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Kantonale in Ostschweiz (Region)

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Hofmann Gehler Schmidlin & Partner KLG
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Lattenhofweg 4, 8640 Rapperswil SG
Hofmann & Partner – Ihre kompetente Anwaltskanzlei in der Region

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung wie auch die Verfahrens- und Prozessführung. Dazu gehören die sorgfältige Prüfung des Mandats und eine seriöse Abwägung von Chancen und Risiken, sowohl im gerichtlichen wie im aussergerichtlichen Bereich. Gerne stehen wir für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir sind vorwiegend, aber nicht ausschliesslich, in den folgenden Rechtsgebieten tätig: • Familienrecht • Erbrecht • Sachenrecht • allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Enteignungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Strassenverkehrsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Verwaltungsrecht Beurkundungen / Beglaubigungen Als kantonale Urkundspersonen nehmen wir gerne folgende Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor: Beurkundungen: • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Generalvollmachten • Gründungen von Aktiengesellschaften und GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Firmenänderungen Beglaubigungen: • Unterschriften • Dokumente • Kopie

AnwaltAnwaltsbüro
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ZEPRA (Prävention und Gesundheitsförderung)
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ZEPRA (Prävention und Gesundheitsförderung)

Unterstrasse 22, 9000 St. GallenPostfach, 9001 St. Gallen

Die Gesundheitsförderung und Prävention stellt das Gesund-sein, das Gesund-bleiben und Gesund-werden in den Fokus. Mit Gesundheit ist dabei sowohl körperliches als auch psychisches und soziales Wohlbefinden gemeint. In der Praxis geht es darum, die Gesundheitsressourcen von Menschen zu stärken und Risikofaktoren zu minimieren. Dazu ist nicht nur das Verhalten des Einzelnen wichtig, sondern auch die Schaffung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Lebensbedingungen. Im Kanton St.Gallen ist das Amt für Gesundheitsvorsorge mit der aktiven Förderung der Gesundheit der Bevölkerung beauftragt. IM DIENSTE DER GESUNDHEIT Das Amt für Gesundheitsvorsorge motiviert die Bevölkerung zu gesundem Verhalten und engagiert sich für gesundheitsförderliche Verhältnisse im Kanton. Zudem sind wir verantwortlich für die Umsetzung von gesetzlichen Aufgaben von Bund und Kanton. Dazu zählen beispielsweise kantonale Impfprogramme, der schulärztliche Dienst oder Jugendschutzmassnahmen im Bereich Alkohol und Tabak. Zur Erreichung unserer Ziele arbeiten wir mit Leistungserbringern in der Gesundheitsversorgung sowie öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen wie Gemeinden, Schulen und Betrieben zusammen. Unsere Themen sind breit gefächert und umfassen unter anderem den Schutz vor übertragbaren Krankheiten, Früherkennungs-Programme, Sturzprävention im Alter, Bewegung und Ernährung, Gesundheitsförderung im Betrieb, psychische Gesundheit oder Suchtprävention.

Prävention und GesundheitswesenÄrzte
ZEPRA (Prävention und Gesundheitsförderung)

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Unterstrasse 22, 9000 St. GallenPostfach, 9001 St. Gallen
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Die Gesundheitsförderung und Prävention stellt das Gesund-sein, das Gesund-bleiben und Gesund-werden in den Fokus. Mit Gesundheit ist dabei sowohl körperliches als auch psychisches und soziales Wohlbefinden gemeint. In der Praxis geht es darum, die Gesundheitsressourcen von Menschen zu stärken und Risikofaktoren zu minimieren. Dazu ist nicht nur das Verhalten des Einzelnen wichtig, sondern auch die Schaffung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Lebensbedingungen. Im Kanton St.Gallen ist das Amt für Gesundheitsvorsorge mit der aktiven Förderung der Gesundheit der Bevölkerung beauftragt. IM DIENSTE DER GESUNDHEIT Das Amt für Gesundheitsvorsorge motiviert die Bevölkerung zu gesundem Verhalten und engagiert sich für gesundheitsförderliche Verhältnisse im Kanton. Zudem sind wir verantwortlich für die Umsetzung von gesetzlichen Aufgaben von Bund und Kanton. Dazu zählen beispielsweise kantonale Impfprogramme, der schulärztliche Dienst oder Jugendschutzmassnahmen im Bereich Alkohol und Tabak. Zur Erreichung unserer Ziele arbeiten wir mit Leistungserbringern in der Gesundheitsversorgung sowie öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen wie Gemeinden, Schulen und Betrieben zusammen. Unsere Themen sind breit gefächert und umfassen unter anderem den Schutz vor übertragbaren Krankheiten, Früherkennungs-Programme, Sturzprävention im Alter, Bewegung und Ernährung, Gesundheitsförderung im Betrieb, psychische Gesundheit oder Suchtprävention.

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Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung wie auch die Verfahrens- und Prozessführung. Dazu gehören die sorgfältige Prüfung des Mandats und eine seriöse Abwägung von Chancen und Risiken, sowohl im gerichtlichen wie im aussergerichtlichen Bereich. Gerne stehen wir für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir sind vorwiegend, aber nicht ausschliesslich, in den folgenden Rechtsgebieten tätig: • Familienrecht • Erbrecht • Sachenrecht • allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Enteignungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Strassenverkehrsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Verwaltungsrecht Beurkundungen / Beglaubigungen Als kantonale Urkundspersonen nehmen wir gerne folgende Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor: Beurkundungen: • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Generalvollmachten • Gründungen von Aktiengesellschaften und GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Firmenänderungen Beglaubigungen: • Unterschriften • Dokumente • Kopie

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Die Gesundheitsförderung und Prävention stellt das Gesund-sein, das Gesund-bleiben und Gesund-werden in den Fokus. Mit Gesundheit ist dabei sowohl körperliches als auch psychisches und soziales Wohlbefinden gemeint. In der Praxis geht es darum, die Gesundheitsressourcen von Menschen zu stärken und Risikofaktoren zu minimieren. Dazu ist nicht nur das Verhalten des Einzelnen wichtig, sondern auch die Schaffung von gesundheitsförderlichen Strukturen und Lebensbedingungen. Im Kanton St.Gallen ist das Amt für Gesundheitsvorsorge mit der aktiven Förderung der Gesundheit der Bevölkerung beauftragt. IM DIENSTE DER GESUNDHEIT Das Amt für Gesundheitsvorsorge motiviert die Bevölkerung zu gesundem Verhalten und engagiert sich für gesundheitsförderliche Verhältnisse im Kanton. Zudem sind wir verantwortlich für die Umsetzung von gesetzlichen Aufgaben von Bund und Kanton. Dazu zählen beispielsweise kantonale Impfprogramme, der schulärztliche Dienst oder Jugendschutzmassnahmen im Bereich Alkohol und Tabak. Zur Erreichung unserer Ziele arbeiten wir mit Leistungserbringern in der Gesundheitsversorgung sowie öffentlichen und privaten Institutionen und Organisationen wie Gemeinden, Schulen und Betrieben zusammen. Unsere Themen sind breit gefächert und umfassen unter anderem den Schutz vor übertragbaren Krankheiten, Früherkennungs-Programme, Sturzprävention im Alter, Bewegung und Ernährung, Gesundheitsförderung im Betrieb, psychische Gesundheit oder Suchtprävention.

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ZEPRA (Prävention und Gesundheitsförderung)

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