Baumängel am neuen Haus?

Pfusch am Bau: So können sich Bauherren bei Mängeln wehren

Mit dem eigenen Haus erfüllen sich viele Menschen einen Lebenstraum. Doch was passiert, wenn aus diesem Traum ein Alptraum wird? Pfusch am Bau ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Leider kann auch gute Werbung hier keine Orientierungshilfe bieten. Denn ein seriöser Bauunternehmer kann sich als Handwerker des Grauens entpuppen. Feuchtigkeit in den Wänden, schlecht abgedichtete Fenster oder Fehler bei der Elektrik sind nur einige der vielen Probleme, die beim Neubau eines Hauses auftreten können.
Pfusch am Bau
Lassen Sie sich bei Baumängeln nicht übers Ohr hauen. Bei Pfusch am Bau bloss nicht selber verschlimmbessern. Mit den richtigen Experten kommen Sie zu Ihrem Recht.

In den meisten Fällen sind gerade kleinere Mängel für Bauherren nicht gleich offensichtlich. Doch keine Panik. Sie als Bauherr haben ein Recht auf Nachbesserung seitens der Handwerker. Jedoch ist bei einer Mängelrüge ein rechtlich einwandfreies Vorgehen entscheidend. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Das richtige Vorgehen bei Fehlern am Bau

Niemand ist perfekt und auch dem besten Handwerker unterlaufen hier und da mal kleinere Fehler. Diese sind in der Regel auch relativ schnell wieder behoben und wirklich nicht der Rede wert. Auf der anderen Seite passieren aber auch Fehler, die im Nachhinein zu immensen Problemen und zu erhöhten Kosten beim Hausbau führen können.

Gerade bei modernen Architektenhäusern, die die Arbeiter auf der Baustelle vor Herausforderungen stellen, ist genaues Hinschauen und kontrollieren gefragt, damit man als Laie nicht von der Architektur geblendet wird.

So kann beispielsweise durch eine falsch verbaute Dachisolierung Nässe in das Mauerwerk eindringen. Im schlimmsten Fall führt das zu Schimmelbefall, der gesundheitsschädlich ist. Solche Mängel müssen unbedingt behoben werden.

Ist der Neubau noch nicht fertiggestellt, hat Ihr zuständiger Vertragspartner die Pflicht, das Objekt in der Bauphase auf diverse Mängel zu überprüfen und diese zu beseitigen. Nach Fertigstellung ist die Sachlage anders. Sie müssen beweisen, dass dem Handwerksunternehmen ein Fehler unterlaufen ist.

Deshalb ist Ihrerseits eine sorgfältige Bauabnahme vonnöten.

Bei Pfusch nie ohne Sachverständigen

Zu einer sachgerechten Bauabnahme gehört ein detailliertes Mängelprotokoll. Dieses sollten Sie zusammen mit einem unabhängigen Experten, wie einem Bauberater oder einem Gutachter, erstellen. Alle im Protokoll aufgeführten Mängel müssen so schnell wie möglich innerhalb der Gewährleistungsfrist vom zuständigen Gewerk behoben werden. Diese Frist beträgt für gewöhnlich fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Bauabnahme durch den Bauherren. Achten Sie hierbei jedoch immer auf individuelle Bestimmungen in Ihrem Vertrag.

Entdecken Sie innerhalb dieser fünf Jahre einen weiteren Mangel, können Sie diesen immer noch reklamieren. Wird ein Mangel erst nach der Gewährleistungsfrist entdeckt, besteht keinerlei Anspruch mehr auf Mängelbeseitigung oder Schadenersatz.

Experten, die Sie bei Baumängeln unterstützen

Wenn Sie selbst kein Fachmann sind, dann benötigen Sie fachkundige Hilfe. Doch wohin können Sie sich konkret wenden?

  • Aufrufe bei der Verbraucherzentrale geben Ihnen Auskunft über Sachverständige, die Sie schon im Vorfeld mit der Überwachung Ihres Neubaus beauftragen können.
  • Um sich über die aktuelle Rechtslage zu informieren, kann es sinnvoll sein, schon frühzeitig einen Anwalt um Rat zu fragen. Vor allem bei grösseren Projekten, bei denen doch so einiges schiefgehen kann, sind Sie mit Rechtsbeistand immer gut beraten.
  • Um Baufehler überhaupt erst festzustellen und keine Mängel zu übersehen, sollten Sie einen Bauberater, bzw. einen Gutachter befragen. Den richtigen Partner hierfür finden Sie bei local.ch!

