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Weltkinderdörfer der Schwestern Maria

Weltkinderdörfer der Schwestern Maria

Ottikerstrasse 55, 8006 Zürich
Weltkinderdoerfer der "Schwester Maria"

Der Schweizer Förderverein Seit 1981 tragen die Weltkinderdörfer der „Schwestern Maria“ finanziell zur Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ bei, vor allem zum Unterhalt der Heimstätten für Mädchen und Jungen in Asien, Lateinamerika und Tanzania. Der Verein ist nach der Verfügung des kantonalen Steueramtes Zürich von der Steuerpflicht befreit. 2`5 Millionen Franken konnte die Geschäftsstelle in Zürich im Kalenderjahr 2022 den Marienschwestern übermitteln. Einige tausend private Gönner, aber auch Kirchgemeinden und Stiftungen stehen den Schützlingen der Schwestern treu zur Seite. Der Verein unterwirft sich alljährlich dem Urteil eines vereidigten Buchprüfers. In jedem Jahr testiert er dem Verein eine „saubere“ Buchhaltung und die Weiterleitung der Spenden nach Massgabe der Statuten. Ein internationaler Prüfbericht gibt Auskunft über die Armenfürsorge der Kongregation und auch über die Verwendung der Spenden aus der Schweiz. Die Weltkinderdörfer sind ein Förderkreis, der ausschliesslich die Projekte der Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ unterstützt. Der Verein in Zürich hat keine eigene Projektabteilung. Alle Planungen, die Umsetzung und die Kontrolle der Projekte in Asien und Lateinamerika werden von den „Sisters of Mary“ vor Ort durchgeführt.

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VereinStiftung
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VereinStiftung
Weltkinderdoerfer der "Schwester Maria"

Der Schweizer Förderverein Seit 1981 tragen die Weltkinderdörfer der „Schwestern Maria“ finanziell zur Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ bei, vor allem zum Unterhalt der Heimstätten für Mädchen und Jungen in Asien, Lateinamerika und Tanzania. Der Verein ist nach der Verfügung des kantonalen Steueramtes Zürich von der Steuerpflicht befreit. 2`5 Millionen Franken konnte die Geschäftsstelle in Zürich im Kalenderjahr 2022 den Marienschwestern übermitteln. Einige tausend private Gönner, aber auch Kirchgemeinden und Stiftungen stehen den Schützlingen der Schwestern treu zur Seite. Der Verein unterwirft sich alljährlich dem Urteil eines vereidigten Buchprüfers. In jedem Jahr testiert er dem Verein eine „saubere“ Buchhaltung und die Weiterleitung der Spenden nach Massgabe der Statuten. Ein internationaler Prüfbericht gibt Auskunft über die Armenfürsorge der Kongregation und auch über die Verwendung der Spenden aus der Schweiz. Die Weltkinderdörfer sind ein Förderkreis, der ausschliesslich die Projekte der Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ unterstützt. Der Verein in Zürich hat keine eigene Projektabteilung. Alle Planungen, die Umsetzung und die Kontrolle der Projekte in Asien und Lateinamerika werden von den „Sisters of Mary“ vor Ort durchgeführt.

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HilfswerkVereinigungVereinGemeinnützigeOrganisationEventsStiftung
Alterszentrum Schiffländi

