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Verwaltung in Rund um den Zürichsee (Region)

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
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Polizeinotruf: 117 Feuerwehr: 118 Rettungsdienst: 144 Aktuelle Meldungen sowie Informationen der kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich finden Sie unter: Kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich . Weitere Informationen zu Kriminalitätsgeschehen und die Verkehrsunfälle im ganzen Kantonsgebiet finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Zürich: Zahlen und Fakten . Gehört zum Bereich Gesellschaft Allgemeine Aufgaben der Gemeindepolizei, im Rahmen des generellen Auftrags des Gemeinderats, insbesondere: • Verhinderung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Beseitigung von Störungen • Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verzeigung strafbarer Handlungen • Verwaltungspolizei • Erledigung polizeilicher Aufträge der Gemeindebehörden und interner Amtsstellen • Erledigung von auswärtigen Rechtshilfegesuchen • Führung des Fundbüros • Ahndung von Polizeiübertretungen • Ordnungsbussenverarbeitung • Ausstellung von Waffenerwerbsbewilligungen • Taxiwesen • Verkehrspolizei • Überwachung und Kontrolle des fliessenden und ruhenden Strassenverkehrs • Kontrolle und Umsetzung der Nachtparkverordnung • Erteilung von Verkehrsunterricht an der Volksschule • Organisation und Leitung des Verkehrsdienstes bei öffentlichen Anlässen • Kriminalpolizei • Erledigung von Delikten im Übertretungsstrafrecht • Unterstützung der Kantonspolizei • Raumbelegung Dorfplatz/Piazza

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Polizeinotruf: 117 Feuerwehr: 118 Rettungsdienst: 144 Aktuelle Meldungen sowie Informationen der kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich finden Sie unter: Kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich . Weitere Informationen zu Kriminalitätsgeschehen und die Verkehrsunfälle im ganzen Kantonsgebiet finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Zürich: Zahlen und Fakten . Gehört zum Bereich Gesellschaft Allgemeine Aufgaben der Gemeindepolizei, im Rahmen des generellen Auftrags des Gemeinderats, insbesondere: • Verhinderung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Beseitigung von Störungen • Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verzeigung strafbarer Handlungen • Verwaltungspolizei • Erledigung polizeilicher Aufträge der Gemeindebehörden und interner Amtsstellen • Erledigung von auswärtigen Rechtshilfegesuchen • Führung des Fundbüros • Ahndung von Polizeiübertretungen • Ordnungsbussenverarbeitung • Ausstellung von Waffenerwerbsbewilligungen • Taxiwesen • Verkehrspolizei • Überwachung und Kontrolle des fliessenden und ruhenden Strassenverkehrs • Kontrolle und Umsetzung der Nachtparkverordnung • Erteilung von Verkehrsunterricht an der Volksschule • Organisation und Leitung des Verkehrsdienstes bei öffentlichen Anlässen • Kriminalpolizei • Erledigung von Delikten im Übertretungsstrafrecht • Unterstützung der Kantonspolizei • Raumbelegung Dorfplatz/Piazza

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