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Beratung in Winterthur

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Kinesiologie - KomplementärTherapie (Kinesiocura) - Sexual/Paar Beratung
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Kinesiologie - KomplementärTherapie (Kinesiocura) - Sexual/Paar Beratung

Oberstadtstrasse 4, 8500 Frauenfeld
Kinesiologie in Winterthur und Frauenfeld

(Holistische Kinesiologie für Erwachsene, Jugendliche, Kinder und Babys) Ich begleite dich dabei, durch einen bewussten Prozess ein emotionales, geistiges und körperliches Gleichgewicht in deinem Leben wiederzufinden. Hier hast du die Möglichkeit, wieder zu dir selbst zu finden, aus deiner Lebenskraft zu leben und ein erfülltes bereicherndes Leben zu genießen. Lass mich wissen, ob eine dieser Fragen auf dich zutrifft: Fühlst du dich emotional überfordert und hast du Schwierigkeiten, inneren Frieden zu finden? Wünschst du dir deine Leichtigkeit und dein Lachen zurück? Fällt es dir schwer, die Wunden der Vergangenheit zu überwinden? Verursachen emotionale und mentale Blockaden körperliche Symptome? Fühlst du eine emotionale Distanz oder einen Mangel an Intimität zu deinen Mitmenschen? Hast du Schwierigkeiten, deine eigenen Bedürfnisse zu erkennen und gesunde Grenzen zu setzen? Was könntest du noch verbessern? • Mehr innere Ruhe und Gelassenheit im Alltag. • Mehr Lebensfreude und Lust am Leben. • Deine unbewussten Muster erkennen und transformieren. • Emotionale Heilung und das Loslassen alter Wunden und Belastungen. • Mehr mit deinem Körper in Verbindung treten und die Lebens- und Heilkraft in dir aktivieren. • Die emotionale und körperliche Intimität mit den Menschen, die du liebst, verbessern. Kinesiologie Die Kinesiologie kann deine Selbstregulationskräfte aktivieren, verbessert die Wahrnehmung des eigenen Körpers, baut Stress ab und fördert das allgemeine Wohlbefinden. So kann sich jeder Mensch frei, gesund und glücklich fühlen, bewusst und liebevoll sein. Muskeltest in der Kinesiologie: Der Muskeltest ist eine wichtige Methode in der Kinesiologie um Ungleichgewichte im Energiesystem zu erkennen und Veränderungen für die Kunden*innen erlebbar zu machen. Dabei wird die Reaktion der Muskeln auf bestimmte Reize untersucht, um mögliche Ungleichgewichte oder Blockaden im Körper aufzudecken. Durch sanften Druck auf bestimmte Muskeln kann der Kinesiologe feststellen, ob diese stark und kräftig reagieren oder ob es zu Schwächen oder Störungen kommt. Analyse Beschwerden: Auf Grundlage der Muskeltests und einer ausführlichen Anamnese kann ich gezielt mögliche Ursachen für Beschwerden, Stress oder Ungleichgewichte identifizieren. Dabei werden nicht nur körperliche Aspekte, sondern auch emotionale und mentale Faktoren berücksichtigt. Die individuelle Analyse ermöglicht es, einen ganzheitlichen Blick auf die Situation zu werfen und die Ursachen zu ergründen. Behandlung in der Kinesiologie: Kinesiologie widmet sich der Behandlung und Unterstützung von Menschen, die mit physischen Beschwerden, psychischen Herausforderungen, Störungen des Wohlbefindens sowie mentalen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Mithilfe spezifischer Techniken und Ausgleichsmassnahmen werden Blockaden gelöst, die Energieflüsse im Körper harmonisiert und das körpereigene Selbstregulationskräfte aktiviert. Die Behandlung kann körperliche, emotionale und mentale Aspekte umfassen und zielt darauf ab, das Gleichgewicht und die Gesundheit des gesamten Organismus wiederherzustellen. Die Kinesiologie ist eine Komplementär Therapiemethode und es wird eine enge Zusammenarbeit mit einem medizinischen Fachpersonal in bestimmten Fällen empfohlen. Meine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf längere Behandlungszeiten, sondern umfasst auch Präventivmassnahmen und die Versorgung akuter Beschwerden. • Schlafstörung • Gelenkschmerzen • Erschöpfung • Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien • Kopfschmerzen oder Migräne Andere Angebote: - Beratung für Liebe und weibliche Sexualität - Kinesiologische Paararbeit

KinesiologieKomplementärtherapieKinder- und JugendtherapieEheberatung PaarberatungSexualberatungPsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Kinesiologie - KomplementärTherapie (Kinesiocura) - Sexual/Paar Beratung

Kinesiologie - KomplementärTherapie (Kinesiocura) - Sexual/Paar Beratung

Oberstadtstrasse 4, 8500 Frauenfeld
KinesiologieKomplementärtherapieKinder- und JugendtherapieEheberatung PaarberatungSexualberatungPsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Kinesiologie in Winterthur und Frauenfeld

(Holistische Kinesiologie für Erwachsene, Jugendliche, Kinder und Babys) Ich begleite dich dabei, durch einen bewussten Prozess ein emotionales, geistiges und körperliches Gleichgewicht in deinem Leben wiederzufinden. Hier hast du die Möglichkeit, wieder zu dir selbst zu finden, aus deiner Lebenskraft zu leben und ein erfülltes bereicherndes Leben zu genießen. Lass mich wissen, ob eine dieser Fragen auf dich zutrifft: Fühlst du dich emotional überfordert und hast du Schwierigkeiten, inneren Frieden zu finden? Wünschst du dir deine Leichtigkeit und dein Lachen zurück? Fällt es dir schwer, die Wunden der Vergangenheit zu überwinden? Verursachen emotionale und mentale Blockaden körperliche Symptome? Fühlst du eine emotionale Distanz oder einen Mangel an Intimität zu deinen Mitmenschen? Hast du Schwierigkeiten, deine eigenen Bedürfnisse zu erkennen und gesunde Grenzen zu setzen? Was könntest du noch verbessern? • Mehr innere Ruhe und Gelassenheit im Alltag. • Mehr Lebensfreude und Lust am Leben. • Deine unbewussten Muster erkennen und transformieren. • Emotionale Heilung und das Loslassen alter Wunden und Belastungen. • Mehr mit deinem Körper in Verbindung treten und die Lebens- und Heilkraft in dir aktivieren. • Die emotionale und körperliche Intimität mit den Menschen, die du liebst, verbessern. Kinesiologie Die Kinesiologie kann deine Selbstregulationskräfte aktivieren, verbessert die Wahrnehmung des eigenen Körpers, baut Stress ab und fördert das allgemeine Wohlbefinden. So kann sich jeder Mensch frei, gesund und glücklich fühlen, bewusst und liebevoll sein. Muskeltest in der Kinesiologie: Der Muskeltest ist eine wichtige Methode in der Kinesiologie um Ungleichgewichte im Energiesystem zu erkennen und Veränderungen für die Kunden*innen erlebbar zu machen. Dabei wird die Reaktion der Muskeln auf bestimmte Reize untersucht, um mögliche Ungleichgewichte oder Blockaden im Körper aufzudecken. Durch sanften Druck auf bestimmte Muskeln kann der Kinesiologe feststellen, ob diese stark und kräftig reagieren oder ob es zu Schwächen oder Störungen kommt. Analyse Beschwerden: Auf Grundlage der Muskeltests und einer ausführlichen Anamnese kann ich gezielt mögliche Ursachen für Beschwerden, Stress oder Ungleichgewichte identifizieren. Dabei werden nicht nur körperliche Aspekte, sondern auch emotionale und mentale Faktoren berücksichtigt. Die individuelle Analyse ermöglicht es, einen ganzheitlichen Blick auf die Situation zu werfen und die Ursachen zu ergründen. Behandlung in der Kinesiologie: Kinesiologie widmet sich der Behandlung und Unterstützung von Menschen, die mit physischen Beschwerden, psychischen Herausforderungen, Störungen des Wohlbefindens sowie mentalen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Mithilfe spezifischer Techniken und Ausgleichsmassnahmen werden Blockaden gelöst, die Energieflüsse im Körper harmonisiert und das körpereigene Selbstregulationskräfte aktiviert. Die Behandlung kann körperliche, emotionale und mentale Aspekte umfassen und zielt darauf ab, das Gleichgewicht und die Gesundheit des gesamten Organismus wiederherzustellen. Die Kinesiologie ist eine Komplementär Therapiemethode und es wird eine enge Zusammenarbeit mit einem medizinischen Fachpersonal in bestimmten Fällen empfohlen. Meine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf längere Behandlungszeiten, sondern umfasst auch Präventivmassnahmen und die Versorgung akuter Beschwerden. • Schlafstörung • Gelenkschmerzen • Erschöpfung • Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien • Kopfschmerzen oder Migräne Andere Angebote: - Beratung für Liebe und weibliche Sexualität - Kinesiologische Paararbeit

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WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH
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WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH

Mühleweg 3, 4658 Däniken SO
Herzlich willkommen auf der Website der WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH

Wir beraten, prüfen und messen – für Ihre Sicherheit. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH – der richtige Partner im Grossraum Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern für Ihre Sicherheit Die WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist ein spezialisiertes Fach-Unternehmen im Bereich von Sicherheitsprüfungen in elektrischen Anlagen mit Wirkungskreis Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern. Unsere langjährige Erfahrung in Prüfen, Messen und Beraten bildet das solide Fundament für Personenschutz und Brandverhütung. Unser Ziel Wir bieten umfassende Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau bei prompter, seriöser Auftragsabwicklung zu fairen Preisen. Im Interesse der Sicherheit und Vermeidung von Störungen werden die elektrischen Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik geprüft. Stetige Weiterbildung auf den entsprechenden Fachgebieten sowie der Unterhalt und die Beschaffung von Mess- und Prüfgeräten mit Zubehör und Hilfsmitteln bilden das Fundament für fachgerechte Ausführung der Aufträge. Infos NS Installations-Verordnung Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV) Die revidierte Niederspannungsinstallations-Verordnung wurde per 1.1.2002 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Mit verschiedenen anderen Normen bildet sie die rechtliche Grundlage für das Ausführen und Prüfen von elektrischen Installationen. Sicherheitsnachweis Schweizerischer Sicherheitsnachweis für Elektro-Installationen (SiNa) Neubauten und Umbauten: Werden elektrische Installationen neu erstellt, geändert oder instand gestellt, so sind sie anschliessend zu prüfen. Periodische Kontrollen: Bei bestehenden Elektro-Installationen fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer auf, je nach Art und Nutzung der Anlage in entsprechenden Zeitabständen den Sicherheitsnachweis einzureichen. Sicherheitsnachweis: Die Sicherheit ist mit dem Sicherheitsnachweis und allfälligem Mess- und Prüfprotokoll der Netzbetreiberin zu bestätigen. Der Sicherheitsnachweis ist eine Konformitätserklärung und eine Bestätigung, dass die Elektro-Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit für Personen und Sachen keine Gefahr darstellen. Formular: Sicherheitsnachweis Elektroinstallation (SiNa) Schulung Stetige Aus- u. Weiterbildung bildet eine solide Basis für die Erfüllung der wachsenden Anforderungen im heutigen Marktumfeld. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH bietet Ihnen den Wünschen entsprechende praxisbezogene Schulungen an, welche Ihre Sicherheit und das Wissen fördern. Unser Ziel ist Ihr Interesse für Kompetenzsteigerung mit Freude zu stärken. Unter anderem bieten wir folgende Schulungen an: • Erstprüfung gemäss NIN • Elektrische Sicherheit in der Landwirtschaft Für Fragen und Bedürfnisabklärungen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Gerne beraten wir Sie in den Belangen der Schulung und unterbreiten Ihnen entsprechende Angebote. Angebot Sicherheitsprüfung Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsnachweis • Abnahme-Kontrolle • Periodische Kontrolle • Kontrolle bei Handänderung (Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden) Gefahren minimieren Sicherheit optimieren mit der unabhängigen Sicherheitsprüfung Die elektrischen Installationen zählen sicher zu den treuesten Helfern in unserem Alltag- vorausgesetzt, dass sie sich in gutem Zustand befinden. Ist dies aber nicht der Fall, können für Menschen, Tiere und Material recht erhebliche Gefahren entstehen, die für den Eigentümer solcher Anlagen nur unangenehme Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise lebensgefährliche Unfälle und Brände. Nutzen Sie unsere grosse Erfahrung und die Kompetenz unserer Spezialisten zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen. • Wir von WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH sind als unabhängiges Kontrollorgan anerkannt (Kontroll-Register Nr. 00322 vom Eidg. Starkstrominspektorat) • Wir prüfen Ihre elektrischen Installationen auf Gefahren, die im Zusammenhang mit der Nutzung von elektrischen Anlagen auftreten können. • Wir erstellen für Sie den gesetzlich geforderten Sicherheitsnachweis und erledigen die administrativen Tätigkeiten mit der Netzbetreiberin (EW). • Sie erhalten nützliche Hinweise im Umgang mit der elektrischen Energie, damit Sie Gefahren frühzeitig erkennen und beseitigen können. Energieberatung Energieverbrauch im Griff! Wir analysieren Ihren elektrischen Energieverbrauch (Energieumsatz) bei der effizienten Anwendung von elektrischen Geräten. Wir zeigen Ihnen Einsparmöglichkeiten auf und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Neuanschaffung von Geräten. Beratung basierend auf Ihrem Energieverbrauch. Expertisen Wir führen in Schadens- und Problemfällen entsprechende Analysen durch und stellen zugehörige Expertenberichte aus. SPEZIALMESSUNGEN IN ANLAGEN UND VERTEILNETZEN SOWIE GERÄTEPRÜFUNGEN GEMÄSS DIN VDE 0701-0702 UND 0751-1 Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701-0702 Täglich benutzen wir beruflich und privat die verschiedensten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Mangelhaft unterhaltene Geräte können eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand auslösen. Im Interesse des Personenschutzes und der Brandverhütung können wir mit Hilfe der Geräteprüfung unsichtbare und nicht wahrnehmbare Mängel für Sie ausfindig machen. Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Leben sicherer und angenehmer zu gestalten. Wer ist verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen? Arbeitgeber sind aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 • Info der Electrosuisse 3024c Welche Geräte müssen geprüft werden? • Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. • Werkstätten: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.Bürobetriebe: Computer, Ventilatoren, Verlängerungskabel usw. • Welche Kontrollintervalle haben ortsveränderliche Betriebsmittel? Das Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024c vorgegeben: • Alle 12 Monate: Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. • Alle 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw Photovoltaik­anlagen Eine Photovoltaikanlage , auch PV-Anlage (bzw. PVA) genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Der dabei erzeugte Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter umgewandelt und eingespeist. Eine größere Solarstromanlage ist ein Solarkraftwerk. Mangelhaft installierte und unterhaltene Photovoltaik- Installationen bergen leider nicht zu unterschätzende Risiken in sich betreffend Stromschlag und Brand! Im Interesse des Personenschutzes, Brandverhütung, sowie der Betriebssicherheit führt die WiKo gestützt auf die Regeln der Technik und den Schulungen der Swissolar, dem VSEK (Verband Schweizerischer Elektrokontrollen) die entsprechenden Kontrollarbeiten durch. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist als offiziell berechtigtes Kontrollorgan in der VSEK- Datenbank für PVA- Kontrollen eingetragen. Welche Kontrolle für welche Anlage? Schlusskontrolle der PV-Anlage – Jede neu erstellte PV-Anlage, die nach allgemeiner Installationsbewilligung NIV Art. 9 oder Art. 14 erstellt wurde, muss vollumfänglich gemäss NIV Art. 24 geprüft werden. Unabhängige Abnahmekontrollen der PV-Anlage – PV-Anlagen, die auf Objekten mit Kontrollperioden kleiner als 20 Jahre montiert werden, benötigen eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan gemäss NIV Art. 35. Kontrolle durch ESTI – Bei vorlagepflichtigen PV-Anlagen kontrolliert das ESTI nach der Fertigstellung, ob die Anlage vorschriftsgemäss erstellt worden ist. Grundlage bilden die Fertigstellungsanzeige gemäss Art. 12 VPeA und der SINA für den DC- und AC-Teil. Planvorlagepflichtige PV-Anlagen sind: einphasig > 3 kVA; mehrphasig >10 kV. Regelung für KEV-Anlagen – Swissgrid verlangt eine Beglaubigung von Anlagedaten für die Energieerzeugungsanlage. Für Anlagen mit Leistungen bis 30 kVA kann das energieliefernde Werk die Beglaubigung ausstellen. Für Anlagen mit Leistungen grösser als 30 kVA muss ein akkreditierter Auditor die Beglaubigung ausstellen. PLZ + Dörfer 1700 Fribourg, 2500 Biel, 2540 Grenchen, 2544 Bettlach, 2545 Selzach, 3000 Bern, 3123 Belp, 3186 Düdingen, 3250 Lyss, 3302 Moosseedorf, 3303 Jegenstorf, 3305 Iffwil, 3307 Brunnenthal, 3308 Grafenried, 3309 Kernenried, 3312 Fraubrunnen, 3315 Bätterkinden, 3322 Mattstetten, 3323 Bäriswil, 3324 Hindelbank, 3326 Krauchthal, 3360 Herzogenbuchsee, 3362 Niederönz, 3363 Oberönz, 3365 Grasswil, 3365 Seeberg, 3366 Bettenhausen, 3366 Bollodingen, 3367 Ochlenberg, 3367 Thörigen, 3368 Bleienbach, 3372 Wanzwil, 3373 Heimenhausen, 3373 Röthenbach Herzogenbuchsee, 3374 Wangenried, 3375 Inkwil, 3376 Berken, 3376 Graben, 3377 Walliswil b. Wangen, 3380 Walliswil b. Niederbipp, 3380 Wangen an der Aare, 3400 Burgdorf, 3415 Hasle bei Burgdorf, 3416 Affoltern im Emmental, 3422 Kirchberg, 3463 Häusernmoos im Emmental, 3464 Schmidigen-Mühleweg, 3465 Dürrenroth, 3550 Langnau im Emmental, 3600 Thun, 3714 Frutigen, 3780 Gstaad, 3800 Interlaken, 3800 Unterseen, 3860 Meiringen, 4000 Basel, 4102 Binningen, 4112 Bättwil, 4123 Allschwil, 4127 Birsfelden, 4132 Muttenz, 4133 Pratteln, 4142 Münchenstein, 4143 Dornach, 4144 Arlesheim, 4147 Aesch, 4153 Reinach, 4226 Breitenbach, 4227 Büsserach, 4229 Beinwil SO, 4242 Laufen, 4303 Kaisteraugst, 4310 Rheinfelden, 4312 Magden, 4313 Möhlin, 4322 Mumpf, 4332 Stein, 4333 Münchenwilen, 4410 Liestal, 4413 Büren SO, 4416 Bubendorf, 4422 Arisdorf, 4437 Waldenburg, 4438 Langenbruck, 4442 Diepflingen, 4446 Buckten, 4448 Läufelfingen, 4450 Sissach, 4457 Diegten, 4458 Eptingen, 4460 Gelterkinden, 4461 Böckten, 4463 Buus, 4500 Solothurn, 4512 Bellach, 4513 Langendorf, 4514 Lommiswil, 4524 Balmberg, 4525 Balm bei Günsberg, 4528 Zuchwil, 4532 Feldbrunnen, 4534 Flumenthal, 4537 Wiedlisbach, 4542 Luterbach, 4543 Deitingen, 4552 Derendingen, 4553 Subingen, 4554 Etziken, 4556 Aeschi, 4556 Bolken, 4562 Biberist, 4563 Gerlafingen, 4564 Obergerlafingen, 4566 Halten, 4566 Kriegstetten, 4573 Lohn-Ammannsegg, 4582 Brügglen, 4583 Aetigkofen, 4585 Biezwil, 4587 Aetingen, 4588 Brittern, 4600 Olten, 4612 Wangen b. Olten, 4613 Rickenbach SO, 4614 Hägendorf, 4615 Allerheiligenberg, 4616 Kappel SO, 4617 Gunzgen, 4618 Boningen, 4622 Egerkingen, 4623 Neuendorf, 4624 Härkingen, 4625 Oberbuchsiten, 4626 Niederbuchsiten, 4628 Wolfwil, 4629 Fulenbach, 4632 Trimbach, 4633 Hauenstein, 4634 Wisen SO, 4652 Winznau, 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4713 Matzendorf, 4714 Aedermannsdorf, 4716 Gänsbrunnen, 4716 Welchenrohr, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4932 Gutenburg, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5070 Frick, 5073 Gipf-Oberfrick, 5074 Eiken, 5075 Hornussen, 5076 Bözen, 5077 Elfingen, 5078 Effingen, 5079 Zeihen, 5080 Laufenburg, 5082 Kaisten, 5083 Ittenthal, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5106 Veltheim, 5108 Oberflachs, 5107 Schinznach Dorf, 5112 Thalheim, 5113 Holderbank, 5116 Schinznach Bad, 5200 Brugg, 5210 Windisch, 5212 Hausen, 5242 Birr, 5242 Birr-Lupfig, 5275 Etzgen, 5300 Turgi, 5313 Klingnau, 5314 Kleindöttingen, 5316 Leuggern, 5322 Koblenz, 5325 Leibstadt, 5330, Bad Zurzach, 5400 Baden, 5408 Ennetbaden, 5412 Gebenstorf, 5413 Birmenstorf, 5415 Nussbaumen, 5416 Kirchdorf, 5430 Wettingen, 5432 Neuenhof, 5436 Würenlos, 5443 Niederrohrdorf, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5506 Mägenwil, 5507 Mellingen, 5600 Lenzburg, , 5600 Ammerswil, 5603 Staufen, 5604 Hendschiken, 5605 Dottikon, 5606 Dintikon, 5607 Hägglingen, 5608 Stetten, 5610 Wohlen, 5611 Anglikon, 5612 Villmergen, 5614 Sarmenstorf, 5615 Fahrwangen, 5616 Meisterschwanden, 5619 Büttikon, 5620 Bremgarten, 5628 Aristau, 5630 Muri, 5643 Alikon, 5644 Auw, 5645 Aettenschwil, 5646 Abtwil, 5702 Niederlenz, 5703 Seon, 5706 Boniswil, 5707 Seengen, 5712 Beinwil am See, 5618 Bettwil, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO, 6000 Luzern, 6010 Kriens, 6014 Littau, 6016 Hellbühl, 6017 Ruswil, 6018 Buttisholz, 6019 Sigigen, 6020 Emmenbrücke, 6022 Grosswangen, 6023 Rothenburg, 6024 Hildisrieden, 6025 Neudorf, 6026 Rain, 6027 Römerswil LU, 6028 Herlisberg, 6030 Ebikon, 6032 Emmen, 6033 Buchrain, 6034 Inwil, 6035 Perlen, 6036 Dierikon, 6037 Root, 6038 Gisikon, 6038 Honau, 6039 Root, 6042 Dietwil, 6043 Adligenswil, 6044 Udligenswil, 6045 Meggen, 6047 Kastanienbaum, 6048 Horw, 6052 Hergiswil NW, 6102 Malters, 6103 Schwarzenberg LU, 6105 Schachen LU, 6106 Werthenstein, 6110 Fontannen b. Wolhusen, 6110 Wolhusen, 6112 Doppleschwand, 6113 Romoos, 6114 Steinhuserberg, 6122 Menznau, 6123 Geiss, 6125 Menzberg, 6126 Daiwil, 6130 Willisau, 6132 Rohrmatt, 6133 Hergiswil b. Willisau, 6142 Gettnau, 6143 Ohmstal, 6144 Zell LU, 6145 Fischbach LU, 6146 Grossdietwil, 6147 Altbüron, 6152 Hüswil, 6153 Ufhusen, 6154 Hofstatt, 6156 Luthern, 6156 Luthern Bad, 6203 Sempach Station, 6204 Sempach, 6205 Eich, 6206 Neuenkirch, 6207 Nottwil, 6208 Oberkirch LU, 6210 Sursee, 6211 Buchs LU, 6212 Kaltbach, 6212 St. Erhard, 6213 Knutwil, 6214 Schenkon, 6215 Beromünster, 6215 Schwarzenbach LU, 6216 Mauensee, 6217 Kottwil, 6218 Ettiswil, 6221 Rickenbach LU, 6222 Gunzwil, 6231 Schlierbach, 6232 Geuensee, 6233 Büron, 6234 Kulmerau, 6234 Triengen, 6235 Winikon, 6236 Wilihof, 6242 Wauwil, 6243 Egolzwil, 6244 Nebikon, 6245 Ebersecken, 6246 Altishofen, 6247 Schötz, 6248 Alberswil, 6252 Dagmersellen, 6253 Uffikon, 6260 Hintermoos, 6260 Mehlsecken, 6260 Reiden, 6260 Reidermoos, 6262 Langnau b. Reiden, 6263 Richenthal, 6264 Pfaffnau, 6265 Roggliswil, 6274 Eschenbach LU, 6275 Ballwil, 6276 Hohenrain 6277 Kleinwangen, 6277 Lieli LU, 6280 Hochdorf, 6280 Urswil, 6283 Baldegg, 6284 Gelfingen, 6284 Sulz LU, 6285 Hitzkirch, 6285 Retschwil, 6286 Altwis, 6287 Aesch LU, 6288 Schongau, 6289 Hämikon, 6289 Müswangen, 6294 Ermensee, 6295 Mosen, 6300 Zug, 6423 Schwyz, 6460 Altdorf, 6402 Küssnacht am Rigi, 7000 Chur, 8000 Zürich, 8048 Altstetten, 8180 Bülach, 8200 Schaffhausen, 8280 Kreuzlingen, 8302 Kloten, 8340 Hinwil, 8370 Sirnach, 8400 Winterthur, 8500 Frauenfeld, 8570 Weinfelden, 8580 Amriswil, 8610 Uster, 8712 Stäfa, 8905 Arni, 8953 Dietikon, 8956 Killwangen, 8957 Spreitenbach, 8965 Berikon, 9000 St. Gallen, 9100 Herisau, 9200 Gossau, 9240 Uzwil, 9320 Arbon, 9500 Uzwil, 3000 Bern, 5070 Frick Regionen Zentralschweiz, Nordwestschweiz, Mittelland, Voralpen, Innerschweiz, Deutschschweiz, Emmental, Entlebuch, Luthertal, Oberaargau, Seetal, Zofingenregion, Amt Willisau, Amt Sursee, Amt Hochdorf, Amt Luzern, Amt Entlebuch, Bezirk Zofingen, Bezirk Gäu, Bezirk Olten, Bezirk Gösgen, Bezirk Thal, Bezirk Aarau, Bezirk Kulm, Bezirk Sissach, Bezirk Liestal, Bezirk Aarwangen, Bezirk Burgdorf, Bezirk Wangen, Ostschweiz, Fricktahl,

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WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH

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Mühleweg 3, 4658 Däniken SO
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Herzlich willkommen auf der Website der WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH

