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Zürcherstrasse 59, 8142 Uitikon Waldegg

Uitikon bietet, am Westabhang des Uetliberges, in einer naturnahen Landschaft ein Zuhause zum Geniessen. Unsere Gemeinde gehört zum Bezirk Dietikon und damit zum Limmattal. Zurzeit geniessen 5096 Einwohner (Stand Ende 2022) die Vorzüge unserer steuergünstigen Wohngemeinde (2022: 80%). Im intakten Dorfkern betreiben wir das attraktive und vielseitig nutzbare Gemeindezentrum „Üdiker-Huus“. Erholung und SportVerschiedene Vereine, grosszügige Sportanlagen, eine ganztags geöffnete Bibliothek, ein Vita-Parcour sowie ein Hallenbad mit Fitnessraum und gut besuchter Sauna auf der Allmend tragen ebenfalls zu einer einmaligen Lebensqualität bei. Für Astronomie-Interessierte lädt auf der Allmend eine Sternwarte mit Sonnenlabor ein. Abwechslungsreiche Wald- und Naturwanderwege bieten Ihnen Erholung. VerkehrsverbindungenZürich City, Selnau, Sihlporte und der Hauptbahnhof Zürich sind mit der SZU im Halbstundentakt in 12 Minuten erreichbar. Der Ortsbus bringt Sie rasch zum SZU-Bahnhof Uitikon oder nach Schlieren. Verschiedene Postautokurse verbinden Zürich-Wiedikon mit Uitikon-Post und Uitikon-Dorf in sehr kurzen Abständen. Schulen-BetreuungsangeboteVom Kindergarten bis Sekundarschule werden in Uitikon alle Stufen geführt. Der Unterricht wird in Blockzeiten gehalten, und mehrere Mittagstische werden angeboten. Gut erreichbar sind zudem Internationale Schulen wie beispielsweise „The Zurich International“ in Wädenswil oder „The Inter-Community School“ in Zumikon. Ebenfalls sind in Uitikon mehrere Kinderkrippen beheimatet. Einkaufen: Die Gemeinde Uitikon bietet eine überraschende Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und weitere Dienstleistungen.

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Uitikon bietet, am Westabhang des Uetliberges, in einer naturnahen Landschaft ein Zuhause zum Geniessen. Unsere Gemeinde gehört zum Bezirk Dietikon und damit zum Limmattal. Zurzeit geniessen 5096 Einwohner (Stand Ende 2022) die Vorzüge unserer steuergünstigen Wohngemeinde (2022: 80%). Im intakten Dorfkern betreiben wir das attraktive und vielseitig nutzbare Gemeindezentrum „Üdiker-Huus“. Erholung und SportVerschiedene Vereine, grosszügige Sportanlagen, eine ganztags geöffnete Bibliothek, ein Vita-Parcour sowie ein Hallenbad mit Fitnessraum und gut besuchter Sauna auf der Allmend tragen ebenfalls zu einer einmaligen Lebensqualität bei. Für Astronomie-Interessierte lädt auf der Allmend eine Sternwarte mit Sonnenlabor ein. Abwechslungsreiche Wald- und Naturwanderwege bieten Ihnen Erholung. VerkehrsverbindungenZürich City, Selnau, Sihlporte und der Hauptbahnhof Zürich sind mit der SZU im Halbstundentakt in 12 Minuten erreichbar. Der Ortsbus bringt Sie rasch zum SZU-Bahnhof Uitikon oder nach Schlieren. Verschiedene Postautokurse verbinden Zürich-Wiedikon mit Uitikon-Post und Uitikon-Dorf in sehr kurzen Abständen. Schulen-BetreuungsangeboteVom Kindergarten bis Sekundarschule werden in Uitikon alle Stufen geführt. Der Unterricht wird in Blockzeiten gehalten, und mehrere Mittagstische werden angeboten. Gut erreichbar sind zudem Internationale Schulen wie beispielsweise „The Zurich International“ in Wädenswil oder „The Inter-Community School“ in Zumikon. Ebenfalls sind in Uitikon mehrere Kinderkrippen beheimatet. Einkaufen: Die Gemeinde Uitikon bietet eine überraschende Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf und weitere Dienstleistungen.

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Langäcker 15, 5430 Wettingen

Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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