Niemand will geblitzt werden

Warum wird überhaupt geblitzt?

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit, auch wenn gelegentlich der Eindruck entsteht, dass mit Bussgeldern staatliche oder kommunale Kassen aufgebessert werden sollen. Die meisten heutigen Autofahrer in der Schweiz dürften sich nicht mehr an Zeiten ohne Tempolimits erinnern. Schon seit über fünfzig Jahren gehören Geschwindigkeitsbegrenzungen und -kontrollen zum Alltag auf Schweizer Strassen und Autobahnen.
Niemand will geblitzt werden

So ermittelt die Polizei Temposünder mit Blitzern

Da Geschwindigkeitsbeschränkungen erwiesenermassen die Verkehrsunfallstatistik günstig beeinflussen, ist sehr wichtig, dass sie eingehalten werden und im Bewusstsein der Fahrer verankert ist, warum sie Tempolimits folgen sollten.
Vor einigen Jahren setzte die Schweiz das Programm „Via Secura“ in Kraft, das die Verkehrssicherheit weiter verbessern soll. Damit wurde der ohnehin schon vergleichsweise strenge Sanktionenkatalog für Geschwindigkeitsübertretungen weiter verschärft.

Die häufigsten Orte für Geschwindigkeitskontrollen

In der Schweiz gibt es über 4.000 stationäre Blitzer. Die meisten davon verteilen sich über Zürich, Lausanne und Luzern. Dort scheinen es die Autofahrer besonders eilig zu haben. Entsprechend häufig werden die Blitzer ausgelöst. Allein der Kanton Zürich nimmt innerhalb eines Jahres etwa 25 Millionen CHF aus Ordnungsbussen im Strassenverkehr ein.
So ist es kein Wunder, dass dort Geschwindigkeitsmessungen sehr viel häufiger stattfinden als beispielsweise in Schaffhausen, wo es die wenigsten Geschwindigkeitsübertretungen pro Einwohner gibt.
Weitere Schwerpunkte für Geschwindigkeitskontrollen sind Gefahrenstellen jeder Art. Das können besonders gefährliche Kurven mit Tempolimits oder auch Baustellenbereiche sein. Vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkungen werden überwiegend mit mobilen Verfahren kontrolliert.

Die Messverfahren und -geräte

Bei der routinemässigen Verkehrsüberwachung kommen sowohl stationäre als auch mobile Kontrollen zum Einsatz. Die Standorte der automatischen Anlagen sind eigentlich allgemein bekannt.
Hier handelt es sich inzwischen meist um Systeme, die mit Induktionsschleifen arbeiten. Unter der Fahrbahn sind zwei Messstreifen verlegt. Fährt ein Auto darüber, berechnet das Gerät die Geschwindigkeit und löst bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit den Fotomechanismus aus.
Vorsicht bei Ampelblitzanlagen: Diese fest montierten Blitzer können gleichzeitig einen Rotlichtverstoss und eine Geschwindigkeitsübertretung erkennen. Wer von einer der automatischen Anlagen bei Rotlicht geblitzt wurde, zahlt im ungünstigsten Fall eine Busse für die Geschwindigkeitsübertretung und eine für das Fahren bei Rotlicht.
Mobile Kontrollen führt die Polizei heute nicht mehr nur mit Radarsystemen durch, weil Lasermessungen präziser sind. Das Messgerät sendet dabei Laserstrahlen aus, die von jedem Auto reflektiert werden. Detektoren erkennen die Reflexion und können anhand einiger Wiederholungen genau berechnen, wie schnell ein Fahrzeug sich nähert oder entfernt. Ist die Geschwindigkeit zu hoch, wird auch hier ein Foto aufgenommen.
Mobile Vergleichsmessungen können von entsprechend ausgerüsteten Polizeiautos vorgenommen werden. Dazu wird eine Videoaufzeichnung des verfolgten Fahrzeugs angefertigt, während ein geeichter Tacho die Geschwindigkeit festhält. Dieses Verfahren kann sogar von Hubschraubern aus angewendet werden.