Wir beraten, prüfen und messen – für Ihre Sicherheit. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH – der richtige Partner im Grossraum Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern für Ihre Sicherheit Die WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist ein spezialisiertes Fach-Unternehmen im Bereich von Sicherheitsprüfungen in elektrischen Anlagen mit Wirkungskreis Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern. Unsere langjährige Erfahrung in Prüfen, Messen und Beraten bildet das solide Fundament für Personenschutz und Brandverhütung. Unser Ziel Wir bieten umfassende Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau bei prompter, seriöser Auftragsabwicklung zu fairen Preisen. Im Interesse der Sicherheit und Vermeidung von Störungen werden die elektrischen Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik geprüft. Stetige Weiterbildung auf den entsprechenden Fachgebieten sowie der Unterhalt und die Beschaffung von Mess- und Prüfgeräten mit Zubehör und Hilfsmitteln bilden das Fundament für fachgerechte Ausführung der Aufträge. Infos NS Installations-Verordnung Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV) Die revidierte Niederspannungsinstallations-Verordnung wurde per 1.1.2002 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Mit verschiedenen anderen Normen bildet sie die rechtliche Grundlage für das Ausführen und Prüfen von elektrischen Installationen. Sicherheitsnachweis Schweizerischer Sicherheitsnachweis für Elektro-Installationen (SiNa) Neubauten und Umbauten: Werden elektrische Installationen neu erstellt, geändert oder instand gestellt, so sind sie anschliessend zu prüfen. Periodische Kontrollen: Bei bestehenden Elektro-Installationen fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer auf, je nach Art und Nutzung der Anlage in entsprechenden Zeitabständen den Sicherheitsnachweis einzureichen. Sicherheitsnachweis: Die Sicherheit ist mit dem Sicherheitsnachweis und allfälligem Mess- und Prüfprotokoll der Netzbetreiberin zu bestätigen. Der Sicherheitsnachweis ist eine Konformitätserklärung und eine Bestätigung, dass die Elektro-Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit für Personen und Sachen keine Gefahr darstellen. Formular: Sicherheitsnachweis Elektroinstallation (SiNa) Schulung Stetige Aus- u. Weiterbildung bildet eine solide Basis für die Erfüllung der wachsenden Anforderungen im heutigen Marktumfeld. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH bietet Ihnen den Wünschen entsprechende praxisbezogene Schulungen an, welche Ihre Sicherheit und das Wissen fördern. Unser Ziel ist Ihr Interesse für Kompetenzsteigerung mit Freude zu stärken. Unter anderem bieten wir folgende Schulungen an: • Erstprüfung gemäss NIN • Elektrische Sicherheit in der Landwirtschaft Für Fragen und Bedürfnisabklärungen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Gerne beraten wir Sie in den Belangen der Schulung und unterbreiten Ihnen entsprechende Angebote. Angebot Sicherheitsprüfung Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsnachweis • Abnahme-Kontrolle • Periodische Kontrolle • Kontrolle bei Handänderung (Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden) Gefahren minimieren Sicherheit optimieren mit der unabhängigen Sicherheitsprüfung Die elektrischen Installationen zählen sicher zu den treuesten Helfern in unserem Alltag- vorausgesetzt, dass sie sich in gutem Zustand befinden. Ist dies aber nicht der Fall, können für Menschen, Tiere und Material recht erhebliche Gefahren entstehen, die für den Eigentümer solcher Anlagen nur unangenehme Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise lebensgefährliche Unfälle und Brände. Nutzen Sie unsere grosse Erfahrung und die Kompetenz unserer Spezialisten zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen. • Wir von WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH sind als unabhängiges Kontrollorgan anerkannt (Kontroll-Register Nr. 00322 vom Eidg. Starkstrominspektorat) • Wir prüfen Ihre elektrischen Installationen auf Gefahren, die im Zusammenhang mit der Nutzung von elektrischen Anlagen auftreten können. • Wir erstellen für Sie den gesetzlich geforderten Sicherheitsnachweis und erledigen die administrativen Tätigkeiten mit der Netzbetreiberin (EW). • Sie erhalten nützliche Hinweise im Umgang mit der elektrischen Energie, damit Sie Gefahren frühzeitig erkennen und beseitigen können. Energieberatung Energieverbrauch im Griff! Wir analysieren Ihren elektrischen Energieverbrauch (Energieumsatz) bei der effizienten Anwendung von elektrischen Geräten. Wir zeigen Ihnen Einsparmöglichkeiten auf und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Neuanschaffung von Geräten. Beratung basierend auf Ihrem Energieverbrauch. Expertisen Wir führen in Schadens- und Problemfällen entsprechende Analysen durch und stellen zugehörige Expertenberichte aus. SPEZIALMESSUNGEN IN ANLAGEN UND VERTEILNETZEN SOWIE GERÄTEPRÜFUNGEN GEMÄSS DIN VDE 0701-0702 UND 0751-1 Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701-0702 Täglich benutzen wir beruflich und privat die verschiedensten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Mangelhaft unterhaltene Geräte können eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand auslösen. Im Interesse des Personenschutzes und der Brandverhütung können wir mit Hilfe der Geräteprüfung unsichtbare und nicht wahrnehmbare Mängel für Sie ausfindig machen. Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Leben sicherer und angenehmer zu gestalten. Wer ist verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen? Arbeitgeber sind aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 • Info der Electrosuisse 3024c Welche Geräte müssen geprüft werden? • Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. • Werkstätten: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.Bürobetriebe: Computer, Ventilatoren, Verlängerungskabel usw. • Welche Kontrollintervalle haben ortsveränderliche Betriebsmittel? Das Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024c vorgegeben: • Alle 12 Monate: Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. • Alle 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw Photovoltaik­anlagen Eine Photovoltaikanlage , auch PV-Anlage (bzw. PVA) genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Der dabei erzeugte Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter umgewandelt und eingespeist. Eine größere Solarstromanlage ist ein Solarkraftwerk. Mangelhaft installierte und unterhaltene Photovoltaik- Installationen bergen leider nicht zu unterschätzende Risiken in sich betreffend Stromschlag und Brand! Im Interesse des Personenschutzes, Brandverhütung, sowie der Betriebssicherheit führt die WiKo gestützt auf die Regeln der Technik und den Schulungen der Swissolar, dem VSEK (Verband Schweizerischer Elektrokontrollen) die entsprechenden Kontrollarbeiten durch. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist als offiziell berechtigtes Kontrollorgan in der VSEK- Datenbank für PVA- Kontrollen eingetragen. Welche Kontrolle für welche Anlage? Schlusskontrolle der PV-Anlage – Jede neu erstellte PV-Anlage, die nach allgemeiner Installationsbewilligung NIV Art. 9 oder Art. 14 erstellt wurde, muss vollumfänglich gemäss NIV Art. 24 geprüft werden. Unabhängige Abnahmekontrollen der PV-Anlage – PV-Anlagen, die auf Objekten mit Kontrollperioden kleiner als 20 Jahre montiert werden, benötigen eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan gemäss NIV Art. 35. Kontrolle durch ESTI – Bei vorlagepflichtigen PV-Anlagen kontrolliert das ESTI nach der Fertigstellung, ob die Anlage vorschriftsgemäss erstellt worden ist. Grundlage bilden die Fertigstellungsanzeige gemäss Art. 12 VPeA und der SINA für den DC- und AC-Teil. Planvorlagepflichtige PV-Anlagen sind: einphasig > 3 kVA; mehrphasig >10 kV. Regelung für KEV-Anlagen – Swissgrid verlangt eine Beglaubigung von Anlagedaten für die Energieerzeugungsanlage. Für Anlagen mit Leistungen bis 30 kVA kann das energieliefernde Werk die Beglaubigung ausstellen. Für Anlagen mit Leistungen grösser als 30 kVA muss ein akkreditierter Auditor die Beglaubigung ausstellen. PLZ + Dörfer 1700 Fribourg, 2500 Biel, 2540 Grenchen, 2544 Bettlach, 2545 Selzach, 3000 Bern, 3123 Belp, 3186 Düdingen, 3250 Lyss, 3302 Moosseedorf, 3303 Jegenstorf, 3305 Iffwil, 3307 Brunnenthal, 3308 Grafenried, 3309 Kernenried, 3312 Fraubrunnen, 3315 Bätterkinden, 3322 Mattstetten, 3323 Bäriswil, 3324 Hindelbank, 3326 Krauchthal, 3360 Herzogenbuchsee, 3362 Niederönz, 3363 Oberönz, 3365 Grasswil, 3365 Seeberg, 3366 Bettenhausen, 3366 Bollodingen, 3367 Ochlenberg, 3367 Thörigen, 3368 Bleienbach, 3372 Wanzwil, 3373 Heimenhausen, 3373 Röthenbach Herzogenbuchsee, 3374 Wangenried, 3375 Inkwil, 3376 Berken, 3376 Graben, 3377 Walliswil b. Wangen, 3380 Walliswil b. Niederbipp, 3380 Wangen an der Aare, 3400 Burgdorf, 3415 Hasle bei Burgdorf, 3416 Affoltern im Emmental, 3422 Kirchberg, 3463 Häusernmoos im Emmental, 3464 Schmidigen-Mühleweg, 3465 Dürrenroth, 3550 Langnau im Emmental, 3600 Thun, 3714 Frutigen, 3780 Gstaad, 3800 Interlaken, 3800 Unterseen, 3860 Meiringen, 4000 Basel, 4102 Binningen, 4112 Bättwil, 4123 Allschwil, 4127 Birsfelden, 4132 Muttenz, 4133 Pratteln, 4142 Münchenstein, 4143 Dornach, 4144 Arlesheim, 4147 Aesch, 4153 Reinach, 4226 Breitenbach, 4227 Büsserach, 4229 Beinwil SO, 4242 Laufen, 4303 Kaisteraugst, 4310 Rheinfelden, 4312 Magden, 4313 Möhlin, 4322 Mumpf, 4332 Stein, 4333 Münchenwilen, 4410 Liestal, 4413 Büren SO, 4416 Bubendorf, 4422 Arisdorf, 4437 Waldenburg, 4438 Langenbruck, 4442 Diepflingen, 4446 Buckten, 4448 Läufelfingen, 4450 Sissach, 4457 Diegten, 4458 Eptingen, 4460 Gelterkinden, 4461 Böckten, 4463 Buus, 4500 Solothurn, 4512 Bellach, 4513 Langendorf, 4514 Lommiswil, 4524 Balmberg, 4525 Balm bei Günsberg, 4528 Zuchwil, 4532 Feldbrunnen, 4534 Flumenthal, 4537 Wiedlisbach, 4542 Luterbach, 4543 Deitingen, 4552 Derendingen, 4553 Subingen, 4554 Etziken, 4556 Aeschi, 4556 Bolken, 4562 Biberist, 4563 Gerlafingen, 4564 Obergerlafingen, 4566 Halten, 4566 Kriegstetten, 4573 Lohn-Ammannsegg, 4582 Brügglen, 4583 Aetigkofen, 4585 Biezwil, 4587 Aetingen, 4588 Brittern, 4600 Olten, 4612 Wangen b. Olten, 4613 Rickenbach SO, 4614 Hägendorf, 4615 Allerheiligenberg, 4616 Kappel SO, 4617 Gunzgen, 4618 Boningen, 4622 Egerkingen, 4623 Neuendorf, 4624 Härkingen, 4625 Oberbuchsiten, 4626 Niederbuchsiten, 4628 Wolfwil, 4629 Fulenbach, 4632 Trimbach, 4633 Hauenstein, 4634 Wisen SO, 4652 Winznau, 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4713 Matzendorf, 4714 Aedermannsdorf, 4716 Gänsbrunnen, 4716 Welchenrohr, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4932 Gutenburg, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5070 Frick, 5073 Gipf-Oberfrick, 5074 Eiken, 5075 Hornussen, 5076 Bözen, 5077 Elfingen, 5078 Effingen, 5079 Zeihen, 5080 Laufenburg, 5082 Kaisten, 5083 Ittenthal, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5106 Veltheim, 5108 Oberflachs, 5107 Schinznach Dorf, 5112 Thalheim, 5113 Holderbank, 5116 Schinznach Bad, 5200 Brugg, 5210 Windisch, 5212 Hausen, 5242 Birr, 5242 Birr-Lupfig, 5275 Etzgen, 5300 Turgi, 5313 Klingnau, 5314 Kleindöttingen, 5316 Leuggern, 5322 Koblenz, 5325 Leibstadt, 5330, Bad Zurzach, 5400 Baden, 5408 Ennetbaden, 5412 Gebenstorf, 5413 Birmenstorf, 5415 Nussbaumen, 5416 Kirchdorf, 5430 Wettingen, 5432 Neuenhof, 5436 Würenlos, 5443 Niederrohrdorf, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5506 Mägenwil, 5507 Mellingen, 5600 Lenzburg, , 5600 Ammerswil, 5603 Staufen, 5604 Hendschiken, 5605 Dottikon, 5606 Dintikon, 5607 Hägglingen, 5608 Stetten, 5610 Wohlen, 5611 Anglikon, 5612 Villmergen, 5614 Sarmenstorf, 5615 Fahrwangen, 5616 Meisterschwanden, 5619 Büttikon, 5620 Bremgarten, 5628 Aristau, 5630 Muri, 5643 Alikon, 5644 Auw, 5645 Aettenschwil, 5646 Abtwil, 5702 Niederlenz, 5703 Seon, 5706 Boniswil, 5707 Seengen, 5712 Beinwil am See, 5618 Bettwil, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO, 6000 Luzern, 6010 Kriens, 6014 Littau, 6016 Hellbühl, 6017 Ruswil, 6018 Buttisholz, 6019 Sigigen, 6020 Emmenbrücke, 6022 Grosswangen, 6023 Rothenburg, 6024 Hildisrieden, 6025 Neudorf, 6026 Rain, 6027 Römerswil LU, 6028 Herlisberg, 6030 Ebikon, 6032 Emmen, 6033 Buchrain, 6034 Inwil, 6035 Perlen, 6036 Dierikon, 6037 Root, 6038 Gisikon, 6038 Honau, 6039 Root, 6042 Dietwil, 6043 Adligenswil, 6044 Udligenswil, 6045 Meggen, 6047 Kastanienbaum, 6048 Horw, 6052 Hergiswil NW, 6102 Malters, 6103 Schwarzenberg LU, 6105 Schachen LU, 6106 Werthenstein, 6110 Fontannen b. Wolhusen, 6110 Wolhusen, 6112 Doppleschwand, 6113 Romoos, 6114 Steinhuserberg, 6122 Menznau, 6123 Geiss, 6125 Menzberg, 6126 Daiwil, 6130 Willisau, 6132 Rohrmatt, 6133 Hergiswil b. Willisau, 6142 Gettnau, 6143 Ohmstal, 6144 Zell LU, 6145 Fischbach LU, 6146 Grossdietwil, 6147 Altbüron, 6152 Hüswil, 6153 Ufhusen, 6154 Hofstatt, 6156 Luthern, 6156 Luthern Bad, 6203 Sempach Station, 6204 Sempach, 6205 Eich, 6206 Neuenkirch, 6207 Nottwil, 6208 Oberkirch LU, 6210 Sursee, 6211 Buchs LU, 6212 Kaltbach, 6212 St. Erhard, 6213 Knutwil, 6214 Schenkon, 6215 Beromünster, 6215 Schwarzenbach LU, 6216 Mauensee, 6217 Kottwil, 6218 Ettiswil, 6221 Rickenbach LU, 6222 Gunzwil, 6231 Schlierbach, 6232 Geuensee, 6233 Büron, 6234 Kulmerau, 6234 Triengen, 6235 Winikon, 6236 Wilihof, 6242 Wauwil, 6243 Egolzwil, 6244 Nebikon, 6245 Ebersecken, 6246 Altishofen, 6247 Schötz, 6248 Alberswil, 6252 Dagmersellen, 6253 Uffikon, 6260 Hintermoos, 6260 Mehlsecken, 6260 Reiden, 6260 Reidermoos, 6262 Langnau b. Reiden, 6263 Richenthal, 6264 Pfaffnau, 6265 Roggliswil, 6274 Eschenbach LU, 6275 Ballwil, 6276 Hohenrain 6277 Kleinwangen, 6277 Lieli LU, 6280 Hochdorf, 6280 Urswil, 6283 Baldegg, 6284 Gelfingen, 6284 Sulz LU, 6285 Hitzkirch, 6285 Retschwil, 6286 Altwis, 6287 Aesch LU, 6288 Schongau, 6289 Hämikon, 6289 Müswangen, 6294 Ermensee, 6295 Mosen, 6300 Zug, 6423 Schwyz, 6460 Altdorf, 6402 Küssnacht am Rigi, 7000 Chur, 8000 Zürich, 8048 Altstetten, 8180 Bülach, 8200 Schaffhausen, 8280 Kreuzlingen, 8302 Kloten, 8340 Hinwil, 8370 Sirnach, 8400 Winterthur, 8500 Frauenfeld, 8570 Weinfelden, 8580 Amriswil, 8610 Uster, 8712 Stäfa, 8905 Arni, 8953 Dietikon, 8956 Killwangen, 8957 Spreitenbach, 8965 Berikon, 9000 St. Gallen, 9100 Herisau, 9200 Gossau, 9240 Uzwil, 9320 Arbon, 9500 Uzwil, 3000 Bern, 5070 Frick Regionen Zentralschweiz, Nordwestschweiz, Mittelland, Voralpen, Innerschweiz, Deutschschweiz, Emmental, Entlebuch, Luthertal, Oberaargau, Seetal, Zofingenregion, Amt Willisau, Amt Sursee, Amt Hochdorf, Amt Luzern, Amt Entlebuch, Bezirk Zofingen, Bezirk Gäu, Bezirk Olten, Bezirk Gösgen, Bezirk Thal, Bezirk Aarau, Bezirk Kulm, Bezirk Sissach, Bezirk Liestal, Bezirk Aarwangen, Bezirk Burgdorf, Bezirk Wangen, Ostschweiz, Fricktahl,

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SicherheitsberatungArbeitssicherheit ArbeitsschutzPersonalschulung
DG Sicherheitsberatungen GmbH

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Im Benze 23, 8222 Beringen
SicherheitsberatungArbeitssicherheit ArbeitsschutzPersonalschulung

DG Sicherheitsberatungen GmbH in Beringen übernimmt für dich die Schnittstelle zwischen deinem Gesundheitsbetrieb und den Behörden und Verbänden. Dank meiner langjährigen Erfahrung und einem grossen Netzwerk kann ich in vielerlei sicherheitsrelevanten Fragen weiterhelfen. Lerne mich einfach kennen. Meine Leistungen • Übernahme von SIBE-Mandaten • Beratung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Gesundheitswesen • Umsetzung der Branchenlösung H+ • Personalschulungen (Gewalt, Brandschutz, ASGS etc.) • Beratung bei der Entsorgung von medizinischem Abfall Über mich • Vor 35 Jahren die Polizeischule absolviert • von 2002 - bis 2014 Sicherheitsbeauftragter im Kantonsspital Bruderholz / Kantonsspital Baselland • 2014 - 2022 Sicherheitsverantwortlicher im Kantonsspital Winterthur • 2022 Selbständig DG Sicherheitsberatungen GmbH Ausbildungen: • Sicherheitsspezialist in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens mit eidg. Fachausweis • Gefahrgutbeauftragter • Sicherheitsbeauftragter Brandschutz Weitere Tätigkeiten: • Ausbilder beim Spitalverband H+ (Organisation in ausserordentlichen Lagen) • seit 2022 Leiter Ausbildung bei der Sicherheitsfirma B.I.G Basel

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diabeteszürich

Bewertung 4,7 von 5 Sternen bei 231 Bewertungen

diabeteszürich

Turnerstrasse 24, 8006 Zürich
Mit Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen setzen wir uns für Sie ein!

diabetes zürich (ehemals Zürcher Diabetes Gesellschaft) ist die offizielle Vertretung von Menschen mit Diabetes im Kanton Zürich. Mit der Diabetesberatung ergänzen wir die ärztliche Betreuung rund um das Diabetesmanagement - wir nehmen uns Zeit für Sie. In der individualisierten Ernährungsberatung werden Ihnen keine Verbote auferlegt, sondern es werden alltagstauglihe Massnahmen besprochen. Dank der medizinischen Fusspflege ist auch für die podologische Versorgung des diabetischen Fusses gesorgt. Ausserdem erhalten Sie bei uns Diabetesmaterial wie Blutzuckermessgeräte, Blutzuckerteststreifen und Sensoren zu dem Preis, den die Krankenversicherer vergüten. Danke, dass Sie uns helfen zu helfen! Spendenkonto PostFinance, Konto-Nr. 80-49704-2, IBAN CH36 0900 0000 8004 9704 2 Angebot und Dienstleistungen • Diabetesberatung In der Diabetesberatung, die von Diabetesfachberaterinnnen – Pflegefachfrauen mit fundierter Zusatzausbildung – durchgeführt werden, erhalten Sie fachkundige und individuelle Unterstützung für Ihr Diabetesmanagement im Alltag. Sie lernen Ihren Stoffwechsel, die Wirkung von verschiedenen äusseren Einflüssen sowie von Medikamenten etc. vertieft kennen und können Ihren Blutzucker besser unter Kontrolle bringen. • Ernährungsberatung In der Ernährungsberatung, welche von einer Ernährungsberaterin mit Fachhochschulabschluss durchgeführt wird, erhalten Sie fachkundige und individuelle Unterstützung für die Optimierung Ihrer Ernährungsgewohnheiten und / oder zur Gewichtsreduktion. Dabei bleibt die Entscheidung bei Ihnen, welche Massnahmen Sie umsetzen möchten und wo sie lieber keine Anpassungen machen. • medizinische Fusspflege Wer Diabetes hat, muss besonders auf seine Füsse achten. Nervenschädigungen und Durchblutungsstörungen führen dazu, dass das Gefühl in den Füssen verloren geht und Wunden schlechter heilen. Eine Fussverletzung wird so leider oft nicht rechtzeitig bemerkt. Auch die Bildung von Blasen durch zu enge oder schlecht sitzende Schuhe werden häufig zu spät erkannt und eigenständiges Füssnägel schneiden kann gefährlich werden. • psychosoziale Beratung Ein zentrales Ziel für Diabetesbetroffene ist die Erhaltung einer guten Lebensqualität und damit ihres seelischen Wohlbefindens. Die tägliche Herausforderung, mit der Krankheit umzugehen zu lernen und die therapeutischen Massnahmen umzusetzen, können mit Hilfe unseren Ernährungs- und Diabetesfachberaterinnen angegangen werden. Unsere Leistungen werden durch die Krankenkasse (Grundversicherung) bezahlt. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigen wir eine ärztliche Verodnung. Die aktuellen Formulare finden Sie auf unserer Homepage: www.diabeteszuerich.ch. Unsere Ziele: • mehr Lebensqualität für Menschen mit Diabetes • bessere Kenntnisse von Angehörigen • vertiefte Kenntnisse von Personen, die im Arbeitsalltag mit Diabetesbetroffenen in Kontakt kommen • Reduktion der Gesundheitskosten durch Verhinderung von Spätfolgen • Aufklärung der Öffentlichkeit Mitgliedschaft - Sie profitieren persönlich von einer Mitgliedschaft: • Lieferung von Hilfsmaterial ohne Porto- und Verpackungskosten (nur B-Post) • Abgabe von Abbott FreeStyle Libre Sensoren ohne Aufpreis (CHF 65.30 pro Sensor) • Medizinische Fusspflege bezahlt über die Grundversicherung (auf ärztliche Verordnung und nach Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse) • viermal jährlich Mitgliedermagazin d-journal von diabetesschweiz • Newsletter mit aktuellen Infos und fachlichen Tipps zu Ernährung und Diabetesmanagement • ein Diabetikerausweis und ein Blutzuckertagebuch pro Jahr sind GRATIS • die jährliche Kontrolle des Blutzuckermessgerätes ist GRATIS Wir organisieren zudem... • gemeinsam mit dem Kinderspital Zürich jährlich ein Ferienlager für Kinder und Jugendliche • je nach Bedarf Kochworkshops zu ausgewogener, einfacher Mahlzeitenzubereitung • und vermitteln den Kontakt zu Erfahrungs- und Selbsthilfegruppen Mitgliederbeiträge CHF 75.- für Personen mit Erwerbseinkommen CHF 60.- für Rentner mit AHV oder IV und Sozialhilfebezüger CHF 50.- für Studenten, Lehrlinge, Schüler und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr ohne Erwerbseinkommen Spenden... Ja, ich • unterstütze diabeteszürich bei den Bemühungen um eine ganzheitliche und individuelle Gesundheitsversorgung • ermögliche diabeteszürich weiterhin, sich für ihre Klientinnen und Klienten Zeit nehmen zu können • helfe diabeteszürich mehr Handlungsspielraum zu erreichen für die Umsetzung von Projekten im Bereich der Prävention und der fachlich korrekten Information der Bevölkerung • zeige Solidarität mit Menschen, die mit dieser chronischen Krankheit konfronitert sind, denn Diabetes mellitus ist alles andere als nur selbstverschuldet Spendenkonto: PostFinance, Konto-Nr. 80-49704-2 , IBAN CH36 0900 0000 8004 9704 2 Gerne senden wir ihnen einen Einzahlungsschein zu.

DiabetesberatungErnährungsberatungPodologieGesundheitsberatungMedizinisches ZentrumPraxis Kochschule Kochkurse
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diabetes zürich (ehemals Zürcher Diabetes Gesellschaft) ist die offizielle Vertretung von Menschen mit Diabetes im Kanton Zürich. Mit der Diabetesberatung ergänzen wir die ärztliche Betreuung rund um das Diabetesmanagement - wir nehmen uns Zeit für Sie. In der individualisierten Ernährungsberatung werden Ihnen keine Verbote auferlegt, sondern es werden alltagstauglihe Massnahmen besprochen. Dank der medizinischen Fusspflege ist auch für die podologische Versorgung des diabetischen Fusses gesorgt. Ausserdem erhalten Sie bei uns Diabetesmaterial wie Blutzuckermessgeräte, Blutzuckerteststreifen und Sensoren zu dem Preis, den die Krankenversicherer vergüten. Danke, dass Sie uns helfen zu helfen! Spendenkonto PostFinance, Konto-Nr. 80-49704-2, IBAN CH36 0900 0000 8004 9704 2 Angebot und Dienstleistungen • Diabetesberatung In der Diabetesberatung, die von Diabetesfachberaterinnnen – Pflegefachfrauen mit fundierter Zusatzausbildung – durchgeführt werden, erhalten Sie fachkundige und individuelle Unterstützung für Ihr Diabetesmanagement im Alltag. Sie lernen Ihren Stoffwechsel, die Wirkung von verschiedenen äusseren Einflüssen sowie von Medikamenten etc. vertieft kennen und können Ihren Blutzucker besser unter Kontrolle bringen. • Ernährungsberatung In der Ernährungsberatung, welche von einer Ernährungsberaterin mit Fachhochschulabschluss durchgeführt wird, erhalten Sie fachkundige und individuelle Unterstützung für die Optimierung Ihrer Ernährungsgewohnheiten und / oder zur Gewichtsreduktion. Dabei bleibt die Entscheidung bei Ihnen, welche Massnahmen Sie umsetzen möchten und wo sie lieber keine Anpassungen machen. • medizinische Fusspflege Wer Diabetes hat, muss besonders auf seine Füsse achten. Nervenschädigungen und Durchblutungsstörungen führen dazu, dass das Gefühl in den Füssen verloren geht und Wunden schlechter heilen. Eine Fussverletzung wird so leider oft nicht rechtzeitig bemerkt. Auch die Bildung von Blasen durch zu enge oder schlecht sitzende Schuhe werden häufig zu spät erkannt und eigenständiges Füssnägel schneiden kann gefährlich werden. • psychosoziale Beratung Ein zentrales Ziel für Diabetesbetroffene ist die Erhaltung einer guten Lebensqualität und damit ihres seelischen Wohlbefindens. Die tägliche Herausforderung, mit der Krankheit umzugehen zu lernen und die therapeutischen Massnahmen umzusetzen, können mit Hilfe unseren Ernährungs- und Diabetesfachberaterinnen angegangen werden. Unsere Leistungen werden durch die Krankenkasse (Grundversicherung) bezahlt. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigen wir eine ärztliche Verodnung. Die aktuellen Formulare finden Sie auf unserer Homepage: www.diabeteszuerich.ch. Unsere Ziele: • mehr Lebensqualität für Menschen mit Diabetes • bessere Kenntnisse von Angehörigen • vertiefte Kenntnisse von Personen, die im Arbeitsalltag mit Diabetesbetroffenen in Kontakt kommen • Reduktion der Gesundheitskosten durch Verhinderung von Spätfolgen • Aufklärung der Öffentlichkeit Mitgliedschaft - Sie profitieren persönlich von einer Mitgliedschaft: • Lieferung von Hilfsmaterial ohne Porto- und Verpackungskosten (nur B-Post) • Abgabe von Abbott FreeStyle Libre Sensoren ohne Aufpreis (CHF 65.30 pro Sensor) • Medizinische Fusspflege bezahlt über die Grundversicherung (auf ärztliche Verordnung und nach Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse) • viermal jährlich Mitgliedermagazin d-journal von diabetesschweiz • Newsletter mit aktuellen Infos und fachlichen Tipps zu Ernährung und Diabetesmanagement • ein Diabetikerausweis und ein Blutzuckertagebuch pro Jahr sind GRATIS • die jährliche Kontrolle des Blutzuckermessgerätes ist GRATIS Wir organisieren zudem... • gemeinsam mit dem Kinderspital Zürich jährlich ein Ferienlager für Kinder und Jugendliche • je nach Bedarf Kochworkshops zu ausgewogener, einfacher Mahlzeitenzubereitung • und vermitteln den Kontakt zu Erfahrungs- und Selbsthilfegruppen Mitgliederbeiträge CHF 75.- für Personen mit Erwerbseinkommen CHF 60.- für Rentner mit AHV oder IV und Sozialhilfebezüger CHF 50.- für Studenten, Lehrlinge, Schüler und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr ohne Erwerbseinkommen Spenden... Ja, ich • unterstütze diabeteszürich bei den Bemühungen um eine ganzheitliche und individuelle Gesundheitsversorgung • ermögliche diabeteszürich weiterhin, sich für ihre Klientinnen und Klienten Zeit nehmen zu können • helfe diabeteszürich mehr Handlungsspielraum zu erreichen für die Umsetzung von Projekten im Bereich der Prävention und der fachlich korrekten Information der Bevölkerung • zeige Solidarität mit Menschen, die mit dieser chronischen Krankheit konfronitert sind, denn Diabetes mellitus ist alles andere als nur selbstverschuldet Spendenkonto: PostFinance, Konto-Nr. 80-49704-2 , IBAN CH36 0900 0000 8004 9704 2 Gerne senden wir ihnen einen Einzahlungsschein zu.

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Kunsanthia & co sunita suits tailoring

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Kunsanthia & co sunita suits tailoring

Stockerstrasse 39, 8002 Zürich
Exklusive Massanzüge für Business und Hochzeit

MASSANZÜGE Wählen Sie einen Stoff aus unserer hochwertigen und knitterarmen Schurwolle aus Italien, England und Indien. Es stehen Ihnen eine Auswahl von über 500 Stoffen und Farben zur Verfügung. Gemeinsam bestimmen wir den Stil, Schnitt und Farbe Ihres Anzuges mit dem passenden Hemd und Krawatte. MASSHEMDEN Unser Hemd Sortiment umfasst verschiedene Stoffe wie zB: Baumwolle, Oxford, Pinpoint, Herringbone und ägyptische Baumwolle. Für unsere Hemdem verwenden wir ausschliesslich Perlmutt Knöpfe. Es stehen Ihnen eine Auswahl von über 300 Stoffen und Farben zur Verfügung. MASSANZÜGE FREIZEIT Elegant und trotzdem locker lautet der Dresscode oder besser bekannt als Casual Friday Outfit. Wir bieten Massanzüge und einzelne Kombinationen aus Manchester, Baumwolle, Tweed und Leinen. Bei uns können Sie gerne nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen mit Schnitt und Design experimentieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. HOCHZEITSANZUG Unvergessliche Momente verdienen einen unvergleichlichen Auftritt.Wir bieten exravagante und klassische Hochzeitsanzüge an, welche auf das Brautkleid abgestimmt werden. All unsere Designs bieten wir in diversen Farbtönen an, so dass der Kunde beliebig varieren kann. Gerne setzen wir Ihre Wünsche und/oder ausgefallenen Ideen um. SMOKING & FRÄCKE Immer häufiger velangen Events einen Dresscode. Steht etwa auf der Einladung Black Tie oder White Tie, Sie brauchen für Ihre Kreuzfahrt ein passendes Dinnerjacket oder Smoking oder der Wiener Opernball ist ein gutes Beispiel für einen festlichen Anlass, bei dem der Frack das einzig angemessene Kleidungsstück ist. Unsere fachmännische Beratung hilft Ihnen beim Aussuchen der geeigneten Garderobe und der erforderlichen Accessoires. Es stehen Ihnen super 120s-140s Cashmere wool England zur Auswahl. CORPORATE FASHION: MASSBEKLEIDUNG FÜR FIRMEN UND VEREINE Sunita Suits bietet ebenfalls Firmenbekleidung, Uniformen, Corporate Fashion sowie Promo Bekleidung für grössere und mittlere Unternehmen an. Die Massgeschneiderte Lösung ist die ideale Wahl für eine einheitliche Kleidung wie zum Beispiel Messebekleidung, Uniformen, Hemden Welchen Eindruck möchten Sie Ihren Kunden an der Messe oder als Corporate Idendity vermittleln? mit Logo, Spezialanfertigungen für Vereine oder Musiker, dazu ein Foulard oder Fliege als Eyecatcher. Auf diese Weise präsentiert Ihr Unternehmen einen perfekten und professionellen Eindruck. Welchen Eindruck möchten Sie Ihren Kunden an der Messe oder als Corporate Idendity vermittleln? Einige Beispiele und Referenzen: • ETH Juniors Zürich • Notz Metall AG • Tambouren und Pffeiferverein Ausserberg • Feller AG Horgen • IBM Schweiz • Sarasin Bank Basel • Liechtensteinische Post Vaduz • First Advisory Group • Duscholux Thun • Keune Hair und Cosmetics Basel • Garage Botsberg Flawil • St.Gallen Kantonalbank • Opacc Kriens • UBS Winterthur, Schaffhausen, Bern • ETH Zürich, Forum und Contact • Elsag Solution AG • Swiss RE • Liechtensteinische Landesbank • Probst Translation Winterthur • und vieles mehr MASSANZUG Zusammen mit Ihnen entwerfen wir Ihren nächsten Business- oder Hochzeitsanzug. Beim ersten Beratungsgespräch entsteht innerhalb von 45-60 Minuten ein individueller Vorschlag Ihrer Kleidung. Farbton, Material und Design werden auf Sie abgestimmt. Unsere Beratung ist individuell massgeschneidert, wie unsere Bekleidung, wir können Bedarf erkennen - machen eine Typanalyse- legen mit Ihnen den richtigen Stil fest- wählen den passenden Farbton aus, eventuell ein passendes Hemd und/oder Krawatte und nehmen Ihnen die Masse. Nach 3-4 Wochen wird die erste Anprobe gemacht und entsprechende Feinkorrekturen durchgeführt. Bei Businessanzügen werden die Masse gespeichert. So können Sie in Zukunft auf Wunsch online oder telefonisch weitere Anzüge und Hemden bestellen. Express Bestellungen sind innerhalb von 2 Wochen möglich. (Aufpreis 15 %)

HerrenmodeStyling ModeberatungSchneidereiHochzeitVermietungAtelierChemiserie
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MASSANZÜGE Wählen Sie einen Stoff aus unserer hochwertigen und knitterarmen Schurwolle aus Italien, England und Indien. Es stehen Ihnen eine Auswahl von über 500 Stoffen und Farben zur Verfügung. Gemeinsam bestimmen wir den Stil, Schnitt und Farbe Ihres Anzuges mit dem passenden Hemd und Krawatte. MASSHEMDEN Unser Hemd Sortiment umfasst verschiedene Stoffe wie zB: Baumwolle, Oxford, Pinpoint, Herringbone und ägyptische Baumwolle. Für unsere Hemdem verwenden wir ausschliesslich Perlmutt Knöpfe. Es stehen Ihnen eine Auswahl von über 300 Stoffen und Farben zur Verfügung. MASSANZÜGE FREIZEIT Elegant und trotzdem locker lautet der Dresscode oder besser bekannt als Casual Friday Outfit. Wir bieten Massanzüge und einzelne Kombinationen aus Manchester, Baumwolle, Tweed und Leinen. Bei uns können Sie gerne nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen mit Schnitt und Design experimentieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. HOCHZEITSANZUG Unvergessliche Momente verdienen einen unvergleichlichen Auftritt.Wir bieten exravagante und klassische Hochzeitsanzüge an, welche auf das Brautkleid abgestimmt werden. All unsere Designs bieten wir in diversen Farbtönen an, so dass der Kunde beliebig varieren kann. Gerne setzen wir Ihre Wünsche und/oder ausgefallenen Ideen um. SMOKING & FRÄCKE Immer häufiger velangen Events einen Dresscode. Steht etwa auf der Einladung Black Tie oder White Tie, Sie brauchen für Ihre Kreuzfahrt ein passendes Dinnerjacket oder Smoking oder der Wiener Opernball ist ein gutes Beispiel für einen festlichen Anlass, bei dem der Frack das einzig angemessene Kleidungsstück ist. Unsere fachmännische Beratung hilft Ihnen beim Aussuchen der geeigneten Garderobe und der erforderlichen Accessoires. Es stehen Ihnen super 120s-140s Cashmere wool England zur Auswahl. CORPORATE FASHION: MASSBEKLEIDUNG FÜR FIRMEN UND VEREINE Sunita Suits bietet ebenfalls Firmenbekleidung, Uniformen, Corporate Fashion sowie Promo Bekleidung für grössere und mittlere Unternehmen an. Die Massgeschneiderte Lösung ist die ideale Wahl für eine einheitliche Kleidung wie zum Beispiel Messebekleidung, Uniformen, Hemden Welchen Eindruck möchten Sie Ihren Kunden an der Messe oder als Corporate Idendity vermittleln? mit Logo, Spezialanfertigungen für Vereine oder Musiker, dazu ein Foulard oder Fliege als Eyecatcher. Auf diese Weise präsentiert Ihr Unternehmen einen perfekten und professionellen Eindruck. Welchen Eindruck möchten Sie Ihren Kunden an der Messe oder als Corporate Idendity vermittleln? Einige Beispiele und Referenzen: • ETH Juniors Zürich • Notz Metall AG • Tambouren und Pffeiferverein Ausserberg • Feller AG Horgen • IBM Schweiz • Sarasin Bank Basel • Liechtensteinische Post Vaduz • First Advisory Group • Duscholux Thun • Keune Hair und Cosmetics Basel • Garage Botsberg Flawil • St.Gallen Kantonalbank • Opacc Kriens • UBS Winterthur, Schaffhausen, Bern • ETH Zürich, Forum und Contact • Elsag Solution AG • Swiss RE • Liechtensteinische Landesbank • Probst Translation Winterthur • und vieles mehr MASSANZUG Zusammen mit Ihnen entwerfen wir Ihren nächsten Business- oder Hochzeitsanzug. Beim ersten Beratungsgespräch entsteht innerhalb von 45-60 Minuten ein individueller Vorschlag Ihrer Kleidung. Farbton, Material und Design werden auf Sie abgestimmt. Unsere Beratung ist individuell massgeschneidert, wie unsere Bekleidung, wir können Bedarf erkennen - machen eine Typanalyse- legen mit Ihnen den richtigen Stil fest- wählen den passenden Farbton aus, eventuell ein passendes Hemd und/oder Krawatte und nehmen Ihnen die Masse. Nach 3-4 Wochen wird die erste Anprobe gemacht und entsprechende Feinkorrekturen durchgeführt. Bei Businessanzügen werden die Masse gespeichert. So können Sie in Zukunft auf Wunsch online oder telefonisch weitere Anzüge und Hemden bestellen. Express Bestellungen sind innerhalb von 2 Wochen möglich. (Aufpreis 15 %)

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Marktgasse 16, 9500 Wil SG
Späti Wil - Winterthur

Schöner Wohnen, Harmonie mit Akzenten, Neuland in Sicht: Unsere Mission ist, mit unseren Kunden auf Entdeckungsreisen zu gehen. Sich inspirieren zu lassen. Unsere Kunden zu begeistern. Ob Einzelstück oder Einrichtung, ob Wohnraum oder Objekt, ob Möblierung, Licht, Textilien oder Innenarchitektur: Erst die sorgfältige Komposition und punktuelle Akzente ergeben harmonische Räume. Wir kennen unsere Kollektionen. Wann dürfen wir Ihre Wünsche kennenlernen? • Planen • Einrichten • Innenarchitektur • Objektbereich Unser Angebot: • Möbel: Der Markt für Designmöbel ist kaum mehr überschaubar, sieht man einmal von den absoluten Klassikern ab. Schön, wenn Sie mit uns auf Entdeckungsreisen kommen. Lassen Sie sich überraschen und inspirieren – besuchen Sie uns im Showroom in Wil oder Winterthur, dort werden immer wieder Wohnträume wahr. Zur Kollelktion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html • Leuchten : Ein gutes Lichtkonzept ist von Funktionalität und Ästhetik geprägt. Es braucht viel Erfahrung und Vorstellungs-Vermögen, die richtigen Leuchten zu finden – das Angebot ist enorm vielseitig. Wir zeigen Ihnen, wie wir mit Licht gestalten. Und wie unsere Lösungen am Abend und in der Nacht passen. Zur Kollektion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html • Textilien: Vorhänge, Kissen, Polster, Decken, Teppiche – textile Produkte kommen oft erst spät ins Spiel. Umso besser, dass wir in der Beratung und in unserem Nähatelier über das Wissen und das Gefühl für harmonische Kombinationen und spannende Akzente verfügen. Zur Kollektion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html • Objektbereich Layouts für Geschäftsräume, Möbel zum Arbeiten, Kombinationen zum Wohlfühlen: Wir sind auch im Objektbereich Ihr starker, verlässlicher Partner mit Passion und Engagement für die bessere Lösung und mit einem Hang zur Perfektion. Zur Kollektion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html

WohnberatungInneneinrichtungenMöbelgeschäft
Späti Wohnkultur

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trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
trennpunkt GmbH

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? 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Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
trennpunkt GmbH

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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1A Elektrokontrollen GmbH

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Limmattalstrasse 177, 8049 Zürich
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Die 1A Elektrokontrollen GmbH ist Ihr unabhängiger Partner für die Elektro-Sicherheit und Brandschutz-Projekte. Wir betreuen: Haus- und Installationseigentümer, Gewerbe, Verwaltungen und Installateure. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und umfangreiches Wissen zu allen Fragen rund um Elektro Sicherheit und Brandschutz, dass durch Fort- und Weiterbildungen ständig ausgebaut wird. Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen? Als fachkompetente und erfahrene Spezialisten in Sachen Strom und Sicherheit freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Unsere Unabhängigkeit bedeutet für Sie Qualitätssicherheit. Unsere Unabhängigkeit bedeutet für Sie Qualitätssicherheit. Dienstleistungen: Periodische Elektrokontrollen Unabhängige Elektrokontrollen Kontrolle bei Handänderung Abnahmekontrollen Schlusskontrollen Abnahme von Photovoltaikanlagen Pronovo Beglaubigungen bis 100kW Kontrolle bei temporären Anlagen Geräteprüfungen Brandschutz Projekte QSS 1+2 (Brandschutzfachmann VKF mit Eidg. Fachausweis) Filialen: Zürich, Limmattalstrasse 177, Telefon +41 44 311 40 40 Buchs ZH, Hinterdorfstrasse 1A, Telefon +41 44 340 22 22 Winterthur, Hermannstrasse 8, Telefon +41 52 511 40 40 Frauenfeld (TG), Schaffhauserstrasse 215, Telefon +41 52 511 40 40

