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Advokaturbüro in Seeland

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Marktgasse 18, 3011 Bern
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Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Giroud-Kaiser

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

AdvokaturbüroAnwaltMediation
Advokatur Giroud-Kaiser

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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RENGGLI & DAVY

RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
RENGGLI & DAVY

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Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

AdvokaturbüroAnwaltMediation
Advokatur Giroud-Kaiser

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
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Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

 Geschlossen bis 08:00 Uhr
RENGGLI & DAVY

RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
RENGGLI & DAVY

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Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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