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DIVOR AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

DIVOR AG

Täfernstrasse 31, 5405 Dättwil AG

Das Kerngeschäft der DIVOR AG ist die Beratung und Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen. Folgende Dienstleistungen erbringen wir u.a: • Versicherungstechnische Verwaltung • Stiftungsbuchhaltung • Vermögensanlage und Wertschriftenbuchhaltung • Immobilienverwaltung Die SECUNDA Sammelstiftung wurde im Jahre 2003 durch die DIVOR AG gegründet, sie betreut heute bald 100 Arbeitgeber aus der Region. Unsere Produkt- und Dienstleistungspalette: • Vermögensverwaltung • Erfassung und Abwicklung aller Geschäftsvorfälle • Steuermeldungen • Führen der Alterskonti der aktiven Versicherten • Zahlung und Überwachung der Rentenleistungen • Führen der Schattenrechnung nach BVG • Erstellung von Vorsorgeausweisen • Korrespondenz • Information der Destinatäre • Abrechnung mit dem Sicherheitsfonds • Erstellen der Bundesstatistik Verwaltung Immobilien: • Bewirtschaftung der Liegenschaften Ausschreibung von Mietobjekten, Mietverträge, Wohnungsübergabe • Liegenschaftsbuchhaltung • Unterstützung bei Kauf oder Bauvorhaben • Pensionskassenberatung • Pensionskassenexperten • Vorsorgeberatung • Vorsorgelösungen Abschliessend unsere Kernkompetenzen im Überblick: • Liegenschaftsverwaltung • Pensionkassen(beratung) • Vorsorgeberatung • Immobilien Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. • Home • News • Unternehmen • Pensionskassen • Immobilien • Kontakt

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PensionskasseImmobilienverwaltungStiftungLiegenschaftenPensionskassenberatung
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Das Kerngeschäft der DIVOR AG ist die Beratung und Verwaltung von Vorsorgeeinrichtungen. Folgende Dienstleistungen erbringen wir u.a: • Versicherungstechnische Verwaltung • Stiftungsbuchhaltung • Vermögensanlage und Wertschriftenbuchhaltung • Immobilienverwaltung Die SECUNDA Sammelstiftung wurde im Jahre 2003 durch die DIVOR AG gegründet, sie betreut heute bald 100 Arbeitgeber aus der Region. Unsere Produkt- und Dienstleistungspalette: • Vermögensverwaltung • Erfassung und Abwicklung aller Geschäftsvorfälle • Steuermeldungen • Führen der Alterskonti der aktiven Versicherten • Zahlung und Überwachung der Rentenleistungen • Führen der Schattenrechnung nach BVG • Erstellung von Vorsorgeausweisen • Korrespondenz • Information der Destinatäre • Abrechnung mit dem Sicherheitsfonds • Erstellen der Bundesstatistik Verwaltung Immobilien: • Bewirtschaftung der Liegenschaften Ausschreibung von Mietobjekten, Mietverträge, Wohnungsübergabe • Liegenschaftsbuchhaltung • Unterstützung bei Kauf oder Bauvorhaben • Pensionskassenberatung • Pensionskassenexperten • Vorsorgeberatung • Vorsorgelösungen Abschliessend unsere Kernkompetenzen im Überblick: • Liegenschaftsverwaltung • Pensionkassen(beratung) • Vorsorgeberatung • Immobilien Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. • Home • News • Unternehmen • Pensionskassen • Immobilien • Kontakt

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SECUNDA Sammelstiftung
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SECUNDA Sammelstiftung

Täfernstrasse 31, 5405 Dättwil AG
SECUNDA – erste Wahl für Ihre 2. Säule

Unsere Dienstleistungen im Überblick: • Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. • Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. • Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. • Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. • Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. • Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. • Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. • Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. • Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. • Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. • BVG • Stiftung • Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: • Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. • Langfristige Ausrichtung • Breite Diversifizierung • Hochwertige Immobilienanlagen • Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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PensionskasseStiftungPensionskassenberatung
SECUNDA Sammelstiftung

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SECUNDA – erste Wahl für Ihre 2. Säule

Unsere Dienstleistungen im Überblick: • Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. • Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. • Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. • Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. • Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. • Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. • Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. • Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. • Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. • Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. • BVG • Stiftung • Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: • Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. • Langfristige Ausrichtung • Breite Diversifizierung • Hochwertige Immobilienanlagen • Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Weltkinderdörfer der Schwestern Maria
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Weltkinderdörfer der Schwestern Maria

Ottikerstrasse 55, 8006 Zürich
Weltkinderdoerfer der "Schwester Maria"

Der Schweizer Förderverein Seit 1981 tragen die Weltkinderdörfer der „Schwestern Maria“ finanziell zur Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ bei, vor allem zum Unterhalt der Heimstätten für Mädchen und Jungen in Asien, Lateinamerika und Tanzania. Der Verein ist nach der Verfügung des kantonalen Steueramtes Zürich von der Steuerpflicht befreit. 2`5 Millionen Franken konnte die Geschäftsstelle in Zürich im Kalenderjahr 2022 den Marienschwestern übermitteln. Einige tausend private Gönner, aber auch Kirchgemeinden und Stiftungen stehen den Schützlingen der Schwestern treu zur Seite. Der Verein unterwirft sich alljährlich dem Urteil eines vereidigten Buchprüfers. In jedem Jahr testiert er dem Verein eine „saubere“ Buchhaltung und die Weiterleitung der Spenden nach Massgabe der Statuten. Ein internationaler Prüfbericht gibt Auskunft über die Armenfürsorge der Kongregation und auch über die Verwendung der Spenden aus der Schweiz. Die Weltkinderdörfer sind ein Förderkreis, der ausschliesslich die Projekte der Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ unterstützt. Der Verein in Zürich hat keine eigene Projektabteilung. Alle Planungen, die Umsetzung und die Kontrolle der Projekte in Asien und Lateinamerika werden von den „Sisters of Mary“ vor Ort durchgeführt.