ElektrokontrollenSicherheitsberatungBrandschutz
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Alarmanlagen & Videoüberwachung - FocusControl

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Alarmanlagen & Videoüberwachung - FocusControl

Am Krayenrain 9, 4056 Basel
Alarmanlagen, Videosysteme & Abhörschutz Beratung vor Ort

Alarmanlagen und Videoüberwachung Installationen aus Baselland in der Schweiz Die Sicherheitsexperten für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Solothurn, Zürich, Winterthur und Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen Beratung vor Ort Wir bieten Ihnen Alarmanlagen Beratung vor Ort auch im späten nachmittag und Abends an. Kostenlos und diskret erstellen wir passende Alarmsysteme und Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation und Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. FocusControl.ch FocusControl.swiss - FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ • Alarmanlagen - FocusControl • Alarmanlage - FocusControl • Alarm Alarmanlagen - FocusControl • Funk Alarmanlagen - FocusControl • Funkalarmanlagen - FocusControl • Alarmanlagen Beratung - FocusControl • Sicherheit Beratung - FocusControl • Alarmanlagen Modernisierung von 2G/3G auf 4G/LTE und LAN - FocusControl • ALARMANLAGE OFFERTANFRAGE - FocusControl • Alarmanlagen Basel - FocusControl • Alarmanlagen Baselland - FocusControl • Alarmanlagen Aarau - FocusControl • Alarmanlagen Aargau - FocusControl • Alarmanlagen Solothurn - FocusControl • Alarmanlagen Schweiz - FocusControl • Alarmanlagen Installationen - FocusControl • Alarmanlage für Wohnung - FocusControl • Alarmanlage für Haus - FocusControl • Alarmanlage für Unternehmen - FocusControl • Sicherheit-Nebelsysteme - FocusControl • Zutrittskontrollsystemen - FocusControl • Zutrittsystemen - FocusControl • kontrollsystemen - FocusControl • Einbruchschutz - FocusControl • Alarmsystemen - FocusControl • Sicherheitstechnik - FocusControl • Sicherheitssysteme - FocusControl • JABLOTRON - FocusControl • JABLOTRON 100 - FocusControl • Alarmanlagen JABLOTRON 100 - FocusControl • JABLOTRON 100 NEWS und INFOS - FocusControl • Alarmanlagen JABLOTRON 80 OASiS - FocusControl • Alarmanlagen SATEL - FocusControl • Alarmsysteme für Wohnung - FocusControl • Alarmsysteme für Haus - FocusControl • Alarmsysteme für Firma - FocusControl • Alarmsysteme für Unternehmen - FocusControl • Beratung vor Ort - FocusControl • Beratung vor Ort Basel Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Baselland Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Aargau Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Solothurn Alarmanlage - FocusControl • Beratung Termin buchen - FocusControl • Videoüberwachung - FocusControl • Video-Management Software - FocusControl • Schweizerische Alarm- und Einsatzzentrale - FocusControl • Alarmanlagen Basel – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Basel - FocusControl • Alarmanlagen Baselland – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Baselland - FocusControl • Alarmanlagen Aargau – Kostenlose Beratung vor Ort in Aargau - FocusControl • Alarmanlagen Solothurn – Kostenlose Beratung vor Ort in Solothurn - FocusControl • Alarmsysteme für Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude - FocusControl • Lauschabwehr und Abhörspezialist - FocusControl Die Facherrichter für Alarmanlagen & Videoüberwachung Beratung Planung Installationen in der Schweiz Sie suchen für Ihr Haus oder Unternehmen eine zuverlässige und Benutzerfreundliche Funk Alarmanlage ? FocusControl ist Ihr lizenzierter und zuverlässiger Partner und bietet eine kostenlose Alarmanlagen Beratung bei Ihnen vor Ort in der Schweiz an. Als Sicherheit Firma konzipieren unsere Experten in der Schweiz, mit langjähriger Erfahrung jede Alarmanlage stets den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen unserer Kunden. Der professionelle Facherrichter für Alarmanlagen , Videoüberwachung , Ortung & Zutrittskontrollsystemen in der Schweiz -FocusControl Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 20 Jahre Erfahrung in Sicherheitstechnik , vertreibt FocusControl einfache Benutzerfreundliche Überwachungslösungen mit höchstem Sicherheitsstandard & erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich Alarmanlagen & Videoüberwachung . Der Angebotskatalog umfasst sowohl Zertifizierte Alarmanlagen als auch Systeme für die GPS- & Videoüberwachung . Alle angebotenen Alarm Alarmanlagen stammen von führenden Herstellern wie Jablotron & Satel . Der Kunde kann zwischen voll integrierten Kabellösungen und drahtlosen Systemen wählen. Die Bedingung der Alarmanlage ist sehr einfach auch für Schulkinder & ältere Personen, sowie auch übers App fernsteuerbar. Unsere angebotenen Alarmanlagen funktionieren ohne Störungen und Fehlalarme. FocusControl bietet einen Rundum-Schutz für Privathäuser, Bürogebäude, Ladengeschäfte und öffentliche Gebäude. Alarmanlagen & Videoüberwachung von Profis konzipiert & fachmännisch installiert Wir von FocusControl, lizensierter Partner vom namhaften Hersteller, bieten Ihnen nicht nur eine kostenlose Sicherheitsberatung wenn Sie eine Alarmanlage & Videoüberwachung für Ihr Haus, Gewerbe oder Industrie suchen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Errichter Firma für Alarmanlagen & Videoüberwachung in der Schweiz, konzipieren wir jede Sicherheitsanlage stets gemäß den individuellen Anforderungen & Bedürfnissen unserer Kunden. Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlage & Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation & Service. Unsere Vision ist es unseren Kunden einen erstklassigen Service sowie zuverlässige qualitativ hochwertige zertifizierte Sicherheitssysteme anzubieten. Schützen Sie Ihre Familie und Ihr wertvolles Eigentum mit einer Alarmanlage von FocusControl! Eine zertifizierte Funk Alarmanlage von JABLOTRON 100 , massgeschneidert nach Ihren Wünschen und für Ihr Haus, wird Ihnen mit Sicherheit den gewünschten Einbruchschutz gewähren. Unsere ausgefeilte Sicherheitstechnik für den Einbruchschutz überzeugt vor allem mit der hochstehenden Qualität unsere kabelfreie Alarmsysteme 100% zuverlässig, ohne Fehlalarm sowie einer nachhaltigen Garantieleistung. Die einfache Bedienung unserer Alarmanlagen mit revolutionärem Steuerungssystem ist auch für Schulkinder und ältere Personen sehr komfortabel. Unsere Drahtlose Alarmanlagen ebenso wie voll integrierte, verkabelte Lösungen von JABLOTRON wie z.B. JABLOTRON 100 oder Satel schrecken Einbrecher wirkungsvoll ab und rufen, wenn Sie es wünschen, über Telefon Hilfe herbei, um Sie oder eine Notrufzentrale jeder Zeit bei einem Vorfall zu alarmieren, per Anruf und SMS, oder auch Alarmaufzeichnungen wird per MMS, E-Mail und auch per App mitgeteilt. Unsere Produkte von hochwertigen Alarmanlagen bieten Ihnen viele weitere Möglichkeiten: Verlässliche Einbruchschutz, Notfall, medizinischen Notfällen, Wasserschaden, Brandfall, Gasaustritten, Steuerung von Geräten aus der Ferne, Steuerung der Heizung, Einschalten von Geräten durch Bewegungsmelder, überwachen wer sich zu welchem Zeitpunkt Zutritt zu einem bestimmten Gebäude verschafft hat, öffnungsmelder und Fernsteuerungen auch via Mobiltelefon. Auf Wunsch bieten wir Ihnen den Rundumschutz für Ihr Zuhause, Ihr Büro oder Ihr Ladengeschäft, Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude. Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich zu Alarmanlagen , Videoüberwachung & Sicherheitstechnik bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben. Ihr kompetenter Fachexperte für Alarmanlagen Sicherheit Beratung und Einbruchschutz in der Schweiz berät Sie gern an folgenden Standorten vor Ort: Aarau – Aesch – Allschwil – Arlesheim – Arisdorf – Baden – Basel – Baselland – Bern – Biel – Biel-Benken – Binningen – Birsfelden – Bottmingen – Bremgarten – Bubendorf – Burgdorf – Cham – Diegten – Dornach – Eiken – Emmen – Ettingen – Egg – Erlenbach – Frick – Freienbach – Fällanden – Gersau – Glattbrugg – Grüningen – Hergiswil – Herrliberg – Hofstetten – Illnau – Jona – Köniz – Kriens – Küsnacht – Laufen – Lausen – Langnau am Albis – Lenzburg – Liestal – Luzern – Meilen – Muttenz – Münchenstein – Männedorf – Neerach – Niederbipp – Nussbaumen – Näfels – Oberwil – Oberlunkhofen – Oberrieden – Pfäffikon – Olten – Pratteln – Pfeffingen – Rapperswil – Rümlang – Reinach – Rheinfelden – Sissach – Stein – Solothurn – Sursee – Sarnen – St.Gallen – Schwyz – Tenniken – Therwil – Thalwil – Thun – Uetikon – Urdorf – Uster – Volketswil – Winterthur – Wädenswil – Zofingen – Zug – Zollikon – Zürich – Zwingen . Nebst den aufgeführten Ortschaften beraten wir Sie selbstverständlich auch in deren Einzugsgebieten und Ortschaften in der Nähe. Sprechen Sie uns an. Alarmanlagen Jablotron JA-100 JABLOTRON 100 – das komplett neue Konzept Das zuverlässiger Benutzerfreundliches bewährtes Alarmsystem Jablotron 100 , mit seiner innovativen revolutionären Steuerung, ist eine umfassende Lösung für den Schutz vor Einbruch, Feuer und vielem mehr. Es ist ein hoch professionelles Sicherheitssystem, welches eine professionelle Installation und Programmierung durch einen geschulten Fach-Errichter erfordert. Der Schutz kann individuell und genau auf ihre Bedürfnisse eingerichtet werden und dieses in Kombination als BUS-System, komplett als Funksystem, oder auch mit beiden Varianten gleichzeitig. Neues Konzept: Das zuverlässige JABLOTRON JA-100 Alarmsystem stellt mit seiner revolutionären Steuereinheit eine umfassende Lösung im Sach- und Personenschutz dar. Einbruch-, Panik- und Feuerdetektion sind die Kernfunktionen die dieses neue Alarmsystem überwacht. Die Anwendung der Jablotron JA-100 Systems reicht aber weit über diese Überwachungsaufgaben hinaus und geht hin bis zur professionellen Hausautomation. Das JABLOTRON JA-100 ist ein professionelles Sicherheits- und Steuersystem das ausschliesslich von professionellen Fach-Errichtern installiert werden muss. Nur dann kann seine einwandfreie Funktion gewährleistet werden. Das System erlaubt eine flexible Verwendung von Bus-Komponenten, Standard-Meldern und drahtlosen Detektoren und passt sich flexibel an die Sicherheitsbedürfnisse von Gewerbebetrieben und Haushalten an. Diese vielen differenzierten Anforderungen werden durch eine revolutionäre und patentierte Architektur realisiert. Das Neue an diesem Alarmsystem ist nicht nur die Steuerung an sich, sondern sein gesamter Aufbau. Die Bandbreite und Flexibilität der verwendeten Geräte, der Bus-Struktur, des neuen Funkprotokolls und der Optionen für den Remote-Service für den Errichter und auch die Zugriffsmöglichkeit für den Endkunden machen das JABLOTRON 100 zu einer zeitlosen elektronischen und hochentwickelten Sicherheitslösung. Patentierte Steuerung JABLOTRON 100 : Das JABLOTRON 100 System kann 300 Anwendercodes verwalten, der System-Bus kann völlig per Funk betrieben werden und alle Bedienteile sind mit einem RFID-Leser ausgestattet. Diese sind sowohl mit Tastatur, Tastatur und LCD Display oder als reine RFID-Leser erhältlich. Auf diese Keyboards können bis zu 20 Steuersegmente erweitert werden, die mit einer einfachen Ampel-Logik ausgestattet sind. Diese Steuersegmente erlauben das Schalten (je nach Erfordernis mit oder ohne Legitimierung) von Bereichen, Ausgängen, Notrufen oder signalisieren einfach den Status von Zuständen. Diese Zustände werden leicht verständlich mit grünen und roten LED´s signalisiert. Die LED-Indikatoren zeigen deutlich den Status der einzelnen Abschnitte und Ausgänge an. Systemeigenschaften JABLOTRON 100 : Das JABLOTRON JA-100 Alarmsystem ist nach EN 50131 Sicherheitsstufe 2 zertifiziert. Die drahtlose Kommunikation basiert auf dem neuen bidirektionalen, dynamischen Jablotron 100 Übertragungsprotokoll mit einer Frequenz von 868 MHz und bietet mehrere Sicherheits-Schichten und eine Systemintegrität gegen vorsätzliche und zufällige Datenkollisionen im Kommunikationssystem. Der Kommunikationsbereich von Einzelgeräten erstreckt sich über hunderte von Metern und kann auch weitere Bus-Funkmodule umfassen. Für eine vollständige Abdeckung aller zu überwachenden Bereiche können bis zu 3 Funkmodule installiert werden. Die JABLOTRON 100 hat bis zu 120 Funk- oder Bus-Zonen für die Zuordnung von Detektoren, Tastaturen und Steuerelementen, Sirenen oder anderen Geräten und kann in bis zu 15 völlig unabhängige Bereiche aufgeteilt werden. Weiteres stehen bis zu 32 programmier-bare Ausgänge zur Verfügung. Kommunikation: Die Anlage ist mit einem 4G/LTE/LAN-Kommunikator (der Sprach-, SMS- oder GPRS-Kommunikation ermöglicht) ausgestattet, der die Kommunikation sowohl mit dem Endkunden als auch einer Alarm Empfangsstation ermöglicht. Sie können die Anlage auch mit einem PSTN-Wählgerät erweitern. Diese Kommunikatoren werden nicht nur für die Übermittlung von Informationen aus einer Alarmempfangsstation verwendet, sondern fungieren auch als Modem für Remote-Zugriff, Überwachung, Programmierung und (last but not least) auch zur Steuerung der zur Verfügung stehenden Ausgänge. Der Remote-Zugriff kann von einer Webseite, per SMS oder auch durch die direkte USB-Verbindung des Systems mittels Software durchgeführt werden. Individuelle Sicherheitseinrichtungen haben eine breite Palette von Bus- und Funkoptionen. In der Produktpalette gibt es viele klassische PIR-Bewegungsmelder (auch mit integrierten unabhängigen akustischen Glasbruchmelder oder als Kombi-Melder mit Mikrowelle) die als Funkversion oder auch als Busvariante zur Verfügung stehen. Um Fenster und Türen abzusichern, gibt es entweder Standard-Magnetkontakte oder sogenannte «unsichtbare» Versionen die in den Rahmen von Kunststoff- und anderen Fenstern oder Türen zu montieren sind. Für spezielle Anwendungen gibt es Miniaturbewegungs- und Glasbruchmelder die speziell für die Absicherung von Autos, die sich in der Funk Nähe des Alarmsystems befinden, geeignet sind. Als Perimeter Schutz für das Gebäude sind auch Aussen-Bewegungsmelder und eine Infrarot-Schranke lieferbar. Der Brandschutz wird durch einen optischen Rauchmelder und einen Gas Leck-Detektor für explosive Gase realisiert. Alarmanlagen JABLOTRON 100 Ein über Jahre bewährtes Sicherheitssystem, auf das Sie sich verlassen können! Mit dem Sie auch ihren Haushalt bequem steuern können! Jablotron JA-100 ist ein bewährtes Funksystem, das sich für den Objektschutz eignet. Angefangen bei Wohnräumen, Geschäften, Büros, Lagern bis hin zu Werkstätten. Es kann Einbrüche, Brände, Notfälle, Überfälle und eventuelle weitere Risiken melden. Sie haben stets über ihr Mobiltelefon bzw. über Internet einen Überblick darüber, was in ihrem Haushalt oder in ihrer Firma geschieht. Die Installation ist noch dazu sowohl für das Objekt als auch für ihre Brieftasche sparsam Von überall erreichbar Zu Ihrer Alarmanlage JABLOTRON werden Sie dank der kostenlosen Anwendung „ MyJablotron “ aus dem PC oder dem Smart Phone von jedem beliebigem Ort Zugang haben. Grenzenlose Sicherheit durch einfachste Bedienung. weitere Informationen MyJablotron Modern, Professionell und zuverlässig! Die Jablotron erfüllt den hohen Sicherheitsstandard der EN 50131 Klasse 2 Alarmanlagen Modernisierung von 2G auf 3G/4G und LAN Ende 2020 nimmt Swisscom die 2G-Mobilfunktechnologie ausser Betrieb. Aus heutiger Sicht wird Swisscom den 2G-Abschalttermin auf ende 2020 nicht verschieben, es ist nicht damit zu rechnen. Falls Ihr Alarm-Übermittlungsgerät noch auf 2G-Technologie basiert, muss es nun durch ein 3G/4G-GSM Modul Gerät mit zusätzliche LAN Anschluss (IP-Internet), ersetzt werden. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihre Alarmübermittlung auch nach 2020 zuverlässig funktioniert. Offerten-Formular für Alarmanlage Unverbindliche eine Alarmanlage Modernisierung / Neuanschaffung Offertanfrage einholen, auf die zertifizierte Jablotron 100 mit 3G/4G-GSM Modul und LAN Kommunikation, die außerdem sehr Benutzerfreundliche und zuverlässig Sicherheitssystem ist. Buchen Sie jetzt Ihren kostenfreien Alarmanlage Offertanfrage Jablotron 80 Oasis Modernisierung Alle Alarmanlagen der Jablotron 80 Oasis, welche die 2G-GSM Modul (Mobilfunktechnik) verwenden, müssen mit dem Nachfolger Model Jablotron 100 ausgetauscht werden. Was muss bei meiner Alarmanlage der Jablotron 80 Oasis ausgetauscht werden? • Zentrale • Bedienteile • innen und aussen Sirenen. • Bewegungsmelder mit Kamera Funkmodul für die Integration von JABLOTRON 80 OASiS Funkkomponenten in das JABLOTRON 100 Alarmsystem Allen vorhandenen Meldern der Jablotron 80 Oasis: Kontaktmelder, Bewegungsmelder und Fernbedienung werden in das JABLOTRON 100 Alarmanlage integriert und weiterverwendet. Videoüberwachung Wir von FocusControl bieten hochwertige Videoüberwachungs- & Sicherheitstechnik mit kompetente Beratung, Planung, Installation & Service. Das Produktsortiment umfasst Überwachungskameras und Aufzeichnungsgeräte für jeden Einsatzbereich. Sowohl in der analogen Videotechnik (CCTV), Full-HD und als auch in der IP-Videoüberwachung bieten wir ein einzigartiges Portfolio an, eingeschlossen auch unsere innovativen Hybridlösungen, die analoge Technik mit den Vorzügen der Full-HD vereint. Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben, ein unverbindlicher Termin mit FocusControl verrät Ihnen die Schwachstellen an Ihrem Objekt. Nach ausführlichem Beratungsgespräch planen wir Ihr Überwachungssystem und erstellen Ihnen passende Angebote. Videoüberwachung iP – HD-SDI – ANALOG – Funk Bei uns finden Sie für jede Anforderung die richtige Technik. Beratung, Planung, Installation & Service im Bereich Videoüberwachungs - & Sicherheitstechnik. Unsere Produkte der Video-Überwachungstechnik bieten unzählige Möglichkeiten: • Weltweite Fernüberwachung mit kostenlosen Anwendung aus dem PC oder dem Smartphone von jedem beliebigem Ort Zugang auf Live-Video und Archiv-Video mit Audio. • Weltweite Fernsteuerung von Speed Dome Kameras und Schwenk-Neigegeräten. • Ausgestattet mit programmierbarer Bewegungserkennung, Email Alarm mit Foto bei einer Bewegung. • Weltweit das Bedienen von Geräten und Beleuchtung (Ein / Aus) z.B. Spotlichter usw. • Weltweites „Sprechen“. Vom PC oder Smartphone wird ein Audiosignal zum Digitalrekorder Audioausgang übertragen. Die kompromisslose FocusControl Qualitätspolitik führt dazu, dass unsere Produkte weltweit in den unterschiedlichsten Sicherheitsanwendungen eingesetzt werden – z.B. • Bank-, Gesundheits- und Bildungswesen. • Strafverfolgung. • Einzelhandels- und Industriebereichen. • Öffentlichen-Anlagen, Sportanlagen. ? • Hotels, Restaurants, Parkplätze, Tankstellen. • Privathäuser, Villenen. • Schulen, Mitarbeiterkontrolle. • Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs & Transportsektor. Wir bieten Ihnen die passenden Video-Überwachungs-Kameras und Videoüberwachungs-Systeme an, und zwar von Einkanal-Anlagen bis zu professionellen Mehrplatz-Anlagen mit mehreren Kameras und Fernsteuerung über Internet. Megapixel Full-HD Videoüberwachung Gute Gründe für ein Megapixel-System Qualitätsgewinn im Videobild Die Auflösung der Megapixel-Kameras übertrifft die von herkömmlichen CCTV Kameras um ein Vielfaches. Hinzu kommt das verwendete 16:9 Widescreen Format, welches dem häufig geäusserten Kundenwunsch nach Weitwinkelbildern entgegenkommt und dem Bildformat moderner, hochauflösender Displays entspricht. Je nach Bildsituation und Anforderung kann eine Megapixel-Kamera von 2 bis 4 (oder mehr bei niedrig auflösenden Kameras) herkömmliche CCTV-Kameras ersetzen. Absicherung einer Tankstelle Benzindieben und Tankbetrügern keine Chance! Benzindiebstahl und Tankbetrug nehmen deutlich zu – und sind die grössten Verlustbringer für Tankstellen und deren Pächter. Eine der effektivsten Methoden, um den Verlust an wertvollem Kraftstoff zu unterbinden, ist eine professionelle Videoüberwachung. Die Betreiber der Tankstelle haben dies erkannt und mit Hilfe eines Sicherheitsunternehmens FocusControl in Basel Stadt, Basel Land, Zürich und Solothurn eine umfangreiche Absicherung seiner Tankstelle realisiert. Zertifizierte Kameras überwachen die gesamte Tankstelle zuverlässig: jeweils zwei Kameras sichern eine Zapfsäule und erfassen sämtliche Nummernschilder der Kunden bei Tag und Nacht. Übertragen werden die Daten über Koaxialkabel und 2-Draht-Leitung an einen 16- oder 8-Kanal Digitalrekorder. Die Bilder aller Kameras laufen auf einem Überwachungsmonitor hinter der Kasse zusammen. Kundenwunsch: • Prävention und Aufklärung von Benzindiebstahl und Tankbetrug • Überwachung des Ladengeschäfts (Kassendiebstahl, Überfall) Ergebnis: Dank explodierender Rohölpreise ist Benzin-Diebstahl der mit Abstand grösste Verlustbringer für jede Tankstelle. Ein weiteres Problem sind unloyale Mitarbeiter, die Zugriff auf die Kasse haben. Mit der Video-Lösung von EverFocus ist die Aufklärung von Benzin-Diebstahl (Aussen), Ladendiebstahl, Überfall und Bargeldschwund (Innen) 24 Stunden am Tag zuverlässig möglich. Die Nummernschilderkennung auch bei Gegenlicht (Pkw-Scheinwerfer) macht wirksame Strafverfolgung möglich. Der Zugriff auf alle Videobilder/Kameras über Netzwerk gibt dem Chef optimale Kontrolle (ohne selbst vor Ort zu sein) und minimiert den Personalaufwand für die Überwachung. Keine Softwarekosten Professionelle Software ist bereits im Lieferumfang enthalten, hohe Anschaffung und laufende Lizenzkosten entfallen. Hohe Bildauflösung senkt Kameraanzahl. Eine Megapixel-Kamera ersetzt bis zu sechs herkömmliche Kameras. Beratung: Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlagen , Videoüberwachungs - und Abhörschutz Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation, Montagearbeiten & Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. Nicht lange klicken, einfach Kostenlos anrufen: Tel: 0800 100 007 Gerne beraten wir Sie vor Ort unverbindlich & Kostenlos Direktline Fachexperte Herr Roberto Costa +41 79 794 60 22 Der Sicherheit-Experte für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel , Baselland , Aargau , Aarau , Solothurn , Zürich , Winterthur & Luzern, in der ganzen Schweiz . Alarmanlagen , Videoüberwachung - und Abhörschutz Verkauf – Beratung – Planung – Installation – Montagearbeiten – Service. Natürlich würde es uns sehr freuen, auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen. 100% ZUFRIEDENHEIT GARANTIERT - FocusControl Beratung vor Ort: - Aarau Alarmanlage - Aargau Alarmanlage - Aesch Alarmanlage - Allschwil Alarmanlage - Arisdorf Alarmanlage - Arlesheim Alarmanlage - Augst Alarmanlage - Baden Alarmanlage - Basel-Landschaft Alarmanlage - Basel Alarmanlage - Baselland Alarmanlage - Bern Alarmanlage - Biel Alarmanlage - Biel-Benken Alarmanlage - Binningen Alarmanlage - Birsfelden Alarmanlage - Bottmingen Alarmanlage - Bremgarten Alarmanlage - Bruderholz Alarmanlage - Brugg Alarmanlage - Bubendorf Alarmanlage - Buchs Alarmanlage - Burgdorf Alarmanlage - Beste Alarmanlage - Beste Alarmanlagen - Bester Alarmanlagen - Beste Alarmsysteme - Beste Alarmsystemen - Cham Alarmanlage - Diegten Alarmanlage - Dornach Alarmanlage - Egg Alarmanlage - Eiken Alarmanlage - Emmen Alarmanlage - Erlenbach Alarmanlage - Ettingen Alarmanlage - Fällanden Alarmanlage - Freienbach Alarmanlage - Frenkendorf Alarmanlage - Frick Alarmanlage - Füllinsdorf Alarmanlage - Gersau Alarmanlage - Glattbrugg Alarmanlage - Grüningen Alarmanlage - Hergiswil Alarmanlage - Herrliberg Alarmanlage - Hofstetten Alarmanlage - Illnau Alarmanlage - Itingen Alarmanlage - Jona Alarmanlage - Kaiseraugst Alarmanlage - Köniz Alarmanlage - Kriens Alarmanlage - Küsnacht Alarmanlage - Langnau am Albis Alarmanlage - Laufen Alarmanlage - Lausen Alarmanlage - Lenzburg Alarmanlage - Liestal Alarmanlage - Luzern Alarmanlage - Magden Alarmanlage - Männedorf Alarmanlage - Meilen Alarmanlage - Münchenstein Alarmanlage - Muttenz Alarmanlage - Näfels Alarmanlage - Neerach Alarmanlage - Niederbipp Alarmanlage - Nussbaumen Alarmanlage - Oberlunkhofen Alarmanlage - Oberrieden Alarmanlage - Oberwil Alarmanlage - Olten Alarmanlage - Pfäffikon Alarmanlage - Pfeffingen Alarmanlage - Pratteln Alarmanlage - Rapperswil Alarmanlage - Reinach Alarmanlage - Rheinfelden Alarmanlage - Riehen Alarmanlage - Rümlang Alarmanlage - Sarnen Alarmanlage - Schwyz Alarmanlage - Solothurn Alarmanlage - Sissach Alarmanlage - St.Gallen Alarmanlage - Stein Alarmanlage - Sursee Alarmanlage - Tenniken Alarmanlage - Thalwil Alarmanlage - Therwil Alarmanlage - Thun Alarmanlage - Uetikon Alarmanlage - Urdorf Alarmanlage - Uster Alarmanlage - Volketswil Alarmanlage - Wädenswil Alarmanlage - Weggis Alarmanlage - Winterthur Alarmanlage - Zofingen Alarmanlage - Zollikon Alarmanlage - Zug Alarmanlage - Zunzgen Alarmanlage - Zürich Alarmanlage - Zwingen Alarmanlage - Schweiz Alarmanlagen FocusControl - ALARMANLAGEN , VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.swiss FocusControl - ALARMANLAGEN , VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.ch Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche und Abhörspezialist Schweiz Beratung, Planung und Ausführung von Abhörspezialisten im Bereich Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche, Spionageabwehr, Spionageaufklärung, Abhörsicherheit, Abhörgeräte, Wanzenfinder, Detektei, Informationsschutz, Spy, Spionage, Sweet und Spysearch in der Schweiz. Mit unseren Wärmebildkameras und zuverlässig präzise Detektoren, für verschiedene Frequenzbereiche so auch die über 30 Jahre Erfahrung unseren professionellen Experten und Abhörspezialisten, werden erfolgreichen Ihren Lauschabwehr ausführen, für Ihr Haus, Unternehmen und am/im Kraftfahrzeug/Car-Screening. Professionelle Abhörsicherheit erfordert jahrelange Erfahrung und technische Expertise, hinzu kommt die Notwendigkeit des Vorhandenseins neuester Technik. Mit neue Messgerät, das erfolgreich von unseren Überwachungsspezialisten eingesetzt werden kann, als zuverlässiges Werkzeug zur Abhörschutz und Lauschabwehr in der Schweiz, um verschiedene digitale Übertragungen wie GSM, GPS, WiFi, Bluetooth usw. zu erkennen. olgende weitere technische Lösungen, gehören unter anderem zum Portfolio unserer Abteilung für prof. Abhörschutzuntersuchung , Lauschabwehr und Sicherheitsüberprüfung: Langwellen- und NF-Messungen, Frequenzband-Überwachung und Wellenspektralanalyse, Wärmebildkameras, Thermobildanalyse, Röntgenanalyse, Videoscanner, Lasersichtprüfung, Stethoskop Untersuchung, Reflekto- und Echometer Einsatz. Ausserdem bieten wir absolute Diskretion, jahrelange Erfragung, Zuverlässigkeit und schnelle Verfügbarkeit. Offertanfrage für Abhörschutz, Lauschabwehr & Wanzensuche

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Alarmanlagen & Videoüberwachung - FocusControl

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Am Krayenrain 9, 4056 Basel
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Alarmanlagen, Videosysteme & Abhörschutz Beratung vor Ort

