni & Metzger, Rechtsanwälte
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Visinoni & Metzger, Rechtsanwälte

Via dal Bagn 3, 7500 St. Moritz

Die Kanzlei Visinoni & Metzger in St. Moritz bietet seit ihrer Gründung im Jahr 2008 umfassende anwaltliche Dienstleistungen für Private, Unternehmen und öffentliche Körperschaften. Dank langjähriger Erfahrung und stetiger Weiterbildung erarbeiten wir für unsere Klienten massgeschneiderte, rasche und professionelle Lösungen. Dabei beraten und vertreten wir Sie in allen relevanten Rechtsgebieten gegenüber Behörden, Privatpersonen und Firmen. Wir erarbeiten Verträge und prozessieren für Sie vor Verwaltungsbehörden und (Schieds-)Gerichten. Dienstleistungen Im Personen-, Erb-, Familien-, Sachen- und Handelsrecht errichten wir individuell auf Sie zugeschnittene Urkunden, die wir von einem sorgfältig ausgewählten Netz an Notariatskanzleien notariell beurkunden lassen. Ausgezeichnete Kontakte zu in- und ausländischen Kanzleien ermöglichen einen gegenseitigen Austausch und wo erforderlich Beizug von nationalem und internationalem Fachwissen. Neben umfassenden Dienstleistungen im Bereich des Immobilienrechts nehmen wir für Sie beim Kauf und Verkauf von Immobilien und Unternehmen diskret Kontakt mit potentiellen Interessenten auf. Für Bedürfnisse im Treuhandwesen (Buchführung, Unternehmensbewertungen, Verwaltung von Gesellschaften, Stockwerkeigentümergemeinschaften etc.) führen wir Sie denjenigen Treuhandunternehmen zu, die Ihnen passende Lösungen anbieten können.

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AnwaltAdvokaturbüro
Visinoni & Metzger, Rechtsanwälte

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Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
Ihr Beurkundungsgeschäft ist unsere Passion!

Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

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Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

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