Geldbussen im vereinfachten Verfahren

Geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Schweiz mit Ordnungsbussen geahndet. In diesem Fall erhält der Halter eines Autos, das geblitzt wurde, einen Bescheid der zuständigen Verkehrsbehörde, der ihn zur Zahlung einer Busse auffordert. Bis zur Zustellung vergehen in der Regel drei bis vier Wochen. Zahlt der Halter, ist das Verfahren damit erledigt.
Im vereinfachten Ordnungsbussenverfahren ist die Behörde nicht verpflichtet, Beweise vorzulegen, Fotos zu übermitteln oder den Tatvorwurf anderweitig zu belegen. Wer also Zweifel an dem Ergebnis des Blitzvorgangs hat, muss mittels Einspruch automatisch ein Gerichtsverfahren in Gang setzen. Erst dort ist eine Akteneinsicht und damit die Sichtung der Beweismittel überhaupt möglich.
Geschwindigkeitsübertretungen oberhalb folgender Grenzen werden nicht im vereinfachten Verfahren mit einer Geldbusse abgegolten, sondern im ordentlichen Gerichtsverfahren bearbeitet: 25 km/h auf Autobahnen, 21 km/h auf anderen Strassen ausserorts und 16 km/h innerorts.
Zur Ermittlung der Geschwindigkeitsüberschreitung gehört, dass immer eine Sicherheitsmarge vom Messergebnis abgezogen wird. Die einzelnen Messgeräte und -verfahren können geringe Abweichungen ergeben. Diese Unsicherheit darf dem beschuldigten Autofahrer aber nicht zur Last gelegt werden. Deswegen sind Sicherheitsabzüge in folgenden Höhen vorzunehmen.

Bei Lasermessungen:

  • bis 100 km/h: 3 km/h

  • 101 – 150 km/h: 4 km/h

  • ab 151 km/h: 5 km/h

Bei anderen Messverfahren:

  • bis 100 km/h: 5 km/h

  • 101 – 150 km/h: 6 km/h

  • ab 151 km/h: 7 km/h

Die Geldbussen, die im vereinfachten Verfahren für Übertretungen bis zu 25 km/h verhängt werden, bewegen sich in folgendem Rahmen:

  • innerorts: 40,00 – 250,00 CHF

  • ausserorts: 40,00 – 240,00 CHF
  • auf Autobahnen 20,00 – 250,00 CHF

Sanktionen im ordentlichen Gerichtsverfahren

Kommt es von vornherein zu einem Gerichtsverfahren, sind bei Verurteilungen immer einkommensabhängige Geldstrafen und Fahrverbote zu erwarten. Ein Fahrverbot dauert mindestens einen Monat an.
Bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 25 km/h innerorts, 30 km/h ausserorts und 35 km/h auf der Autobahn beträgt das Fahrverbot mindestens drei Monate. Die Strafe wird ausserdem im Strafregister vermerkt.
In sehr schweren Fällen ist ausserdem die Verhängung einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren möglich. Die Justiz verfolgt ein Kaskadensystem, das für Wiederholungstäter immer härtere Strafen vorsieht. Der zweite Führerscheinentzug innerhalb von fünf Jahren dauert z. B. mindestens zwölf Monate, wenn es sich um einen schweren Verstoss handelt.

Wenn Sie wissen möchten, was sie tun können, um nicht geblitzt zu werden, können Sie hier auf local.ch Experten aus der Fahrschule suchen, die Ihnen helfen. Nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit einem Profi in Ihrer Umgebung auf.

Die häufigsten Fragen zu Geschwindigkeitsübertretungen

Autofahrer, die sich über Blitzer informieren möchten, stellen oft auch folgende Fragen:

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Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung?

Einsprüche gegen Ordnungsbussen sind finanziell wenig attraktiv, weil immer Gerichtsgebühren entstehen, wenn es nicht zu einem Freispruch kommt. Deswegen ist es oft wirtschaftlicher, eine Busse einfach zu bezahlen. Davor schützt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Die Kosten liegen mit 80,00 bis 130,00 CHF jährlich immer unter dem niedrigsten Gebührensatz. Die Versicherung lohnt sich also schon, wenn man einmal innerhalb eines Jahres geblitzt wird.

Welche Strafen sind für Neulenker vorgesehen?

Neulenker während der Probezeit zahlen Ordnungsbussen wie alle anderen auch. Wird ihnen ein Fahrverbot erteilt, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr. Erhält ein Neulenker während der Probezeit zweimal ein Fahrverbot, wird sein Führerausweis annulliert. Er kann dann erst nach einer Wartefrist ein psychologisches Gutachten anfertigen lassen, um den Fahrausweis neu zu beantragen.

Warum gibt es keine Blitzerwarnungen in den Medien?

Jede Art von öffentlichen Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen wurde im Rahmen des Via-Secura-Programms verboten. Das Verbot betrifft nicht nur Warnungen im Radio oder im Internet. Selbst Mitteilungen, wo gerade geblitzt wird, in geschlossenen Gruppen sozialer Medien sind nicht erlaubt. Technische Geräte oder Handy-Apps, die entsprechende Warnungen liefern, werden mit 200,00 CHF Strafe geahndet und können eingezogen werden.

Kann die Busse in Raten bezahlt werden?

Eine Ordnungsbusse ist immer innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu bezahlen. Eine Ratenzahlung ist dabei grundsätzlich nicht möglich. Es gibt aber die Möglichkeit, die Zahlungsfrist zu verlängern. Auf Antrag und nur bei Vorliegen einer wirksamen Begründung kann die Behörde die Frist auf 90 Tage ausdehnen. Wird dem Antrag stattgegeben, entspricht das eigentlich einer Zahlung in drei Monatsraten.

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