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Verband: Kontaktformen Online in Deutschschweiz (Region)

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Gesellschaft für Notfall und Rettungsmedizin
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Gesellschaft für Notfall und Rettungsmedizin

Wattenwylweg 21, 3006 Bern
Willkommen!

Wir heissen Sie auf den Seiten der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR herzlich willkommen! Sie suchen Informationen über Weiterbildungen in Notfallmedizin? mehr... Sie wollen einen Kurs mit notfallmedizinischem Inhalt besuchen? mehr... Wir sind für Sie da! Portrait Die Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR besteht seit dem 23. November 1990, zuerst als Vereinigung von prähospital tätigen Ärzten (Vereinigung Schweizer Notärzte VSN). Am 11. März 1995 wurde in Bern der Grundstein zur Umwandlung der VSN in eine Fachgesellschaft gelegt. Nach der Vernehmlassung bei den Mitgliedern nennt sich die Gesellschaft seit dem 1. Juli 1995 Schweiz. Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR Die SGNOR wurde in den vergangenen Jahren eine anerkannte Ansprechpartnerin für Fragen des gesamten Spektrums der Notfallmedizin, sei dies die präklinische oder innerklinische Notfallmedizin, aber auch die Katastrophenmedizin. Sie wünscht sich eine konstruktive, bereichernde Zusammenarbeit mit allen an der Rettungskette beteiligten Personen und den Behörden - zur Verbesserung der Notfallmedizin im Interesse der Notfallpatienten! Die Gesellschaft zählt mittlerweile über 1'200 Mitglieder. Weiterbildung Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin / Notarzt SGNOR Im Juni 1999 wurde von der Ärztekammer der FMH in Bern der Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR genehmigt. Er trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Das Programm wurde in der Zwischenzeit mehrmals revidiert und durch die zuständigen Gremien SIWF/FMH genehmigt (13.10.2005/.6.2007 /26.5.2010 / 01.01.2018) und trägt heute sämtlichen Anforderungen Rechnung. Interdisziplinärer Schwerpunkt Klinische Notfallmedizin (SGNOR) Aus dem am 1.7.2009 in Kraft gesetzten Fähigkeitsausweis Klinische Notfallmedizin (SGNOR) wurde per 1.1.2021 - nach über vierjährigen Verhandlungen - ein interdisziplinärer Schwerpunkt. Vgl Weiterbildung Kurse Der Notarztkurs für den Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin/Notarzt (SGNOR) findet heute an 5 Standorten in den 3 Hauptlandessprachen (deutsch, französisch und italienisch) statt. Seit 2005 konnte das Kursangebot mit dem Grundkurs in Notfallmedizin (Dienstarztkurs) DAK , der sich an die Grundversorger richtet, erweitert werden. Die SGNOR ist über die verschiedenen Vertreter aus Vorstand, Kommission und Faculties direkt an der Weiterbildung « Sanitätsdienstliche Führung Grossereignis (SFG-CSAM) beteiligt. Relevante Fragen zum Thema «Grossereignis/Katastrophenmedizin» werden durch die entsprechende Vertretung im SGNOR Vorstand besprochen. • Weiterbildungs-Angebot SFG/CSAM in deutscher oder englische Sprache: https://szrnk.ch/aus-weiter-und-fortbildung • Weiterbildung-Angebot SFG(CSAM in französischer Sprache https://www.chuv.ch/fr/urgences/urg-home/formation/offres-de-cours

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VerbandKurseWeiterbildung
Wattenwylweg 21, 3006 Bern
VerbandKurseWeiterbildung
Willkommen!