Alterszentrum Schiffländi

Bahnhofstrasse 15, 5722 Gränichen

Die Menschen, welche wir heute betreuen, haben uns den Weg geebnet, auf dem wir heute gehen… Im Alterszentrum Schiffländi sind wir unserer grossen Aufgabe und Verantwortung bewusst, unsere zukunftsorientierten Aktivitäten sind in vollem Gang. Die grosse Nachfrage einerseits an Wohnungen à la carte mit individuellen Dienstleistungen, Sicherheit und Autonomie und andererseits der Nachfrage nach Einzelzimmern mit umfassender Pflege-, Betreuungs- und Hotellerieleistung steigt analog der demografischen Entwicklung (Altersentwicklung) in der Region. Im Alterszentrum Schiffländi Gränichen bieten wir betagten Menschen, Einzelpersonen oder Ehepaaren, die nicht mehr allein oder in der Familiengemeinschaft leben können, ein neues Zuhause. Informationen Die betreuerischen und pflegerischen Leistungen bringen den Heimbewohnern* Wohlbefinden* Helfende Begleitung und Förderung* Vermeiden von Vereinsamung und Isolation Produkte, Dienstleistungen * Cafeteria, betrieben durch Gemeinnützigen Frauenverein mit freiwilligen Helfern* Ökumenischer Besuchsdienst* Unterhaltungsanlässe (Vorträge, Theater, Film, Lichtbilder, Lotto, Vorlesen, Vereinsdarbietungen, usw.)* Aktivierungsmassnahmen (Spielen, Turnen, Basteln, Handarbeiten)* Gottesdienste* Gesprächsrunden des Heimleiters für Bewohner* Dorfanlässe im Heim: Bundesfeier, Mütterberatung, Spitex, Kurse,* Tagungen* Mahlzeitendienst: Hauslieferung via Spitex oder Essen im Heim* Bazar Wir richten uns wenn immer möglich nach dem Normalitätsprinzip. Das heisst, bisherige Gewohnheiten und das uns bekannte Umfeld der Bewohnerinnen sind uns wichtig und fliessen in unsere Entscheide ein. Unser Ziel ist, solange wie möglich ihre Autonomie zu erhalten und zu fördern. offene Stellen

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Alters- und PflegeheimAltersheimKrankenheimHeimBetreuung und Pflege zu HauseStiftungAlterssiedlung Alterswohnung
Bahnhofstrasse 15, 5722 Gränichen
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Die Menschen, welche wir heute betreuen, haben uns den Weg geebnet, auf dem wir heute gehen… Im Alterszentrum Schiffländi sind wir unserer grossen Aufgabe und Verantwortung bewusst, unsere zukunftsorientierten Aktivitäten sind in vollem Gang. Die grosse Nachfrage einerseits an Wohnungen à la carte mit individuellen Dienstleistungen, Sicherheit und Autonomie und andererseits der Nachfrage nach Einzelzimmern mit umfassender Pflege-, Betreuungs- und Hotellerieleistung steigt analog der demografischen Entwicklung (Altersentwicklung) in der Region. Im Alterszentrum Schiffländi Gränichen bieten wir betagten Menschen, Einzelpersonen oder Ehepaaren, die nicht mehr allein oder in der Familiengemeinschaft leben können, ein neues Zuhause. Informationen Die betreuerischen und pflegerischen Leistungen bringen den Heimbewohnern* Wohlbefinden* Helfende Begleitung und Förderung* Vermeiden von Vereinsamung und Isolation Produkte, Dienstleistungen * Cafeteria, betrieben durch Gemeinnützigen Frauenverein mit freiwilligen Helfern* Ökumenischer Besuchsdienst* Unterhaltungsanlässe (Vorträge, Theater, Film, Lichtbilder, Lotto, Vorlesen, Vereinsdarbietungen, usw.)* Aktivierungsmassnahmen (Spielen, Turnen, Basteln, Handarbeiten)* Gottesdienste* Gesprächsrunden des Heimleiters für Bewohner* Dorfanlässe im Heim: Bundesfeier, Mütterberatung, Spitex, Kurse,* Tagungen* Mahlzeitendienst: Hauslieferung via Spitex oder Essen im Heim* Bazar Wir richten uns wenn immer möglich nach dem Normalitätsprinzip. Das heisst, bisherige Gewohnheiten und das uns bekannte Umfeld der Bewohnerinnen sind uns wichtig und fliessen in unsere Entscheide ein. Unser Ziel ist, solange wie möglich ihre Autonomie zu erhalten und zu fördern. offene Stellen

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Foyer Béthel

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Vieux-Chemin d'Onex 54, 1213 Onex
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AltersheimStiftung
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SECUNDA Sammelstiftung