Mit dem richtigen Partner Pfusch am Bau verhindern

Das passende Bauunternehmen für die eigenen vier Wände zu finden, gestaltet sich nicht immer einfach. Durch kleinere und grössere Baumängel sind Ärger und Stress für den Bauherren vorprogrammiert. Und nicht nur das, auch der Wert der Immobilie kann sich drastisch verringern

Doch das können Sie vermeiden. Bei Local.ch bekommen Sie nicht nur Tipps und Ratschläge rund um Ihr Bauvorhaben, sondern finden auch den passenden Bauberater ganz lokal in Ihrer Nähe.

Wie reklamieren Sie Mängel richtig?

Haben Sie einen Mangel an Ihrem Bau entdeckt, sollten Sie diesen sofort dokumentieren. Je früher, desto besser. Denn warten Sie zu lang, kann es sonst eventuell zu Folgeschäden an Ihrem Neubau kommen. Oder es kann passieren, dass sich der Mangel bei Voranschreiten der Baustelle nicht mehr so einfach beheben lässt.

Informieren Sie das zuständige Unternehmen sofort schriftlich über den von Ihnen festgestellten Baumangel. Hierbei ist es wichtig zu wissen, wer Ihr Ansprechpartner ist. Haben Sie einen Komplettvertrag bei nur einem Anbieter, der alle anderen Gewerke koordiniert, müssen Sie auch nur diesen kontaktieren. In der Regel informiert Ihr Vertragspartner die zuständigen Gewerke über die zu beanstandenden Mängel.

Machen Sie am besten ein paar Bilder oder auch Videos, die Sie dem Unternehmen vorlegen können. Denn oft ist es schwierig, den Pfusch am Bau richtig zu beschreiben. Gute Bilder und Videos sprechen hier eine andere Sprache.

Am besten ist es, wenn das zuständige Handwerksunternehmen den Mangel vor Ort begutachtet. So können eventuelle Sofortmassnahmen getroffen werden, um den Pfusch am Bau schnell zu beseitigen.

Welche schwerwiegenden Fehler können Sie Ihr Recht auf Mängelbeseitigung kosten?

Als Bauherr haben Sie bei Pfusch am Bau grundsätzlich ein Recht auf kostenlose Beseitigung aller bestehenden Mängel. Dieses Recht können Sie allerdings unter Umständen verlieren. Neben einer lückenhaft ausgefüllten Baubeschreibung gibt es noch einen schwerwiegenden Fehler, den Sie begehen können: Selbst Hand anzulegen.

In Werbung für Baumärkte wird oft gezeigt, wie einfach es sein kann, kleinere Mängel selbst zu korrigieren. Und grade bei kleineren und mittleren Altbaurenovationen tendieren viele Bauherren dazu einen entdeckten Fehler einfach schnell selber zu reparieren.

Doch selbst wenn Sie handwerklich geschickt sind, sollten Sie dennoch bei jedem noch so kleinen Pfusch immer den zuständigen Handwerker kontaktieren. Im Nachhinein ist nicht mehr festzustellen, ob das Handwerksunternehmen oder doch Sie selbst den Mangel verursacht haben und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Durch eine detaillierte Baubeschreibung können Mängel zwar nicht verhindert, aber viel einfacher festgestellt werden. Sind in der Baubeschreibung beispielsweise für das Badezimmer zwei Waschbecken aufgeführt, aber es wurde nur eins eingebaut, liegt hier tatsächlich ein Mangel vor. Sie sehen also, je präziser die Baubeschreibung, desto einfacher kommen Sie zu Ihrem Recht auf Mängelbeseitigung.

Was, wenn sich das Handwerksunternehmen querstellt?

Leider sind nicht alle Handwerksunternehmen einsichtig, wenn bei ihrer Arbeit Mängel festgestellt werden. Sie weigern sich schlichtweg, innerhalb einer angemessenen Frist den Pfusch am Bau zu beseitigen. Oder das Ergebnis ist trotz Nachbesserung nicht zufriedenstellend. Auch hier haben Sie diverse Möglichkeiten, um Ihr Recht einzufordern. Sie können die Vergütung des Unternehmens mindern, ein anderes Unternehmen zur Mängelbeseitigung beauftragen oder sogar ganz vom bestehenden Vertrag zurücktreten.