Wir heissen Sie auf den Seiten der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR herzlich willkommen! Sie suchen Informationen über Weiterbildungen in Notfallmedizin? mehr... Sie wollen einen Kurs mit notfallmedizinischem Inhalt besuchen? mehr... Wir sind für Sie da! Portrait Die Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR besteht seit dem 23. November 1990, zuerst als Vereinigung von prähospital tätigen Ärzten (Vereinigung Schweizer Notärzte VSN). Am 11. März 1995 wurde in Bern der Grundstein zur Umwandlung der VSN in eine Fachgesellschaft gelegt. Nach der Vernehmlassung bei den Mitgliedern nennt sich die Gesellschaft seit dem 1. Juli 1995 Schweiz. Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR Die SGNOR wurde in den vergangenen Jahren eine anerkannte Ansprechpartnerin für Fragen des gesamten Spektrums der Notfallmedizin, sei dies die präklinische oder innerklinische Notfallmedizin, aber auch die Katastrophenmedizin. Sie wünscht sich eine konstruktive, bereichernde Zusammenarbeit mit allen an der Rettungskette beteiligten Personen und den Behörden - zur Verbesserung der Notfallmedizin im Interesse der Notfallpatienten! Die Gesellschaft zählt mittlerweile über 1'200 Mitglieder. Weiterbildung Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin / Notarzt SGNOR Im Juni 1999 wurde von der Ärztekammer der FMH in Bern der Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR genehmigt. Er trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Das Programm wurde in der Zwischenzeit mehrmals revidiert und durch die zuständigen Gremien SIWF/FMH genehmigt (13.10.2005/.6.2007 /26.5.2010 / 01.01.2018) und trägt heute sämtlichen Anforderungen Rechnung. Interdisziplinärer Schwerpunkt Klinische Notfallmedizin (SGNOR) Aus dem am 1.7.2009 in Kraft gesetzten Fähigkeitsausweis Klinische Notfallmedizin (SGNOR) wurde per 1.1.2021 - nach über vierjährigen Verhandlungen - ein interdisziplinärer Schwerpunkt. Vgl Weiterbildung Kurse Der Notarztkurs für den Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin/Notarzt (SGNOR) findet heute an 5 Standorten in den 3 Hauptlandessprachen (deutsch, französisch und italienisch) statt. Seit 2005 konnte das Kursangebot mit dem Grundkurs in Notfallmedizin (Dienstarztkurs) DAK , der sich an die Grundversorger richtet, erweitert werden. Die SGNOR ist über die verschiedenen Vertreter aus Vorstand, Kommission und Faculties direkt an der Weiterbildung « Sanitätsdienstliche Führung Grossereignis (SFG-CSAM) beteiligt. Relevante Fragen zum Thema «Grossereignis/Katastrophenmedizin» werden durch die entsprechende Vertretung im SGNOR Vorstand besprochen. • Weiterbildungs-Angebot SFG/CSAM in deutscher oder englische Sprache: https://szrnk.ch/aus-weiter-und-fortbildung • Weiterbildung-Angebot SFG(CSAM in französischer Sprache https://www.chuv.ch/fr/urgences/urg-home/formation/offres-de-cours

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GINETEX Switzerland
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GINETEX Switzerland