SECUNDA Sammelstiftung

Täfernstrasse 31, 5405 Dättwil AG
SECUNDA – erste Wahl für Ihre 2. Säule

Unsere Dienstleistungen im Überblick: Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. BVG Stiftung Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. Langfristige Ausrichtung Breite Diversifizierung Hochwertige Immobilienanlagen Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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PensionskasseStiftungPensionskassenberatung
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PensionskasseStiftungPensionskassenberatung
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Unsere Dienstleistungen im Überblick: Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. BVG Stiftung Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. Langfristige Ausrichtung Breite Diversifizierung Hochwertige Immobilienanlagen Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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DUFOUR Advokatur AG

DUFOUR Advokatur AG

Dufourstrasse 49, 4052 Basel
DUFOUR Advokatur AG

Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen.Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden.Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien.Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT.Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: Arbeitsrecht, Personalwesen Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition Haftung bei Firmen und Pensionskassen Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen Lobbying, Netzwerke, Politik Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG Sponsoring, Spenden, Schenken Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht Verträge: Gestaltung und Umsetzung

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AnwaltRechtsanwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungStiftungRechtsauskunftAdvokatur- und Notariatsbüro
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Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen.Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden.Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien.Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT.Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: Arbeitsrecht, Personalwesen Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition Haftung bei Firmen und Pensionskassen Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen Lobbying, Netzwerke, Politik Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG Sponsoring, Spenden, Schenken Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht Verträge: Gestaltung und Umsetzung

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Stiftung Wirtschaft und Ökologie SWO

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Bahnstrasse 18, 8603 Schwerzenbach
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StiftungWirtschaftsberatungPlanungBauberatungKurse
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Stiftung Kind & Eltern

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Stiftung Kind & Eltern

Ettenhauserstrasse 9, 8620 Wetzikon (ZH)
Herzlich willkommen

Was wünschen Sie sich für Ihr Kind? Bestimmt geht es Ihnen wie allen Eltern: Dass es sich wohl fühlt, warmherzig betreut und professionell begleitet wird; dass es sich frei entwickeln darf. Dass es nach Herzenslust spielen, forschen, entdecken, werken, singen und springen kann. Dass es Freunde findet zum Lachen, Toben, Streiten und sich wieder Versöhnen. Kurz: Dass es Kind sein darf. All das und mehr bieten unsere Kinderhäuser. Wir betreuen Ihr Kind ab drei Monaten in einer familiären, konstanten Gruppe. Was früher in Grossfamilien mit vielen Geschwistern, Tanten Cousinen und Cousins üblich war, erlebt Ihr Kind bei uns: das Leben in einer vertrauten Gemeinschaft. Gemeinsam spielen, essen, durch den Garten springen, ein Mittagsschläfchen halten, Geschichten hören, Lieder und Versli geniessen verbindet. Ein klarer Tagesablauf schenkt Sicherheit und stillt das Bedürfnis Ihres Kindes nach Rhythmus und Wiederholung. Und bei unseren musischen Angeboten darf es seinen Ideen freien Lauf lassen und seine Talente entfalten. Was bringt das Kinderhaus Ihnen als Mutter, als Vater? Zuerst die Gewissheit, dass Sie beruhigt Ihrem Beruf nachgehen können, während Ihr Kind bei uns anregende, erfüllende Stunden erlebt. Und dann:Sie lernen andere Mütter und Väter kennen, erhalten Anregungen für zuhause, Inputs für Ihren Erziehungsalltag – und können sich mit uns über Ihr Kind austauschen. Denn Erziehung ist stets ein Gemeinschaftswerk, wie es dieses Sprichwort aus Afrika besagt: «Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf.»Wir freuen uns darauf, zu diesem Dorf zu gehören. Wir freuen uns auf Ihr Kind und auf Sie.

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KinderbetreuungKinderkrippeKindertagesstätteStiftung
Ettenhauserstrasse 9, 8620 Wetzikon (ZH)
KinderbetreuungKinderkrippeKindertagesstätteStiftung
Herzlich willkommen