Alarmanlagen und Videoüberwachung Installationen aus Baselland in der Schweiz Die Sicherheitsexperten für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Solothurn, Zürich, Winterthur und Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen Beratung vor Ort Wir bieten Ihnen Alarmanlagen Beratung vor Ort auch im späten nachmittag und Abends an. Kostenlos und diskret erstellen wir passende Alarmsysteme und Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation und Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. FocusControl.ch FocusControl.swiss - FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ • Alarmanlagen - FocusControl • Alarmanlage - FocusControl • Alarm Alarmanlagen - FocusControl • Funk Alarmanlagen - FocusControl • Funkalarmanlagen - FocusControl • Alarmanlagen Beratung - FocusControl • Sicherheit Beratung - FocusControl • Alarmanlagen Modernisierung von 2G/3G auf 4G/LTE und LAN - FocusControl • ALARMANLAGE OFFERTANFRAGE - FocusControl • Alarmanlagen Basel - FocusControl • Alarmanlagen Baselland - FocusControl • Alarmanlagen Aarau - FocusControl • Alarmanlagen Aargau - FocusControl • Alarmanlagen Solothurn - FocusControl • Alarmanlagen Schweiz - FocusControl • Alarmanlagen Installationen - FocusControl • Alarmanlage für Wohnung - FocusControl • Alarmanlage für Haus - FocusControl • Alarmanlage für Unternehmen - FocusControl • Sicherheit-Nebelsysteme - FocusControl • Zutrittskontrollsystemen - FocusControl • Zutrittsystemen - FocusControl • kontrollsystemen - FocusControl • Einbruchschutz - FocusControl • Alarmsystemen - FocusControl • Sicherheitstechnik - FocusControl • Sicherheitssysteme - FocusControl • JABLOTRON - FocusControl • JABLOTRON 100 - FocusControl • Alarmanlagen JABLOTRON 100 - FocusControl • JABLOTRON 100 NEWS und INFOS - FocusControl • Alarmanlagen JABLOTRON 80 OASiS - FocusControl • Alarmanlagen SATEL - FocusControl • Alarmsysteme für Wohnung - FocusControl • Alarmsysteme für Haus - FocusControl • Alarmsysteme für Firma - FocusControl • Alarmsysteme für Unternehmen - FocusControl • Beratung vor Ort - FocusControl • Beratung vor Ort Basel Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Baselland Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Aargau Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Solothurn Alarmanlage - FocusControl • Beratung Termin buchen - FocusControl • Videoüberwachung - FocusControl • Video-Management Software - FocusControl • Schweizerische Alarm- und Einsatzzentrale - FocusControl • Alarmanlagen Basel – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Basel - FocusControl • Alarmanlagen Baselland – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Baselland - FocusControl • Alarmanlagen Aargau – Kostenlose Beratung vor Ort in Aargau - FocusControl • Alarmanlagen Solothurn – Kostenlose Beratung vor Ort in Solothurn - FocusControl • Alarmsysteme für Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude - FocusControl • Lauschabwehr und Abhörspezialist - FocusControl Die Facherrichter für Alarmanlagen & Videoüberwachung Beratung Planung Installationen in der Schweiz Sie suchen für Ihr Haus oder Unternehmen eine zuverlässige und Benutzerfreundliche Funk Alarmanlage ? FocusControl ist Ihr lizenzierter und zuverlässiger Partner und bietet eine kostenlose Alarmanlagen Beratung bei Ihnen vor Ort in der Schweiz an. Als Sicherheit Firma konzipieren unsere Experten in der Schweiz, mit langjähriger Erfahrung jede Alarmanlage stets den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen unserer Kunden. Der professionelle Facherrichter für Alarmanlagen , Videoüberwachung , Ortung & Zutrittskontrollsystemen in der Schweiz -FocusControl Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 20 Jahre Erfahrung in Sicherheitstechnik , vertreibt FocusControl einfache Benutzerfreundliche Überwachungslösungen mit höchstem Sicherheitsstandard & erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich Alarmanlagen & Videoüberwachung . Der Angebotskatalog umfasst sowohl Zertifizierte Alarmanlagen als auch Systeme für die GPS- & Videoüberwachung . Alle angebotenen Alarm Alarmanlagen stammen von führenden Herstellern wie Jablotron & Satel . Der Kunde kann zwischen voll integrierten Kabellösungen und drahtlosen Systemen wählen. Die Bedingung der Alarmanlage ist sehr einfach auch für Schulkinder & ältere Personen, sowie auch übers App fernsteuerbar. Unsere angebotenen Alarmanlagen funktionieren ohne Störungen und Fehlalarme. FocusControl bietet einen Rundum-Schutz für Privathäuser, Bürogebäude, Ladengeschäfte und öffentliche Gebäude. Alarmanlagen & Videoüberwachung von Profis konzipiert & fachmännisch installiert Wir von FocusControl, lizensierter Partner vom namhaften Hersteller, bieten Ihnen nicht nur eine kostenlose Sicherheitsberatung wenn Sie eine Alarmanlage & Videoüberwachung für Ihr Haus, Gewerbe oder Industrie suchen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Errichter Firma für Alarmanlagen & Videoüberwachung in der Schweiz, konzipieren wir jede Sicherheitsanlage stets gemäß den individuellen Anforderungen & Bedürfnissen unserer Kunden. Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlage & Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation & Service. Unsere Vision ist es unseren Kunden einen erstklassigen Service sowie zuverlässige qualitativ hochwertige zertifizierte Sicherheitssysteme anzubieten. Schützen Sie Ihre Familie und Ihr wertvolles Eigentum mit einer Alarmanlage von FocusControl! Eine zertifizierte Funk Alarmanlage von JABLOTRON 100 , massgeschneidert nach Ihren Wünschen und für Ihr Haus, wird Ihnen mit Sicherheit den gewünschten Einbruchschutz gewähren. Unsere ausgefeilte Sicherheitstechnik für den Einbruchschutz überzeugt vor allem mit der hochstehenden Qualität unsere kabelfreie Alarmsysteme 100% zuverlässig, ohne Fehlalarm sowie einer nachhaltigen Garantieleistung. Die einfache Bedienung unserer Alarmanlagen mit revolutionärem Steuerungssystem ist auch für Schulkinder und ältere Personen sehr komfortabel. Unsere Drahtlose Alarmanlagen ebenso wie voll integrierte, verkabelte Lösungen von JABLOTRON wie z.B. JABLOTRON 100 oder Satel schrecken Einbrecher wirkungsvoll ab und rufen, wenn Sie es wünschen, über Telefon Hilfe herbei, um Sie oder eine Notrufzentrale jeder Zeit bei einem Vorfall zu alarmieren, per Anruf und SMS, oder auch Alarmaufzeichnungen wird per MMS, E-Mail und auch per App mitgeteilt. Unsere Produkte von hochwertigen Alarmanlagen bieten Ihnen viele weitere Möglichkeiten: Verlässliche Einbruchschutz, Notfall, medizinischen Notfällen, Wasserschaden, Brandfall, Gasaustritten, Steuerung von Geräten aus der Ferne, Steuerung der Heizung, Einschalten von Geräten durch Bewegungsmelder, überwachen wer sich zu welchem Zeitpunkt Zutritt zu einem bestimmten Gebäude verschafft hat, öffnungsmelder und Fernsteuerungen auch via Mobiltelefon. Auf Wunsch bieten wir Ihnen den Rundumschutz für Ihr Zuhause, Ihr Büro oder Ihr Ladengeschäft, Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude. Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich zu Alarmanlagen , Videoüberwachung & Sicherheitstechnik bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben. Ihr kompetenter Fachexperte für Alarmanlagen Sicherheit Beratung und Einbruchschutz in der Schweiz berät Sie gern an folgenden Standorten vor Ort: Aarau – Aesch – Allschwil – Arlesheim – Arisdorf – Baden – Basel – Baselland – Bern – Biel – Biel-Benken – Binningen – Birsfelden – Bottmingen – Bremgarten – Bubendorf – Burgdorf – Cham – Diegten – Dornach – Eiken – Emmen – Ettingen – Egg – Erlenbach – Frick – Freienbach – Fällanden – Gersau – Glattbrugg – Grüningen – Hergiswil – Herrliberg – Hofstetten – Illnau – Jona – Köniz – Kriens – Küsnacht – Laufen – Lausen – Langnau am Albis – Lenzburg – Liestal – Luzern – Meilen – Muttenz – Münchenstein – Männedorf – Neerach – Niederbipp – Nussbaumen – Näfels – Oberwil – Oberlunkhofen – Oberrieden – Pfäffikon – Olten – Pratteln – Pfeffingen – Rapperswil – Rümlang – Reinach – Rheinfelden – Sissach – Stein – Solothurn – Sursee – Sarnen – St.Gallen – Schwyz – Tenniken – Therwil – Thalwil – Thun – Uetikon – Urdorf – Uster – Volketswil – Winterthur – Wädenswil – Zofingen – Zug – Zollikon – Zürich – Zwingen . Nebst den aufgeführten Ortschaften beraten wir Sie selbstverständlich auch in deren Einzugsgebieten und Ortschaften in der Nähe. Sprechen Sie uns an. Alarmanlagen Jablotron JA-100 JABLOTRON 100 – das komplett neue Konzept Das zuverlässiger Benutzerfreundliches bewährtes Alarmsystem Jablotron 100 , mit seiner innovativen revolutionären Steuerung, ist eine umfassende Lösung für den Schutz vor Einbruch, Feuer und vielem mehr. Es ist ein hoch professionelles Sicherheitssystem, welches eine professionelle Installation und Programmierung durch einen geschulten Fach-Errichter erfordert. Der Schutz kann individuell und genau auf ihre Bedürfnisse eingerichtet werden und dieses in Kombination als BUS-System, komplett als Funksystem, oder auch mit beiden Varianten gleichzeitig. Neues Konzept: Das zuverlässige JABLOTRON JA-100 Alarmsystem stellt mit seiner revolutionären Steuereinheit eine umfassende Lösung im Sach- und Personenschutz dar. Einbruch-, Panik- und Feuerdetektion sind die Kernfunktionen die dieses neue Alarmsystem überwacht. Die Anwendung der Jablotron JA-100 Systems reicht aber weit über diese Überwachungsaufgaben hinaus und geht hin bis zur professionellen Hausautomation. Das JABLOTRON JA-100 ist ein professionelles Sicherheits- und Steuersystem das ausschliesslich von professionellen Fach-Errichtern installiert werden muss. Nur dann kann seine einwandfreie Funktion gewährleistet werden. Das System erlaubt eine flexible Verwendung von Bus-Komponenten, Standard-Meldern und drahtlosen Detektoren und passt sich flexibel an die Sicherheitsbedürfnisse von Gewerbebetrieben und Haushalten an. Diese vielen differenzierten Anforderungen werden durch eine revolutionäre und patentierte Architektur realisiert. Das Neue an diesem Alarmsystem ist nicht nur die Steuerung an sich, sondern sein gesamter Aufbau. Die Bandbreite und Flexibilität der verwendeten Geräte, der Bus-Struktur, des neuen Funkprotokolls und der Optionen für den Remote-Service für den Errichter und auch die Zugriffsmöglichkeit für den Endkunden machen das JABLOTRON 100 zu einer zeitlosen elektronischen und hochentwickelten Sicherheitslösung. Patentierte Steuerung JABLOTRON 100 : Das JABLOTRON 100 System kann 300 Anwendercodes verwalten, der System-Bus kann völlig per Funk betrieben werden und alle Bedienteile sind mit einem RFID-Leser ausgestattet. Diese sind sowohl mit Tastatur, Tastatur und LCD Display oder als reine RFID-Leser erhältlich. Auf diese Keyboards können bis zu 20 Steuersegmente erweitert werden, die mit einer einfachen Ampel-Logik ausgestattet sind. Diese Steuersegmente erlauben das Schalten (je nach Erfordernis mit oder ohne Legitimierung) von Bereichen, Ausgängen, Notrufen oder signalisieren einfach den Status von Zuständen. Diese Zustände werden leicht verständlich mit grünen und roten LED´s signalisiert. Die LED-Indikatoren zeigen deutlich den Status der einzelnen Abschnitte und Ausgänge an. Systemeigenschaften JABLOTRON 100 : Das JABLOTRON JA-100 Alarmsystem ist nach EN 50131 Sicherheitsstufe 2 zertifiziert. Die drahtlose Kommunikation basiert auf dem neuen bidirektionalen, dynamischen Jablotron 100 Übertragungsprotokoll mit einer Frequenz von 868 MHz und bietet mehrere Sicherheits-Schichten und eine Systemintegrität gegen vorsätzliche und zufällige Datenkollisionen im Kommunikationssystem. Der Kommunikationsbereich von Einzelgeräten erstreckt sich über hunderte von Metern und kann auch weitere Bus-Funkmodule umfassen. Für eine vollständige Abdeckung aller zu überwachenden Bereiche können bis zu 3 Funkmodule installiert werden. Die JABLOTRON 100 hat bis zu 120 Funk- oder Bus-Zonen für die Zuordnung von Detektoren, Tastaturen und Steuerelementen, Sirenen oder anderen Geräten und kann in bis zu 15 völlig unabhängige Bereiche aufgeteilt werden. Weiteres stehen bis zu 32 programmier-bare Ausgänge zur Verfügung. Kommunikation: Die Anlage ist mit einem 4G/LTE/LAN-Kommunikator (der Sprach-, SMS- oder GPRS-Kommunikation ermöglicht) ausgestattet, der die Kommunikation sowohl mit dem Endkunden als auch einer Alarm Empfangsstation ermöglicht. Sie können die Anlage auch mit einem PSTN-Wählgerät erweitern. Diese Kommunikatoren werden nicht nur für die Übermittlung von Informationen aus einer Alarmempfangsstation verwendet, sondern fungieren auch als Modem für Remote-Zugriff, Überwachung, Programmierung und (last but not least) auch zur Steuerung der zur Verfügung stehenden Ausgänge. Der Remote-Zugriff kann von einer Webseite, per SMS oder auch durch die direkte USB-Verbindung des Systems mittels Software durchgeführt werden. Individuelle Sicherheitseinrichtungen haben eine breite Palette von Bus- und Funkoptionen. In der Produktpalette gibt es viele klassische PIR-Bewegungsmelder (auch mit integrierten unabhängigen akustischen Glasbruchmelder oder als Kombi-Melder mit Mikrowelle) die als Funkversion oder auch als Busvariante zur Verfügung stehen. Um Fenster und Türen abzusichern, gibt es entweder Standard-Magnetkontakte oder sogenannte «unsichtbare» Versionen die in den Rahmen von Kunststoff- und anderen Fenstern oder Türen zu montieren sind. Für spezielle Anwendungen gibt es Miniaturbewegungs- und Glasbruchmelder die speziell für die Absicherung von Autos, die sich in der Funk Nähe des Alarmsystems befinden, geeignet sind. Als Perimeter Schutz für das Gebäude sind auch Aussen-Bewegungsmelder und eine Infrarot-Schranke lieferbar. Der Brandschutz wird durch einen optischen Rauchmelder und einen Gas Leck-Detektor für explosive Gase realisiert. Alarmanlagen JABLOTRON 100 Ein über Jahre bewährtes Sicherheitssystem, auf das Sie sich verlassen können! Mit dem Sie auch ihren Haushalt bequem steuern können! Jablotron JA-100 ist ein bewährtes Funksystem, das sich für den Objektschutz eignet. Angefangen bei Wohnräumen, Geschäften, Büros, Lagern bis hin zu Werkstätten. Es kann Einbrüche, Brände, Notfälle, Überfälle und eventuelle weitere Risiken melden. Sie haben stets über ihr Mobiltelefon bzw. über Internet einen Überblick darüber, was in ihrem Haushalt oder in ihrer Firma geschieht. Die Installation ist noch dazu sowohl für das Objekt als auch für ihre Brieftasche sparsam Von überall erreichbar Zu Ihrer Alarmanlage JABLOTRON werden Sie dank der kostenlosen Anwendung „ MyJablotron “ aus dem PC oder dem Smart Phone von jedem beliebigem Ort Zugang haben. Grenzenlose Sicherheit durch einfachste Bedienung. weitere Informationen MyJablotron Modern, Professionell und zuverlässig! Die Jablotron erfüllt den hohen Sicherheitsstandard der EN 50131 Klasse 2 Alarmanlagen Modernisierung von 2G auf 3G/4G und LAN Ende 2020 nimmt Swisscom die 2G-Mobilfunktechnologie ausser Betrieb. Aus heutiger Sicht wird Swisscom den 2G-Abschalttermin auf ende 2020 nicht verschieben, es ist nicht damit zu rechnen. Falls Ihr Alarm-Übermittlungsgerät noch auf 2G-Technologie basiert, muss es nun durch ein 3G/4G-GSM Modul Gerät mit zusätzliche LAN Anschluss (IP-Internet), ersetzt werden. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihre Alarmübermittlung auch nach 2020 zuverlässig funktioniert. Offerten-Formular für Alarmanlage Unverbindliche eine Alarmanlage Modernisierung / Neuanschaffung Offertanfrage einholen, auf die zertifizierte Jablotron 100 mit 3G/4G-GSM Modul und LAN Kommunikation, die außerdem sehr Benutzerfreundliche und zuverlässig Sicherheitssystem ist. Buchen Sie jetzt Ihren kostenfreien Alarmanlage Offertanfrage Jablotron 80 Oasis Modernisierung Alle Alarmanlagen der Jablotron 80 Oasis, welche die 2G-GSM Modul (Mobilfunktechnik) verwenden, müssen mit dem Nachfolger Model Jablotron 100 ausgetauscht werden. Was muss bei meiner Alarmanlage der Jablotron 80 Oasis ausgetauscht werden? • Zentrale • Bedienteile • innen und aussen Sirenen. • Bewegungsmelder mit Kamera Funkmodul für die Integration von JABLOTRON 80 OASiS Funkkomponenten in das JABLOTRON 100 Alarmsystem Allen vorhandenen Meldern der Jablotron 80 Oasis: Kontaktmelder, Bewegungsmelder und Fernbedienung werden in das JABLOTRON 100 Alarmanlage integriert und weiterverwendet. Videoüberwachung Wir von FocusControl bieten hochwertige Videoüberwachungs- & Sicherheitstechnik mit kompetente Beratung, Planung, Installation & Service. Das Produktsortiment umfasst Überwachungskameras und Aufzeichnungsgeräte für jeden Einsatzbereich. Sowohl in der analogen Videotechnik (CCTV), Full-HD und als auch in der IP-Videoüberwachung bieten wir ein einzigartiges Portfolio an, eingeschlossen auch unsere innovativen Hybridlösungen, die analoge Technik mit den Vorzügen der Full-HD vereint. Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben, ein unverbindlicher Termin mit FocusControl verrät Ihnen die Schwachstellen an Ihrem Objekt. Nach ausführlichem Beratungsgespräch planen wir Ihr Überwachungssystem und erstellen Ihnen passende Angebote. Videoüberwachung iP – HD-SDI – ANALOG – Funk Bei uns finden Sie für jede Anforderung die richtige Technik. Beratung, Planung, Installation & Service im Bereich Videoüberwachungs - & Sicherheitstechnik. 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Die Nummernschilderkennung auch bei Gegenlicht (Pkw-Scheinwerfer) macht wirksame Strafverfolgung möglich. Der Zugriff auf alle Videobilder/Kameras über Netzwerk gibt dem Chef optimale Kontrolle (ohne selbst vor Ort zu sein) und minimiert den Personalaufwand für die Überwachung. Keine Softwarekosten Professionelle Software ist bereits im Lieferumfang enthalten, hohe Anschaffung und laufende Lizenzkosten entfallen. Hohe Bildauflösung senkt Kameraanzahl. Eine Megapixel-Kamera ersetzt bis zu sechs herkömmliche Kameras. Beratung: Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlagen , Videoüberwachungs - und Abhörschutz Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation, Montagearbeiten & Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. 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Natürlich würde es uns sehr freuen, auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen. 100% ZUFRIEDENHEIT GARANTIERT - FocusControl Beratung vor Ort: - Aarau Alarmanlage - Aargau Alarmanlage - Aesch Alarmanlage - Allschwil Alarmanlage - Arisdorf Alarmanlage - Arlesheim Alarmanlage - Augst Alarmanlage - Baden Alarmanlage - Basel-Landschaft Alarmanlage - Basel Alarmanlage - Baselland Alarmanlage - Bern Alarmanlage - Biel Alarmanlage - Biel-Benken Alarmanlage - Binningen Alarmanlage - Birsfelden Alarmanlage - Bottmingen Alarmanlage - Bremgarten Alarmanlage - Bruderholz Alarmanlage - Brugg Alarmanlage - Bubendorf Alarmanlage - Buchs Alarmanlage - Burgdorf Alarmanlage - Beste Alarmanlage - Beste Alarmanlagen - Bester Alarmanlagen - Beste Alarmsysteme - Beste Alarmsystemen - Cham Alarmanlage - Diegten Alarmanlage - Dornach Alarmanlage - Egg Alarmanlage - Eiken Alarmanlage - Emmen Alarmanlage - Erlenbach Alarmanlage - Ettingen Alarmanlage - Fällanden Alarmanlage - Freienbach Alarmanlage - Frenkendorf Alarmanlage - Frick Alarmanlage - Füllinsdorf Alarmanlage - Gersau Alarmanlage - Glattbrugg Alarmanlage - Grüningen Alarmanlage - Hergiswil Alarmanlage - Herrliberg Alarmanlage - Hofstetten Alarmanlage - Illnau Alarmanlage - Itingen Alarmanlage - Jona Alarmanlage - Kaiseraugst Alarmanlage - Köniz Alarmanlage - Kriens Alarmanlage - Küsnacht Alarmanlage - Langnau am Albis Alarmanlage - Laufen Alarmanlage - Lausen Alarmanlage - Lenzburg Alarmanlage - Liestal Alarmanlage - Luzern Alarmanlage - Magden Alarmanlage - Männedorf Alarmanlage - Meilen Alarmanlage - Münchenstein Alarmanlage - Muttenz Alarmanlage - Näfels Alarmanlage - Neerach Alarmanlage - Niederbipp Alarmanlage - Nussbaumen Alarmanlage - Oberlunkhofen Alarmanlage - Oberrieden Alarmanlage - Oberwil Alarmanlage - Olten Alarmanlage - Pfäffikon Alarmanlage - Pfeffingen Alarmanlage - Pratteln Alarmanlage - Rapperswil Alarmanlage - Reinach Alarmanlage - Rheinfelden Alarmanlage - Riehen Alarmanlage - Rümlang Alarmanlage - Sarnen Alarmanlage - Schwyz Alarmanlage - Solothurn Alarmanlage - Sissach Alarmanlage - St.Gallen Alarmanlage - Stein Alarmanlage - Sursee Alarmanlage - Tenniken Alarmanlage - Thalwil Alarmanlage - Therwil Alarmanlage - Thun Alarmanlage - Uetikon Alarmanlage - Urdorf Alarmanlage - Uster Alarmanlage - Volketswil Alarmanlage - Wädenswil Alarmanlage - Weggis Alarmanlage - Winterthur Alarmanlage - Zofingen Alarmanlage - Zollikon Alarmanlage - Zug Alarmanlage - Zunzgen Alarmanlage - Zürich Alarmanlage - Zwingen Alarmanlage - Schweiz Alarmanlagen FocusControl - ALARMANLAGEN , VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.swiss FocusControl - ALARMANLAGEN , VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.ch Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche und Abhörspezialist Schweiz Beratung, Planung und Ausführung von Abhörspezialisten im Bereich Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche, Spionageabwehr, Spionageaufklärung, Abhörsicherheit, Abhörgeräte, Wanzenfinder, Detektei, Informationsschutz, Spy, Spionage, Sweet und Spysearch in der Schweiz. Mit unseren Wärmebildkameras und zuverlässig präzise Detektoren, für verschiedene Frequenzbereiche so auch die über 30 Jahre Erfahrung unseren professionellen Experten und Abhörspezialisten, werden erfolgreichen Ihren Lauschabwehr ausführen, für Ihr Haus, Unternehmen und am/im Kraftfahrzeug/Car-Screening. Professionelle Abhörsicherheit erfordert jahrelange Erfahrung und technische Expertise, hinzu kommt die Notwendigkeit des Vorhandenseins neuester Technik. Mit neue Messgerät, das erfolgreich von unseren Überwachungsspezialisten eingesetzt werden kann, als zuverlässiges Werkzeug zur Abhörschutz und Lauschabwehr in der Schweiz, um verschiedene digitale Übertragungen wie GSM, GPS, WiFi, Bluetooth usw. zu erkennen. olgende weitere technische Lösungen, gehören unter anderem zum Portfolio unserer Abteilung für prof. Abhörschutzuntersuchung , Lauschabwehr und Sicherheitsüberprüfung: Langwellen- und NF-Messungen, Frequenzband-Überwachung und Wellenspektralanalyse, Wärmebildkameras, Thermobildanalyse, Röntgenanalyse, Videoscanner, Lasersichtprüfung, Stethoskop Untersuchung, Reflekto- und Echometer Einsatz. Ausserdem bieten wir absolute Diskretion, jahrelange Erfragung, Zuverlässigkeit und schnelle Verfügbarkeit. Offertanfrage für Abhörschutz, Lauschabwehr & Wanzensuche

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Häusler Lüscher Yvonne

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Häusler Lüscher Yvonne

Hopfenweg 21, 3007 Bern
über mich

Yvonne Häusler Lüscher Solange wir leben, strebt etwas in uns unaufhörlich zum Gesunden hin. Auch in der Krankheit hört dieses Streben nie auf. Es ist ein Zeichen des Lebens an sich. Das heisst, solange wir leben, ist Veränderung zum Gesunden hin möglich. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Vertrauen in diese innere Weisheit und Lebendigkeit. Gemeinsam mit Ihnen lasse ich mich während der Behandlung von den Zeichen Ihres Körpers führen, wir folgen seinen Reaktionen und unterstützen ihn so in seinem Streben nach Ausgleich und Selbstheilung. • KomplementärTherapeutin mit eidg. Diplom • SE Practitioner nach Peter Levine • Craniosacral-Therapeutin, CranioSuisse® • Zertifikat für manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder • Ärztlich geprüfte Masseurin • Reiki-Lehrerin / Meisterin • Dipl. Pflegefachfrau HF und Anästhesie FA • Familienfrau und Mutter zweier Kinder Laufende Weiter- und Fortbildungen (mind. 40 Std. pro Jahr), u. a. auch in der körperzentrierten Gesprächsführung sowie im biodynamischen CST-Modell nach Jim Jelous bei Marcel Bryner, CraniosacralAlive Bern Mitglied bei Cranio Suisse® regelmässige Weiterbildungen (ca. 30 Tage pro Jahr) in Craniosacral Therapie und Traumatherapie Nach Abschluss des Trainings zur Assistentin seit 2017 Assistenz von Somatic-Experiencing® Einführungskursen und seit 2018 auch Mitglied im Assistenzteam der SE-Ausbildung. 2015Höhere Fachprüfung Komplementär Therapeutin mit eidg. Diplom Fachrichtung Craniosacral Therapie 2015Abschluss Weiterbildung SE nach Peter Levine Zentrum für innere Ökologie, Dr. Urs Honauer, Zürich/td> ab Nov. 2012 bis Juni 2015 Weiterbildung Traumaheilung SE nach Peter Levine Zentrum für innere Ökologie, Dr. Urs Honauer, Zürich 2012 Branchendiplom OdAKTTC für Komplementärtherapie 2005-2008 Reikimeisterin/Lehrerin, Beatrice Nydegger Moosseedorf 2007 Weiterbildung als Übergangsbegleiterin in Abschied, Tod und Trauer, Verein FährFrauen Winterthur 2003-2004 Klangheilschulung, Dana Gita Stratil Zürich 2002 Anerkennung als Therapeutin bei den meisten Krankenkassen (über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin) 1999-2002 Ausbildung zur Craniosacral Therapeutin, Cranio Suisse®, Agathe Keller Bern 1998-2001 Persönlichkeitsentwicklung und Energiearbeit, Frank Alper Hergiswil 1997 Zertifikat für manuelle Lymphdrainage, Bodyfeet Thun 1996-1997 Reiki I und II, Christine Fehling Bern 1996 Ärztl. geprüfte Masseurin, Bodyfeet Thun 1983-1985 Zusatzausbildung FA Anästhesie, Lindenhofspital Bern 1978-1981 Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau HF, Rotkreuzschule für Krankenpflege Lindenhof Bern Hopfenweg 21, 3007 Bern und Schützenstrasse 24, 3097 Liebefeld-Köniz 031 971 94 23 / yhl@koerpertherapie-bern.ch

Craniosacral TherapieTraumabewältigungLymphdrainageMassageReikiLebensberatung Lebenshilfe
Häusler Lüscher Yvonne

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Yvonne Häusler Lüscher Solange wir leben, strebt etwas in uns unaufhörlich zum Gesunden hin. Auch in der Krankheit hört dieses Streben nie auf. Es ist ein Zeichen des Lebens an sich. Das heisst, solange wir leben, ist Veränderung zum Gesunden hin möglich. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Vertrauen in diese innere Weisheit und Lebendigkeit. Gemeinsam mit Ihnen lasse ich mich während der Behandlung von den Zeichen Ihres Körpers führen, wir folgen seinen Reaktionen und unterstützen ihn so in seinem Streben nach Ausgleich und Selbstheilung. • KomplementärTherapeutin mit eidg. Diplom • SE Practitioner nach Peter Levine • Craniosacral-Therapeutin, CranioSuisse® • Zertifikat für manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder • Ärztlich geprüfte Masseurin • Reiki-Lehrerin / Meisterin • Dipl. Pflegefachfrau HF und Anästhesie FA • Familienfrau und Mutter zweier Kinder Laufende Weiter- und Fortbildungen (mind. 40 Std. pro Jahr), u. a. auch in der körperzentrierten Gesprächsführung sowie im biodynamischen CST-Modell nach Jim Jelous bei Marcel Bryner, CraniosacralAlive Bern Mitglied bei Cranio Suisse® regelmässige Weiterbildungen (ca. 30 Tage pro Jahr) in Craniosacral Therapie und Traumatherapie Nach Abschluss des Trainings zur Assistentin seit 2017 Assistenz von Somatic-Experiencing® Einführungskursen und seit 2018 auch Mitglied im Assistenzteam der SE-Ausbildung. 2015Höhere Fachprüfung Komplementär Therapeutin mit eidg. Diplom Fachrichtung Craniosacral Therapie 2015Abschluss Weiterbildung SE nach Peter Levine Zentrum für innere Ökologie, Dr. Urs Honauer, Zürich/td> ab Nov. 2012 bis Juni 2015 Weiterbildung Traumaheilung SE nach Peter Levine Zentrum für innere Ökologie, Dr. Urs Honauer, Zürich 2012 Branchendiplom OdAKTTC für Komplementärtherapie 2005-2008 Reikimeisterin/Lehrerin, Beatrice Nydegger Moosseedorf 2007 Weiterbildung als Übergangsbegleiterin in Abschied, Tod und Trauer, Verein FährFrauen Winterthur 2003-2004 Klangheilschulung, Dana Gita Stratil Zürich 2002 Anerkennung als Therapeutin bei den meisten Krankenkassen (über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin) 1999-2002 Ausbildung zur Craniosacral Therapeutin, Cranio Suisse®, Agathe Keller Bern 1998-2001 Persönlichkeitsentwicklung und Energiearbeit, Frank Alper Hergiswil 1997 Zertifikat für manuelle Lymphdrainage, Bodyfeet Thun 1996-1997 Reiki I und II, Christine Fehling Bern 1996 Ärztl. geprüfte Masseurin, Bodyfeet Thun 1983-1985 Zusatzausbildung FA Anästhesie, Lindenhofspital Bern 1978-1981 Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau HF, Rotkreuzschule für Krankenpflege Lindenhof Bern Hopfenweg 21, 3007 Bern und Schützenstrasse 24, 3097 Liebefeld-Köniz 031 971 94 23 / yhl@koerpertherapie-bern.ch

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Praxis für Traditionelle Chinesische Medizin
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Praxis für Traditionelle Chinesische Medizin

Forchstrasse 2, 8008 Zürich
Willkommen in der Praxis für Traditionelle Chinesische Medizin | Christine Dam

Gesund und schön mit der Chinesischen Medizin • Indikationen • Schmerzen • Verdauungsbeschwerden • Hormonelle Probleme • Hautbeschwerden • Gewichtsprobleme • Seelische Störungen • Mangelerscheinungen • Allergien • Behandlungen • Akupunktur • Akupunktmassage • Kräutermedizin • Ernährungsberatung • Psychosomatische Energetik • Schönheit „Ich bin fest davon überzeugt, dass Körper und Seele eng zusammengehören. Das Spannende an der Chinesischen Medizin finde ich, dass wir den seelischen Zustand eines Menschen beeinflussen können, auch wenn wir „nur“ seinen Körper behandeln. In dem sein Organismus wieder ins Gleichgewicht kommt und die Energie frei fliessen kann, fühlt er sich auch psychisch wohl. Die Psychosomatische Energetik verstärkt diese Wirkung, in dem sie hilft, seelische Blockaden aufzulösen.“ Christine Dam • Dipl. Ernährungsberaterin nach den Fünf Elementen • Dipl. TCM-Therapeutin SBO TCM • Dipl. PSE-Therapeutin • Dipl. APM-Therapeutin Ausbildung • Magister Artium in englischer und französischer Literatur- und Sprachwissenschaft in D – München (1995) • Ausbildung in Ernährung nach den Fünf Elementen bei Barbara Temelie in D- Frankfurt (1997) • Ausbildung in Holistisch Heilen bei Gisela Niederhoff (Heilpraktikerin, München) • Ausbildung in der Traditionellen Chinesischen Medizin bei Jim Skoien an der Tao Chi Schule in Zürich (2000 – 2004) • Ausbildung in westlicher Medizin an der Samuel Hahnemann Schule in Zürich (2001 – 2003) • Praktika in Hangzhou (China) und Zürich (2005 – 2006) Kürzlich besuchte Fortbildungen • Diverse Kurse in Psychosomatischer Energetik bei Dr. Reimar Banis und Dr. Ulrike Banis Güdel in der Schweiz (2012 – 2016) • Diverse Kurse in Akupunktmassage nach Radloff bei Bodyfeet, Aarau (2015 – 2016) • Weitere Fortbildungen ( Dam-Website-Fortbildungen-2016 ) Berufserfahrung • Diverse Tätigkeiten bei den Vereinten Versicherungen in D-München, zuletzt Kommunikation und Marketing (1989 – 1998) • Projektleiterin und Texterin bei MediaAktiv GmbH, D-München (1998-1999) • Kursorganisatorin für Barbara Temelie in Zürich (2000 – 2003) • Assistentin bei Rechtsanwältin Dr. Vera Delnon in Zürich (2002 – 2005) und Rechtsanwalt Dr. Walter König (2005 – 2010) • Ernährungsberaterin beim Chinamed-Zentrum Zürich (2006 – 2008) • Eigene Praxis in Zürich (seit 2006) • Dozentin für Chinesische Ernährungslehre an der Tao Chi Schule Zürich (2010-2014), Chiway, Winterthur (seit 2014) und Phoenix Schule für KomplementärTherapie (seit 2015) • Praktikumsleiterin und Supervisorin für die praktische Ausbildung in Traditionelle Chinesische Medizin (seit 2012)

Chinesische Medizin TCMAkupunktur TCMErnährungsberatungNaturheilpraxisTuina-MassageÄrzte
Praxis für Traditionelle Chinesische Medizin

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Gesund und schön mit der Chinesischen Medizin • Indikationen • Schmerzen • Verdauungsbeschwerden • Hormonelle Probleme • Hautbeschwerden • Gewichtsprobleme • Seelische Störungen • Mangelerscheinungen • Allergien • Behandlungen • Akupunktur • Akupunktmassage • Kräutermedizin • Ernährungsberatung • Psychosomatische Energetik • Schönheit „Ich bin fest davon überzeugt, dass Körper und Seele eng zusammengehören. Das Spannende an der Chinesischen Medizin finde ich, dass wir den seelischen Zustand eines Menschen beeinflussen können, auch wenn wir „nur“ seinen Körper behandeln. In dem sein Organismus wieder ins Gleichgewicht kommt und die Energie frei fliessen kann, fühlt er sich auch psychisch wohl. Die Psychosomatische Energetik verstärkt diese Wirkung, in dem sie hilft, seelische Blockaden aufzulösen.“ Christine Dam • Dipl. Ernährungsberaterin nach den Fünf Elementen • Dipl. TCM-Therapeutin SBO TCM • Dipl. PSE-Therapeutin • Dipl. APM-Therapeutin Ausbildung • Magister Artium in englischer und französischer Literatur- und Sprachwissenschaft in D – München (1995) • Ausbildung in Ernährung nach den Fünf Elementen bei Barbara Temelie in D- Frankfurt (1997) • Ausbildung in Holistisch Heilen bei Gisela Niederhoff (Heilpraktikerin, München) • Ausbildung in der Traditionellen Chinesischen Medizin bei Jim Skoien an der Tao Chi Schule in Zürich (2000 – 2004) • Ausbildung in westlicher Medizin an der Samuel Hahnemann Schule in Zürich (2001 – 2003) • Praktika in Hangzhou (China) und Zürich (2005 – 2006) Kürzlich besuchte Fortbildungen • Diverse Kurse in Psychosomatischer Energetik bei Dr. Reimar Banis und Dr. Ulrike Banis Güdel in der Schweiz (2012 – 2016) • Diverse Kurse in Akupunktmassage nach Radloff bei Bodyfeet, Aarau (2015 – 2016) • Weitere Fortbildungen ( Dam-Website-Fortbildungen-2016 ) Berufserfahrung • Diverse Tätigkeiten bei den Vereinten Versicherungen in D-München, zuletzt Kommunikation und Marketing (1989 – 1998) • Projektleiterin und Texterin bei MediaAktiv GmbH, D-München (1998-1999) • Kursorganisatorin für Barbara Temelie in Zürich (2000 – 2003) • Assistentin bei Rechtsanwältin Dr. Vera Delnon in Zürich (2002 – 2005) und Rechtsanwalt Dr. Walter König (2005 – 2010) • Ernährungsberaterin beim Chinamed-Zentrum Zürich (2006 – 2008) • Eigene Praxis in Zürich (seit 2006) • Dozentin für Chinesische Ernährungslehre an der Tao Chi Schule Zürich (2010-2014), Chiway, Winterthur (seit 2014) und Phoenix Schule für KomplementärTherapie (seit 2015) • Praktikumsleiterin und Supervisorin für die praktische Ausbildung in Traditionelle Chinesische Medizin (seit 2012)

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Muli Clean Service GmbH
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Muli Clean Service GmbH