Beethovenstrasse 20, 8002 Zürich
Vielfältige Tätigkeiten und Aufgaben

Als Landesorganisation ist GINETEX Switzerland die erste Anlaufstelle für alle Themen rund um die Textilkennzeichnung, deren Lizenzierung und auch für deren Weiterentwicklung gemäss den Bedürfnissen der Textilindustrie. Erste Anlaufstelle für Industrie, Handel und Verbraucher GINETEX informiert Produzenten, Handel, Verkaufspersonal sowie Verbraucher und Konsumenten über eine korrekte und zeitgemässe Kennzeichnung von Textilien. Sie ist Anlaufstelle zur Beantwortung von Fragen ihrer Lizenznehmer sowie interessierten Firmen oder Konsumenten zur Textilkennzeichnung. Durchsetzung und Sicherstellung des ISO-Standards Die GINETEX Pflegekennzeichnungen sind seit 2005 implementierter Standard der ISO . GINETEX sichert so die einheitliche Darstellung der Pflegesymbole unter Zuhilfenahme markenrechtlicher Schutzmassnahmen. Sie unterstützt die Textilindustrie ausserdem in der korrekten Anwendung. Sie ist zuständig für die Lizenzvergabe, erforderlich für den Gebrauch der markenrechtlich geschützten Pflegekennzeichnungen in der Schweiz. Anpassung an technische und ökologische Entwicklungen Die Einführung von neuen Fasern und Ausrüstungen, neuen Waschmitteln sowie neuer Lösemittel für die professionelle Textilreinigung wie auch die Änderungen an Waschprogrammen kann Anpassungen oder Neuerungen in der Textilkennzeichnung erfordern. GINETEX Switzerland pflegt deshalb eine enge Zusammenarbeit mit allen an der Textilkennzeichnung interessierten Kreisen und Sparten auf nationaler Ebene. Sie informiert ausserdem Lizenznehmer und Vertragspartner über entsprechende Änderungen. Ausbau des nationalen und internationalen Netzwerkes Die Landesorganisation GINETEX Switzerland pflegt und erweitert laufend ihre Kontakte im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Landesorganisationen der GINETEX sowie den europäischen und internationalen Normenorganisationen CEN und ISO.

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VerbandTextilienLizenzenInternational
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Vielfältige Tätigkeiten und Aufgaben

Als Landesorganisation ist GINETEX Switzerland die erste Anlaufstelle für alle Themen rund um die Textilkennzeichnung, deren Lizenzierung und auch für deren Weiterentwicklung gemäss den Bedürfnissen der Textilindustrie. Erste Anlaufstelle für Industrie, Handel und Verbraucher GINETEX informiert Produzenten, Handel, Verkaufspersonal sowie Verbraucher und Konsumenten über eine korrekte und zeitgemässe Kennzeichnung von Textilien. Sie ist Anlaufstelle zur Beantwortung von Fragen ihrer Lizenznehmer sowie interessierten Firmen oder Konsumenten zur Textilkennzeichnung. Durchsetzung und Sicherstellung des ISO-Standards Die GINETEX Pflegekennzeichnungen sind seit 2005 implementierter Standard der ISO . GINETEX sichert so die einheitliche Darstellung der Pflegesymbole unter Zuhilfenahme markenrechtlicher Schutzmassnahmen. Sie unterstützt die Textilindustrie ausserdem in der korrekten Anwendung. Sie ist zuständig für die Lizenzvergabe, erforderlich für den Gebrauch der markenrechtlich geschützten Pflegekennzeichnungen in der Schweiz. Anpassung an technische und ökologische Entwicklungen Die Einführung von neuen Fasern und Ausrüstungen, neuen Waschmitteln sowie neuer Lösemittel für die professionelle Textilreinigung wie auch die Änderungen an Waschprogrammen kann Anpassungen oder Neuerungen in der Textilkennzeichnung erfordern. GINETEX Switzerland pflegt deshalb eine enge Zusammenarbeit mit allen an der Textilkennzeichnung interessierten Kreisen und Sparten auf nationaler Ebene. Sie informiert ausserdem Lizenznehmer und Vertragspartner über entsprechende Änderungen. Ausbau des nationalen und internationalen Netzwerkes Die Landesorganisation GINETEX Switzerland pflegt und erweitert laufend ihre Kontakte im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Landesorganisationen der GINETEX sowie den europäischen und internationalen Normenorganisationen CEN und ISO.

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HEV Region Thun

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

HEV Region Thun

Marktgasse 18, 3600 Thun

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung
Marktgasse 18, 3600 Thun
VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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HebammeVerband
Frohburgstrasse 17, 4600 Olten
HebammeVerband

