Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile
  • Keine passenden Einträge

Büro in Waadt (Region)

: 27206 Einträge
 Geöffnet bis 17:00 Uhr
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geöffnet bis 17:00 Uhr
 Geöffnet bis 17:30 Uhr
PremiumPremium Eintrag
NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltsbüroAnwaltRechtsberatung
 Geöffnet bis 17:30 Uhr
Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

PremiumPremium Eintrag
NotarAdvokaturbüroMediation
Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken
NotarAdvokaturbüroMediation

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geöffnet bis 17:30 Uhr
 Offen nach Vereinbarung bis 17:30 Uhr
Advokatur Stegmann AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Stegmann AG

Bahnhofstrasse 15, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Ihr Recht auf den Punkt gebracht.

Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

PremiumPremium Eintrag
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Advokatur Stegmann AG

Advokatur Stegmann AG

Bahnhofstrasse 15, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Ihr Recht auf den Punkt gebracht.

Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Offen nach Vereinbarung bis 17:30 Uhr
 Geöffnet bis 17:00 Uhr
Advokatur- und Notariatsbüro

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

PremiumPremium Eintrag
NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Advokatur- und Notariatsbüro

Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geöffnet bis 17:00 Uhr
Aeschbacher & Partner AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Aeschbacher & Partner AG

Alexander-Schöni-Strasse 43, 2503 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
KOMPETENZ & ERFAHRUNG SEIT ÜBER 65 JAHREN

Aeschbacher & Partner AG tritt als kompetenter und unabhängiger Partner im Ingenieurwesen auf. Wir sind ein beratendes, planendes, projektierendes und ausführendes Bauingenieurbüro in Biel/Bienne. Unsere Leistungen • Infrastruktur / Tiefbau • Strassenbau / Erschliessung • Kanalisationsbau • Liegenschaftsentwässerung • Werkleitungsbau • Brückenbau • Strassenerhaltung • konstruktiver Ingenieurbau / Hochbau • Umbau / Bauen im Bestand • Wohnungsbau / Geschäftsbau • Gewerbe- & Industriebau • Bauerhaltung / Denkmalpflege / historische Bauwerke • Stützmauern • historische Gebäude • Betoninstandsetzung • Balkone • Fundationsertüchtigung • Brücken • Umbau • Umbau / Bauen im Bestand • Zustandsaufnahmen • Rissaufnahmen: Rissweitenänderungs-Messungen mit Rissmonitoren und/oder Messbolzen • Bauwerksdiagnose • sachgerechte Bauwerksdiagnose zur Erhaltung von Ingenieurbauwerken • konventionelle und zerstörungsfreie Prüfverfahren • Schadensgeschichte, Baustoffe • Schadensgrad • Schadensmechanismus • Schadensursache • Planung einer bedarfsgerechten Instandsetzung • Bauberatung • Bauherrenberatung für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen • Bauen im Bestand • Bauerhaltung • Detailerschliessungen • Liegenschaftsentwässerung (Regenwasser, Schmutzwasser) • Gutachten • Unsere Fachkompetenzen liegen in den Fachbereichen: • konstruktiver Ingenieurbau • Infrastrukturbau • Dazu gehören Leistungen wie: • Bestandesaufnahmen, Zustandsaufnahmen • Bauwerksdiagnosen • Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit, der Tragsicherheit und der Dauerfestigkeit • Schadensursachen von Setzungen, Rissen, Verformungen • Beurteilung von Brandschäden im Betonbau Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie.