Was wünschen Sie sich für Ihr Kind? Bestimmt geht es Ihnen wie allen Eltern: Dass es sich wohl fühlt, warmherzig betreut und professionell begleitet wird; dass es sich frei entwickeln darf. Dass es nach Herzenslust spielen, forschen, entdecken, werken, singen und springen kann. Dass es Freunde findet zum Lachen, Toben, Streiten und sich wieder Versöhnen. Kurz: Dass es Kind sein darf. All das und mehr bieten unsere Kinderhäuser. Wir betreuen Ihr Kind ab drei Monaten in einer familiären, konstanten Gruppe. Was früher in Grossfamilien mit vielen Geschwistern, Tanten Cousinen und Cousins üblich war, erlebt Ihr Kind bei uns: das Leben in einer vertrauten Gemeinschaft. Gemeinsam spielen, essen, durch den Garten springen, ein Mittagsschläfchen halten, Geschichten hören, Lieder und Versli geniessen verbindet. Ein klarer Tagesablauf schenkt Sicherheit und stillt das Bedürfnis Ihres Kindes nach Rhythmus und Wiederholung. Und bei unseren musischen Angeboten darf es seinen Ideen freien Lauf lassen und seine Talente entfalten. Was bringt das Kinderhaus Ihnen als Mutter, als Vater? Zuerst die Gewissheit, dass Sie beruhigt Ihrem Beruf nachgehen können, während Ihr Kind bei uns anregende, erfüllende Stunden erlebt. Und dann:Sie lernen andere Mütter und Väter kennen, erhalten Anregungen für zuhause, Inputs für Ihren Erziehungsalltag – und können sich mit uns über Ihr Kind austauschen. Denn Erziehung ist stets ein Gemeinschaftswerk, wie es dieses Sprichwort aus Afrika besagt: «Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf.»Wir freuen uns darauf, zu diesem Dorf zu gehören. Wir freuen uns auf Ihr Kind und auf Sie.

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Weltkinderdörfer der Schwestern Maria

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Weltkinderdoerfer der "Schwester Maria"

Der Schweizer Förderverein Seit 1981 tragen die Weltkinderdörfer der „Schwestern Maria“ finanziell zur Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ bei, vor allem zum Unterhalt der Heimstätten für Mädchen und Jungen in Asien, Lateinamerika und Tanzania. Der Verein ist nach der Verfügung des kantonalen Steueramtes Zürich von der Steuerpflicht befreit. 2`5 Millionen Franken konnte die Geschäftsstelle in Zürich im Kalenderjahr 2022 den Marienschwestern übermitteln. Einige tausend private Gönner, aber auch Kirchgemeinden und Stiftungen stehen den Schützlingen der Schwestern treu zur Seite. Der Verein unterwirft sich alljährlich dem Urteil eines vereidigten Buchprüfers. In jedem Jahr testiert er dem Verein eine „saubere“ Buchhaltung und die Weiterleitung der Spenden nach Massgabe der Statuten. Ein internationaler Prüfbericht gibt Auskunft über die Armenfürsorge der Kongregation und auch über die Verwendung der Spenden aus der Schweiz. Die Weltkinderdörfer sind ein Förderkreis, der ausschliesslich die Projekte der Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ unterstützt. Der Verein in Zürich hat keine eigene Projektabteilung. Alle Planungen, die Umsetzung und die Kontrolle der Projekte in Asien und Lateinamerika werden von den „Sisters of Mary“ vor Ort durchgeführt.

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Der Schweizer Förderverein Seit 1981 tragen die Weltkinderdörfer der „Schwestern Maria“ finanziell zur Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ bei, vor allem zum Unterhalt der Heimstätten für Mädchen und Jungen in Asien, Lateinamerika und Tanzania. Der Verein ist nach der Verfügung des kantonalen Steueramtes Zürich von der Steuerpflicht befreit. 2`5 Millionen Franken konnte die Geschäftsstelle in Zürich im Kalenderjahr 2022 den Marienschwestern übermitteln. Einige tausend private Gönner, aber auch Kirchgemeinden und Stiftungen stehen den Schützlingen der Schwestern treu zur Seite. Der Verein unterwirft sich alljährlich dem Urteil eines vereidigten Buchprüfers. In jedem Jahr testiert er dem Verein eine „saubere“ Buchhaltung und die Weiterleitung der Spenden nach Massgabe der Statuten. Ein internationaler Prüfbericht gibt Auskunft über die Armenfürsorge der Kongregation und auch über die Verwendung der Spenden aus der Schweiz. Die Weltkinderdörfer sind ein Förderkreis, der ausschliesslich die Projekte der Armenfürsorge der „Sisters of Mary“ unterstützt. Der Verein in Zürich hat keine eigene Projektabteilung. Alle Planungen, die Umsetzung und die Kontrolle der Projekte in Asien und Lateinamerika werden von den „Sisters of Mary“ vor Ort durchgeführt.