Aktiv und kompetent Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) ist der Berufsverband der Hebammen in der Schweiz. Mit der Gründung um 1894 ist er die älteste Berufsorganisation für Frauen. Er zählt knapp 3200 Mitglieder und vertritt die Interessen aller angestellten und frei praktizierenden Hebammen. 1 Fakt ist: Der SHV ist aktiv nach innen und aussen und mit einem engagierten Zentralvorstand und einer professionellen Geschäftsstelle leistungsfähig und initiativ. 2 Fakt ist: Die im Verband vereinigten Hebammen setzen sich aktiv für einen modernen und attraktiven Hebammenberuf ein. 3 Fakt ist: Die hohe Qualität ihres Berufes liegt den Hebammen am Herzen. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, dass der Verband wahrgenommen wird und seine Ziele umgesetzt werden. Qualität • Qualität im SHV • Statistikberichte fpH • Hebammengeleitete Geburtshilfe in und am Spital • Empfehlungen • CIRS ambulant • Kundinnenbefragung • Ombudsstelle • Krisenintervention • Qualitätszirkel • QM – Vorlagen und Dokumente • Gutachten Hebammen Bildung • Hebamme werden • Ausbildung • Abschlusskompetenzen Hebamme BSc • Fort- & Weiterbildung SHV • Advanced Midwifery Practice • Mitgliedschaft • Aktuelles • Verband

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Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

Asylstrasse 74, 8032 Zürich
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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HilfswerkVerbandGemeinde
Asylstrasse 74, 8032 Zürich
HilfswerkVerbandGemeinde
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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SPEDLOGSWISS Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

SPEDLOGSWISS Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen

Elisabethenstrasse 44, 4051 BaselPostfach, 4002 Basel

SPEDLOGSWISS ist... ...der Verband der international tätigen Speditions- und Logistikunternehmen in der Schweiz. Er ist verkehrsträgerneutral und repräsentiert mehr als 95% der Speditionsbranche in der Schweiz. SPEDLOGSWISS vertritt die Interessen von über 330 Mitgliedsfirmen aus Spedition und Logistik. Interessenvertretung Ein konstruktiver und zukunftssichernder Beitrag für die Wirtschaft und alle ihre Teilnehmer setzt eine hohe betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und ökologische Effizienz voraus. Dies ist nur möglich, wenn geeignete Rahmenbedingungen geschaffen und gepflegt werden. Dafür setzt sich der Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen intensiv ein. Mit einem breiten Spektrum von Mitteln und Instrumenten legt dabei die Geschäftsstelle gegenüber Mitgliedunternehmen und der Öffentlichkeit regelmässig Rechenschaft ab. Die Pflege kontinuierlicher Kontakte zu den Medien und Behörden, zu speziellen Interessentengruppen und seinen Mitgliedfirmen sieht der Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen als eine seiner wichtigsten Aufgaben. Die jeweiligen Dialogpartner werden regelmässig mit geeignetem Informationsmaterial dokumentiert.

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Verband
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Verband

SPEDLOGSWISS ist... ...der Verband der international tätigen Speditions- und Logistikunternehmen in der Schweiz. Er ist verkehrsträgerneutral und repräsentiert mehr als 95% der Speditionsbranche in der Schweiz. SPEDLOGSWISS vertritt die Interessen von über 330 Mitgliedsfirmen aus Spedition und Logistik. Interessenvertretung Ein konstruktiver und zukunftssichernder Beitrag für die Wirtschaft und alle ihre Teilnehmer setzt eine hohe betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und ökologische Effizienz voraus. Dies ist nur möglich, wenn geeignete Rahmenbedingungen geschaffen und gepflegt werden. Dafür setzt sich der Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen intensiv ein. Mit einem breiten Spektrum von Mitteln und Instrumenten legt dabei die Geschäftsstelle gegenüber Mitgliedunternehmen und der Öffentlichkeit regelmässig Rechenschaft ab. Die Pflege kontinuierlicher Kontakte zu den Medien und Behörden, zu speziellen Interessentengruppen und seinen Mitgliedfirmen sieht der Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen als eine seiner wichtigsten Aufgaben. Die jeweiligen Dialogpartner werden regelmässig mit geeignetem Informationsmaterial dokumentiert.

