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Wenn Sie Ihren Fahrausweis nicht finden können, ist es durchaus sinnvoll, gründlich zu suchen, denn einen Ersatzausweis zu besorgen, macht Mühe und kostet Gebühren. Es hilft, sich zu überlegen, wann man den Fahrausweis zuletzt in der Hand hatte. Eigentlich geschieht das nur dann, wenn man ihn zeigen muss. Hatten Sie vielleicht ein Auto gemietet? Dann könnten Sie bei der Autovermietung nachfragen.
Oder mussten Sie ihn vielleicht bei einer Polizeikontrolle vorweisen? Oft ist es umständlich, sitzend im Wagen den Führerschein hervorzuholen. Möglicherweise ist er Ihnen dann heruntergefallen und Sie haben es nicht bemerkt, weil sie zügig die Kontrollstelle verlassen mussten.
Wenn Sie sich entschliessen müssen, die Suche aufzugeben und sich einen neuen zu beschaffen, sollten Sie zuerst klären, ob ein Diebstahl vorliegen könnte. Wurde der Ausweis gestohlen, besteht ein gewisses Risiko, dass der Dieb ihn weiter benutzen könnte. Zum Beispiel könnte er für eine Fälschung dienen oder jemand könnte sich mit dem Ausweis als Sie ausgeben. Deswegen ist es sinnvoll, den Führerausweis im Zweifelsfall als gestohlen zu melden.
Damit haben Sie einen Nachweis, dass und seit wann Sie nicht mehr im Besitz des Ausweises sind. Das ist besonders wichtig, falls weitere Ausweise wie Identitätskarte oder Ausländerausweis abhandengekommen sind, vielleicht weil die gesamte Brieftasche fehlt.
Sind Sie hingegen sicher, dass Sie den Führerausweis verloren haben und dass er auch nicht mehr in falsche Hände gelangen kann, können Sie auf die Diebstahlsanzeige verzichten und mit der Verlustanzeige an das Strassenverkehrsamt direkt ein Duplikat anfordern.
Für das Ausstellen von Duplikaten ist das Strassenverkehrsamt des Kantons, in dem sich Ihr Wohnort befindet, zuständig. Wer dort vielleicht schon einmal Kontrollschilder bekommen hat, kennt das Amt für Strassenverkehr bereits. Die richtige Abteilung ist genau die, die auch Fahrzeugausweise und Kontrollschilder erstellt. Das Verfahren unterscheidet sich bundesweit nicht wesentlich. Formulare und Gebühren können aber je nach Kanton etwas variieren.
Sie können das Amt persönlich aufsuchen oder sämtliche Formalitäten per Post erledigen. Das Formular für das Duplikatsgesuch stellt das Verkehrsamt im Internet zum Download zur Verfügung.
Das Duplikatsgesuch ist schnell ausgefüllt. Sie müssen nur Namen und Anschrift eintragen. Ausserdem ist anzukreuzen, ob der Ausweis verlorenging oder gestohlen wurde. Hatten Sie noch keinen Ausweis im Scheckkartenformat, ist ein Foto beizufügen, das auf das Duplikatsgesuch aufgeklebt wird. Das Foto muss farbig sein und den Kriterien für Identitätskarten und Pässe entsprechen. Für einen Lernfahrausweis gilt das Gleiche.
Nach der Bearbeitungszeit von etwa fünf Tagen können Sie den neuen Ausweis abholen. Bei der Abholung müssen Sie Ihre Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen Ausländerausweis vorlegen. Sie können sich das Ersatzexemplar aber auch mit der Post zuschicken lassen. Die anfallenden Gebühren sind an der Kasse zu entrichten oder per Rechnung bei Zustellung durch die Post. Die Gebühren betragen etwa 15,00 bis 30,00 CHF.
Gelegentlich kommt es vor, dass verlorene oder gestohlene Papiere gefunden oder zurückgegeben werden. Besonders ärgerlich ist es, wenn dies geschieht, nachdem der Besitzer sich schon mit Ersatz versorgt hat.
Sollte der vermeintlich verlorene Ausweis wieder auftauchen, nachdem Sie das Duplikat schon erhalten haben, dürfen Sie ihn leider nicht behalten und als Ersatz für den Notfall verwenden. Wenn Sie ihn trotzdem verwenden, machen Sie sich strafbar. Das gilt auch, wenn dies jemand anders mit Ihrem Wissen tut.
Sie sind verpflichtet, das Duplikat zurückzugeben, wenn Sie das Original wieder zur Verfügung haben, falls es sich um einen alten blauen Führerausweis handelt. Ein neuer Ausweis im Scheckkartenformat oder ein Lernfahrausweis wird automatisch im zentralen Fahrberechtigungsregister des Bundes gesperrt, wenn er als verloren gemeldet wurde. Auch diese müssen mit dem Hinweis, dass ein Duplikat ausgestellt wurde, an das Strassenverkehrsamt geschickt werden, falls sie doch noch gefunden wurden.
Wenn Sie die notwendigen Schritte in dieser Reihenfolge unternehmen, können Sie in etwa einer Woche mit Ersatz rechnen:
Wenn Sie Ihren Führerausweis verloren haben, sollten Sie lieber nicht als Lenker am Strassenverkehr teilnehmen und auch keine Lernfahrt durchführen, bevor Sie sich einen Ersatzausweis besorgt haben. Hier bei local.ch finden Sie alle zuständigen Behörden und Ansprechpartner wie Fahrschulen, die Ihnen helfen werden, umgehend ein Duplikat zu besorgen. Rufen Sie am besten gleich an.
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Die nachfolgenden Fragen werden besonders oft gestellt, wenn ein Führerausweis verlorenging, weil sie über die recht einfache Ersatzbeschaffung hinausgehen.
Bis zum Eintreffen des neuen Fahrerausweises ist es besser, auf das Autofahren zu verzichten, falls kein Notausweis vorliegt. Das Fahren oder eine Lernfahrt ohne den Ausweis ist zwar keine Straftat wie das Fahren ohne Führerschein, wird aber trotzdem mit einer Ordnungsbusse geahndet. Es ist nicht ratsam, sich darauf zu verlassen, nicht kontrolliert oder in einen Unfall verwickelt zu werden.
Für die Zeit, bis Ihr neuer Führerausweis bei Ihnen ist, können Sie sich einen Notausweis ausstellen lassen. Die Bestellung können Sie online erledigen. Die provisorische Bestätigung Ihrer Fahrerlaubnis erhalten Sie umgehend per Email. Sie können sie aber auch beim Strassenverkehrsamt abholen. Die Ausstellung der Bestätigung ist kostenfrei. Sie können damit wie gewohnt mit dem Auto fahren.
Wenn Sie Ihren Führerausweis während einer Reise verloren haben, können Sie sich innerhalb der Schweiz sofort mit dem Notausweis behelfen, der Ihnen umgehend per Email geschickt werden kann. Sind Sie im Ausland, wird die Bestätigung dort möglicherweise nicht anerkannt. Dann bleibt Ihnen nur, das Duplikat auf dem Postweg zu bestellen, das allerdings an Ihre Wohnanschrift gesendet wird.
Schweizer Verkehrsämter dürfen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz keine Führerscheine ausstellen. Am besten nehmen Sie Kontakt zum Verkehrsamt Ihres letzten Schweizer Wohnortes auf. Es ist nicht garantiert, dass dort noch Daten gespeichert sind. Ist das aber der Fall, kann die Behörde Ihnen eine Bestätigung über die zuvor erworbenen Führerscheinkategorien zur Vorlage bei der lokal zuständigen Behörde Ihres Wohnortes ausstellen.
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