Rossbergstrasse 30, 8310 Kemptthal
Über Multi Clean Service GmbH

Willkommen bei Multi Clean Service, Ihrem vertrauenswürdigen Partner für Hauswartung und Reinigungsdienstleistungen in Zürich und Winterthur. Seit 2008 stehen wir für erstklassige Hauswart-Dienste und umfassenden Liegenschaftenservice. Unsere Expertise umfasst eine Vielzahl von Reinigungsarten und Gartenarbeiten, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Dienstleistungen im Überblick: • Unterhaltsreinigung : Professionelle Büro- und Gewerbereinigung, die für ein stets sauberes und angenehmes Arbeitsumfeld sorgt. • Hauswartung : Umfassende Pflege von Treppenhäusern, Außenbereichen und Gärten sowie technische Betreuung Ihrer Liegenschaften. • Fensterreinigung : Effiziente und gründliche Reinigung Ihrer Fenster, mit oder ohne Hebebühne, für private und gewerbliche Kunden. • Umzugsreinigung : Sorgfältige Endreinigung Ihrer Wohnung, inklusive Gratis Abgabegarantie, damit Ihr Umzug reibungslos verläuft. • Fassadenreinigung: Professionelle Pflege Ihrer Gebäudefassade, um einen positiven und gepflegten Eindruck zu hinterlassen. Unser Team besteht aus etwa 25 hochqualifizierten Mitarbeitern, die sich mit Leidenschaft und Fachkompetenz für Ihre Zufriedenheit einsetzen. Geleitet von Marco Parpan und unterstützt von Experten wie Besim Kurti und Erika Huber, sichern wir durch unsere sorgfältig ausgewählten Subunternehmer höchste Qualitätsstandards. Individuelle Beratung und persönlicher Kontakt Bei Multi Clean Service setzen wir auf persönliche Beratung und individuellen Kontakt, um passgenaue Lösungen für Ihre speziellen Anforderungen zu entwickeln. Ein persönliches Treffen ermöglicht es uns, Ihre Bedürfnisse genau zu verstehen und eine Partnerschaft zu etablieren, die Ihre Erwartungen übertrifft. Kontaktieren Sie uns Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen auf unserer Website und lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Hauswartungen LiegenschaftenserviceReinigungsfirmaUnterhaltsreinigungWohnungsreinigung
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Kinesiologie - KomplementärTherapie (Kinesiocura) - Sexual/Paar Beratung
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Kinesiologie - KomplementärTherapie (Kinesiocura) - Sexual/Paar Beratung

Oberstadtstrasse 4, 8500 Frauenfeld
Kinesiologie in Winterthur und Frauenfeld

(Holistische Kinesiologie für Erwachsene, Jugendliche, Kinder und Babys) Ich begleite dich dabei, durch einen bewussten Prozess ein emotionales, geistiges und körperliches Gleichgewicht in deinem Leben wiederzufinden. Hier hast du die Möglichkeit, wieder zu dir selbst zu finden, aus deiner Lebenskraft zu leben und ein erfülltes bereicherndes Leben zu genießen. Lass mich wissen, ob eine dieser Fragen auf dich zutrifft: Fühlst du dich emotional überfordert und hast du Schwierigkeiten, inneren Frieden zu finden? Wünschst du dir deine Leichtigkeit und dein Lachen zurück? Fällt es dir schwer, die Wunden der Vergangenheit zu überwinden? Verursachen emotionale und mentale Blockaden körperliche Symptome? Fühlst du eine emotionale Distanz oder einen Mangel an Intimität zu deinen Mitmenschen? Hast du Schwierigkeiten, deine eigenen Bedürfnisse zu erkennen und gesunde Grenzen zu setzen? Was könntest du noch verbessern? • Mehr innere Ruhe und Gelassenheit im Alltag. • Mehr Lebensfreude und Lust am Leben. • Deine unbewussten Muster erkennen und transformieren. • Emotionale Heilung und das Loslassen alter Wunden und Belastungen. • Mehr mit deinem Körper in Verbindung treten und die Lebens- und Heilkraft in dir aktivieren. • Die emotionale und körperliche Intimität mit den Menschen, die du liebst, verbessern. Kinesiologie Die Kinesiologie kann deine Selbstregulationskräfte aktivieren, verbessert die Wahrnehmung des eigenen Körpers, baut Stress ab und fördert das allgemeine Wohlbefinden. So kann sich jeder Mensch frei, gesund und glücklich fühlen, bewusst und liebevoll sein. Muskeltest in der Kinesiologie: Der Muskeltest ist eine wichtige Methode in der Kinesiologie um Ungleichgewichte im Energiesystem zu erkennen und Veränderungen für die Kunden*innen erlebbar zu machen. Dabei wird die Reaktion der Muskeln auf bestimmte Reize untersucht, um mögliche Ungleichgewichte oder Blockaden im Körper aufzudecken. Durch sanften Druck auf bestimmte Muskeln kann der Kinesiologe feststellen, ob diese stark und kräftig reagieren oder ob es zu Schwächen oder Störungen kommt. Analyse Beschwerden: Auf Grundlage der Muskeltests und einer ausführlichen Anamnese kann ich gezielt mögliche Ursachen für Beschwerden, Stress oder Ungleichgewichte identifizieren. Dabei werden nicht nur körperliche Aspekte, sondern auch emotionale und mentale Faktoren berücksichtigt. Die individuelle Analyse ermöglicht es, einen ganzheitlichen Blick auf die Situation zu werfen und die Ursachen zu ergründen. Behandlung in der Kinesiologie: Kinesiologie widmet sich der Behandlung und Unterstützung von Menschen, die mit physischen Beschwerden, psychischen Herausforderungen, Störungen des Wohlbefindens sowie mentalen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Mithilfe spezifischer Techniken und Ausgleichsmassnahmen werden Blockaden gelöst, die Energieflüsse im Körper harmonisiert und das körpereigene Selbstregulationskräfte aktiviert. Die Behandlung kann körperliche, emotionale und mentale Aspekte umfassen und zielt darauf ab, das Gleichgewicht und die Gesundheit des gesamten Organismus wiederherzustellen. Die Kinesiologie ist eine Komplementär Therapiemethode und es wird eine enge Zusammenarbeit mit einem medizinischen Fachpersonal in bestimmten Fällen empfohlen. Meine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf längere Behandlungszeiten, sondern umfasst auch Präventivmassnahmen und die Versorgung akuter Beschwerden. • Schlafstörung • Gelenkschmerzen • Erschöpfung • Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien • Kopfschmerzen oder Migräne Andere Angebote: - Beratung für Liebe und weibliche Sexualität - Kinesiologische Paararbeit

KinesiologieKomplementärtherapieKinder- und JugendtherapieEheberatung PaarberatungSexualberatungPsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)
Kinesiologie - KomplementärTherapie (Kinesiocura) - Sexual/Paar Beratung

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(Holistische Kinesiologie für Erwachsene, Jugendliche, Kinder und Babys) Ich begleite dich dabei, durch einen bewussten Prozess ein emotionales, geistiges und körperliches Gleichgewicht in deinem Leben wiederzufinden. Hier hast du die Möglichkeit, wieder zu dir selbst zu finden, aus deiner Lebenskraft zu leben und ein erfülltes bereicherndes Leben zu genießen. Lass mich wissen, ob eine dieser Fragen auf dich zutrifft: Fühlst du dich emotional überfordert und hast du Schwierigkeiten, inneren Frieden zu finden? Wünschst du dir deine Leichtigkeit und dein Lachen zurück? Fällt es dir schwer, die Wunden der Vergangenheit zu überwinden? Verursachen emotionale und mentale Blockaden körperliche Symptome? Fühlst du eine emotionale Distanz oder einen Mangel an Intimität zu deinen Mitmenschen? Hast du Schwierigkeiten, deine eigenen Bedürfnisse zu erkennen und gesunde Grenzen zu setzen? Was könntest du noch verbessern? • Mehr innere Ruhe und Gelassenheit im Alltag. • Mehr Lebensfreude und Lust am Leben. • Deine unbewussten Muster erkennen und transformieren. • Emotionale Heilung und das Loslassen alter Wunden und Belastungen. • Mehr mit deinem Körper in Verbindung treten und die Lebens- und Heilkraft in dir aktivieren. • Die emotionale und körperliche Intimität mit den Menschen, die du liebst, verbessern. Kinesiologie Die Kinesiologie kann deine Selbstregulationskräfte aktivieren, verbessert die Wahrnehmung des eigenen Körpers, baut Stress ab und fördert das allgemeine Wohlbefinden. So kann sich jeder Mensch frei, gesund und glücklich fühlen, bewusst und liebevoll sein. Muskeltest in der Kinesiologie: Der Muskeltest ist eine wichtige Methode in der Kinesiologie um Ungleichgewichte im Energiesystem zu erkennen und Veränderungen für die Kunden*innen erlebbar zu machen. Dabei wird die Reaktion der Muskeln auf bestimmte Reize untersucht, um mögliche Ungleichgewichte oder Blockaden im Körper aufzudecken. Durch sanften Druck auf bestimmte Muskeln kann der Kinesiologe feststellen, ob diese stark und kräftig reagieren oder ob es zu Schwächen oder Störungen kommt. Analyse Beschwerden: Auf Grundlage der Muskeltests und einer ausführlichen Anamnese kann ich gezielt mögliche Ursachen für Beschwerden, Stress oder Ungleichgewichte identifizieren. Dabei werden nicht nur körperliche Aspekte, sondern auch emotionale und mentale Faktoren berücksichtigt. Die individuelle Analyse ermöglicht es, einen ganzheitlichen Blick auf die Situation zu werfen und die Ursachen zu ergründen. Behandlung in der Kinesiologie: Kinesiologie widmet sich der Behandlung und Unterstützung von Menschen, die mit physischen Beschwerden, psychischen Herausforderungen, Störungen des Wohlbefindens sowie mentalen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Mithilfe spezifischer Techniken und Ausgleichsmassnahmen werden Blockaden gelöst, die Energieflüsse im Körper harmonisiert und das körpereigene Selbstregulationskräfte aktiviert. Die Behandlung kann körperliche, emotionale und mentale Aspekte umfassen und zielt darauf ab, das Gleichgewicht und die Gesundheit des gesamten Organismus wiederherzustellen. Die Kinesiologie ist eine Komplementär Therapiemethode und es wird eine enge Zusammenarbeit mit einem medizinischen Fachpersonal in bestimmten Fällen empfohlen. Meine Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf längere Behandlungszeiten, sondern umfasst auch Präventivmassnahmen und die Versorgung akuter Beschwerden. • Schlafstörung • Gelenkschmerzen • Erschöpfung • Lebensmittelunverträglichkeiten oder Allergien • Kopfschmerzen oder Migräne Andere Angebote: - Beratung für Liebe und weibliche Sexualität - Kinesiologische Paararbeit

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Wir beraten, prüfen und messen – für Ihre Sicherheit. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH – der richtige Partner im Grossraum Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern für Ihre Sicherheit Die WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist ein spezialisiertes Fach-Unternehmen im Bereich von Sicherheitsprüfungen in elektrischen Anlagen mit Wirkungskreis Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern. Unsere langjährige Erfahrung in Prüfen, Messen und Beraten bildet das solide Fundament für Personenschutz und Brandverhütung. Unser Ziel Wir bieten umfassende Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau bei prompter, seriöser Auftragsabwicklung zu fairen Preisen. Im Interesse der Sicherheit und Vermeidung von Störungen werden die elektrischen Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik geprüft. Stetige Weiterbildung auf den entsprechenden Fachgebieten sowie der Unterhalt und die Beschaffung von Mess- und Prüfgeräten mit Zubehör und Hilfsmitteln bilden das Fundament für fachgerechte Ausführung der Aufträge. Infos NS Installations-Verordnung Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV) Die revidierte Niederspannungsinstallations-Verordnung wurde per 1.1.2002 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Mit verschiedenen anderen Normen bildet sie die rechtliche Grundlage für das Ausführen und Prüfen von elektrischen Installationen. Sicherheitsnachweis Schweizerischer Sicherheitsnachweis für Elektro-Installationen (SiNa) Neubauten und Umbauten: Werden elektrische Installationen neu erstellt, geändert oder instand gestellt, so sind sie anschliessend zu prüfen. Periodische Kontrollen: Bei bestehenden Elektro-Installationen fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer auf, je nach Art und Nutzung der Anlage in entsprechenden Zeitabständen den Sicherheitsnachweis einzureichen. Sicherheitsnachweis: Die Sicherheit ist mit dem Sicherheitsnachweis und allfälligem Mess- und Prüfprotokoll der Netzbetreiberin zu bestätigen. Der Sicherheitsnachweis ist eine Konformitätserklärung und eine Bestätigung, dass die Elektro-Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit für Personen und Sachen keine Gefahr darstellen. Formular: Sicherheitsnachweis Elektroinstallation (SiNa) Schulung Stetige Aus- u. Weiterbildung bildet eine solide Basis für die Erfüllung der wachsenden Anforderungen im heutigen Marktumfeld. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH bietet Ihnen den Wünschen entsprechende praxisbezogene Schulungen an, welche Ihre Sicherheit und das Wissen fördern. Unser Ziel ist Ihr Interesse für Kompetenzsteigerung mit Freude zu stärken. Unter anderem bieten wir folgende Schulungen an: • Erstprüfung gemäss NIN • Elektrische Sicherheit in der Landwirtschaft Für Fragen und Bedürfnisabklärungen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Gerne beraten wir Sie in den Belangen der Schulung und unterbreiten Ihnen entsprechende Angebote. Angebot Sicherheitsprüfung Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsnachweis • Abnahme-Kontrolle • Periodische Kontrolle • Kontrolle bei Handänderung (Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden) Gefahren minimieren Sicherheit optimieren mit der unabhängigen Sicherheitsprüfung Die elektrischen Installationen zählen sicher zu den treuesten Helfern in unserem Alltag- vorausgesetzt, dass sie sich in gutem Zustand befinden. Ist dies aber nicht der Fall, können für Menschen, Tiere und Material recht erhebliche Gefahren entstehen, die für den Eigentümer solcher Anlagen nur unangenehme Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise lebensgefährliche Unfälle und Brände. Nutzen Sie unsere grosse Erfahrung und die Kompetenz unserer Spezialisten zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen. • Wir von WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH sind als unabhängiges Kontrollorgan anerkannt (Kontroll-Register Nr. 00322 vom Eidg. Starkstrominspektorat) • Wir prüfen Ihre elektrischen Installationen auf Gefahren, die im Zusammenhang mit der Nutzung von elektrischen Anlagen auftreten können. • Wir erstellen für Sie den gesetzlich geforderten Sicherheitsnachweis und erledigen die administrativen Tätigkeiten mit der Netzbetreiberin (EW). • Sie erhalten nützliche Hinweise im Umgang mit der elektrischen Energie, damit Sie Gefahren frühzeitig erkennen und beseitigen können. Energieberatung Energieverbrauch im Griff! Wir analysieren Ihren elektrischen Energieverbrauch (Energieumsatz) bei der effizienten Anwendung von elektrischen Geräten. Wir zeigen Ihnen Einsparmöglichkeiten auf und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Neuanschaffung von Geräten. Beratung basierend auf Ihrem Energieverbrauch. Expertisen Wir führen in Schadens- und Problemfällen entsprechende Analysen durch und stellen zugehörige Expertenberichte aus. SPEZIALMESSUNGEN IN ANLAGEN UND VERTEILNETZEN SOWIE GERÄTEPRÜFUNGEN GEMÄSS DIN VDE 0701-0702 UND 0751-1 Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701-0702 Täglich benutzen wir beruflich und privat die verschiedensten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Mangelhaft unterhaltene Geräte können eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand auslösen. Im Interesse des Personenschutzes und der Brandverhütung können wir mit Hilfe der Geräteprüfung unsichtbare und nicht wahrnehmbare Mängel für Sie ausfindig machen. Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Leben sicherer und angenehmer zu gestalten. Wer ist verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen? Arbeitgeber sind aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 • Info der Electrosuisse 3024c Welche Geräte müssen geprüft werden? • Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. • Werkstätten: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.Bürobetriebe: Computer, Ventilatoren, Verlängerungskabel usw. • Welche Kontrollintervalle haben ortsveränderliche Betriebsmittel? Das Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024c vorgegeben: • Alle 12 Monate: Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. • Alle 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw Photovoltaik­anlagen Eine Photovoltaikanlage , auch PV-Anlage (bzw. PVA) genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Der dabei erzeugte Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter umgewandelt und eingespeist. Eine größere Solarstromanlage ist ein Solarkraftwerk. Mangelhaft installierte und unterhaltene Photovoltaik- Installationen bergen leider nicht zu unterschätzende Risiken in sich betreffend Stromschlag und Brand! Im Interesse des Personenschutzes, Brandverhütung, sowie der Betriebssicherheit führt die WiKo gestützt auf die Regeln der Technik und den Schulungen der Swissolar, dem VSEK (Verband Schweizerischer Elektrokontrollen) die entsprechenden Kontrollarbeiten durch. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist als offiziell berechtigtes Kontrollorgan in der VSEK- Datenbank für PVA- Kontrollen eingetragen. Welche Kontrolle für welche Anlage? Schlusskontrolle der PV-Anlage – Jede neu erstellte PV-Anlage, die nach allgemeiner Installationsbewilligung NIV Art. 9 oder Art. 14 erstellt wurde, muss vollumfänglich gemäss NIV Art. 24 geprüft werden. Unabhängige Abnahmekontrollen der PV-Anlage – PV-Anlagen, die auf Objekten mit Kontrollperioden kleiner als 20 Jahre montiert werden, benötigen eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan gemäss NIV Art. 35. Kontrolle durch ESTI – Bei vorlagepflichtigen PV-Anlagen kontrolliert das ESTI nach der Fertigstellung, ob die Anlage vorschriftsgemäss erstellt worden ist. Grundlage bilden die Fertigstellungsanzeige gemäss Art. 12 VPeA und der SINA für den DC- und AC-Teil. Planvorlagepflichtige PV-Anlagen sind: einphasig > 3 kVA; mehrphasig >10 kV. Regelung für KEV-Anlagen – Swissgrid verlangt eine Beglaubigung von Anlagedaten für die Energieerzeugungsanlage. Für Anlagen mit Leistungen bis 30 kVA kann das energieliefernde Werk die Beglaubigung ausstellen. Für Anlagen mit Leistungen grösser als 30 kVA muss ein akkreditierter Auditor die Beglaubigung ausstellen. PLZ + Dörfer 1700 Fribourg, 2500 Biel, 2540 Grenchen, 2544 Bettlach, 2545 Selzach, 3000 Bern, 3123 Belp, 3186 Düdingen, 3250 Lyss, 3302 Moosseedorf, 3303 Jegenstorf, 3305 Iffwil, 3307 Brunnenthal, 3308 Grafenried, 3309 Kernenried, 3312 Fraubrunnen, 3315 Bätterkinden, 3322 Mattstetten, 3323 Bäriswil, 3324 Hindelbank, 3326 Krauchthal, 3360 Herzogenbuchsee, 3362 Niederönz, 3363 Oberönz, 3365 Grasswil, 3365 Seeberg, 3366 Bettenhausen, 3366 Bollodingen, 3367 Ochlenberg, 3367 Thörigen, 3368 Bleienbach, 3372 Wanzwil, 3373 Heimenhausen, 3373 Röthenbach Herzogenbuchsee, 3374 Wangenried, 3375 Inkwil, 3376 Berken, 3376 Graben, 3377 Walliswil b. Wangen, 3380 Walliswil b. Niederbipp, 3380 Wangen an der Aare, 3400 Burgdorf, 3415 Hasle bei Burgdorf, 3416 Affoltern im Emmental, 3422 Kirchberg, 3463 Häusernmoos im Emmental, 3464 Schmidigen-Mühleweg, 3465 Dürrenroth, 3550 Langnau im Emmental, 3600 Thun, 3714 Frutigen, 3780 Gstaad, 3800 Interlaken, 3800 Unterseen, 3860 Meiringen, 4000 Basel, 4102 Binningen, 4112 Bättwil, 4123 Allschwil, 4127 Birsfelden, 4132 Muttenz, 4133 Pratteln, 4142 Münchenstein, 4143 Dornach, 4144 Arlesheim, 4147 Aesch, 4153 Reinach, 4226 Breitenbach, 4227 Büsserach, 4229 Beinwil SO, 4242 Laufen, 4303 Kaisteraugst, 4310 Rheinfelden, 4312 Magden, 4313 Möhlin, 4322 Mumpf, 4332 Stein, 4333 Münchenwilen, 4410 Liestal, 4413 Büren SO, 4416 Bubendorf, 4422 Arisdorf, 4437 Waldenburg, 4438 Langenbruck, 4442 Diepflingen, 4446 Buckten, 4448 Läufelfingen, 4450 Sissach, 4457 Diegten, 4458 Eptingen, 4460 Gelterkinden, 4461 Böckten, 4463 Buus, 4500 Solothurn, 4512 Bellach, 4513 Langendorf, 4514 Lommiswil, 4524 Balmberg, 4525 Balm bei Günsberg, 4528 Zuchwil, 4532 Feldbrunnen, 4534 Flumenthal, 4537 Wiedlisbach, 4542 Luterbach, 4543 Deitingen, 4552 Derendingen, 4553 Subingen, 4554 Etziken, 4556 Aeschi, 4556 Bolken, 4562 Biberist, 4563 Gerlafingen, 4564 Obergerlafingen, 4566 Halten, 4566 Kriegstetten, 4573 Lohn-Ammannsegg, 4582 Brügglen, 4583 Aetigkofen, 4585 Biezwil, 4587 Aetingen, 4588 Brittern, 4600 Olten, 4612 Wangen b. Olten, 4613 Rickenbach SO, 4614 Hägendorf, 4615 Allerheiligenberg, 4616 Kappel SO, 4617 Gunzgen, 4618 Boningen, 4622 Egerkingen, 4623 Neuendorf, 4624 Härkingen, 4625 Oberbuchsiten, 4626 Niederbuchsiten, 4628 Wolfwil, 4629 Fulenbach, 4632 Trimbach, 4633 Hauenstein, 4634 Wisen SO, 4652 Winznau, 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4713 Matzendorf, 4714 Aedermannsdorf, 4716 Gänsbrunnen, 4716 Welchenrohr, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4932 Gutenburg, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5070 Frick, 5073 Gipf-Oberfrick, 5074 Eiken, 5075 Hornussen, 5076 Bözen, 5077 Elfingen, 5078 Effingen, 5079 Zeihen, 5080 Laufenburg, 5082 Kaisten, 5083 Ittenthal, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5106 Veltheim, 5108 Oberflachs, 5107 Schinznach Dorf, 5112 Thalheim, 5113 Holderbank, 5116 Schinznach Bad, 5200 Brugg, 5210 Windisch, 5212 Hausen, 5242 Birr, 5242 Birr-Lupfig, 5275 Etzgen, 5300 Turgi, 5313 Klingnau, 5314 Kleindöttingen, 5316 Leuggern, 5322 Koblenz, 5325 Leibstadt, 5330, Bad Zurzach, 5400 Baden, 5408 Ennetbaden, 5412 Gebenstorf, 5413 Birmenstorf, 5415 Nussbaumen, 5416 Kirchdorf, 5430 Wettingen, 5432 Neuenhof, 5436 Würenlos, 5443 Niederrohrdorf, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5506 Mägenwil, 5507 Mellingen, 5600 Lenzburg, , 5600 Ammerswil, 5603 Staufen, 5604 Hendschiken, 5605 Dottikon, 5606 Dintikon, 5607 Hägglingen, 5608 Stetten, 5610 Wohlen, 5611 Anglikon, 5612 Villmergen, 5614 Sarmenstorf, 5615 Fahrwangen, 5616 Meisterschwanden, 5619 Büttikon, 5620 Bremgarten, 5628 Aristau, 5630 Muri, 5643 Alikon, 5644 Auw, 5645 Aettenschwil, 5646 Abtwil, 5702 Niederlenz, 5703 Seon, 5706 Boniswil, 5707 Seengen, 5712 Beinwil am See, 5618 Bettwil, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO, 6000 Luzern, 6010 Kriens, 6014 Littau, 6016 Hellbühl, 6017 Ruswil, 6018 Buttisholz, 6019 Sigigen, 6020 Emmenbrücke, 6022 Grosswangen, 6023 Rothenburg, 6024 Hildisrieden, 6025 Neudorf, 6026 Rain, 6027 Römerswil LU, 6028 Herlisberg, 6030 Ebikon, 6032 Emmen, 6033 Buchrain, 6034 Inwil, 6035 Perlen, 6036 Dierikon, 6037 Root, 6038 Gisikon, 6038 Honau, 6039 Root, 6042 Dietwil, 6043 Adligenswil, 6044 Udligenswil, 6045 Meggen, 6047 Kastanienbaum, 6048 Horw, 6052 Hergiswil NW, 6102 Malters, 6103 Schwarzenberg LU, 6105 Schachen LU, 6106 Werthenstein, 6110 Fontannen b. Wolhusen, 6110 Wolhusen, 6112 Doppleschwand, 6113 Romoos, 6114 Steinhuserberg, 6122 Menznau, 6123 Geiss, 6125 Menzberg, 6126 Daiwil, 6130 Willisau, 6132 Rohrmatt, 6133 Hergiswil b. Willisau, 6142 Gettnau, 6143 Ohmstal, 6144 Zell LU, 6145 Fischbach LU, 6146 Grossdietwil, 6147 Altbüron, 6152 Hüswil, 6153 Ufhusen, 6154 Hofstatt, 6156 Luthern, 6156 Luthern Bad, 6203 Sempach Station, 6204 Sempach, 6205 Eich, 6206 Neuenkirch, 6207 Nottwil, 6208 Oberkirch LU, 6210 Sursee, 6211 Buchs LU, 6212 Kaltbach, 6212 St. Erhard, 6213 Knutwil, 6214 Schenkon, 6215 Beromünster, 6215 Schwarzenbach LU, 6216 Mauensee, 6217 Kottwil, 6218 Ettiswil, 6221 Rickenbach LU, 6222 Gunzwil, 6231 Schlierbach, 6232 Geuensee, 6233 Büron, 6234 Kulmerau, 6234 Triengen, 6235 Winikon, 6236 Wilihof, 6242 Wauwil, 6243 Egolzwil, 6244 Nebikon, 6245 Ebersecken, 6246 Altishofen, 6247 Schötz, 6248 Alberswil, 6252 Dagmersellen, 6253 Uffikon, 6260 Hintermoos, 6260 Mehlsecken, 6260 Reiden, 6260 Reidermoos, 6262 Langnau b. Reiden, 6263 Richenthal, 6264 Pfaffnau, 6265 Roggliswil, 6274 Eschenbach LU, 6275 Ballwil, 6276 Hohenrain 6277 Kleinwangen, 6277 Lieli LU, 6280 Hochdorf, 6280 Urswil, 6283 Baldegg, 6284 Gelfingen, 6284 Sulz LU, 6285 Hitzkirch, 6285 Retschwil, 6286 Altwis, 6287 Aesch LU, 6288 Schongau, 6289 Hämikon, 6289 Müswangen, 6294 Ermensee, 6295 Mosen, 6300 Zug, 6423 Schwyz, 6460 Altdorf, 6402 Küssnacht am Rigi, 7000 Chur, 8000 Zürich, 8048 Altstetten, 8180 Bülach, 8200 Schaffhausen, 8280 Kreuzlingen, 8302 Kloten, 8340 Hinwil, 8370 Sirnach, 8400 Winterthur, 8500 Frauenfeld, 8570 Weinfelden, 8580 Amriswil, 8610 Uster, 8712 Stäfa, 8905 Arni, 8953 Dietikon, 8956 Killwangen, 8957 Spreitenbach, 8965 Berikon, 9000 St. Gallen, 9100 Herisau, 9200 Gossau, 9240 Uzwil, 9320 Arbon, 9500 Uzwil, 3000 Bern, 5070 Frick Regionen Zentralschweiz, Nordwestschweiz, Mittelland, Voralpen, Innerschweiz, Deutschschweiz, Emmental, Entlebuch, Luthertal, Oberaargau, Seetal, Zofingenregion, Amt Willisau, Amt Sursee, Amt Hochdorf, Amt Luzern, Amt Entlebuch, Bezirk Zofingen, Bezirk Gäu, Bezirk Olten, Bezirk Gösgen, Bezirk Thal, Bezirk Aarau, Bezirk Kulm, Bezirk Sissach, Bezirk Liestal, Bezirk Aarwangen, Bezirk Burgdorf, Bezirk Wangen, Ostschweiz, Fricktahl,

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WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH