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 Geschlossen bis tomorrow at 8:00 AM
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suissetec nordwestschweiz Gebäudetechnikverband Nordwestschweiz Heizung-Lüftung-Klima-Sanitär-Spengler
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suissetec nordwestschweiz Gebäudetechnikverband Nordwestschweiz Heizung-Lüftung-Klima-Sanitär-Spengler

Grammetstrasse 16, 4410 Liestal
Wer wir sind

Als Arbeitgeber- und Fachverband sind wir seit 1870 die führende Berufs-, Branchen- und Dienstleistungsorganisation für das Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Spenglergewerbe in der Nordwestschweiz. Unsere effiziente Organisation mit schlanken Führungs-, Entscheidungs- und Ablaufstrukturen, wird nach unternehmerischen und wirtschaftlichen Kriterien geführt. In Liestal und Basel befinden sich unsere zwei Ausbildungszentren. Wir stellen unseren Mitgliedern ein aktuelles Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Unsere Mitgliedsfirmen erfüllen den Nachweis der beruflichen Qualifikation, die fachliche Qualität, zuverlässige effiziente Dienstleistungen sowie marktgerechte Preisgestaltungen. Wir pflegen konstruktive Beziehungen zu anderen Organisationen mit ähnlichen oder gleichen Zielsetzungen sowie zu Behörden und anderen Institutionen. Wir setzen uns für eine breite gesellschaftliche Anerkennung und für die Wertschätzung der durch unsere Mitglieder erbrachten Leistungen ein. Wir betreiben im Rahmen der Nachwuchsrekrutierung, Aus- und Weiterbildung eine aktive Bildungspolitik und setzen uns für ökologische Nachhaltigkeit ein sowie forcieren insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energiequellen.

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Verband
Grammetstrasse 16, 4410 Liestal
Verband
Wer wir sind

Als Arbeitgeber- und Fachverband sind wir seit 1870 die führende Berufs-, Branchen- und Dienstleistungsorganisation für das Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Spenglergewerbe in der Nordwestschweiz. Unsere effiziente Organisation mit schlanken Führungs-, Entscheidungs- und Ablaufstrukturen, wird nach unternehmerischen und wirtschaftlichen Kriterien geführt. In Liestal und Basel befinden sich unsere zwei Ausbildungszentren. Wir stellen unseren Mitgliedern ein aktuelles Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Unsere Mitgliedsfirmen erfüllen den Nachweis der beruflichen Qualifikation, die fachliche Qualität, zuverlässige effiziente Dienstleistungen sowie marktgerechte Preisgestaltungen. Wir pflegen konstruktive Beziehungen zu anderen Organisationen mit ähnlichen oder gleichen Zielsetzungen sowie zu Behörden und anderen Institutionen. Wir setzen uns für eine breite gesellschaftliche Anerkennung und für die Wertschätzung der durch unsere Mitglieder erbrachten Leistungen ein. Wir betreiben im Rahmen der Nachwuchsrekrutierung, Aus- und Weiterbildung eine aktive Bildungspolitik und setzen uns für ökologische Nachhaltigkeit ein sowie forcieren insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energiequellen.

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 Geschlossen bis tomorrow at 8:00 AM
 Geschlossen bis tomorrow at 7:30 AM
Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

Worbstrasse 48, 3074 Muri b. Bern
Willkommen

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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VereinigungVerband
Worbstrasse 48, 3074 Muri b. Bern
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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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Gesellschaft für Notfall und Rettungsmedizin
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Gesellschaft für Notfall und Rettungsmedizin

Wattenwylweg 21, 3006 Bern
Willkommen!

