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HEV Zürich

Bewertung 4.8 von 5 Sternen bei 606 Bewertungen

HEV Zürich

Albisstrasse 28, 8038 Zürich
Der Hauseigentümerverband Zürich blickt auf eine 125-jährige Geschichte

Langjährige Erfahrung, ausgewiesenes Fachwissen, ständige Weiterbildung und motivierte Mitarbeitende: Das zeichnet den Hauseigentümerverband Zürich aus. Der Hauseigentümerverband Zürich beschäftigt rund 80 Mitarbeitende und ist als Verein organisiert. Der HEV Zürich setzt sich politisch für die Interessen der Hauseigentümer ein. Zudem bietet er Immobilien-Dienstleistungen an. Der Hauseigentümerverband (HEV) Zürich ist ein unabhängiger Verein, dem sowohl private als auch institutionelle Haus- und Grundbesitzer in der Agglomeration und der Stadt Zürich angeschlossen sind. Der HEV Zürich zählt zu den führenden Immobilien-Dienstleistungen an in der Verwaltung, im Verkauf, in der Bewertung und im Baumanagement von Liegenschaften sowie in der juristischen Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit Liegenschaften. Der Hauseigentümerverband Zürich ist auch politisch tätig und bietet für Mitglieder verschiedene Vorteile. • Vermietung • Stockwerkeigentum • Beratungsmandate • Verkauf/Vermittlung • Bauberatung • Objektanalyse • Kostenvoranschlag • Bauausführung • Energieeffizienz • Verkehrswertgutachten • Mietwertgutachten • Hauswartung • Reinigung und Entsorgung • Garten- und Umgebungsarbeiten • Sanitärarbeiten • Malerei • Schreinerarbeiten • Elektroarbeiten • Schlosserarbeiten

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ImmobilienLiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungSchatzungenGeneralunternehmungRechtsberatungMakler
Albisstrasse 28, 8038 Zürich
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Der Hauseigentümerverband Zürich blickt auf eine 125-jährige Geschichte

Langjährige Erfahrung, ausgewiesenes Fachwissen, ständige Weiterbildung und motivierte Mitarbeitende: Das zeichnet den Hauseigentümerverband Zürich aus. Der Hauseigentümerverband Zürich beschäftigt rund 80 Mitarbeitende und ist als Verein organisiert. Der HEV Zürich setzt sich politisch für die Interessen der Hauseigentümer ein. Zudem bietet er Immobilien-Dienstleistungen an. Der Hauseigentümerverband (HEV) Zürich ist ein unabhängiger Verein, dem sowohl private als auch institutionelle Haus- und Grundbesitzer in der Agglomeration und der Stadt Zürich angeschlossen sind. Der HEV Zürich zählt zu den führenden Immobilien-Dienstleistungen an in der Verwaltung, im Verkauf, in der Bewertung und im Baumanagement von Liegenschaften sowie in der juristischen Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit Liegenschaften. Der Hauseigentümerverband Zürich ist auch politisch tätig und bietet für Mitglieder verschiedene Vorteile. • Vermietung • Stockwerkeigentum • Beratungsmandate • Verkauf/Vermittlung • Bauberatung • Objektanalyse • Kostenvoranschlag • Bauausführung • Energieeffizienz • Verkehrswertgutachten • Mietwertgutachten • Hauswartung • Reinigung und Entsorgung • Garten- und Umgebungsarbeiten • Sanitärarbeiten • Malerei • Schreinerarbeiten • Elektroarbeiten • Schlosserarbeiten

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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GemeindeverwaltungGemeinde
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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Langjährige Erfahrung, ausgewiesenes Fachwissen, ständige Weiterbildung und motivierte Mitarbeitende: Das zeichnet den Hauseigentümerverband Zürich aus. Der Hauseigentümerverband Zürich beschäftigt rund 80 Mitarbeitende und ist als Verein organisiert. Der HEV Zürich setzt sich politisch für die Interessen der Hauseigentümer ein. Zudem bietet er Immobilien-Dienstleistungen an. Der Hauseigentümerverband (HEV) Zürich ist ein unabhängiger Verein, dem sowohl private als auch institutionelle Haus- und Grundbesitzer in der Agglomeration und der Stadt Zürich angeschlossen sind. Der HEV Zürich zählt zu den führenden Immobilien-Dienstleistungen an in der Verwaltung, im Verkauf, in der Bewertung und im Baumanagement von Liegenschaften sowie in der juristischen Beratung in allen Fragen im Zusammenhang mit Liegenschaften. Der Hauseigentümerverband Zürich ist auch politisch tätig und bietet für Mitglieder verschiedene Vorteile. • Vermietung • Stockwerkeigentum • Beratungsmandate • Verkauf/Vermittlung • Bauberatung • Objektanalyse • Kostenvoranschlag • Bauausführung • Energieeffizienz • Verkehrswertgutachten • Mietwertgutachten • Hauswartung • Reinigung und Entsorgung • Garten- und Umgebungsarbeiten • Sanitärarbeiten • Malerei • Schreinerarbeiten • Elektroarbeiten • Schlosserarbeiten

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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