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Alterszentrum Schiffländi

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Bahnhofstrasse 15, 5722 Gränichen

Die Menschen, welche wir heute betreuen, haben uns den Weg geebnet, auf dem wir heute gehen… Im Alterszentrum Schiffländi sind wir unserer grossen Aufgabe und Verantwortung bewusst, unsere zukunftsorientierten Aktivitäten sind in vollem Gang. Die grosse Nachfrage einerseits an Wohnungen à la carte mit individuellen Dienstleistungen, Sicherheit und Autonomie und andererseits der Nachfrage nach Einzelzimmern mit umfassender Pflege-, Betreuungs- und Hotellerieleistung steigt analog der demografischen Entwicklung (Altersentwicklung) in der Region. Im Alterszentrum Schiffländi Gränichen bieten wir betagten Menschen, Einzelpersonen oder Ehepaaren, die nicht mehr allein oder in der Familiengemeinschaft leben können, ein neues Zuhause. Informationen Die betreuerischen und pflegerischen Leistungen bringen den Heimbewohnern* Wohlbefinden* Helfende Begleitung und Förderung* Vermeiden von Vereinsamung und Isolation Produkte, Dienstleistungen * Cafeteria, betrieben durch Gemeinnützigen Frauenverein mit freiwilligen Helfern* Ökumenischer Besuchsdienst* Unterhaltungsanlässe (Vorträge, Theater, Film, Lichtbilder, Lotto, Vorlesen, Vereinsdarbietungen, usw.)* Aktivierungsmassnahmen (Spielen, Turnen, Basteln, Handarbeiten)* Gottesdienste* Gesprächsrunden des Heimleiters für Bewohner* Dorfanlässe im Heim: Bundesfeier, Mütterberatung, Spitex, Kurse,* Tagungen* Mahlzeitendienst: Hauslieferung via Spitex oder Essen im Heim* Bazar Wir richten uns wenn immer möglich nach dem Normalitätsprinzip. Das heisst, bisherige Gewohnheiten und das uns bekannte Umfeld der Bewohnerinnen sind uns wichtig und fliessen in unsere Entscheide ein. Unser Ziel ist, solange wie möglich ihre Autonomie zu erhalten und zu fördern. offene Stellen

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Alters- und PflegeheimAltersheimKrankenheimHeimBetreuung und Pflege zu HauseStiftungAlterssiedlung Alterswohnung
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Die Menschen, welche wir heute betreuen, haben uns den Weg geebnet, auf dem wir heute gehen… Im Alterszentrum Schiffländi sind wir unserer grossen Aufgabe und Verantwortung bewusst, unsere zukunftsorientierten Aktivitäten sind in vollem Gang. Die grosse Nachfrage einerseits an Wohnungen à la carte mit individuellen Dienstleistungen, Sicherheit und Autonomie und andererseits der Nachfrage nach Einzelzimmern mit umfassender Pflege-, Betreuungs- und Hotellerieleistung steigt analog der demografischen Entwicklung (Altersentwicklung) in der Region. Im Alterszentrum Schiffländi Gränichen bieten wir betagten Menschen, Einzelpersonen oder Ehepaaren, die nicht mehr allein oder in der Familiengemeinschaft leben können, ein neues Zuhause. Informationen Die betreuerischen und pflegerischen Leistungen bringen den Heimbewohnern* Wohlbefinden* Helfende Begleitung und Förderung* Vermeiden von Vereinsamung und Isolation Produkte, Dienstleistungen * Cafeteria, betrieben durch Gemeinnützigen Frauenverein mit freiwilligen Helfern* Ökumenischer Besuchsdienst* Unterhaltungsanlässe (Vorträge, Theater, Film, Lichtbilder, Lotto, Vorlesen, Vereinsdarbietungen, usw.)* Aktivierungsmassnahmen (Spielen, Turnen, Basteln, Handarbeiten)* Gottesdienste* Gesprächsrunden des Heimleiters für Bewohner* Dorfanlässe im Heim: Bundesfeier, Mütterberatung, Spitex, Kurse,* Tagungen* Mahlzeitendienst: Hauslieferung via Spitex oder Essen im Heim* Bazar Wir richten uns wenn immer möglich nach dem Normalitätsprinzip. Das heisst, bisherige Gewohnheiten und das uns bekannte Umfeld der Bewohnerinnen sind uns wichtig und fliessen in unsere Entscheide ein. Unser Ziel ist, solange wie möglich ihre Autonomie zu erhalten und zu fördern. offene Stellen