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Wir beraten, prüfen und messen – für Ihre Sicherheit. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH – der richtige Partner im Grossraum Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern für Ihre Sicherheit Die WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist ein spezialisiertes Fach-Unternehmen im Bereich von Sicherheitsprüfungen in elektrischen Anlagen mit Wirkungskreis Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern. Unsere langjährige Erfahrung in Prüfen, Messen und Beraten bildet das solide Fundament für Personenschutz und Brandverhütung. Unser Ziel Wir bieten umfassende Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau bei prompter, seriöser Auftragsabwicklung zu fairen Preisen. Im Interesse der Sicherheit und Vermeidung von Störungen werden die elektrischen Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik geprüft. Stetige Weiterbildung auf den entsprechenden Fachgebieten sowie der Unterhalt und die Beschaffung von Mess- und Prüfgeräten mit Zubehör und Hilfsmitteln bilden das Fundament für fachgerechte Ausführung der Aufträge. Infos NS Installations-Verordnung Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV) Die revidierte Niederspannungsinstallations-Verordnung wurde per 1.1.2002 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Mit verschiedenen anderen Normen bildet sie die rechtliche Grundlage für das Ausführen und Prüfen von elektrischen Installationen. Sicherheitsnachweis Schweizerischer Sicherheitsnachweis für Elektro-Installationen (SiNa) Neubauten und Umbauten: Werden elektrische Installationen neu erstellt, geändert oder instand gestellt, so sind sie anschliessend zu prüfen. Periodische Kontrollen: Bei bestehenden Elektro-Installationen fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer auf, je nach Art und Nutzung der Anlage in entsprechenden Zeitabständen den Sicherheitsnachweis einzureichen. Sicherheitsnachweis: Die Sicherheit ist mit dem Sicherheitsnachweis und allfälligem Mess- und Prüfprotokoll der Netzbetreiberin zu bestätigen. Der Sicherheitsnachweis ist eine Konformitätserklärung und eine Bestätigung, dass die Elektro-Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit für Personen und Sachen keine Gefahr darstellen. Formular: Sicherheitsnachweis Elektroinstallation (SiNa) Schulung Stetige Aus- u. Weiterbildung bildet eine solide Basis für die Erfüllung der wachsenden Anforderungen im heutigen Marktumfeld. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH bietet Ihnen den Wünschen entsprechende praxisbezogene Schulungen an, welche Ihre Sicherheit und das Wissen fördern. Unser Ziel ist Ihr Interesse für Kompetenzsteigerung mit Freude zu stärken. Unter anderem bieten wir folgende Schulungen an: • Erstprüfung gemäss NIN • Elektrische Sicherheit in der Landwirtschaft Für Fragen und Bedürfnisabklärungen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Gerne beraten wir Sie in den Belangen der Schulung und unterbreiten Ihnen entsprechende Angebote. Angebot Sicherheitsprüfung Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsnachweis • Abnahme-Kontrolle • Periodische Kontrolle • Kontrolle bei Handänderung (Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden) Gefahren minimieren Sicherheit optimieren mit der unabhängigen Sicherheitsprüfung Die elektrischen Installationen zählen sicher zu den treuesten Helfern in unserem Alltag- vorausgesetzt, dass sie sich in gutem Zustand befinden. Ist dies aber nicht der Fall, können für Menschen, Tiere und Material recht erhebliche Gefahren entstehen, die für den Eigentümer solcher Anlagen nur unangenehme Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise lebensgefährliche Unfälle und Brände. Nutzen Sie unsere grosse Erfahrung und die Kompetenz unserer Spezialisten zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen. • Wir von WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH sind als unabhängiges Kontrollorgan anerkannt (Kontroll-Register Nr. 00322 vom Eidg. Starkstrominspektorat) • Wir prüfen Ihre elektrischen Installationen auf Gefahren, die im Zusammenhang mit der Nutzung von elektrischen Anlagen auftreten können. • Wir erstellen für Sie den gesetzlich geforderten Sicherheitsnachweis und erledigen die administrativen Tätigkeiten mit der Netzbetreiberin (EW). • Sie erhalten nützliche Hinweise im Umgang mit der elektrischen Energie, damit Sie Gefahren frühzeitig erkennen und beseitigen können. Energieberatung Energieverbrauch im Griff! Wir analysieren Ihren elektrischen Energieverbrauch (Energieumsatz) bei der effizienten Anwendung von elektrischen Geräten. Wir zeigen Ihnen Einsparmöglichkeiten auf und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Neuanschaffung von Geräten. Beratung basierend auf Ihrem Energieverbrauch. Expertisen Wir führen in Schadens- und Problemfällen entsprechende Analysen durch und stellen zugehörige Expertenberichte aus. SPEZIALMESSUNGEN IN ANLAGEN UND VERTEILNETZEN SOWIE GERÄTEPRÜFUNGEN GEMÄSS DIN VDE 0701-0702 UND 0751-1 Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701-0702 Täglich benutzen wir beruflich und privat die verschiedensten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Mangelhaft unterhaltene Geräte können eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand auslösen. Im Interesse des Personenschutzes und der Brandverhütung können wir mit Hilfe der Geräteprüfung unsichtbare und nicht wahrnehmbare Mängel für Sie ausfindig machen. Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Leben sicherer und angenehmer zu gestalten. Wer ist verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen? Arbeitgeber sind aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 • Info der Electrosuisse 3024c Welche Geräte müssen geprüft werden? • Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. • Werkstätten: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.Bürobetriebe: Computer, Ventilatoren, Verlängerungskabel usw. • Welche Kontrollintervalle haben ortsveränderliche Betriebsmittel? Das Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024c vorgegeben: • Alle 12 Monate: Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. • Alle 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw Photovoltaik­anlagen Eine Photovoltaikanlage , auch PV-Anlage (bzw. PVA) genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Der dabei erzeugte Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter umgewandelt und eingespeist. Eine größere Solarstromanlage ist ein Solarkraftwerk. Mangelhaft installierte und unterhaltene Photovoltaik- Installationen bergen leider nicht zu unterschätzende Risiken in sich betreffend Stromschlag und Brand! Im Interesse des Personenschutzes, Brandverhütung, sowie der Betriebssicherheit führt die WiKo gestützt auf die Regeln der Technik und den Schulungen der Swissolar, dem VSEK (Verband Schweizerischer Elektrokontrollen) die entsprechenden Kontrollarbeiten durch. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist als offiziell berechtigtes Kontrollorgan in der VSEK- Datenbank für PVA- Kontrollen eingetragen. Welche Kontrolle für welche Anlage? Schlusskontrolle der PV-Anlage – Jede neu erstellte PV-Anlage, die nach allgemeiner Installationsbewilligung NIV Art. 9 oder Art. 14 erstellt wurde, muss vollumfänglich gemäss NIV Art. 24 geprüft werden. Unabhängige Abnahmekontrollen der PV-Anlage – PV-Anlagen, die auf Objekten mit Kontrollperioden kleiner als 20 Jahre montiert werden, benötigen eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan gemäss NIV Art. 35. Kontrolle durch ESTI – Bei vorlagepflichtigen PV-Anlagen kontrolliert das ESTI nach der Fertigstellung, ob die Anlage vorschriftsgemäss erstellt worden ist. Grundlage bilden die Fertigstellungsanzeige gemäss Art. 12 VPeA und der SINA für den DC- und AC-Teil. Planvorlagepflichtige PV-Anlagen sind: einphasig > 3 kVA; mehrphasig >10 kV. Regelung für KEV-Anlagen – Swissgrid verlangt eine Beglaubigung von Anlagedaten für die Energieerzeugungsanlage. Für Anlagen mit Leistungen bis 30 kVA kann das energieliefernde Werk die Beglaubigung ausstellen. Für Anlagen mit Leistungen grösser als 30 kVA muss ein akkreditierter Auditor die Beglaubigung ausstellen. PLZ + Dörfer 1700 Fribourg, 2500 Biel, 2540 Grenchen, 2544 Bettlach, 2545 Selzach, 3000 Bern, 3123 Belp, 3186 Düdingen, 3250 Lyss, 3302 Moosseedorf, 3303 Jegenstorf, 3305 Iffwil, 3307 Brunnenthal, 3308 Grafenried, 3309 Kernenried, 3312 Fraubrunnen, 3315 Bätterkinden, 3322 Mattstetten, 3323 Bäriswil, 3324 Hindelbank, 3326 Krauchthal, 3360 Herzogenbuchsee, 3362 Niederönz, 3363 Oberönz, 3365 Grasswil, 3365 Seeberg, 3366 Bettenhausen, 3366 Bollodingen, 3367 Ochlenberg, 3367 Thörigen, 3368 Bleienbach, 3372 Wanzwil, 3373 Heimenhausen, 3373 Röthenbach Herzogenbuchsee, 3374 Wangenried, 3375 Inkwil, 3376 Berken, 3376 Graben, 3377 Walliswil b. Wangen, 3380 Walliswil b. Niederbipp, 3380 Wangen an der Aare, 3400 Burgdorf, 3415 Hasle bei Burgdorf, 3416 Affoltern im Emmental, 3422 Kirchberg, 3463 Häusernmoos im Emmental, 3464 Schmidigen-Mühleweg, 3465 Dürrenroth, 3550 Langnau im Emmental, 3600 Thun, 3714 Frutigen, 3780 Gstaad, 3800 Interlaken, 3800 Unterseen, 3860 Meiringen, 4000 Basel, 4102 Binningen, 4112 Bättwil, 4123 Allschwil, 4127 Birsfelden, 4132 Muttenz, 4133 Pratteln, 4142 Münchenstein, 4143 Dornach, 4144 Arlesheim, 4147 Aesch, 4153 Reinach, 4226 Breitenbach, 4227 Büsserach, 4229 Beinwil SO, 4242 Laufen, 4303 Kaisteraugst, 4310 Rheinfelden, 4312 Magden, 4313 Möhlin, 4322 Mumpf, 4332 Stein, 4333 Münchenwilen, 4410 Liestal, 4413 Büren SO, 4416 Bubendorf, 4422 Arisdorf, 4437 Waldenburg, 4438 Langenbruck, 4442 Diepflingen, 4446 Buckten, 4448 Läufelfingen, 4450 Sissach, 4457 Diegten, 4458 Eptingen, 4460 Gelterkinden, 4461 Böckten, 4463 Buus, 4500 Solothurn, 4512 Bellach, 4513 Langendorf, 4514 Lommiswil, 4524 Balmberg, 4525 Balm bei Günsberg, 4528 Zuchwil, 4532 Feldbrunnen, 4534 Flumenthal, 4537 Wiedlisbach, 4542 Luterbach, 4543 Deitingen, 4552 Derendingen, 4553 Subingen, 4554 Etziken, 4556 Aeschi, 4556 Bolken, 4562 Biberist, 4563 Gerlafingen, 4564 Obergerlafingen, 4566 Halten, 4566 Kriegstetten, 4573 Lohn-Ammannsegg, 4582 Brügglen, 4583 Aetigkofen, 4585 Biezwil, 4587 Aetingen, 4588 Brittern, 4600 Olten, 4612 Wangen b. Olten, 4613 Rickenbach SO, 4614 Hägendorf, 4615 Allerheiligenberg, 4616 Kappel SO, 4617 Gunzgen, 4618 Boningen, 4622 Egerkingen, 4623 Neuendorf, 4624 Härkingen, 4625 Oberbuchsiten, 4626 Niederbuchsiten, 4628 Wolfwil, 4629 Fulenbach, 4632 Trimbach, 4633 Hauenstein, 4634 Wisen SO, 4652 Winznau, 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4713 Matzendorf, 4714 Aedermannsdorf, 4716 Gänsbrunnen, 4716 Welchenrohr, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4932 Gutenburg, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5070 Frick, 5073 Gipf-Oberfrick, 5074 Eiken, 5075 Hornussen, 5076 Bözen, 5077 Elfingen, 5078 Effingen, 5079 Zeihen, 5080 Laufenburg, 5082 Kaisten, 5083 Ittenthal, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5106 Veltheim, 5108 Oberflachs, 5107 Schinznach Dorf, 5112 Thalheim, 5113 Holderbank, 5116 Schinznach Bad, 5200 Brugg, 5210 Windisch, 5212 Hausen, 5242 Birr, 5242 Birr-Lupfig, 5275 Etzgen, 5300 Turgi, 5313 Klingnau, 5314 Kleindöttingen, 5316 Leuggern, 5322 Koblenz, 5325 Leibstadt, 5330, Bad Zurzach, 5400 Baden, 5408 Ennetbaden, 5412 Gebenstorf, 5413 Birmenstorf, 5415 Nussbaumen, 5416 Kirchdorf, 5430 Wettingen, 5432 Neuenhof, 5436 Würenlos, 5443 Niederrohrdorf, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5506 Mägenwil, 5507 Mellingen, 5600 Lenzburg, , 5600 Ammerswil, 5603 Staufen, 5604 Hendschiken, 5605 Dottikon, 5606 Dintikon, 5607 Hägglingen, 5608 Stetten, 5610 Wohlen, 5611 Anglikon, 5612 Villmergen, 5614 Sarmenstorf, 5615 Fahrwangen, 5616 Meisterschwanden, 5619 Büttikon, 5620 Bremgarten, 5628 Aristau, 5630 Muri, 5643 Alikon, 5644 Auw, 5645 Aettenschwil, 5646 Abtwil, 5702 Niederlenz, 5703 Seon, 5706 Boniswil, 5707 Seengen, 5712 Beinwil am See, 5618 Bettwil, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO, 6000 Luzern, 6010 Kriens, 6014 Littau, 6016 Hellbühl, 6017 Ruswil, 6018 Buttisholz, 6019 Sigigen, 6020 Emmenbrücke, 6022 Grosswangen, 6023 Rothenburg, 6024 Hildisrieden, 6025 Neudorf, 6026 Rain, 6027 Römerswil LU, 6028 Herlisberg, 6030 Ebikon, 6032 Emmen, 6033 Buchrain, 6034 Inwil, 6035 Perlen, 6036 Dierikon, 6037 Root, 6038 Gisikon, 6038 Honau, 6039 Root, 6042 Dietwil, 6043 Adligenswil, 6044 Udligenswil, 6045 Meggen, 6047 Kastanienbaum, 6048 Horw, 6052 Hergiswil NW, 6102 Malters, 6103 Schwarzenberg LU, 6105 Schachen LU, 6106 Werthenstein, 6110 Fontannen b. Wolhusen, 6110 Wolhusen, 6112 Doppleschwand, 6113 Romoos, 6114 Steinhuserberg, 6122 Menznau, 6123 Geiss, 6125 Menzberg, 6126 Daiwil, 6130 Willisau, 6132 Rohrmatt, 6133 Hergiswil b. Willisau, 6142 Gettnau, 6143 Ohmstal, 6144 Zell LU, 6145 Fischbach LU, 6146 Grossdietwil, 6147 Altbüron, 6152 Hüswil, 6153 Ufhusen, 6154 Hofstatt, 6156 Luthern, 6156 Luthern Bad, 6203 Sempach Station, 6204 Sempach, 6205 Eich, 6206 Neuenkirch, 6207 Nottwil, 6208 Oberkirch LU, 6210 Sursee, 6211 Buchs LU, 6212 Kaltbach, 6212 St. Erhard, 6213 Knutwil, 6214 Schenkon, 6215 Beromünster, 6215 Schwarzenbach LU, 6216 Mauensee, 6217 Kottwil, 6218 Ettiswil, 6221 Rickenbach LU, 6222 Gunzwil, 6231 Schlierbach, 6232 Geuensee, 6233 Büron, 6234 Kulmerau, 6234 Triengen, 6235 Winikon, 6236 Wilihof, 6242 Wauwil, 6243 Egolzwil, 6244 Nebikon, 6245 Ebersecken, 6246 Altishofen, 6247 Schötz, 6248 Alberswil, 6252 Dagmersellen, 6253 Uffikon, 6260 Hintermoos, 6260 Mehlsecken, 6260 Reiden, 6260 Reidermoos, 6262 Langnau b. Reiden, 6263 Richenthal, 6264 Pfaffnau, 6265 Roggliswil, 6274 Eschenbach LU, 6275 Ballwil, 6276 Hohenrain 6277 Kleinwangen, 6277 Lieli LU, 6280 Hochdorf, 6280 Urswil, 6283 Baldegg, 6284 Gelfingen, 6284 Sulz LU, 6285 Hitzkirch, 6285 Retschwil, 6286 Altwis, 6287 Aesch LU, 6288 Schongau, 6289 Hämikon, 6289 Müswangen, 6294 Ermensee, 6295 Mosen, 6300 Zug, 6423 Schwyz, 6460 Altdorf, 6402 Küssnacht am Rigi, 7000 Chur, 8000 Zürich, 8048 Altstetten, 8180 Bülach, 8200 Schaffhausen, 8280 Kreuzlingen, 8302 Kloten, 8340 Hinwil, 8370 Sirnach, 8400 Winterthur, 8500 Frauenfeld, 8570 Weinfelden, 8580 Amriswil, 8610 Uster, 8712 Stäfa, 8905 Arni, 8953 Dietikon, 8956 Killwangen, 8957 Spreitenbach, 8965 Berikon, 9000 St. Gallen, 9100 Herisau, 9200 Gossau, 9240 Uzwil, 9320 Arbon, 9500 Uzwil, 3000 Bern, 5070 Frick Regionen Zentralschweiz, Nordwestschweiz, Mittelland, Voralpen, Innerschweiz, Deutschschweiz, Emmental, Entlebuch, Luthertal, Oberaargau, Seetal, Zofingenregion, Amt Willisau, Amt Sursee, Amt Hochdorf, Amt Luzern, Amt Entlebuch, Bezirk Zofingen, Bezirk Gäu, Bezirk Olten, Bezirk Gösgen, Bezirk Thal, Bezirk Aarau, Bezirk Kulm, Bezirk Sissach, Bezirk Liestal, Bezirk Aarwangen, Bezirk Burgdorf, Bezirk Wangen, Ostschweiz, Fricktahl,

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SicherheitsberatungArbeitssicherheit ArbeitsschutzPersonalschulung
DG Sicherheitsberatungen GmbH

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Im Benze 23, 8222 Beringen
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DG Sicherheitsberatungen GmbH in Beringen übernimmt für dich die Schnittstelle zwischen deinem Gesundheitsbetrieb und den Behörden und Verbänden. Dank meiner langjährigen Erfahrung und einem grossen Netzwerk kann ich in vielerlei sicherheitsrelevanten Fragen weiterhelfen. Lerne mich einfach kennen. Meine Leistungen • Übernahme von SIBE-Mandaten • Beratung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Gesundheitswesen • Umsetzung der Branchenlösung H+ • Personalschulungen (Gewalt, Brandschutz, ASGS etc.) • Beratung bei der Entsorgung von medizinischem Abfall Über mich • Vor 35 Jahren die Polizeischule absolviert • von 2002 - bis 2014 Sicherheitsbeauftragter im Kantonsspital Bruderholz / Kantonsspital Baselland • 2014 - 2022 Sicherheitsverantwortlicher im Kantonsspital Winterthur • 2022 Selbständig DG Sicherheitsberatungen GmbH Ausbildungen: • Sicherheitsspezialist in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens mit eidg. Fachausweis • Gefahrgutbeauftragter • Sicherheitsbeauftragter Brandschutz Weitere Tätigkeiten: • Ausbilder beim Spitalverband H+ (Organisation in ausserordentlichen Lagen) • seit 2022 Leiter Ausbildung bei der Sicherheitsfirma B.I.G Basel

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diabeteszürich

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diabeteszürich

Turnerstrasse 24, 8006 Zürich
Mit Fachkompetenz und Einfühlungsvermögen setzen wir uns für Sie ein!

diabetes zürich (ehemals Zürcher Diabetes Gesellschaft) ist die offizielle Vertretung von Menschen mit Diabetes im Kanton Zürich. Mit der Diabetesberatung ergänzen wir die ärztliche Betreuung rund um das Diabetesmanagement - wir nehmen uns Zeit für Sie. In der individualisierten Ernährungsberatung werden Ihnen keine Verbote auferlegt, sondern es werden alltagstauglihe Massnahmen besprochen. Dank der medizinischen Fusspflege ist auch für die podologische Versorgung des diabetischen Fusses gesorgt. Ausserdem erhalten Sie bei uns Diabetesmaterial wie Blutzuckermessgeräte, Blutzuckerteststreifen und Sensoren zu dem Preis, den die Krankenversicherer vergüten. Danke, dass Sie uns helfen zu helfen! Spendenkonto PostFinance, Konto-Nr. 80-49704-2, IBAN CH36 0900 0000 8004 9704 2 Angebot und Dienstleistungen • Diabetesberatung In der Diabetesberatung, die von Diabetesfachberaterinnnen – Pflegefachfrauen mit fundierter Zusatzausbildung – durchgeführt werden, erhalten Sie fachkundige und individuelle Unterstützung für Ihr Diabetesmanagement im Alltag. Sie lernen Ihren Stoffwechsel, die Wirkung von verschiedenen äusseren Einflüssen sowie von Medikamenten etc. vertieft kennen und können Ihren Blutzucker besser unter Kontrolle bringen. • Ernährungsberatung In der Ernährungsberatung, welche von einer Ernährungsberaterin mit Fachhochschulabschluss durchgeführt wird, erhalten Sie fachkundige und individuelle Unterstützung für die Optimierung Ihrer Ernährungsgewohnheiten und / oder zur Gewichtsreduktion. Dabei bleibt die Entscheidung bei Ihnen, welche Massnahmen Sie umsetzen möchten und wo sie lieber keine Anpassungen machen. • medizinische Fusspflege Wer Diabetes hat, muss besonders auf seine Füsse achten. Nervenschädigungen und Durchblutungsstörungen führen dazu, dass das Gefühl in den Füssen verloren geht und Wunden schlechter heilen. Eine Fussverletzung wird so leider oft nicht rechtzeitig bemerkt. Auch die Bildung von Blasen durch zu enge oder schlecht sitzende Schuhe werden häufig zu spät erkannt und eigenständiges Füssnägel schneiden kann gefährlich werden. • psychosoziale Beratung Ein zentrales Ziel für Diabetesbetroffene ist die Erhaltung einer guten Lebensqualität und damit ihres seelischen Wohlbefindens. Die tägliche Herausforderung, mit der Krankheit umzugehen zu lernen und die therapeutischen Massnahmen umzusetzen, können mit Hilfe unseren Ernährungs- und Diabetesfachberaterinnen angegangen werden. Unsere Leistungen werden durch die Krankenkasse (Grundversicherung) bezahlt. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigen wir eine ärztliche Verodnung. Die aktuellen Formulare finden Sie auf unserer Homepage: www.diabeteszuerich.ch. Unsere Ziele: • mehr Lebensqualität für Menschen mit Diabetes • bessere Kenntnisse von Angehörigen • vertiefte Kenntnisse von Personen, die im Arbeitsalltag mit Diabetesbetroffenen in Kontakt kommen • Reduktion der Gesundheitskosten durch Verhinderung von Spätfolgen • Aufklärung der Öffentlichkeit Mitgliedschaft - Sie profitieren persönlich von einer Mitgliedschaft: • Lieferung von Hilfsmaterial ohne Porto- und Verpackungskosten (nur B-Post) • Abgabe von Abbott FreeStyle Libre Sensoren ohne Aufpreis (CHF 65.30 pro Sensor) • Medizinische Fusspflege bezahlt über die Grundversicherung (auf ärztliche Verordnung und nach Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse) • viermal jährlich Mitgliedermagazin d-journal von diabetesschweiz • Newsletter mit aktuellen Infos und fachlichen Tipps zu Ernährung und Diabetesmanagement • ein Diabetikerausweis und ein Blutzuckertagebuch pro Jahr sind GRATIS • die jährliche Kontrolle des Blutzuckermessgerätes ist GRATIS Wir organisieren zudem... • gemeinsam mit dem Kinderspital Zürich jährlich ein Ferienlager für Kinder und Jugendliche • je nach Bedarf Kochworkshops zu ausgewogener, einfacher Mahlzeitenzubereitung • und vermitteln den Kontakt zu Erfahrungs- und Selbsthilfegruppen Mitgliederbeiträge CHF 75.- für Personen mit Erwerbseinkommen CHF 60.- für Rentner mit AHV oder IV und Sozialhilfebezüger CHF 50.- für Studenten, Lehrlinge, Schüler und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr ohne Erwerbseinkommen Spenden... Ja, ich • unterstütze diabeteszürich bei den Bemühungen um eine ganzheitliche und individuelle Gesundheitsversorgung • ermögliche diabeteszürich weiterhin, sich für ihre Klientinnen und Klienten Zeit nehmen zu können • helfe diabeteszürich mehr Handlungsspielraum zu erreichen für die Umsetzung von Projekten im Bereich der Prävention und der fachlich korrekten Information der Bevölkerung • zeige Solidarität mit Menschen, die mit dieser chronischen Krankheit konfronitert sind, denn Diabetes mellitus ist alles andere als nur selbstverschuldet Spendenkonto: PostFinance, Konto-Nr. 80-49704-2 , IBAN CH36 0900 0000 8004 9704 2 Gerne senden wir ihnen einen Einzahlungsschein zu.

DiabetesberatungErnährungsberatungPodologieGesundheitsberatungMedizinisches ZentrumPraxis Kochschule Kochkurse
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Stockerstrasse 39, 8002 Zürich
Exklusive Massanzüge für Business und Hochzeit

MASSANZÜGE Wählen Sie einen Stoff aus unserer hochwertigen und knitterarmen Schurwolle aus Italien, England und Indien. Es stehen Ihnen eine Auswahl von über 500 Stoffen und Farben zur Verfügung. Gemeinsam bestimmen wir den Stil, Schnitt und Farbe Ihres Anzuges mit dem passenden Hemd und Krawatte. MASSHEMDEN Unser Hemd Sortiment umfasst verschiedene Stoffe wie zB: Baumwolle, Oxford, Pinpoint, Herringbone und ägyptische Baumwolle. Für unsere Hemdem verwenden wir ausschliesslich Perlmutt Knöpfe. Es stehen Ihnen eine Auswahl von über 300 Stoffen und Farben zur Verfügung. MASSANZÜGE FREIZEIT Elegant und trotzdem locker lautet der Dresscode oder besser bekannt als Casual Friday Outfit. Wir bieten Massanzüge und einzelne Kombinationen aus Manchester, Baumwolle, Tweed und Leinen. Bei uns können Sie gerne nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen mit Schnitt und Design experimentieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. HOCHZEITSANZUG Unvergessliche Momente verdienen einen unvergleichlichen Auftritt.Wir bieten exravagante und klassische Hochzeitsanzüge an, welche auf das Brautkleid abgestimmt werden. All unsere Designs bieten wir in diversen Farbtönen an, so dass der Kunde beliebig varieren kann. Gerne setzen wir Ihre Wünsche und/oder ausgefallenen Ideen um. SMOKING & FRÄCKE Immer häufiger velangen Events einen Dresscode. Steht etwa auf der Einladung Black Tie oder White Tie, Sie brauchen für Ihre Kreuzfahrt ein passendes Dinnerjacket oder Smoking oder der Wiener Opernball ist ein gutes Beispiel für einen festlichen Anlass, bei dem der Frack das einzig angemessene Kleidungsstück ist. Unsere fachmännische Beratung hilft Ihnen beim Aussuchen der geeigneten Garderobe und der erforderlichen Accessoires. Es stehen Ihnen super 120s-140s Cashmere wool England zur Auswahl. CORPORATE FASHION: MASSBEKLEIDUNG FÜR FIRMEN UND VEREINE Sunita Suits bietet ebenfalls Firmenbekleidung, Uniformen, Corporate Fashion sowie Promo Bekleidung für grössere und mittlere Unternehmen an. Die Massgeschneiderte Lösung ist die ideale Wahl für eine einheitliche Kleidung wie zum Beispiel Messebekleidung, Uniformen, Hemden Welchen Eindruck möchten Sie Ihren Kunden an der Messe oder als Corporate Idendity vermittleln? mit Logo, Spezialanfertigungen für Vereine oder Musiker, dazu ein Foulard oder Fliege als Eyecatcher. Auf diese Weise präsentiert Ihr Unternehmen einen perfekten und professionellen Eindruck. Welchen Eindruck möchten Sie Ihren Kunden an der Messe oder als Corporate Idendity vermittleln? Einige Beispiele und Referenzen: • ETH Juniors Zürich • Notz Metall AG • Tambouren und Pffeiferverein Ausserberg • Feller AG Horgen • IBM Schweiz • Sarasin Bank Basel • Liechtensteinische Post Vaduz • First Advisory Group • Duscholux Thun • Keune Hair und Cosmetics Basel • Garage Botsberg Flawil • St.Gallen Kantonalbank • Opacc Kriens • UBS Winterthur, Schaffhausen, Bern • ETH Zürich, Forum und Contact • Elsag Solution AG • Swiss RE • Liechtensteinische Landesbank • Probst Translation Winterthur • und vieles mehr MASSANZUG Zusammen mit Ihnen entwerfen wir Ihren nächsten Business- oder Hochzeitsanzug. Beim ersten Beratungsgespräch entsteht innerhalb von 45-60 Minuten ein individueller Vorschlag Ihrer Kleidung. Farbton, Material und Design werden auf Sie abgestimmt. Unsere Beratung ist individuell massgeschneidert, wie unsere Bekleidung, wir können Bedarf erkennen - machen eine Typanalyse- legen mit Ihnen den richtigen Stil fest- wählen den passenden Farbton aus, eventuell ein passendes Hemd und/oder Krawatte und nehmen Ihnen die Masse. Nach 3-4 Wochen wird die erste Anprobe gemacht und entsprechende Feinkorrekturen durchgeführt. Bei Businessanzügen werden die Masse gespeichert. So können Sie in Zukunft auf Wunsch online oder telefonisch weitere Anzüge und Hemden bestellen. Express Bestellungen sind innerhalb von 2 Wochen möglich. (Aufpreis 15 %)

HerrenmodeStyling ModeberatungSchneidereiHochzeitVermietungAtelierChemiserie
Kunsanthia & co sunita suits tailoring

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Stockerstrasse 39, 8002 Zürich
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Exklusive Massanzüge für Business und Hochzeit

MASSANZÜGE Wählen Sie einen Stoff aus unserer hochwertigen und knitterarmen Schurwolle aus Italien, England und Indien. Es stehen Ihnen eine Auswahl von über 500 Stoffen und Farben zur Verfügung. Gemeinsam bestimmen wir den Stil, Schnitt und Farbe Ihres Anzuges mit dem passenden Hemd und Krawatte. MASSHEMDEN Unser Hemd Sortiment umfasst verschiedene Stoffe wie zB: Baumwolle, Oxford, Pinpoint, Herringbone und ägyptische Baumwolle. Für unsere Hemdem verwenden wir ausschliesslich Perlmutt Knöpfe. Es stehen Ihnen eine Auswahl von über 300 Stoffen und Farben zur Verfügung. MASSANZÜGE FREIZEIT Elegant und trotzdem locker lautet der Dresscode oder besser bekannt als Casual Friday Outfit. Wir bieten Massanzüge und einzelne Kombinationen aus Manchester, Baumwolle, Tweed und Leinen. Bei uns können Sie gerne nach Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen mit Schnitt und Design experimentieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. HOCHZEITSANZUG Unvergessliche Momente verdienen einen unvergleichlichen Auftritt.Wir bieten exravagante und klassische Hochzeitsanzüge an, welche auf das Brautkleid abgestimmt werden. All unsere Designs bieten wir in diversen Farbtönen an, so dass der Kunde beliebig varieren kann. Gerne setzen wir Ihre Wünsche und/oder ausgefallenen Ideen um. SMOKING & FRÄCKE Immer häufiger velangen Events einen Dresscode. Steht etwa auf der Einladung Black Tie oder White Tie, Sie brauchen für Ihre Kreuzfahrt ein passendes Dinnerjacket oder Smoking oder der Wiener Opernball ist ein gutes Beispiel für einen festlichen Anlass, bei dem der Frack das einzig angemessene Kleidungsstück ist. Unsere fachmännische Beratung hilft Ihnen beim Aussuchen der geeigneten Garderobe und der erforderlichen Accessoires. Es stehen Ihnen super 120s-140s Cashmere wool England zur Auswahl. CORPORATE FASHION: MASSBEKLEIDUNG FÜR FIRMEN UND VEREINE Sunita Suits bietet ebenfalls Firmenbekleidung, Uniformen, Corporate Fashion sowie Promo Bekleidung für grössere und mittlere Unternehmen an. Die Massgeschneiderte Lösung ist die ideale Wahl für eine einheitliche Kleidung wie zum Beispiel Messebekleidung, Uniformen, Hemden Welchen Eindruck möchten Sie Ihren Kunden an der Messe oder als Corporate Idendity vermittleln? mit Logo, Spezialanfertigungen für Vereine oder Musiker, dazu ein Foulard oder Fliege als Eyecatcher. Auf diese Weise präsentiert Ihr Unternehmen einen perfekten und professionellen Eindruck. Welchen Eindruck möchten Sie Ihren Kunden an der Messe oder als Corporate Idendity vermittleln? Einige Beispiele und Referenzen: • ETH Juniors Zürich • Notz Metall AG • Tambouren und Pffeiferverein Ausserberg • Feller AG Horgen • IBM Schweiz • Sarasin Bank Basel • Liechtensteinische Post Vaduz • First Advisory Group • Duscholux Thun • Keune Hair und Cosmetics Basel • Garage Botsberg Flawil • St.Gallen Kantonalbank • Opacc Kriens • UBS Winterthur, Schaffhausen, Bern • ETH Zürich, Forum und Contact • Elsag Solution AG • Swiss RE • Liechtensteinische Landesbank • Probst Translation Winterthur • und vieles mehr MASSANZUG Zusammen mit Ihnen entwerfen wir Ihren nächsten Business- oder Hochzeitsanzug. Beim ersten Beratungsgespräch entsteht innerhalb von 45-60 Minuten ein individueller Vorschlag Ihrer Kleidung. Farbton, Material und Design werden auf Sie abgestimmt. Unsere Beratung ist individuell massgeschneidert, wie unsere Bekleidung, wir können Bedarf erkennen - machen eine Typanalyse- legen mit Ihnen den richtigen Stil fest- wählen den passenden Farbton aus, eventuell ein passendes Hemd und/oder Krawatte und nehmen Ihnen die Masse. Nach 3-4 Wochen wird die erste Anprobe gemacht und entsprechende Feinkorrekturen durchgeführt. Bei Businessanzügen werden die Masse gespeichert. So können Sie in Zukunft auf Wunsch online oder telefonisch weitere Anzüge und Hemden bestellen. Express Bestellungen sind innerhalb von 2 Wochen möglich. (Aufpreis 15 %)

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 Geschlossen bis 09:30 Uhr
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Späti Wohnkultur
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Späti Wohnkultur

Marktgasse 16, 9500 Wil SG
Späti Wil - Winterthur

Schöner Wohnen, Harmonie mit Akzenten, Neuland in Sicht: Unsere Mission ist, mit unseren Kunden auf Entdeckungsreisen zu gehen. Sich inspirieren zu lassen. Unsere Kunden zu begeistern. Ob Einzelstück oder Einrichtung, ob Wohnraum oder Objekt, ob Möblierung, Licht, Textilien oder Innenarchitektur: Erst die sorgfältige Komposition und punktuelle Akzente ergeben harmonische Räume. Wir kennen unsere Kollektionen. Wann dürfen wir Ihre Wünsche kennenlernen? • Planen • Einrichten • Innenarchitektur • Objektbereich Unser Angebot: • Möbel: Der Markt für Designmöbel ist kaum mehr überschaubar, sieht man einmal von den absoluten Klassikern ab. Schön, wenn Sie mit uns auf Entdeckungsreisen kommen. Lassen Sie sich überraschen und inspirieren – besuchen Sie uns im Showroom in Wil oder Winterthur, dort werden immer wieder Wohnträume wahr. Zur Kollelktion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html • Leuchten : Ein gutes Lichtkonzept ist von Funktionalität und Ästhetik geprägt. Es braucht viel Erfahrung und Vorstellungs-Vermögen, die richtigen Leuchten zu finden – das Angebot ist enorm vielseitig. Wir zeigen Ihnen, wie wir mit Licht gestalten. Und wie unsere Lösungen am Abend und in der Nacht passen. Zur Kollektion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html • Textilien: Vorhänge, Kissen, Polster, Decken, Teppiche – textile Produkte kommen oft erst spät ins Spiel. Umso besser, dass wir in der Beratung und in unserem Nähatelier über das Wissen und das Gefühl für harmonische Kombinationen und spannende Akzente verfügen. Zur Kollektion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html • Objektbereich Layouts für Geschäftsräume, Möbel zum Arbeiten, Kombinationen zum Wohlfühlen: Wir sind auch im Objektbereich Ihr starker, verlässlicher Partner mit Passion und Engagement für die bessere Lösung und mit einem Hang zur Perfektion. Zur Kollektion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html

WohnberatungInneneinrichtungenMöbelgeschäft
Späti Wohnkultur

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Marktgasse 16, 9500 Wil SG
WohnberatungInneneinrichtungenMöbelgeschäft
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Schöner Wohnen, Harmonie mit Akzenten, Neuland in Sicht: Unsere Mission ist, mit unseren Kunden auf Entdeckungsreisen zu gehen. Sich inspirieren zu lassen. Unsere Kunden zu begeistern. Ob Einzelstück oder Einrichtung, ob Wohnraum oder Objekt, ob Möblierung, Licht, Textilien oder Innenarchitektur: Erst die sorgfältige Komposition und punktuelle Akzente ergeben harmonische Räume. Wir kennen unsere Kollektionen. Wann dürfen wir Ihre Wünsche kennenlernen? • Planen • Einrichten • Innenarchitektur • Objektbereich Unser Angebot: • Möbel: Der Markt für Designmöbel ist kaum mehr überschaubar, sieht man einmal von den absoluten Klassikern ab. Schön, wenn Sie mit uns auf Entdeckungsreisen kommen. Lassen Sie sich überraschen und inspirieren – besuchen Sie uns im Showroom in Wil oder Winterthur, dort werden immer wieder Wohnträume wahr. Zur Kollelktion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html • Leuchten : Ein gutes Lichtkonzept ist von Funktionalität und Ästhetik geprägt. Es braucht viel Erfahrung und Vorstellungs-Vermögen, die richtigen Leuchten zu finden – das Angebot ist enorm vielseitig. Wir zeigen Ihnen, wie wir mit Licht gestalten. Und wie unsere Lösungen am Abend und in der Nacht passen. Zur Kollektion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html • Textilien: Vorhänge, Kissen, Polster, Decken, Teppiche – textile Produkte kommen oft erst spät ins Spiel. Umso besser, dass wir in der Beratung und in unserem Nähatelier über das Wissen und das Gefühl für harmonische Kombinationen und spannende Akzente verfügen. Zur Kollektion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html • Objektbereich Layouts für Geschäftsräume, Möbel zum Arbeiten, Kombinationen zum Wohlfühlen: Wir sind auch im Objektbereich Ihr starker, verlässlicher Partner mit Passion und Engagement für die bessere Lösung und mit einem Hang zur Perfektion. Zur Kollektion: https://www.spaetiwohnkultur.ch/angebot/kollektionen/architonic.html

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trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
trennpunkt GmbH

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
trennpunkt GmbH

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Limmattalstrasse 177, 8049 Zürich
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Die 1A Elektrokontrollen GmbH ist Ihr unabhängiger Partner für die Elektro-Sicherheit und Brandschutz-Projekte. Wir betreuen: Haus- und Installationseigentümer, Gewerbe, Verwaltungen und Installateure. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und umfangreiches Wissen zu allen Fragen rund um Elektro Sicherheit und Brandschutz, dass durch Fort- und Weiterbildungen ständig ausgebaut wird. Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Dienstleistungen? Als fachkompetente und erfahrene Spezialisten in Sachen Strom und Sicherheit freuen wir uns auf Ihre Anfrage. Unsere Unabhängigkeit bedeutet für Sie Qualitätssicherheit. Unsere Unabhängigkeit bedeutet für Sie Qualitätssicherheit. Dienstleistungen: Periodische Elektrokontrollen Unabhängige Elektrokontrollen Kontrolle bei Handänderung Abnahmekontrollen Schlusskontrollen Abnahme von Photovoltaikanlagen Pronovo Beglaubigungen bis 100kW Kontrolle bei temporären Anlagen Geräteprüfungen Brandschutz Projekte QSS 1+2 (Brandschutzfachmann VKF mit Eidg. Fachausweis) Filialen: Zürich, Limmattalstrasse 177, Telefon +41 44 311 40 40 Buchs ZH, Hinterdorfstrasse 1A, Telefon +41 44 340 22 22 Winterthur, Hermannstrasse 8, Telefon +41 52 511 40 40 Frauenfeld (TG), Schaffhauserstrasse 215, Telefon +41 52 511 40 40

ElektrokontrollenSicherheitsberatungBrandschutz
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Alarmanlagen & Videoüberwachung - FocusControl

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Alarmanlagen & Videoüberwachung - FocusControl

Am Krayenrain 9, 4056 Basel
Alarmanlagen, Videosysteme & Abhörschutz Beratung vor Ort