PremiumPremium Eintrag
BauberatungIngenieurbüroBaumanagementPlanungExpertisen
Aeschbacher & Partner AG

Aeschbacher & Partner AG

Alexander-Schöni-Strasse 43, 2503 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
BauberatungIngenieurbüroBaumanagementPlanungExpertisen
KOMPETENZ & ERFAHRUNG SEIT ÜBER 65 JAHREN

Aeschbacher & Partner AG tritt als kompetenter und unabhängiger Partner im Ingenieurwesen auf. Wir sind ein beratendes, planendes, projektierendes und ausführendes Bauingenieurbüro in Biel/Bienne. Unsere Leistungen • Infrastruktur / Tiefbau • Strassenbau / Erschliessung • Kanalisationsbau • Liegenschaftsentwässerung • Werkleitungsbau • Brückenbau • Strassenerhaltung • konstruktiver Ingenieurbau / Hochbau • Umbau / Bauen im Bestand • Wohnungsbau / Geschäftsbau • Gewerbe- & Industriebau • Bauerhaltung / Denkmalpflege / historische Bauwerke • Stützmauern • historische Gebäude • Betoninstandsetzung • Balkone • Fundationsertüchtigung • Brücken • Umbau • Umbau / Bauen im Bestand • Zustandsaufnahmen • Rissaufnahmen: Rissweitenänderungs-Messungen mit Rissmonitoren und/oder Messbolzen • Bauwerksdiagnose • sachgerechte Bauwerksdiagnose zur Erhaltung von Ingenieurbauwerken • konventionelle und zerstörungsfreie Prüfverfahren • Schadensgeschichte, Baustoffe • Schadensgrad • Schadensmechanismus • Schadensursache • Planung einer bedarfsgerechten Instandsetzung • Bauberatung • Bauherrenberatung für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen • Bauen im Bestand • Bauerhaltung • Detailerschliessungen • Liegenschaftsentwässerung (Regenwasser, Schmutzwasser) • Gutachten • Unsere Fachkompetenzen liegen in den Fachbereichen: • konstruktiver Ingenieurbau • Infrastrukturbau • Dazu gehören Leistungen wie: • Bestandesaufnahmen, Zustandsaufnahmen • Bauwerksdiagnosen • Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit, der Tragsicherheit und der Dauerfestigkeit • Schadensursachen von Setzungen, Rissen, Verformungen • Beurteilung von Brandschäden im Betonbau Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

* Wünscht keine Werbung

Ergebnisse filtern

Büro in Waadt (Region)

: 27206 Einträge
 Geöffnet bis 17:00 Uhr
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geöffnet bis 17:00 Uhr
 Geöffnet bis 17:30 Uhr
PremiumPremium Eintrag
NotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltsbüroAnwaltRechtsberatung
 Geöffnet bis 17:30 Uhr
Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

PremiumPremium Eintrag
NotarAdvokaturbüroMediation
Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken
NotarAdvokaturbüroMediation

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geöffnet bis 17:30 Uhr
 Offen nach Vereinbarung bis 17:30 Uhr
Advokatur Stegmann AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Stegmann AG

Bahnhofstrasse 15, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Ihr Recht auf den Punkt gebracht.

Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

PremiumPremium Eintrag
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Advokatur Stegmann AG

Advokatur Stegmann AG

Bahnhofstrasse 15, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Ihr Recht auf den Punkt gebracht.

Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Offen nach Vereinbarung bis 17:30 Uhr
 Geöffnet bis 17:00 Uhr
Advokatur- und Notariatsbüro

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

PremiumPremium Eintrag
NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Advokatur- und Notariatsbüro

Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geöffnet bis 17:00 Uhr
Aeschbacher & Partner AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Aeschbacher & Partner AG

Alexander-Schöni-Strasse 43, 2503 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
KOMPETENZ & ERFAHRUNG SEIT ÜBER 65 JAHREN

