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Comune di Chiasso

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Piazza Col Costantino Bernasconi 1, 6830 Chiasso
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Stadtverwaltung Zofingen

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Kirchplatz 26, 4800 Zofingen
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Gemeindeverwaltung

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Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen b. Bern
Gemeindeverwaltung Wohlen b. Bern

Verwaltung - Übersicht In der Verwaltung finden Sie alle Informationen, welche die Verwaltung der Gemeinde betrifft.Die Verwaltung ist in folgende Bereiche aufgeteilt: Onlineschalter Formulare & Downloads Dienstleistungen Mitarbeiter Departemente und Abteilungen Reglemente Lebensthemen (Private) Private Tageskarten Gemeinde Praktisches Persönliches Kultur und Medien Gesundheit und Soziales Bildung und Forschung Arbeit Umwelt und Bauen Mobilität Sicherheit Staat und Recht Behörden Abfallentsorgung pdf Download: Abfallkalender 2016 Freizeit & Kultur Freizeitangebote Gemeindebibliothek Ludothek Gemeindeinfo Kulturangebote Kulturräume Musikschule Naherholung Sportstätten Wohlener Hecht Kirchgemeinden Veranstaltungen Vereine Kurse Bildung Spielgruppen Schulen und Kindergärten Soziales Regionale Soziale Dienste Regionale Fachstelle Arbeit Seniorinnen und Senioren Kinder und Jugend Wirtschaft Unternehmensverzeichnis Wirtschaftsraum Bern Standorte / Ortsplan Immobilienmarkt Gewerbeverein Aktuelles Medien Aktuelles aus dem Gemeinderat Aktuelles aus der Schule Baupublikationen Archiv Links Notdienste Stellenangebote Lagepläne Gemeinde Verwaltung Portrait Energie Politik Strategie / Ziele / Massnahmen Gemeindepräsident Gemeinderat Gemeindeversammlung Kommissionen Abstimmungen und Wahlen Parteien

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Langäcker 15, 5430 Wettingen

Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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Die ZSO Wettingen-Limmattal, eine zeitgemässe, effiziente und kostengünstige Organisation, hat sich im Sinne der neuen Gesetzgebung stetig weiterentwickelt. Am 1. Juli 2001 haben sich die drei Gemeinden Neuenhof, Killwangen und Spreitenbach zur ZSO Limmattal zusammengeschlossen. Drei Jahre später, am 1. Januar 2004 wurden dann auch noch die Gemeinde Würenlos eingegliedert. Die ZSO Wettingen-Limmattal entstand auf den 1. Januar 2014 aus der ZSO Wettingen und der ZSO Limmattal und gleichzeitig übernahm mit Wettingen die grösste der Vertragsgemeinden die Funktion als Leitgemeinde. Auf den 1. Januar 2017 folgte die Aufnahme der Gemeinde Bergdietikon. Die ZSO Wettingen-Limmattal ist durch einen Gemeindevertrag geregelt. Der Zivilschutzkommission – dem Bindeglied zwischen der ZSO Wettingen-Limmattal und den Gemeindebehörden – gehören je ein Vertreter der beteiligten Gemeinden, der ZS-Kommandant und zwei seiner Stellvertreter an. Die Kommission entscheidet über die strategische Ausrichtung unserer Organisation und stellt den politischen Rückhalt sicher. Hochwasser, Stromausfall oder Pandemie – auf diese und weitere Ereignisse bereiten wir uns permanent und minuziös vor, damit wir im Ereignisfall den Einwohnerinnen und Einwohner „unserer“ Gemeinden aber auch unseren Partnerorganisationen jederzeit die geforderte Unterstützung und Betreuung anbieten können. Wichtige Grundlagen und Informationen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG Bevölkerungsschutzverordnung BevSVZivilschutzverordnung, ZSV Sicherheitsvorschriften ZivilschutzBevölkerungs- und Zivilschutzgesetz Aargau, BZG-AGBevölkerungs- und Zivilschutzverordnung Aargau, BZV-AGGemeindevertrag Zusammenarbeit ZivilschutzOrganigramm ZSO Wettingen-Limmattal PDF

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