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Ottikerstrasse 55, 8006 Zürich
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Der Schweizer Förderverein Seit 1981 tragen die Weltkinderdörfer der „Schwestern Maria“ finanziell zur Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ bei, vor allem zum Unterhalt der Heimstätten für Mädchen und Jungen in Asien, Lateinamerika und Tanzania. Der Verein ist nach der Verfügung des kantonalen Steueramtes Zürich von der Steuerpflicht befreit. 2`5 Millionen Franken konnte die Geschäftsstelle in Zürich im Kalenderjahr 2022 den Marienschwestern übermitteln. Einige tausend private Gönner, aber auch Kirchgemeinden und Stiftungen stehen den Schützlingen der Schwestern treu zur Seite. Der Verein unterwirft sich alljährlich dem Urteil eines vereidigten Buchprüfers. In jedem Jahr testiert er dem Verein eine „saubere“ Buchhaltung und die Weiterleitung der Spenden nach Massgabe der Statuten. Ein internationaler Prüfbericht gibt Auskunft über die Armenfürsorge der Kongregation und auch über die Verwendung der Spenden aus der Schweiz. Die Weltkinderdörfer sind ein Förderkreis, der ausschliesslich die Projekte der Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ unterstützt. Der Verein in Zürich hat keine eigene Projektabteilung. Alle Planungen, die Umsetzung und die Kontrolle der Projekte in Asien und Lateinamerika werden von den „Sisters of Mary“ vor Ort durchgeführt.

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Unsere Dienstleistungen im Überblick: • Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. • Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. • Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. • Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. • Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. • Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. • Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. • Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. • Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. • Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. • BVG • Stiftung • Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: • Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. • Langfristige Ausrichtung • Breite Diversifizierung • Hochwertige Immobilienanlagen • Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Ottikerstrasse 55, 8006 Zürich
Weltkinderdoerfer der "Schwester Maria"

Der Schweizer Förderverein Seit 1981 tragen die Weltkinderdörfer der „Schwestern Maria“ finanziell zur Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ bei, vor allem zum Unterhalt der Heimstätten für Mädchen und Jungen in Asien, Lateinamerika und Tanzania. Der Verein ist nach der Verfügung des kantonalen Steueramtes Zürich von der Steuerpflicht befreit. 2`5 Millionen Franken konnte die Geschäftsstelle in Zürich im Kalenderjahr 2022 den Marienschwestern übermitteln. Einige tausend private Gönner, aber auch Kirchgemeinden und Stiftungen stehen den Schützlingen der Schwestern treu zur Seite. Der Verein unterwirft sich alljährlich dem Urteil eines vereidigten Buchprüfers. In jedem Jahr testiert er dem Verein eine „saubere“ Buchhaltung und die Weiterleitung der Spenden nach Massgabe der Statuten. Ein internationaler Prüfbericht gibt Auskunft über die Armenfürsorge der Kongregation und auch über die Verwendung der Spenden aus der Schweiz. Die Weltkinderdörfer sind ein Förderkreis, der ausschliesslich die Projekte der Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ unterstützt. Der Verein in Zürich hat keine eigene Projektabteilung. Alle Planungen, die Umsetzung und die Kontrolle der Projekte in Asien und Lateinamerika werden von den „Sisters of Mary“ vor Ort durchgeführt.

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Der Schweizer Förderverein Seit 1981 tragen die Weltkinderdörfer der „Schwestern Maria“ finanziell zur Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ bei, vor allem zum Unterhalt der Heimstätten für Mädchen und Jungen in Asien, Lateinamerika und Tanzania. Der Verein ist nach der Verfügung des kantonalen Steueramtes Zürich von der Steuerpflicht befreit. 2`5 Millionen Franken konnte die Geschäftsstelle in Zürich im Kalenderjahr 2022 den Marienschwestern übermitteln. Einige tausend private Gönner, aber auch Kirchgemeinden und Stiftungen stehen den Schützlingen der Schwestern treu zur Seite. Der Verein unterwirft sich alljährlich dem Urteil eines vereidigten Buchprüfers. In jedem Jahr testiert er dem Verein eine „saubere“ Buchhaltung und die Weiterleitung der Spenden nach Massgabe der Statuten. Ein internationaler Prüfbericht gibt Auskunft über die Armenfürsorge der Kongregation und auch über die Verwendung der Spenden aus der Schweiz. Die Weltkinderdörfer sind ein Förderkreis, der ausschliesslich die Projekte der Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ unterstützt. Der Verein in Zürich hat keine eigene Projektabteilung. Alle Planungen, die Umsetzung und die Kontrolle der Projekte in Asien und Lateinamerika werden von den „Sisters of Mary“ vor Ort durchgeführt.

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