Alarmanlagen und Videoüberwachung Installationen aus Baselland in der Schweiz Die Sicherheitsexperten für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Solothurn, Zürich, Winterthur und Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen Beratung vor Ort Wir bieten Ihnen Alarmanlagen Beratung vor Ort auch im späten nachmittag und Abends an. Kostenlos und diskret erstellen wir passende Alarmsysteme und Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation und Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. FocusControl.ch FocusControl.swiss - FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ • Alarmanlagen - FocusControl • Alarmanlage - FocusControl • Alarm Alarmanlagen - FocusControl • Funk Alarmanlagen - FocusControl • Funkalarmanlagen - FocusControl • Alarmanlagen Beratung - FocusControl • Sicherheit Beratung - FocusControl • Alarmanlagen Modernisierung von 2G/3G auf 4G/LTE und LAN - FocusControl • ALARMANLAGE OFFERTANFRAGE - FocusControl • Alarmanlagen Basel - FocusControl • Alarmanlagen Baselland - FocusControl • Alarmanlagen Aarau - FocusControl • Alarmanlagen Aargau - FocusControl • Alarmanlagen Solothurn - FocusControl • Alarmanlagen Schweiz - FocusControl • Alarmanlagen Installationen - FocusControl • Alarmanlage für Wohnung - FocusControl • Alarmanlage für Haus - FocusControl • Alarmanlage für Unternehmen - FocusControl • Sicherheit-Nebelsysteme - FocusControl • Zutrittskontrollsystemen - FocusControl • Zutrittsystemen - FocusControl • kontrollsystemen - FocusControl • Einbruchschutz - FocusControl • Alarmsystemen - FocusControl • Sicherheitstechnik - FocusControl • Sicherheitssysteme - FocusControl • JABLOTRON - FocusControl • JABLOTRON 100 - FocusControl • Alarmanlagen JABLOTRON 100 - FocusControl • JABLOTRON 100 NEWS und INFOS - FocusControl • Alarmanlagen JABLOTRON 80 OASiS - FocusControl • Alarmanlagen SATEL - FocusControl • Alarmsysteme für Wohnung - FocusControl • Alarmsysteme für Haus - FocusControl • Alarmsysteme für Firma - FocusControl • Alarmsysteme für Unternehmen - FocusControl • Beratung vor Ort - FocusControl • Beratung vor Ort Basel Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Baselland Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Aargau Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Solothurn Alarmanlage - FocusControl • Beratung Termin buchen - FocusControl • Videoüberwachung - FocusControl • Video-Management Software - FocusControl • Schweizerische Alarm- und Einsatzzentrale - FocusControl • Alarmanlagen Basel – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Basel - FocusControl • Alarmanlagen Baselland – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Baselland - FocusControl • Alarmanlagen Aargau – Kostenlose Beratung vor Ort in Aargau - FocusControl • Alarmanlagen Solothurn – Kostenlose Beratung vor Ort in Solothurn - FocusControl • Alarmsysteme für Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude - FocusControl • Lauschabwehr und Abhörspezialist - FocusControl Die Facherrichter für Alarmanlagen & Videoüberwachung Beratung Planung Installationen in der Schweiz Sie suchen für Ihr Haus oder Unternehmen eine zuverlässige und Benutzerfreundliche Funk Alarmanlage ? FocusControl ist Ihr lizenzierter und zuverlässiger Partner und bietet eine kostenlose Alarmanlagen Beratung bei Ihnen vor Ort in der Schweiz an. Als Sicherheit Firma konzipieren unsere Experten in der Schweiz, mit langjähriger Erfahrung jede Alarmanlage stets den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen unserer Kunden. Der professionelle Facherrichter für Alarmanlagen , Videoüberwachung , Ortung & Zutrittskontrollsystemen in der Schweiz -FocusControl Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 20 Jahre Erfahrung in Sicherheitstechnik , vertreibt FocusControl einfache Benutzerfreundliche Überwachungslösungen mit höchstem Sicherheitsstandard & erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich Alarmanlagen & Videoüberwachung . Der Angebotskatalog umfasst sowohl Zertifizierte Alarmanlagen als auch Systeme für die GPS- & Videoüberwachung . Alle angebotenen Alarm Alarmanlagen stammen von führenden Herstellern wie Jablotron & Satel . Der Kunde kann zwischen voll integrierten Kabellösungen und drahtlosen Systemen wählen. Die Bedingung der Alarmanlage ist sehr einfach auch für Schulkinder & ältere Personen, sowie auch übers App fernsteuerbar. Unsere angebotenen Alarmanlagen funktionieren ohne Störungen und Fehlalarme. FocusControl bietet einen Rundum-Schutz für Privathäuser, Bürogebäude, Ladengeschäfte und öffentliche Gebäude. Alarmanlagen & Videoüberwachung von Profis konzipiert & fachmännisch installiert Wir von FocusControl, lizensierter Partner vom namhaften Hersteller, bieten Ihnen nicht nur eine kostenlose Sicherheitsberatung wenn Sie eine Alarmanlage & Videoüberwachung für Ihr Haus, Gewerbe oder Industrie suchen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Errichter Firma für Alarmanlagen & Videoüberwachung in der Schweiz, konzipieren wir jede Sicherheitsanlage stets gemäß den individuellen Anforderungen & Bedürfnissen unserer Kunden. Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlage & Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation & Service. Unsere Vision ist es unseren Kunden einen erstklassigen Service sowie zuverlässige qualitativ hochwertige zertifizierte Sicherheitssysteme anzubieten. Schützen Sie Ihre Familie und Ihr wertvolles Eigentum mit einer Alarmanlage von FocusControl! Eine zertifizierte Funk Alarmanlage von JABLOTRON 100 , massgeschneidert nach Ihren Wünschen und für Ihr Haus, wird Ihnen mit Sicherheit den gewünschten Einbruchschutz gewähren. Unsere ausgefeilte Sicherheitstechnik für den Einbruchschutz überzeugt vor allem mit der hochstehenden Qualität unsere kabelfreie Alarmsysteme 100% zuverlässig, ohne Fehlalarm sowie einer nachhaltigen Garantieleistung. Die einfache Bedienung unserer Alarmanlagen mit revolutionärem Steuerungssystem ist auch für Schulkinder und ältere Personen sehr komfortabel. Unsere Drahtlose Alarmanlagen ebenso wie voll integrierte, verkabelte Lösungen von JABLOTRON wie z.B. JABLOTRON 100 oder Satel schrecken Einbrecher wirkungsvoll ab und rufen, wenn Sie es wünschen, über Telefon Hilfe herbei, um Sie oder eine Notrufzentrale jeder Zeit bei einem Vorfall zu alarmieren, per Anruf und SMS, oder auch Alarmaufzeichnungen wird per MMS, E-Mail und auch per App mitgeteilt. Unsere Produkte von hochwertigen Alarmanlagen bieten Ihnen viele weitere Möglichkeiten: Verlässliche Einbruchschutz, Notfall, medizinischen Notfällen, Wasserschaden, Brandfall, Gasaustritten, Steuerung von Geräten aus der Ferne, Steuerung der Heizung, Einschalten von Geräten durch Bewegungsmelder, überwachen wer sich zu welchem Zeitpunkt Zutritt zu einem bestimmten Gebäude verschafft hat, öffnungsmelder und Fernsteuerungen auch via Mobiltelefon. Auf Wunsch bieten wir Ihnen den Rundumschutz für Ihr Zuhause, Ihr Büro oder Ihr Ladengeschäft, Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude. 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Nebst den aufgeführten Ortschaften beraten wir Sie selbstverständlich auch in deren Einzugsgebieten und Ortschaften in der Nähe. Sprechen Sie uns an. Alarmanlagen Jablotron JA-100 JABLOTRON 100 – das komplett neue Konzept Das zuverlässiger Benutzerfreundliches bewährtes Alarmsystem Jablotron 100 , mit seiner innovativen revolutionären Steuerung, ist eine umfassende Lösung für den Schutz vor Einbruch, Feuer und vielem mehr. Es ist ein hoch professionelles Sicherheitssystem, welches eine professionelle Installation und Programmierung durch einen geschulten Fach-Errichter erfordert. Der Schutz kann individuell und genau auf ihre Bedürfnisse eingerichtet werden und dieses in Kombination als BUS-System, komplett als Funksystem, oder auch mit beiden Varianten gleichzeitig. Neues Konzept: Das zuverlässige JABLOTRON JA-100 Alarmsystem stellt mit seiner revolutionären Steuereinheit eine umfassende Lösung im Sach- und Personenschutz dar. Einbruch-, Panik- und Feuerdetektion sind die Kernfunktionen die dieses neue Alarmsystem überwacht. Die Anwendung der Jablotron JA-100 Systems reicht aber weit über diese Überwachungsaufgaben hinaus und geht hin bis zur professionellen Hausautomation. Das JABLOTRON JA-100 ist ein professionelles Sicherheits- und Steuersystem das ausschliesslich von professionellen Fach-Errichtern installiert werden muss. Nur dann kann seine einwandfreie Funktion gewährleistet werden. Das System erlaubt eine flexible Verwendung von Bus-Komponenten, Standard-Meldern und drahtlosen Detektoren und passt sich flexibel an die Sicherheitsbedürfnisse von Gewerbebetrieben und Haushalten an. Diese vielen differenzierten Anforderungen werden durch eine revolutionäre und patentierte Architektur realisiert. Das Neue an diesem Alarmsystem ist nicht nur die Steuerung an sich, sondern sein gesamter Aufbau. Die Bandbreite und Flexibilität der verwendeten Geräte, der Bus-Struktur, des neuen Funkprotokolls und der Optionen für den Remote-Service für den Errichter und auch die Zugriffsmöglichkeit für den Endkunden machen das JABLOTRON 100 zu einer zeitlosen elektronischen und hochentwickelten Sicherheitslösung. Patentierte Steuerung JABLOTRON 100 : Das JABLOTRON 100 System kann 300 Anwendercodes verwalten, der System-Bus kann völlig per Funk betrieben werden und alle Bedienteile sind mit einem RFID-Leser ausgestattet. Diese sind sowohl mit Tastatur, Tastatur und LCD Display oder als reine RFID-Leser erhältlich. Auf diese Keyboards können bis zu 20 Steuersegmente erweitert werden, die mit einer einfachen Ampel-Logik ausgestattet sind. Diese Steuersegmente erlauben das Schalten (je nach Erfordernis mit oder ohne Legitimierung) von Bereichen, Ausgängen, Notrufen oder signalisieren einfach den Status von Zuständen. Diese Zustände werden leicht verständlich mit grünen und roten LED´s signalisiert. Die LED-Indikatoren zeigen deutlich den Status der einzelnen Abschnitte und Ausgänge an. Systemeigenschaften JABLOTRON 100 : Das JABLOTRON JA-100 Alarmsystem ist nach EN 50131 Sicherheitsstufe 2 zertifiziert. Die drahtlose Kommunikation basiert auf dem neuen bidirektionalen, dynamischen Jablotron 100 Übertragungsprotokoll mit einer Frequenz von 868 MHz und bietet mehrere Sicherheits-Schichten und eine Systemintegrität gegen vorsätzliche und zufällige Datenkollisionen im Kommunikationssystem. Der Kommunikationsbereich von Einzelgeräten erstreckt sich über hunderte von Metern und kann auch weitere Bus-Funkmodule umfassen. Für eine vollständige Abdeckung aller zu überwachenden Bereiche können bis zu 3 Funkmodule installiert werden. Die JABLOTRON 100 hat bis zu 120 Funk- oder Bus-Zonen für die Zuordnung von Detektoren, Tastaturen und Steuerelementen, Sirenen oder anderen Geräten und kann in bis zu 15 völlig unabhängige Bereiche aufgeteilt werden. Weiteres stehen bis zu 32 programmier-bare Ausgänge zur Verfügung. Kommunikation: Die Anlage ist mit einem 4G/LTE/LAN-Kommunikator (der Sprach-, SMS- oder GPRS-Kommunikation ermöglicht) ausgestattet, der die Kommunikation sowohl mit dem Endkunden als auch einer Alarm Empfangsstation ermöglicht. Sie können die Anlage auch mit einem PSTN-Wählgerät erweitern. Diese Kommunikatoren werden nicht nur für die Übermittlung von Informationen aus einer Alarmempfangsstation verwendet, sondern fungieren auch als Modem für Remote-Zugriff, Überwachung, Programmierung und (last but not least) auch zur Steuerung der zur Verfügung stehenden Ausgänge. Der Remote-Zugriff kann von einer Webseite, per SMS oder auch durch die direkte USB-Verbindung des Systems mittels Software durchgeführt werden. Individuelle Sicherheitseinrichtungen haben eine breite Palette von Bus- und Funkoptionen. In der Produktpalette gibt es viele klassische PIR-Bewegungsmelder (auch mit integrierten unabhängigen akustischen Glasbruchmelder oder als Kombi-Melder mit Mikrowelle) die als Funkversion oder auch als Busvariante zur Verfügung stehen. Um Fenster und Türen abzusichern, gibt es entweder Standard-Magnetkontakte oder sogenannte «unsichtbare» Versionen die in den Rahmen von Kunststoff- und anderen Fenstern oder Türen zu montieren sind. Für spezielle Anwendungen gibt es Miniaturbewegungs- und Glasbruchmelder die speziell für die Absicherung von Autos, die sich in der Funk Nähe des Alarmsystems befinden, geeignet sind. Als Perimeter Schutz für das Gebäude sind auch Aussen-Bewegungsmelder und eine Infrarot-Schranke lieferbar. Der Brandschutz wird durch einen optischen Rauchmelder und einen Gas Leck-Detektor für explosive Gase realisiert. Alarmanlagen JABLOTRON 100 Ein über Jahre bewährtes Sicherheitssystem, auf das Sie sich verlassen können! Mit dem Sie auch ihren Haushalt bequem steuern können! Jablotron JA-100 ist ein bewährtes Funksystem, das sich für den Objektschutz eignet. Angefangen bei Wohnräumen, Geschäften, Büros, Lagern bis hin zu Werkstätten. Es kann Einbrüche, Brände, Notfälle, Überfälle und eventuelle weitere Risiken melden. Sie haben stets über ihr Mobiltelefon bzw. über Internet einen Überblick darüber, was in ihrem Haushalt oder in ihrer Firma geschieht. Die Installation ist noch dazu sowohl für das Objekt als auch für ihre Brieftasche sparsam Von überall erreichbar Zu Ihrer Alarmanlage JABLOTRON werden Sie dank der kostenlosen Anwendung „ MyJablotron “ aus dem PC oder dem Smart Phone von jedem beliebigem Ort Zugang haben. Grenzenlose Sicherheit durch einfachste Bedienung. weitere Informationen MyJablotron Modern, Professionell und zuverlässig! Die Jablotron erfüllt den hohen Sicherheitsstandard der EN 50131 Klasse 2 Alarmanlagen Modernisierung von 2G auf 3G/4G und LAN Ende 2020 nimmt Swisscom die 2G-Mobilfunktechnologie ausser Betrieb. Aus heutiger Sicht wird Swisscom den 2G-Abschalttermin auf ende 2020 nicht verschieben, es ist nicht damit zu rechnen. Falls Ihr Alarm-Übermittlungsgerät noch auf 2G-Technologie basiert, muss es nun durch ein 3G/4G-GSM Modul Gerät mit zusätzliche LAN Anschluss (IP-Internet), ersetzt werden. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihre Alarmübermittlung auch nach 2020 zuverlässig funktioniert. Offerten-Formular für Alarmanlage Unverbindliche eine Alarmanlage Modernisierung / Neuanschaffung Offertanfrage einholen, auf die zertifizierte Jablotron 100 mit 3G/4G-GSM Modul und LAN Kommunikation, die außerdem sehr Benutzerfreundliche und zuverlässig Sicherheitssystem ist. Buchen Sie jetzt Ihren kostenfreien Alarmanlage Offertanfrage Jablotron 80 Oasis Modernisierung Alle Alarmanlagen der Jablotron 80 Oasis, welche die 2G-GSM Modul (Mobilfunktechnik) verwenden, müssen mit dem Nachfolger Model Jablotron 100 ausgetauscht werden. Was muss bei meiner Alarmanlage der Jablotron 80 Oasis ausgetauscht werden? • Zentrale • Bedienteile • innen und aussen Sirenen. • Bewegungsmelder mit Kamera Funkmodul für die Integration von JABLOTRON 80 OASiS Funkkomponenten in das JABLOTRON 100 Alarmsystem Allen vorhandenen Meldern der Jablotron 80 Oasis: Kontaktmelder, Bewegungsmelder und Fernbedienung werden in das JABLOTRON 100 Alarmanlage integriert und weiterverwendet. Videoüberwachung Wir von FocusControl bieten hochwertige Videoüberwachungs- & Sicherheitstechnik mit kompetente Beratung, Planung, Installation & Service. Das Produktsortiment umfasst Überwachungskameras und Aufzeichnungsgeräte für jeden Einsatzbereich. Sowohl in der analogen Videotechnik (CCTV), Full-HD und als auch in der IP-Videoüberwachung bieten wir ein einzigartiges Portfolio an, eingeschlossen auch unsere innovativen Hybridlösungen, die analoge Technik mit den Vorzügen der Full-HD vereint. Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben, ein unverbindlicher Termin mit FocusControl verrät Ihnen die Schwachstellen an Ihrem Objekt. Nach ausführlichem Beratungsgespräch planen wir Ihr Überwachungssystem und erstellen Ihnen passende Angebote. Videoüberwachung iP – HD-SDI – ANALOG – Funk Bei uns finden Sie für jede Anforderung die richtige Technik. Beratung, Planung, Installation & Service im Bereich Videoüberwachungs - & Sicherheitstechnik. Unsere Produkte der Video-Überwachungstechnik bieten unzählige Möglichkeiten: • Weltweite Fernüberwachung mit kostenlosen Anwendung aus dem PC oder dem Smartphone von jedem beliebigem Ort Zugang auf Live-Video und Archiv-Video mit Audio. • Weltweite Fernsteuerung von Speed Dome Kameras und Schwenk-Neigegeräten. • Ausgestattet mit programmierbarer Bewegungserkennung, Email Alarm mit Foto bei einer Bewegung. • Weltweit das Bedienen von Geräten und Beleuchtung (Ein / Aus) z.B. Spotlichter usw. • Weltweites „Sprechen“. Vom PC oder Smartphone wird ein Audiosignal zum Digitalrekorder Audioausgang übertragen. Die kompromisslose FocusControl Qualitätspolitik führt dazu, dass unsere Produkte weltweit in den unterschiedlichsten Sicherheitsanwendungen eingesetzt werden – z.B. • Bank-, Gesundheits- und Bildungswesen. • Strafverfolgung. • Einzelhandels- und Industriebereichen. • Öffentlichen-Anlagen, Sportanlagen. ? • Hotels, Restaurants, Parkplätze, Tankstellen. • Privathäuser, Villenen. • Schulen, Mitarbeiterkontrolle. • Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs & Transportsektor. Wir bieten Ihnen die passenden Video-Überwachungs-Kameras und Videoüberwachungs-Systeme an, und zwar von Einkanal-Anlagen bis zu professionellen Mehrplatz-Anlagen mit mehreren Kameras und Fernsteuerung über Internet. Megapixel Full-HD Videoüberwachung Gute Gründe für ein Megapixel-System Qualitätsgewinn im Videobild Die Auflösung der Megapixel-Kameras übertrifft die von herkömmlichen CCTV Kameras um ein Vielfaches. Hinzu kommt das verwendete 16:9 Widescreen Format, welches dem häufig geäusserten Kundenwunsch nach Weitwinkelbildern entgegenkommt und dem Bildformat moderner, hochauflösender Displays entspricht. Je nach Bildsituation und Anforderung kann eine Megapixel-Kamera von 2 bis 4 (oder mehr bei niedrig auflösenden Kameras) herkömmliche CCTV-Kameras ersetzen. Absicherung einer Tankstelle Benzindieben und Tankbetrügern keine Chance! Benzindiebstahl und Tankbetrug nehmen deutlich zu – und sind die grössten Verlustbringer für Tankstellen und deren Pächter. Eine der effektivsten Methoden, um den Verlust an wertvollem Kraftstoff zu unterbinden, ist eine professionelle Videoüberwachung. Die Betreiber der Tankstelle haben dies erkannt und mit Hilfe eines Sicherheitsunternehmens FocusControl in Basel Stadt, Basel Land, Zürich und Solothurn eine umfangreiche Absicherung seiner Tankstelle realisiert. Zertifizierte Kameras überwachen die gesamte Tankstelle zuverlässig: jeweils zwei Kameras sichern eine Zapfsäule und erfassen sämtliche Nummernschilder der Kunden bei Tag und Nacht. Übertragen werden die Daten über Koaxialkabel und 2-Draht-Leitung an einen 16- oder 8-Kanal Digitalrekorder. Die Bilder aller Kameras laufen auf einem Überwachungsmonitor hinter der Kasse zusammen. Kundenwunsch: • Prävention und Aufklärung von Benzindiebstahl und Tankbetrug • Überwachung des Ladengeschäfts (Kassendiebstahl, Überfall) Ergebnis: Dank explodierender Rohölpreise ist Benzin-Diebstahl der mit Abstand grösste Verlustbringer für jede Tankstelle. Ein weiteres Problem sind unloyale Mitarbeiter, die Zugriff auf die Kasse haben. Mit der Video-Lösung von EverFocus ist die Aufklärung von Benzin-Diebstahl (Aussen), Ladendiebstahl, Überfall und Bargeldschwund (Innen) 24 Stunden am Tag zuverlässig möglich. Die Nummernschilderkennung auch bei Gegenlicht (Pkw-Scheinwerfer) macht wirksame Strafverfolgung möglich. Der Zugriff auf alle Videobilder/Kameras über Netzwerk gibt dem Chef optimale Kontrolle (ohne selbst vor Ort zu sein) und minimiert den Personalaufwand für die Überwachung. Keine Softwarekosten Professionelle Software ist bereits im Lieferumfang enthalten, hohe Anschaffung und laufende Lizenzkosten entfallen. Hohe Bildauflösung senkt Kameraanzahl. Eine Megapixel-Kamera ersetzt bis zu sechs herkömmliche Kameras. Beratung: Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlagen , Videoüberwachungs - und Abhörschutz Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation, Montagearbeiten & Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. Nicht lange klicken, einfach Kostenlos anrufen: Tel: 0800 100 007 Gerne beraten wir Sie vor Ort unverbindlich & Kostenlos Direktline Fachexperte Herr Roberto Costa +41 79 794 60 22 Der Sicherheit-Experte für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel , Baselland , Aargau , Aarau , Solothurn , Zürich , Winterthur & Luzern, in der ganzen Schweiz . Alarmanlagen , Videoüberwachung - und Abhörschutz Verkauf – Beratung – Planung – Installation – Montagearbeiten – Service. Natürlich würde es uns sehr freuen, auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen. 100% ZUFRIEDENHEIT GARANTIERT - FocusControl Beratung vor Ort: - Aarau Alarmanlage - Aargau Alarmanlage - Aesch Alarmanlage - Allschwil Alarmanlage - Arisdorf Alarmanlage - Arlesheim Alarmanlage - Augst Alarmanlage - Baden Alarmanlage - Basel-Landschaft Alarmanlage - Basel Alarmanlage - Baselland Alarmanlage - Bern Alarmanlage - Biel Alarmanlage - Biel-Benken Alarmanlage - Binningen Alarmanlage - Birsfelden Alarmanlage - Bottmingen Alarmanlage - Bremgarten Alarmanlage - Bruderholz Alarmanlage - Brugg Alarmanlage - Bubendorf Alarmanlage - Buchs Alarmanlage - Burgdorf Alarmanlage - Beste Alarmanlage - Beste Alarmanlagen - Bester Alarmanlagen - Beste Alarmsysteme - Beste Alarmsystemen - Cham Alarmanlage - Diegten Alarmanlage - Dornach Alarmanlage - Egg Alarmanlage - Eiken Alarmanlage - Emmen Alarmanlage - Erlenbach Alarmanlage - Ettingen Alarmanlage - Fällanden Alarmanlage - Freienbach Alarmanlage - Frenkendorf Alarmanlage - Frick Alarmanlage - Füllinsdorf Alarmanlage - Gersau Alarmanlage - Glattbrugg Alarmanlage - Grüningen Alarmanlage - Hergiswil Alarmanlage - Herrliberg Alarmanlage - Hofstetten Alarmanlage - Illnau Alarmanlage - Itingen Alarmanlage - Jona Alarmanlage - Kaiseraugst Alarmanlage - Köniz Alarmanlage - Kriens Alarmanlage - Küsnacht Alarmanlage - Langnau am Albis Alarmanlage - Laufen Alarmanlage - Lausen Alarmanlage - Lenzburg Alarmanlage - Liestal Alarmanlage - Luzern Alarmanlage - Magden Alarmanlage - Männedorf Alarmanlage - Meilen Alarmanlage - Münchenstein Alarmanlage - Muttenz Alarmanlage - Näfels Alarmanlage - Neerach Alarmanlage - Niederbipp Alarmanlage - Nussbaumen Alarmanlage - Oberlunkhofen Alarmanlage - Oberrieden Alarmanlage - Oberwil Alarmanlage - Olten Alarmanlage - Pfäffikon Alarmanlage - Pfeffingen Alarmanlage - Pratteln Alarmanlage - Rapperswil Alarmanlage - Reinach Alarmanlage - Rheinfelden Alarmanlage - Riehen Alarmanlage - Rümlang Alarmanlage - Sarnen Alarmanlage - Schwyz Alarmanlage - Solothurn Alarmanlage - Sissach Alarmanlage - St.Gallen Alarmanlage - Stein Alarmanlage - Sursee Alarmanlage - Tenniken Alarmanlage - Thalwil Alarmanlage - Therwil Alarmanlage - Thun Alarmanlage - Uetikon Alarmanlage - Urdorf Alarmanlage - Uster Alarmanlage - Volketswil Alarmanlage - Wädenswil Alarmanlage - Weggis Alarmanlage - Winterthur Alarmanlage - Zofingen Alarmanlage - Zollikon Alarmanlage - Zug Alarmanlage - Zunzgen Alarmanlage - Zürich Alarmanlage - Zwingen Alarmanlage - Schweiz Alarmanlagen FocusControl - ALARMANLAGEN , VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.swiss FocusControl - ALARMANLAGEN , VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.ch Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche und Abhörspezialist Schweiz Beratung, Planung und Ausführung von Abhörspezialisten im Bereich Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche, Spionageabwehr, Spionageaufklärung, Abhörsicherheit, Abhörgeräte, Wanzenfinder, Detektei, Informationsschutz, Spy, Spionage, Sweet und Spysearch in der Schweiz. Mit unseren Wärmebildkameras und zuverlässig präzise Detektoren, für verschiedene Frequenzbereiche so auch die über 30 Jahre Erfahrung unseren professionellen Experten und Abhörspezialisten, werden erfolgreichen Ihren Lauschabwehr ausführen, für Ihr Haus, Unternehmen und am/im Kraftfahrzeug/Car-Screening. Professionelle Abhörsicherheit erfordert jahrelange Erfahrung und technische Expertise, hinzu kommt die Notwendigkeit des Vorhandenseins neuester Technik. Mit neue Messgerät, das erfolgreich von unseren Überwachungsspezialisten eingesetzt werden kann, als zuverlässiges Werkzeug zur Abhörschutz und Lauschabwehr in der Schweiz, um verschiedene digitale Übertragungen wie GSM, GPS, WiFi, Bluetooth usw. zu erkennen. olgende weitere technische Lösungen, gehören unter anderem zum Portfolio unserer Abteilung für prof. Abhörschutzuntersuchung , Lauschabwehr und Sicherheitsüberprüfung: Langwellen- und NF-Messungen, Frequenzband-Überwachung und Wellenspektralanalyse, Wärmebildkameras, Thermobildanalyse, Röntgenanalyse, Videoscanner, Lasersichtprüfung, Stethoskop Untersuchung, Reflekto- und Echometer Einsatz. Ausserdem bieten wir absolute Diskretion, jahrelange Erfragung, Zuverlässigkeit und schnelle Verfügbarkeit. Offertanfrage für Abhörschutz, Lauschabwehr & Wanzensuche

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Alarmanlagen & Videoüberwachung - FocusControl

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Am Krayenrain 9, 4056 Basel
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Alarmanlagen, Videosysteme & Abhörschutz Beratung vor Ort