Aeschbacher & Partner AG tritt als kompetenter und unabhängiger Partner im Ingenieurwesen auf. Wir sind ein beratendes, planendes, projektierendes und ausführendes Bauingenieurbüro in Biel/Bienne. Unsere Leistungen • Infrastruktur / Tiefbau • Strassenbau / Erschliessung • Kanalisationsbau • Liegenschaftsentwässerung • Werkleitungsbau • Brückenbau • Strassenerhaltung • konstruktiver Ingenieurbau / Hochbau • Umbau / Bauen im Bestand • Wohnungsbau / Geschäftsbau • Gewerbe- & Industriebau • Bauerhaltung / Denkmalpflege / historische Bauwerke • Stützmauern • historische Gebäude • Betoninstandsetzung • Balkone • Fundationsertüchtigung • Brücken • Umbau • Umbau / Bauen im Bestand • Zustandsaufnahmen • Rissaufnahmen: Rissweitenänderungs-Messungen mit Rissmonitoren und/oder Messbolzen • Bauwerksdiagnose • sachgerechte Bauwerksdiagnose zur Erhaltung von Ingenieurbauwerken • konventionelle und zerstörungsfreie Prüfverfahren • Schadensgeschichte, Baustoffe • Schadensgrad • Schadensmechanismus • Schadensursache • Planung einer bedarfsgerechten Instandsetzung • Bauberatung • Bauherrenberatung für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen • Bauen im Bestand • Bauerhaltung • Detailerschliessungen • Liegenschaftsentwässerung (Regenwasser, Schmutzwasser) • Gutachten • Unsere Fachkompetenzen liegen in den Fachbereichen: • konstruktiver Ingenieurbau • Infrastrukturbau • Dazu gehören Leistungen wie: • Bestandesaufnahmen, Zustandsaufnahmen • Bauwerksdiagnosen • Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit, der Tragsicherheit und der Dauerfestigkeit • Schadensursachen von Setzungen, Rissen, Verformungen • Beurteilung von Brandschäden im Betonbau Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie.

PremiumPremium Eintrag
BauberatungIngenieurbüroBaumanagementPlanungExpertisen
Aeschbacher & Partner AG

Aeschbacher & Partner AG

Alexander-Schöni-Strasse 43, 2503 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
BauberatungIngenieurbüroBaumanagementPlanungExpertisen
KOMPETENZ & ERFAHRUNG SEIT ÜBER 65 JAHREN

Aeschbacher & Partner AG tritt als kompetenter und unabhängiger Partner im Ingenieurwesen auf. Wir sind ein beratendes, planendes, projektierendes und ausführendes Bauingenieurbüro in Biel/Bienne. Unsere Leistungen • Infrastruktur / Tiefbau • Strassenbau / Erschliessung • Kanalisationsbau • Liegenschaftsentwässerung • Werkleitungsbau • Brückenbau • Strassenerhaltung • konstruktiver Ingenieurbau / Hochbau • Umbau / Bauen im Bestand • Wohnungsbau / Geschäftsbau • Gewerbe- & Industriebau • Bauerhaltung / Denkmalpflege / historische Bauwerke • Stützmauern • historische Gebäude • Betoninstandsetzung • Balkone • Fundationsertüchtigung • Brücken • Umbau • Umbau / Bauen im Bestand • Zustandsaufnahmen • Rissaufnahmen: Rissweitenänderungs-Messungen mit Rissmonitoren und/oder Messbolzen • Bauwerksdiagnose • sachgerechte Bauwerksdiagnose zur Erhaltung von Ingenieurbauwerken • konventionelle und zerstörungsfreie Prüfverfahren • Schadensgeschichte, Baustoffe • Schadensgrad • Schadensmechanismus • Schadensursache • Planung einer bedarfsgerechten Instandsetzung • Bauberatung • Bauherrenberatung für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen • Bauen im Bestand • Bauerhaltung • Detailerschliessungen • Liegenschaftsentwässerung (Regenwasser, Schmutzwasser) • Gutachten • Unsere Fachkompetenzen liegen in den Fachbereichen: • konstruktiver Ingenieurbau • Infrastrukturbau • Dazu gehören Leistungen wie: • Bestandesaufnahmen, Zustandsaufnahmen • Bauwerksdiagnosen • Beurteilung der Gebrauchstauglichkeit, der Tragsicherheit und der Dauerfestigkeit • Schadensursachen von Setzungen, Rissen, Verformungen • Beurteilung von Brandschäden im Betonbau Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

* Wünscht keine Werbung