Sind Sie mit der Mängelbeseitigung nicht zufrieden, wird sie nicht korrekt oder gar nicht durchgeführt, haben Sie nun verschiedene Optionen.

Sie können einen Teil der Vergütung zurückhalten, bis der Mangel zu Ihrer Zufriedenheit beseitigt wurde. Passiert das nicht, können Sie die Vergütung angemessen mindern. In der Regel wird um den Betrag gemindert, den die Mängelbeseitigung in Anspruch genommen hätte.

In manchen Fällen können Sie sogar ein anderes Unternehmen zur Mängelbeseitigung heranziehen. Die Kosten hierfür können Sie dem Verursacher des Mangels in Rechnung stellen.

In extremen Härtefällen haben Sie sogar die Chance, vom bestehenden Vertrag zurückzutreten. Doch für diese Massnahme müssen die bestehenden Mängel schwerwiegend sein. Hierüber muss jedoch ein Gericht entscheiden. Kommt es letztendlich zu einem Rechtsstreit, halten Sie alle Mängel auf Fotos oder Videos fest, die Sie Ihrem Mängelprotokoll beifügen.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bei Mängeln oder spätestens nach der Bauabnahme einen unabhängigen Experten engagieren. Bauberater und Gutachter sind speziell geschult, um alle Arten von Mängeln zu erkennen. So stellen Sie sicher, dass Ihnen kein Fehler entgeht und Sie schliesslich auf den Kosten sitzen bleiben. Auf local.ch finden Sie eine Vielzahl an professionellen Betrieben, die Sie vor Vermögensschäden durch Bau-Pfusch an Ihrer Immobilie bewahren kann!

Wo kann man sich bei Pfusch am Bau beschweren?

Generell gilt: Je früher Sie einen Fachmann befragen, desto besser. Wenn Sie einen Mangel im Haus entdecken, sollten Sie zuerst einen unabhängigen Gutachter oder einen Bauberater kontaktieren. Dieser ist neben der fachlichen Kompetenz auch in rechtlichen Angelegenheiten geschult. Wussten Sie beispielsweise, dass offene Baumängel nur bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Arbeiten gerügt werden können?

Für die Meldung von versteckten Mängeln haben Sie weitere drei Jahre Zeit. Ihre Rüge muss nach dem Entdecken des Baufehlers gemäss Bundesgerichtsentscheid innerhalb drei Werktagen gemeldet werden!

Wer zahlt bei Pfusch am Bau?

Wenn Sie als Bauherr alle Mängel innerhalb der gesetzten Fristen melden, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Zum einen können Sie den Mangel als Minderwert akzeptieren. Das bedeutet, dass Sie berechtigt sind, dem verantwortlichen Unternehmen einen entsprechenden Abzug vom Lohn zu machen. Zum anderen kann das Bauunternehmen einwilligen, den entstandenen Schaden kostenfrei zu beheben.

Sollte sich die Firma weigern, den Mangel zu reparieren, können Sie mit einer richterlichen Ermächtigung auf dessen Kosten ein anderes Unternehmen beauftragen, welches den Schaden beseitigt. Wichtig: Entdecken Sie Mängel an der Immobilie bereits im Vorfeld, können Sie die Abnahme verweigern und vom Handwerker die rückwirkende Auflösung des Vertrags fordern! Ihnen stehen also viele Möglichkeiten offen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Halten Sie sich an alle Fristen, sollten Sie nicht auf den Kosten für den Pfusch sitzenbleiben.

Wer hilft bei Pfusch am Bau?

Wenn Sie als Bauherr Pfusch am Bau entdecken, sollten Sie sich umgehend an einen Fachmann wenden. Richtige Ansprechpartner in diesem Fall sind Gutachter oder Bauberater. Diese erkennen Mängel am Bau leichter als der Laie und können deren Tragweite fachmännisch beurteilen. Ein Gutachter wird Sie auch bei allen weiteren Schritten zur Beseitigung der Mängel tatkräftig unterstützen.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Rechtslage haben, können Sie sich an einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt wenden.

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