Alarmanlagen und Videoüberwachung Installationen aus Baselland in der Schweiz Die Sicherheitsexperten für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel, Baselland, Aargau, Solothurn, Zürich, Winterthur und Luzern, in der ganzen Schweiz. Alarmanlagen Beratung vor Ort Wir bieten Ihnen Alarmanlagen Beratung vor Ort auch im späten nachmittag und Abends an. Kostenlos und diskret erstellen wir passende Alarmsysteme und Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation und Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. FocusControl.ch FocusControl.swiss - FocusControl - ALARMANLAGEN, VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ • Alarmanlagen - FocusControl • Alarmanlage - FocusControl • Alarm Alarmanlagen - FocusControl • Funk Alarmanlagen - FocusControl • Funkalarmanlagen - FocusControl • Alarmanlagen Beratung - FocusControl • Sicherheit Beratung - FocusControl • Alarmanlagen Modernisierung von 2G/3G auf 4G/LTE und LAN - FocusControl • ALARMANLAGE OFFERTANFRAGE - FocusControl • Alarmanlagen Basel - FocusControl • Alarmanlagen Baselland - FocusControl • Alarmanlagen Aarau - FocusControl • Alarmanlagen Aargau - FocusControl • Alarmanlagen Solothurn - FocusControl • Alarmanlagen Schweiz - FocusControl • Alarmanlagen Installationen - FocusControl • Alarmanlage für Wohnung - FocusControl • Alarmanlage für Haus - FocusControl • Alarmanlage für Unternehmen - FocusControl • Sicherheit-Nebelsysteme - FocusControl • Zutrittskontrollsystemen - FocusControl • Zutrittsystemen - FocusControl • kontrollsystemen - FocusControl • Einbruchschutz - FocusControl • Alarmsystemen - FocusControl • Sicherheitstechnik - FocusControl • Sicherheitssysteme - FocusControl • JABLOTRON - FocusControl • JABLOTRON 100 - FocusControl • Alarmanlagen JABLOTRON 100 - FocusControl • JABLOTRON 100 NEWS und INFOS - FocusControl • Alarmanlagen JABLOTRON 80 OASiS - FocusControl • Alarmanlagen SATEL - FocusControl • Alarmsysteme für Wohnung - FocusControl • Alarmsysteme für Haus - FocusControl • Alarmsysteme für Firma - FocusControl • Alarmsysteme für Unternehmen - FocusControl • Beratung vor Ort - FocusControl • Beratung vor Ort Basel Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Baselland Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Aargau Alarmanlage - FocusControl • Beratung vor Ort Solothurn Alarmanlage - FocusControl • Beratung Termin buchen - FocusControl • Videoüberwachung - FocusControl • Video-Management Software - FocusControl • Schweizerische Alarm- und Einsatzzentrale - FocusControl • Alarmanlagen Basel – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Basel - FocusControl • Alarmanlagen Baselland – Kostenlose Alarmanlagen Beratung vor Ort in Baselland - FocusControl • Alarmanlagen Aargau – Kostenlose Beratung vor Ort in Aargau - FocusControl • Alarmanlagen Solothurn – Kostenlose Beratung vor Ort in Solothurn - FocusControl • Alarmsysteme für Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude - FocusControl • Lauschabwehr und Abhörspezialist - FocusControl Die Facherrichter für Alarmanlagen & Videoüberwachung Beratung Planung Installationen in der Schweiz Sie suchen für Ihr Haus oder Unternehmen eine zuverlässige und Benutzerfreundliche Funk Alarmanlage ? FocusControl ist Ihr lizenzierter und zuverlässiger Partner und bietet eine kostenlose Alarmanlagen Beratung bei Ihnen vor Ort in der Schweiz an. Als Sicherheit Firma konzipieren unsere Experten in der Schweiz, mit langjähriger Erfahrung jede Alarmanlage stets den individuellen Anforderungen und Bedürfnissen unserer Kunden. Der professionelle Facherrichter für Alarmanlagen , Videoüberwachung , Ortung & Zutrittskontrollsystemen in der Schweiz -FocusControl Als inhabergeführtes Unternehmen mit über 20 Jahre Erfahrung in Sicherheitstechnik , vertreibt FocusControl einfache Benutzerfreundliche Überwachungslösungen mit höchstem Sicherheitsstandard & erbringt umfassende Dienstleistungen im Bereich Alarmanlagen & Videoüberwachung . Der Angebotskatalog umfasst sowohl Zertifizierte Alarmanlagen als auch Systeme für die GPS- & Videoüberwachung . Alle angebotenen Alarm Alarmanlagen stammen von führenden Herstellern wie Jablotron & Satel . Der Kunde kann zwischen voll integrierten Kabellösungen und drahtlosen Systemen wählen. Die Bedingung der Alarmanlage ist sehr einfach auch für Schulkinder & ältere Personen, sowie auch übers App fernsteuerbar. Unsere angebotenen Alarmanlagen funktionieren ohne Störungen und Fehlalarme. FocusControl bietet einen Rundum-Schutz für Privathäuser, Bürogebäude, Ladengeschäfte und öffentliche Gebäude. Alarmanlagen & Videoüberwachung von Profis konzipiert & fachmännisch installiert Wir von FocusControl, lizensierter Partner vom namhaften Hersteller, bieten Ihnen nicht nur eine kostenlose Sicherheitsberatung wenn Sie eine Alarmanlage & Videoüberwachung für Ihr Haus, Gewerbe oder Industrie suchen. Durch unsere langjährige Erfahrung als Errichter Firma für Alarmanlagen & Videoüberwachung in der Schweiz, konzipieren wir jede Sicherheitsanlage stets gemäß den individuellen Anforderungen & Bedürfnissen unserer Kunden. Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlage & Videoüberwachungs Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation & Service. Unsere Vision ist es unseren Kunden einen erstklassigen Service sowie zuverlässige qualitativ hochwertige zertifizierte Sicherheitssysteme anzubieten. Schützen Sie Ihre Familie und Ihr wertvolles Eigentum mit einer Alarmanlage von FocusControl! Eine zertifizierte Funk Alarmanlage von JABLOTRON 100 , massgeschneidert nach Ihren Wünschen und für Ihr Haus, wird Ihnen mit Sicherheit den gewünschten Einbruchschutz gewähren. Unsere ausgefeilte Sicherheitstechnik für den Einbruchschutz überzeugt vor allem mit der hochstehenden Qualität unsere kabelfreie Alarmsysteme 100% zuverlässig, ohne Fehlalarm sowie einer nachhaltigen Garantieleistung. Die einfache Bedienung unserer Alarmanlagen mit revolutionärem Steuerungssystem ist auch für Schulkinder und ältere Personen sehr komfortabel. Unsere Drahtlose Alarmanlagen ebenso wie voll integrierte, verkabelte Lösungen von JABLOTRON wie z.B. JABLOTRON 100 oder Satel schrecken Einbrecher wirkungsvoll ab und rufen, wenn Sie es wünschen, über Telefon Hilfe herbei, um Sie oder eine Notrufzentrale jeder Zeit bei einem Vorfall zu alarmieren, per Anruf und SMS, oder auch Alarmaufzeichnungen wird per MMS, E-Mail und auch per App mitgeteilt. Unsere Produkte von hochwertigen Alarmanlagen bieten Ihnen viele weitere Möglichkeiten: Verlässliche Einbruchschutz, Notfall, medizinischen Notfällen, Wasserschaden, Brandfall, Gasaustritten, Steuerung von Geräten aus der Ferne, Steuerung der Heizung, Einschalten von Geräten durch Bewegungsmelder, überwachen wer sich zu welchem Zeitpunkt Zutritt zu einem bestimmten Gebäude verschafft hat, öffnungsmelder und Fernsteuerungen auch via Mobiltelefon. Auf Wunsch bieten wir Ihnen den Rundumschutz für Ihr Zuhause, Ihr Büro oder Ihr Ladengeschäft, Schulen, Behörden und öffentliche Gebäude. Gerne beraten wir Sie kompetent und unverbindlich zu Alarmanlagen , Videoüberwachung & Sicherheitstechnik bei Ihnen in der Firma oder bei Ihnen zu Hause, wo wir für eine optimale Beratung einen realen Einblick haben. Ihr kompetenter Fachexperte für Alarmanlagen Sicherheit Beratung und Einbruchschutz in der Schweiz berät Sie gern an folgenden Standorten vor Ort: Aarau – Aesch – Allschwil – Arlesheim – Arisdorf – Baden – Basel – Baselland – Bern – Biel – Biel-Benken – Binningen – Birsfelden – Bottmingen – Bremgarten – Bubendorf – Burgdorf – Cham – Diegten – Dornach – Eiken – Emmen – Ettingen – Egg – Erlenbach – Frick – Freienbach – Fällanden – Gersau – Glattbrugg – Grüningen – Hergiswil – Herrliberg – Hofstetten – Illnau – Jona – Köniz – Kriens – Küsnacht – Laufen – Lausen – Langnau am Albis – Lenzburg – Liestal – Luzern – Meilen – Muttenz – Münchenstein – Männedorf – Neerach – Niederbipp – Nussbaumen – Näfels – Oberwil – Oberlunkhofen – Oberrieden – Pfäffikon – Olten – Pratteln – Pfeffingen – Rapperswil – Rümlang – Reinach – Rheinfelden – Sissach – Stein – Solothurn – Sursee – Sarnen – St.Gallen – Schwyz – Tenniken – Therwil – Thalwil – Thun – Uetikon – Urdorf – Uster – Volketswil – Winterthur – Wädenswil – Zofingen – Zug – Zollikon – Zürich – Zwingen . Nebst den aufgeführten Ortschaften beraten wir Sie selbstverständlich auch in deren Einzugsgebieten und Ortschaften in der Nähe. Sprechen Sie uns an. Alarmanlagen Jablotron JA-100 JABLOTRON 100 – das komplett neue Konzept Das zuverlässiger Benutzerfreundliches bewährtes Alarmsystem Jablotron 100 , mit seiner innovativen revolutionären Steuerung, ist eine umfassende Lösung für den Schutz vor Einbruch, Feuer und vielem mehr. Es ist ein hoch professionelles Sicherheitssystem, welches eine professionelle Installation und Programmierung durch einen geschulten Fach-Errichter erfordert. Der Schutz kann individuell und genau auf ihre Bedürfnisse eingerichtet werden und dieses in Kombination als BUS-System, komplett als Funksystem, oder auch mit beiden Varianten gleichzeitig. Neues Konzept: Das zuverlässige JABLOTRON JA-100 Alarmsystem stellt mit seiner revolutionären Steuereinheit eine umfassende Lösung im Sach- und Personenschutz dar. Einbruch-, Panik- und Feuerdetektion sind die Kernfunktionen die dieses neue Alarmsystem überwacht. Die Anwendung der Jablotron JA-100 Systems reicht aber weit über diese Überwachungsaufgaben hinaus und geht hin bis zur professionellen Hausautomation. Das JABLOTRON JA-100 ist ein professionelles Sicherheits- und Steuersystem das ausschliesslich von professionellen Fach-Errichtern installiert werden muss. Nur dann kann seine einwandfreie Funktion gewährleistet werden. Das System erlaubt eine flexible Verwendung von Bus-Komponenten, Standard-Meldern und drahtlosen Detektoren und passt sich flexibel an die Sicherheitsbedürfnisse von Gewerbebetrieben und Haushalten an. Diese vielen differenzierten Anforderungen werden durch eine revolutionäre und patentierte Architektur realisiert. Das Neue an diesem Alarmsystem ist nicht nur die Steuerung an sich, sondern sein gesamter Aufbau. Die Bandbreite und Flexibilität der verwendeten Geräte, der Bus-Struktur, des neuen Funkprotokolls und der Optionen für den Remote-Service für den Errichter und auch die Zugriffsmöglichkeit für den Endkunden machen das JABLOTRON 100 zu einer zeitlosen elektronischen und hochentwickelten Sicherheitslösung. Patentierte Steuerung JABLOTRON 100 : Das JABLOTRON 100 System kann 300 Anwendercodes verwalten, der System-Bus kann völlig per Funk betrieben werden und alle Bedienteile sind mit einem RFID-Leser ausgestattet. Diese sind sowohl mit Tastatur, Tastatur und LCD Display oder als reine RFID-Leser erhältlich. Auf diese Keyboards können bis zu 20 Steuersegmente erweitert werden, die mit einer einfachen Ampel-Logik ausgestattet sind. Diese Steuersegmente erlauben das Schalten (je nach Erfordernis mit oder ohne Legitimierung) von Bereichen, Ausgängen, Notrufen oder signalisieren einfach den Status von Zuständen. Diese Zustände werden leicht verständlich mit grünen und roten LED´s signalisiert. Die LED-Indikatoren zeigen deutlich den Status der einzelnen Abschnitte und Ausgänge an. Systemeigenschaften JABLOTRON 100 : Das JABLOTRON JA-100 Alarmsystem ist nach EN 50131 Sicherheitsstufe 2 zertifiziert. Die drahtlose Kommunikation basiert auf dem neuen bidirektionalen, dynamischen Jablotron 100 Übertragungsprotokoll mit einer Frequenz von 868 MHz und bietet mehrere Sicherheits-Schichten und eine Systemintegrität gegen vorsätzliche und zufällige Datenkollisionen im Kommunikationssystem. Der Kommunikationsbereich von Einzelgeräten erstreckt sich über hunderte von Metern und kann auch weitere Bus-Funkmodule umfassen. Für eine vollständige Abdeckung aller zu überwachenden Bereiche können bis zu 3 Funkmodule installiert werden. Die JABLOTRON 100 hat bis zu 120 Funk- oder Bus-Zonen für die Zuordnung von Detektoren, Tastaturen und Steuerelementen, Sirenen oder anderen Geräten und kann in bis zu 15 völlig unabhängige Bereiche aufgeteilt werden. Weiteres stehen bis zu 32 programmier-bare Ausgänge zur Verfügung. Kommunikation: Die Anlage ist mit einem 4G/LTE/LAN-Kommunikator (der Sprach-, SMS- oder GPRS-Kommunikation ermöglicht) ausgestattet, der die Kommunikation sowohl mit dem Endkunden als auch einer Alarm Empfangsstation ermöglicht. Sie können die Anlage auch mit einem PSTN-Wählgerät erweitern. Diese Kommunikatoren werden nicht nur für die Übermittlung von Informationen aus einer Alarmempfangsstation verwendet, sondern fungieren auch als Modem für Remote-Zugriff, Überwachung, Programmierung und (last but not least) auch zur Steuerung der zur Verfügung stehenden Ausgänge. Der Remote-Zugriff kann von einer Webseite, per SMS oder auch durch die direkte USB-Verbindung des Systems mittels Software durchgeführt werden. Individuelle Sicherheitseinrichtungen haben eine breite Palette von Bus- und Funkoptionen. In der Produktpalette gibt es viele klassische PIR-Bewegungsmelder (auch mit integrierten unabhängigen akustischen Glasbruchmelder oder als Kombi-Melder mit Mikrowelle) die als Funkversion oder auch als Busvariante zur Verfügung stehen. Um Fenster und Türen abzusichern, gibt es entweder Standard-Magnetkontakte oder sogenannte «unsichtbare» Versionen die in den Rahmen von Kunststoff- und anderen Fenstern oder Türen zu montieren sind. Für spezielle Anwendungen gibt es Miniaturbewegungs- und Glasbruchmelder die speziell für die Absicherung von Autos, die sich in der Funk Nähe des Alarmsystems befinden, geeignet sind. Als Perimeter Schutz für das Gebäude sind auch Aussen-Bewegungsmelder und eine Infrarot-Schranke lieferbar. Der Brandschutz wird durch einen optischen Rauchmelder und einen Gas Leck-Detektor für explosive Gase realisiert. Alarmanlagen JABLOTRON 100 Ein über Jahre bewährtes Sicherheitssystem, auf das Sie sich verlassen können! Mit dem Sie auch ihren Haushalt bequem steuern können! Jablotron JA-100 ist ein bewährtes Funksystem, das sich für den Objektschutz eignet. Angefangen bei Wohnräumen, Geschäften, Büros, Lagern bis hin zu Werkstätten. Es kann Einbrüche, Brände, Notfälle, Überfälle und eventuelle weitere Risiken melden. Sie haben stets über ihr Mobiltelefon bzw. über Internet einen Überblick darüber, was in ihrem Haushalt oder in ihrer Firma geschieht. Die Installation ist noch dazu sowohl für das Objekt als auch für ihre Brieftasche sparsam Von überall erreichbar Zu Ihrer Alarmanlage JABLOTRON werden Sie dank der kostenlosen Anwendung „ MyJablotron “ aus dem PC oder dem Smart Phone von jedem beliebigem Ort Zugang haben. Grenzenlose Sicherheit durch einfachste Bedienung. weitere Informationen MyJablotron Modern, Professionell und zuverlässig! Die Jablotron erfüllt den hohen Sicherheitsstandard der EN 50131 Klasse 2 Alarmanlagen Modernisierung von 2G auf 3G/4G und LAN Ende 2020 nimmt Swisscom die 2G-Mobilfunktechnologie ausser Betrieb. Aus heutiger Sicht wird Swisscom den 2G-Abschalttermin auf ende 2020 nicht verschieben, es ist nicht damit zu rechnen. Falls Ihr Alarm-Übermittlungsgerät noch auf 2G-Technologie basiert, muss es nun durch ein 3G/4G-GSM Modul Gerät mit zusätzliche LAN Anschluss (IP-Internet), ersetzt werden. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Ihre Alarmübermittlung auch nach 2020 zuverlässig funktioniert. Offerten-Formular für Alarmanlage Unverbindliche eine Alarmanlage Modernisierung / Neuanschaffung Offertanfrage einholen, auf die zertifizierte Jablotron 100 mit 3G/4G-GSM Modul und LAN Kommunikation, die außerdem sehr Benutzerfreundliche und zuverlässig Sicherheitssystem ist. 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Die kompromisslose FocusControl Qualitätspolitik führt dazu, dass unsere Produkte weltweit in den unterschiedlichsten Sicherheitsanwendungen eingesetzt werden – z.B. • Bank-, Gesundheits- und Bildungswesen. • Strafverfolgung. • Einzelhandels- und Industriebereichen. • Öffentlichen-Anlagen, Sportanlagen. ? • Hotels, Restaurants, Parkplätze, Tankstellen. • Privathäuser, Villenen. • Schulen, Mitarbeiterkontrolle. • Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs & Transportsektor. Wir bieten Ihnen die passenden Video-Überwachungs-Kameras und Videoüberwachungs-Systeme an, und zwar von Einkanal-Anlagen bis zu professionellen Mehrplatz-Anlagen mit mehreren Kameras und Fernsteuerung über Internet. Megapixel Full-HD Videoüberwachung Gute Gründe für ein Megapixel-System Qualitätsgewinn im Videobild Die Auflösung der Megapixel-Kameras übertrifft die von herkömmlichen CCTV Kameras um ein Vielfaches. Hinzu kommt das verwendete 16:9 Widescreen Format, welches dem häufig geäusserten Kundenwunsch nach Weitwinkelbildern entgegenkommt und dem Bildformat moderner, hochauflösender Displays entspricht. Je nach Bildsituation und Anforderung kann eine Megapixel-Kamera von 2 bis 4 (oder mehr bei niedrig auflösenden Kameras) herkömmliche CCTV-Kameras ersetzen. Absicherung einer Tankstelle Benzindieben und Tankbetrügern keine Chance! Benzindiebstahl und Tankbetrug nehmen deutlich zu – und sind die grössten Verlustbringer für Tankstellen und deren Pächter. Eine der effektivsten Methoden, um den Verlust an wertvollem Kraftstoff zu unterbinden, ist eine professionelle Videoüberwachung. Die Betreiber der Tankstelle haben dies erkannt und mit Hilfe eines Sicherheitsunternehmens FocusControl in Basel Stadt, Basel Land, Zürich und Solothurn eine umfangreiche Absicherung seiner Tankstelle realisiert. Zertifizierte Kameras überwachen die gesamte Tankstelle zuverlässig: jeweils zwei Kameras sichern eine Zapfsäule und erfassen sämtliche Nummernschilder der Kunden bei Tag und Nacht. Übertragen werden die Daten über Koaxialkabel und 2-Draht-Leitung an einen 16- oder 8-Kanal Digitalrekorder. Die Bilder aller Kameras laufen auf einem Überwachungsmonitor hinter der Kasse zusammen. Kundenwunsch: • Prävention und Aufklärung von Benzindiebstahl und Tankbetrug • Überwachung des Ladengeschäfts (Kassendiebstahl, Überfall) Ergebnis: Dank explodierender Rohölpreise ist Benzin-Diebstahl der mit Abstand grösste Verlustbringer für jede Tankstelle. Ein weiteres Problem sind unloyale Mitarbeiter, die Zugriff auf die Kasse haben. Mit der Video-Lösung von EverFocus ist die Aufklärung von Benzin-Diebstahl (Aussen), Ladendiebstahl, Überfall und Bargeldschwund (Innen) 24 Stunden am Tag zuverlässig möglich. Die Nummernschilderkennung auch bei Gegenlicht (Pkw-Scheinwerfer) macht wirksame Strafverfolgung möglich. Der Zugriff auf alle Videobilder/Kameras über Netzwerk gibt dem Chef optimale Kontrolle (ohne selbst vor Ort zu sein) und minimiert den Personalaufwand für die Überwachung. Keine Softwarekosten Professionelle Software ist bereits im Lieferumfang enthalten, hohe Anschaffung und laufende Lizenzkosten entfallen. Hohe Bildauflösung senkt Kameraanzahl. Eine Megapixel-Kamera ersetzt bis zu sechs herkömmliche Kameras. Beratung: Kostenlos und Diskret erstellen wir passende Alarmanlagen , Videoüberwachungs - und Abhörschutz Angebote und unterstützen Sie bei der fachgerechte Installation, Montagearbeiten & Service. Mit uns erhalten Sie die volle Kontrolle mit kompletter Übersicht und mit Sicherheit die richtige Technik. Nicht lange klicken, einfach Kostenlos anrufen: Tel: 0800 100 007 Gerne beraten wir Sie vor Ort unverbindlich & Kostenlos Direktline Fachexperte Herr Roberto Costa +41 79 794 60 22 Der Sicherheit-Experte für Alarmanlagen und Videoüberwachung in Basel , Baselland , Aargau , Aarau , Solothurn , Zürich , Winterthur & Luzern, in der ganzen Schweiz . Alarmanlagen , Videoüberwachung - und Abhörschutz Verkauf – Beratung – Planung – Installation – Montagearbeiten – Service. Natürlich würde es uns sehr freuen, auch Sie bald zu unseren zufriedenen Kunden zählen zu dürfen. 100% ZUFRIEDENHEIT GARANTIERT - FocusControl Beratung vor Ort: - Aarau Alarmanlage - Aargau Alarmanlage - Aesch Alarmanlage - Allschwil Alarmanlage - Arisdorf Alarmanlage - Arlesheim Alarmanlage - Augst Alarmanlage - Baden Alarmanlage - Basel-Landschaft Alarmanlage - Basel Alarmanlage - Baselland Alarmanlage - Bern Alarmanlage - Biel Alarmanlage - Biel-Benken Alarmanlage - Binningen Alarmanlage - Birsfelden Alarmanlage - Bottmingen Alarmanlage - Bremgarten Alarmanlage - Bruderholz Alarmanlage - Brugg Alarmanlage - Bubendorf Alarmanlage - Buchs Alarmanlage - Burgdorf Alarmanlage - Beste Alarmanlage - Beste Alarmanlagen - Bester Alarmanlagen - Beste Alarmsysteme - Beste Alarmsystemen - Cham Alarmanlage - Diegten Alarmanlage - Dornach Alarmanlage - Egg Alarmanlage - Eiken Alarmanlage - Emmen Alarmanlage - Erlenbach Alarmanlage - Ettingen Alarmanlage - Fällanden Alarmanlage - Freienbach Alarmanlage - Frenkendorf Alarmanlage - Frick Alarmanlage - Füllinsdorf Alarmanlage - Gersau Alarmanlage - Glattbrugg Alarmanlage - Grüningen Alarmanlage - Hergiswil Alarmanlage - Herrliberg Alarmanlage - Hofstetten Alarmanlage - Illnau Alarmanlage - Itingen Alarmanlage - Jona Alarmanlage - Kaiseraugst Alarmanlage - Köniz Alarmanlage - Kriens Alarmanlage - Küsnacht Alarmanlage - Langnau am Albis Alarmanlage - Laufen Alarmanlage - Lausen Alarmanlage - Lenzburg Alarmanlage - Liestal Alarmanlage - Luzern Alarmanlage - Magden Alarmanlage - Männedorf Alarmanlage - Meilen Alarmanlage - Münchenstein Alarmanlage - Muttenz Alarmanlage - Näfels Alarmanlage - Neerach Alarmanlage - Niederbipp Alarmanlage - Nussbaumen Alarmanlage - Oberlunkhofen Alarmanlage - Oberrieden Alarmanlage - Oberwil Alarmanlage - Olten Alarmanlage - Pfäffikon Alarmanlage - Pfeffingen Alarmanlage - Pratteln Alarmanlage - Rapperswil Alarmanlage - Reinach Alarmanlage - Rheinfelden Alarmanlage - Riehen Alarmanlage - Rümlang Alarmanlage - Sarnen Alarmanlage - Schwyz Alarmanlage - Solothurn Alarmanlage - Sissach Alarmanlage - St.Gallen Alarmanlage - Stein Alarmanlage - Sursee Alarmanlage - Tenniken Alarmanlage - Thalwil Alarmanlage - Therwil Alarmanlage - Thun Alarmanlage - Uetikon Alarmanlage - Urdorf Alarmanlage - Uster Alarmanlage - Volketswil Alarmanlage - Wädenswil Alarmanlage - Weggis Alarmanlage - Winterthur Alarmanlage - Zofingen Alarmanlage - Zollikon Alarmanlage - Zug Alarmanlage - Zunzgen Alarmanlage - Zürich Alarmanlage - Zwingen Alarmanlage - Schweiz Alarmanlagen FocusControl - ALARMANLAGEN , VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.swiss FocusControl - ALARMANLAGEN , VIDEOÜBERWACHUNG & ABHÖRSCHUTZ - FocusControl.ch Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche und Abhörspezialist Schweiz Beratung, Planung und Ausführung von Abhörspezialisten im Bereich Abhörschutz, Lauschabwehr, Wanzensuche, Spionageabwehr, Spionageaufklärung, Abhörsicherheit, Abhörgeräte, Wanzenfinder, Detektei, Informationsschutz, Spy, Spionage, Sweet und Spysearch in der Schweiz. Mit unseren Wärmebildkameras und zuverlässig präzise Detektoren, für verschiedene Frequenzbereiche so auch die über 30 Jahre Erfahrung unseren professionellen Experten und Abhörspezialisten, werden erfolgreichen Ihren Lauschabwehr ausführen, für Ihr Haus, Unternehmen und am/im Kraftfahrzeug/Car-Screening. Professionelle Abhörsicherheit erfordert jahrelange Erfahrung und technische Expertise, hinzu kommt die Notwendigkeit des Vorhandenseins neuester Technik. Mit neue Messgerät, das erfolgreich von unseren Überwachungsspezialisten eingesetzt werden kann, als zuverlässiges Werkzeug zur Abhörschutz und Lauschabwehr in der Schweiz, um verschiedene digitale Übertragungen wie GSM, GPS, WiFi, Bluetooth usw. zu erkennen. olgende weitere technische Lösungen, gehören unter anderem zum Portfolio unserer Abteilung für prof. Abhörschutzuntersuchung , Lauschabwehr und Sicherheitsüberprüfung: Langwellen- und NF-Messungen, Frequenzband-Überwachung und Wellenspektralanalyse, Wärmebildkameras, Thermobildanalyse, Röntgenanalyse, Videoscanner, Lasersichtprüfung, Stethoskop Untersuchung, Reflekto- und Echometer Einsatz. Ausserdem bieten wir absolute Diskretion, jahrelange Erfragung, Zuverlässigkeit und schnelle Verfügbarkeit. Offertanfrage für Abhörschutz, Lauschabwehr & Wanzensuche

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Häusler Lüscher Yvonne

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Häusler Lüscher Yvonne

Hopfenweg 21, 3007 Bern
über mich

Yvonne Häusler Lüscher Solange wir leben, strebt etwas in uns unaufhörlich zum Gesunden hin. Auch in der Krankheit hört dieses Streben nie auf. Es ist ein Zeichen des Lebens an sich. Das heisst, solange wir leben, ist Veränderung zum Gesunden hin möglich. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Vertrauen in diese innere Weisheit und Lebendigkeit. Gemeinsam mit Ihnen lasse ich mich während der Behandlung von den Zeichen Ihres Körpers führen, wir folgen seinen Reaktionen und unterstützen ihn so in seinem Streben nach Ausgleich und Selbstheilung. • KomplementärTherapeutin mit eidg. Diplom • SE Practitioner nach Peter Levine • Craniosacral-Therapeutin, CranioSuisse® • Zertifikat für manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder • Ärztlich geprüfte Masseurin • Reiki-Lehrerin / Meisterin • Dipl. Pflegefachfrau HF und Anästhesie FA • Familienfrau und Mutter zweier Kinder Laufende Weiter- und Fortbildungen (mind. 40 Std. pro Jahr), u. a. auch in der körperzentrierten Gesprächsführung sowie im biodynamischen CST-Modell nach Jim Jelous bei Marcel Bryner, CraniosacralAlive Bern Mitglied bei Cranio Suisse® regelmässige Weiterbildungen (ca. 30 Tage pro Jahr) in Craniosacral Therapie und Traumatherapie Nach Abschluss des Trainings zur Assistentin seit 2017 Assistenz von Somatic-Experiencing® Einführungskursen und seit 2018 auch Mitglied im Assistenzteam der SE-Ausbildung. 2015Höhere Fachprüfung Komplementär Therapeutin mit eidg. Diplom Fachrichtung Craniosacral Therapie 2015Abschluss Weiterbildung SE nach Peter Levine Zentrum für innere Ökologie, Dr. Urs Honauer, Zürich/td> ab Nov. 2012 bis Juni 2015 Weiterbildung Traumaheilung SE nach Peter Levine Zentrum für innere Ökologie, Dr. Urs Honauer, Zürich 2012 Branchendiplom OdAKTTC für Komplementärtherapie 2005-2008 Reikimeisterin/Lehrerin, Beatrice Nydegger Moosseedorf 2007 Weiterbildung als Übergangsbegleiterin in Abschied, Tod und Trauer, Verein FährFrauen Winterthur 2003-2004 Klangheilschulung, Dana Gita Stratil Zürich 2002 Anerkennung als Therapeutin bei den meisten Krankenkassen (über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin) 1999-2002 Ausbildung zur Craniosacral Therapeutin, Cranio Suisse®, Agathe Keller Bern 1998-2001 Persönlichkeitsentwicklung und Energiearbeit, Frank Alper Hergiswil 1997 Zertifikat für manuelle Lymphdrainage, Bodyfeet Thun 1996-1997 Reiki I und II, Christine Fehling Bern 1996 Ärztl. geprüfte Masseurin, Bodyfeet Thun 1983-1985 Zusatzausbildung FA Anästhesie, Lindenhofspital Bern 1978-1981 Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau HF, Rotkreuzschule für Krankenpflege Lindenhof Bern Hopfenweg 21, 3007 Bern und Schützenstrasse 24, 3097 Liebefeld-Köniz 031 971 94 23 / yhl@koerpertherapie-bern.ch

Craniosacral TherapieTraumabewältigungLymphdrainageMassageReikiLebensberatung Lebenshilfe
Häusler Lüscher Yvonne

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Yvonne Häusler Lüscher Solange wir leben, strebt etwas in uns unaufhörlich zum Gesunden hin. Auch in der Krankheit hört dieses Streben nie auf. Es ist ein Zeichen des Lebens an sich. Das heisst, solange wir leben, ist Veränderung zum Gesunden hin möglich. Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Vertrauen in diese innere Weisheit und Lebendigkeit. Gemeinsam mit Ihnen lasse ich mich während der Behandlung von den Zeichen Ihres Körpers führen, wir folgen seinen Reaktionen und unterstützen ihn so in seinem Streben nach Ausgleich und Selbstheilung. • KomplementärTherapeutin mit eidg. Diplom • SE Practitioner nach Peter Levine • Craniosacral-Therapeutin, CranioSuisse® • Zertifikat für manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder • Ärztlich geprüfte Masseurin • Reiki-Lehrerin / Meisterin • Dipl. Pflegefachfrau HF und Anästhesie FA • Familienfrau und Mutter zweier Kinder Laufende Weiter- und Fortbildungen (mind. 40 Std. pro Jahr), u. a. auch in der körperzentrierten Gesprächsführung sowie im biodynamischen CST-Modell nach Jim Jelous bei Marcel Bryner, CraniosacralAlive Bern Mitglied bei Cranio Suisse® regelmässige Weiterbildungen (ca. 30 Tage pro Jahr) in Craniosacral Therapie und Traumatherapie Nach Abschluss des Trainings zur Assistentin seit 2017 Assistenz von Somatic-Experiencing® Einführungskursen und seit 2018 auch Mitglied im Assistenzteam der SE-Ausbildung. 2015Höhere Fachprüfung Komplementär Therapeutin mit eidg. Diplom Fachrichtung Craniosacral Therapie 2015Abschluss Weiterbildung SE nach Peter Levine Zentrum für innere Ökologie, Dr. Urs Honauer, Zürich/td> ab Nov. 2012 bis Juni 2015 Weiterbildung Traumaheilung SE nach Peter Levine Zentrum für innere Ökologie, Dr. Urs Honauer, Zürich 2012 Branchendiplom OdAKTTC für Komplementärtherapie 2005-2008 Reikimeisterin/Lehrerin, Beatrice Nydegger Moosseedorf 2007 Weiterbildung als Übergangsbegleiterin in Abschied, Tod und Trauer, Verein FährFrauen Winterthur 2003-2004 Klangheilschulung, Dana Gita Stratil Zürich 2002 Anerkennung als Therapeutin bei den meisten Krankenkassen (über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin) 1999-2002 Ausbildung zur Craniosacral Therapeutin, Cranio Suisse®, Agathe Keller Bern 1998-2001 Persönlichkeitsentwicklung und Energiearbeit, Frank Alper Hergiswil 1997 Zertifikat für manuelle Lymphdrainage, Bodyfeet Thun 1996-1997 Reiki I und II, Christine Fehling Bern 1996 Ärztl. geprüfte Masseurin, Bodyfeet Thun 1983-1985 Zusatzausbildung FA Anästhesie, Lindenhofspital Bern 1978-1981 Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau HF, Rotkreuzschule für Krankenpflege Lindenhof Bern Hopfenweg 21, 3007 Bern und Schützenstrasse 24, 3097 Liebefeld-Köniz 031 971 94 23 / yhl@koerpertherapie-bern.ch

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Praxis für Traditionelle Chinesische Medizin
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Praxis für Traditionelle Chinesische Medizin

Forchstrasse 2, 8008 Zürich
Willkommen in der Praxis für Traditionelle Chinesische Medizin | Christine Dam

Gesund und schön mit der Chinesischen Medizin • Indikationen • Schmerzen • Verdauungsbeschwerden • Hormonelle Probleme • Hautbeschwerden • Gewichtsprobleme • Seelische Störungen • Mangelerscheinungen • Allergien • Behandlungen • Akupunktur • Akupunktmassage • Kräutermedizin • Ernährungsberatung • Psychosomatische Energetik • Schönheit „Ich bin fest davon überzeugt, dass Körper und Seele eng zusammengehören. Das Spannende an der Chinesischen Medizin finde ich, dass wir den seelischen Zustand eines Menschen beeinflussen können, auch wenn wir „nur“ seinen Körper behandeln. In dem sein Organismus wieder ins Gleichgewicht kommt und die Energie frei fliessen kann, fühlt er sich auch psychisch wohl. Die Psychosomatische Energetik verstärkt diese Wirkung, in dem sie hilft, seelische Blockaden aufzulösen.“ Christine Dam • Dipl. Ernährungsberaterin nach den Fünf Elementen • Dipl. TCM-Therapeutin SBO TCM • Dipl. PSE-Therapeutin • Dipl. APM-Therapeutin Ausbildung • Magister Artium in englischer und französischer Literatur- und Sprachwissenschaft in D – München (1995) • Ausbildung in Ernährung nach den Fünf Elementen bei Barbara Temelie in D- Frankfurt (1997) • Ausbildung in Holistisch Heilen bei Gisela Niederhoff (Heilpraktikerin, München) • Ausbildung in der Traditionellen Chinesischen Medizin bei Jim Skoien an der Tao Chi Schule in Zürich (2000 – 2004) • Ausbildung in westlicher Medizin an der Samuel Hahnemann Schule in Zürich (2001 – 2003) • Praktika in Hangzhou (China) und Zürich (2005 – 2006) Kürzlich besuchte Fortbildungen • Diverse Kurse in Psychosomatischer Energetik bei Dr. Reimar Banis und Dr. Ulrike Banis Güdel in der Schweiz (2012 – 2016) • Diverse Kurse in Akupunktmassage nach Radloff bei Bodyfeet, Aarau (2015 – 2016) • Weitere Fortbildungen ( Dam-Website-Fortbildungen-2016 ) Berufserfahrung • Diverse Tätigkeiten bei den Vereinten Versicherungen in D-München, zuletzt Kommunikation und Marketing (1989 – 1998) • Projektleiterin und Texterin bei MediaAktiv GmbH, D-München (1998-1999) • Kursorganisatorin für Barbara Temelie in Zürich (2000 – 2003) • Assistentin bei Rechtsanwältin Dr. Vera Delnon in Zürich (2002 – 2005) und Rechtsanwalt Dr. Walter König (2005 – 2010) • Ernährungsberaterin beim Chinamed-Zentrum Zürich (2006 – 2008) • Eigene Praxis in Zürich (seit 2006) • Dozentin für Chinesische Ernährungslehre an der Tao Chi Schule Zürich (2010-2014), Chiway, Winterthur (seit 2014) und Phoenix Schule für KomplementärTherapie (seit 2015) • Praktikumsleiterin und Supervisorin für die praktische Ausbildung in Traditionelle Chinesische Medizin (seit 2012)

Chinesische Medizin TCMAkupunktur TCMErnährungsberatungNaturheilpraxisTuina-MassageÄrzte
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Gesund und schön mit der Chinesischen Medizin • Indikationen • Schmerzen • Verdauungsbeschwerden • Hormonelle Probleme • Hautbeschwerden • Gewichtsprobleme • Seelische Störungen • Mangelerscheinungen • Allergien • Behandlungen • Akupunktur • Akupunktmassage • Kräutermedizin • Ernährungsberatung • Psychosomatische Energetik • Schönheit „Ich bin fest davon überzeugt, dass Körper und Seele eng zusammengehören. Das Spannende an der Chinesischen Medizin finde ich, dass wir den seelischen Zustand eines Menschen beeinflussen können, auch wenn wir „nur“ seinen Körper behandeln. In dem sein Organismus wieder ins Gleichgewicht kommt und die Energie frei fliessen kann, fühlt er sich auch psychisch wohl. Die Psychosomatische Energetik verstärkt diese Wirkung, in dem sie hilft, seelische Blockaden aufzulösen.“ Christine Dam • Dipl. Ernährungsberaterin nach den Fünf Elementen • Dipl. TCM-Therapeutin SBO TCM • Dipl. PSE-Therapeutin • Dipl. APM-Therapeutin Ausbildung • Magister Artium in englischer und französischer Literatur- und Sprachwissenschaft in D – München (1995) • Ausbildung in Ernährung nach den Fünf Elementen bei Barbara Temelie in D- Frankfurt (1997) • Ausbildung in Holistisch Heilen bei Gisela Niederhoff (Heilpraktikerin, München) • Ausbildung in der Traditionellen Chinesischen Medizin bei Jim Skoien an der Tao Chi Schule in Zürich (2000 – 2004) • Ausbildung in westlicher Medizin an der Samuel Hahnemann Schule in Zürich (2001 – 2003) • Praktika in Hangzhou (China) und Zürich (2005 – 2006) Kürzlich besuchte Fortbildungen • Diverse Kurse in Psychosomatischer Energetik bei Dr. Reimar Banis und Dr. Ulrike Banis Güdel in der Schweiz (2012 – 2016) • Diverse Kurse in Akupunktmassage nach Radloff bei Bodyfeet, Aarau (2015 – 2016) • Weitere Fortbildungen ( Dam-Website-Fortbildungen-2016 ) Berufserfahrung • Diverse Tätigkeiten bei den Vereinten Versicherungen in D-München, zuletzt Kommunikation und Marketing (1989 – 1998) • Projektleiterin und Texterin bei MediaAktiv GmbH, D-München (1998-1999) • Kursorganisatorin für Barbara Temelie in Zürich (2000 – 2003) • Assistentin bei Rechtsanwältin Dr. Vera Delnon in Zürich (2002 – 2005) und Rechtsanwalt Dr. Walter König (2005 – 2010) • Ernährungsberaterin beim Chinamed-Zentrum Zürich (2006 – 2008) • Eigene Praxis in Zürich (seit 2006) • Dozentin für Chinesische Ernährungslehre an der Tao Chi Schule Zürich (2010-2014), Chiway, Winterthur (seit 2014) und Phoenix Schule für KomplementärTherapie (seit 2015) • Praktikumsleiterin und Supervisorin für die praktische Ausbildung in Traditionelle Chinesische Medizin (seit 2012)

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Rossbergstrasse 30, 8310 Kemptthal
Über Multi Clean Service GmbH

Willkommen bei Multi Clean Service, Ihrem vertrauenswürdigen Partner für Hauswartung und Reinigungsdienstleistungen in Zürich und Winterthur. Seit 2008 stehen wir für erstklassige Hauswart-Dienste und umfassenden Liegenschaftenservice. Unsere Expertise umfasst eine Vielzahl von Reinigungsarten und Gartenarbeiten, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Dienstleistungen im Überblick: • Unterhaltsreinigung : Professionelle Büro- und Gewerbereinigung, die für ein stets sauberes und angenehmes Arbeitsumfeld sorgt. • Hauswartung : Umfassende Pflege von Treppenhäusern, Außenbereichen und Gärten sowie technische Betreuung Ihrer Liegenschaften. • Fensterreinigung : Effiziente und gründliche Reinigung Ihrer Fenster, mit oder ohne Hebebühne, für private und gewerbliche Kunden. • Umzugsreinigung : Sorgfältige Endreinigung Ihrer Wohnung, inklusive Gratis Abgabegarantie, damit Ihr Umzug reibungslos verläuft. • Fassadenreinigung: Professionelle Pflege Ihrer Gebäudefassade, um einen positiven und gepflegten Eindruck zu hinterlassen. Unser Team besteht aus etwa 25 hochqualifizierten Mitarbeitern, die sich mit Leidenschaft und Fachkompetenz für Ihre Zufriedenheit einsetzen. Geleitet von Marco Parpan und unterstützt von Experten wie Besim Kurti und Erika Huber, sichern wir durch unsere sorgfältig ausgewählten Subunternehmer höchste Qualitätsstandards. Individuelle Beratung und persönlicher Kontakt Bei Multi Clean Service setzen wir auf persönliche Beratung und individuellen Kontakt, um passgenaue Lösungen für Ihre speziellen Anforderungen zu entwickeln. Ein persönliches Treffen ermöglicht es uns, Ihre Bedürfnisse genau zu verstehen und eine Partnerschaft zu etablieren, die Ihre Erwartungen übertrifft. Kontaktieren Sie uns Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen auf unserer Website und lassen Sie uns wissen, wie wir Ihnen weiterhelfen können. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

Hauswartungen LiegenschaftenserviceReinigungsfirmaUnterhaltsreinigungWohnungsreinigung
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