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SECUNDA Sammelstiftung

SECUNDA Sammelstiftung

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Unsere Dienstleistungen im Überblick: Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. BVG Stiftung Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. Langfristige Ausrichtung Breite Diversifizierung Hochwertige Immobilienanlagen Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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SECUNDA – erste Wahl für Ihre 2. Säule

Unsere Dienstleistungen im Überblick: Die SECUNDA Sammelstiftung führt die berufliche Vorsorge für ihre Kunden gemäss den BVG-Vorschriften durch; sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen. Die SECUNDA Sammelstiftung bietet nicht nur persönlichen Service, sondern auch nachweisbar fortschrittliche, soziale und faire Vorsorgelösungen für kleine bis mittelgrosse und grosse Unternehmen. Dank Effizienz können wir unsere Verwaltungskosten mit 0.4% des versicherten Lohns sehr gering halten. Wir richten anstelle der Ehegattenrente eine Partnerrente aus, für Verheiratete und Lebenspartner. Die Beiträge werden den Kunden quartalsweise und zwar nachschüssig in Rechnung gestellt. Die Beiträge an den Sicherheitsfonds werden über die Anlageerträge finanziert; dies wird von den Buchhaltungen der uns angeschlossenen Firmen sehr geschätzt. Der Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Sparkapital entspricht dem BVG-Umwandlungssatz; wir verlangen dafür keine Zusatzprämie. Der Zinssatz zur Verzinsung der Sparkapitalien entspricht auch auf dem überobligatorischen Teil dem vom Bundesrat festgesetzten Zinssatz. Einzelne reglementarische Risikoleistungen (bspw. bei Tod oder Invalidität) stellt die SECUNDA Sammelstiftung in Zusammenarbeit mit externen Anbietern sicher. Die Sicherheit des Anlagekapitals und der Leistungen wird durch mehrere Kontrollmechanismen gewährleistet: durch interne Kontrollen sowie durch die externe Kontrollstelle BDO Visura AG, durch einen eidg. dipl. Pensionskassenexperten und durch die Aufsichtsbehörde des Kantons Aargau. BVG Stiftung Pensionskassenberatung Unsere Anlagepolitik: Die Vorsorgegelder werden durch erfahrene Vermögensverwalter der DIVOR AG angelegt. Die Erträge werden vollumfänglich der SECUNDA Sammelstiftung wieder gutgeschrieben. Langfristige Ausrichtung Breite Diversifizierung Hochwertige Immobilienanlagen Aktienanlagen nach strengen qualitativen Kriterien Berufliche Vorsorge – die Grundsätze Die berufliche Vorsorge hat zum Ziel, die Weiterführung eines angemessenen Lebensstandards nach der Pensionierung oder beim Eintreten einer Invalidität zu ermöglichen. Im Todesfall gilt dasselbe für die Hinterlassenen. Als 2. Säule stellt die berufliche Vorsorge eine wichtige Ergänzung zur 1. Säule, der AHV/IV, dar. Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) regelt einen minimalen Standard, aufgrund dessen die Renten der 1. und 2. Säule zusammen 60% des Einkommens abdecken sollen. Mit der 3. Säule kann die Vorsorge individuell ergänzt werden. Der steuerlich privilegierte Beitrag ist jedoch begrenzt. Wir sehen die berufliche Vorsorge als einen wichtigen Mosaik-Stein im Zusammenspiel mit der 1. und 3. Säule. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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DUFOUR Advokatur AG

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Dufourstrasse 49, 4052 Basel
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Als Anwaltskanzlei beraten wir sowohl Firmen als auch Private. Wir suchen und realisieren individuelle, praktikable Lösungen.Wir beraten Sie, helfen Ihnen und Ihrer Firma, die rechtlichen Aspekte zu strukturieren, verhandeln mit der Gegenseite und vertreten Sie auch vor Gerichten und Behörden.Wir sind in vielfältigen Gebieten tätig wie namentlich Life Sciences, Unternehmensrecht, Compliance, Markenschutz, Lizenzen, Kunstmarkt, Vertrieb, Logistik und Immobilien.Bedeutende Schwerpunkte unserer Kanzlei sind vor allem auch (gemeinnützige) Stiftungen, Nonprofit-Organisationen und Pensionskassen sowie IP und IT.Unser Erfahrungskapital können wir zum Beispiel in den folgenden Bereichen und Branchen für Sie einsetzen: Arbeitsrecht, Personalwesen Erbrecht: Testamente, Ehe- und Erbverträge Erbrecht: Willensvollstreckung, Erbteilung Firmen: Gründung, Umstrukturierung, Fusion Firmen: Kauf, Verkauf, Beteiligung, Investition Haftung bei Firmen und Pensionskassen Immobilien: Bau, Kauf, Verkauf, Miete Industrie: Life Sciences, Pharma, Chemie Kunstwerke: Kunsthandel, Kunstsammlungen Lobbying, Netzwerke, Politik Marken, IT, Copyright, Lizenzen, Patente Nonprofit-Organisationen, Vereine, Verbände Pensionskassen, Vorsorge, Wohlfahrtsfonds Sanierungen, Liquidationen, BVG Sponsoring, Spenden, Schenken Stiftungen: Errichtung, Verwaltung, Änderung Stiftungen: Steuerbefreiung, Aufsichtsrecht Verträge: Gestaltung und Umsetzung

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Stiftung Kind & Eltern

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Ettenhauserstrasse 9, 8620 Wetzikon (ZH)
Herzlich willkommen

Was wünschen Sie sich für Ihr Kind? Bestimmt geht es Ihnen wie allen Eltern: Dass es sich wohl fühlt, warmherzig betreut und professionell begleitet wird; dass es sich frei entwickeln darf. Dass es nach Herzenslust spielen, forschen, entdecken, werken, singen und springen kann. Dass es Freunde findet zum Lachen, Toben, Streiten und sich wieder Versöhnen. Kurz: Dass es Kind sein darf. All das und mehr bieten unsere Kinderhäuser. Wir betreuen Ihr Kind ab drei Monaten in einer familiären, konstanten Gruppe. Was früher in Grossfamilien mit vielen Geschwistern, Tanten Cousinen und Cousins üblich war, erlebt Ihr Kind bei uns: das Leben in einer vertrauten Gemeinschaft. Gemeinsam spielen, essen, durch den Garten springen, ein Mittagsschläfchen halten, Geschichten hören, Lieder und Versli geniessen verbindet. Ein klarer Tagesablauf schenkt Sicherheit und stillt das Bedürfnis Ihres Kindes nach Rhythmus und Wiederholung. Und bei unseren musischen Angeboten darf es seinen Ideen freien Lauf lassen und seine Talente entfalten. Was bringt das Kinderhaus Ihnen als Mutter, als Vater? Zuerst die Gewissheit, dass Sie beruhigt Ihrem Beruf nachgehen können, während Ihr Kind bei uns anregende, erfüllende Stunden erlebt. Und dann:Sie lernen andere Mütter und Väter kennen, erhalten Anregungen für zuhause, Inputs für Ihren Erziehungsalltag – und können sich mit uns über Ihr Kind austauschen. Denn Erziehung ist stets ein Gemeinschaftswerk, wie es dieses Sprichwort aus Afrika besagt: «Um ein Kind zu erziehen, braucht es ein ganzes Dorf.»Wir freuen uns darauf, zu diesem Dorf zu gehören. Wir freuen uns auf Ihr Kind und auf Sie.

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KinderbetreuungKinderkrippeKindertagesstätteStiftung
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