Wir heissen Sie auf den Seiten der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR herzlich willkommen! Sie suchen Informationen über Weiterbildungen in Notfallmedizin? mehr... Sie wollen einen Kurs mit notfallmedizinischem Inhalt besuchen? mehr... Wir sind für Sie da! Portrait Die Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR besteht seit dem 23. November 1990, zuerst als Vereinigung von prähospital tätigen Ärzten (Vereinigung Schweizer Notärzte VSN). Am 11. März 1995 wurde in Bern der Grundstein zur Umwandlung der VSN in eine Fachgesellschaft gelegt. Nach der Vernehmlassung bei den Mitgliedern nennt sich die Gesellschaft seit dem 1. Juli 1995 Schweiz. Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR Die SGNOR wurde in den vergangenen Jahren eine anerkannte Ansprechpartnerin für Fragen des gesamten Spektrums der Notfallmedizin, sei dies die präklinische oder innerklinische Notfallmedizin, aber auch die Katastrophenmedizin. Sie wünscht sich eine konstruktive, bereichernde Zusammenarbeit mit allen an der Rettungskette beteiligten Personen und den Behörden - zur Verbesserung der Notfallmedizin im Interesse der Notfallpatienten! Die Gesellschaft zählt mittlerweile über 1'200 Mitglieder. Weiterbildung Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin / Notarzt SGNOR Im Juni 1999 wurde von der Ärztekammer der FMH in Bern der Fähigkeitsausweis Notarzt SGNOR genehmigt. Er trat am 1. Januar 2000 in Kraft. Das Programm wurde in der Zwischenzeit mehrmals revidiert und durch die zuständigen Gremien SIWF/FMH genehmigt (13.10.2005/.6.2007 /26.5.2010 / 01.01.2018) und trägt heute sämtlichen Anforderungen Rechnung. Interdisziplinärer Schwerpunkt Klinische Notfallmedizin (SGNOR) Aus dem am 1.7.2009 in Kraft gesetzten Fähigkeitsausweis Klinische Notfallmedizin (SGNOR) wurde per 1.1.2021 - nach über vierjährigen Verhandlungen - ein interdisziplinärer Schwerpunkt. Vgl Weiterbildung Kurse Der Notarztkurs für den Fähigkeitsausweis Präklinische Notfallmedizin/Notarzt (SGNOR) findet heute an 5 Standorten in den 3 Hauptlandessprachen (deutsch, französisch und italienisch) statt. Seit 2005 konnte das Kursangebot mit dem Grundkurs in Notfallmedizin (Dienstarztkurs) DAK , der sich an die Grundversorger richtet, erweitert werden. Die SGNOR ist über die verschiedenen Vertreter aus Vorstand, Kommission und Faculties direkt an der Weiterbildung « Sanitätsdienstliche Führung Grossereignis (SFG-CSAM) beteiligt. Relevante Fragen zum Thema «Grossereignis/Katastrophenmedizin» werden durch die entsprechende Vertretung im SGNOR Vorstand besprochen. • Weiterbildungs-Angebot SFG/CSAM in deutscher oder englische Sprache: https://szrnk.ch/aus-weiter-und-fortbildung • Weiterbildung-Angebot SFG(CSAM in französischer Sprache https://www.chuv.ch/fr/urgences/urg-home/formation/offres-de-cours

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VerbandKurseWeiterbildung
Wattenwylweg 21, 3006 Bern
VerbandKurseWeiterbildung
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GINETEX Switzerland
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GINETEX Switzerland

Beethovenstrasse 20, 8002 Zürich
Vielfältige Tätigkeiten und Aufgaben

Als Landesorganisation ist GINETEX Switzerland die erste Anlaufstelle für alle Themen rund um die Textilkennzeichnung, deren Lizenzierung und auch für deren Weiterentwicklung gemäss den Bedürfnissen der Textilindustrie. Erste Anlaufstelle für Industrie, Handel und Verbraucher GINETEX informiert Produzenten, Handel, Verkaufspersonal sowie Verbraucher und Konsumenten über eine korrekte und zeitgemässe Kennzeichnung von Textilien. Sie ist Anlaufstelle zur Beantwortung von Fragen ihrer Lizenznehmer sowie interessierten Firmen oder Konsumenten zur Textilkennzeichnung. Durchsetzung und Sicherstellung des ISO-Standards Die GINETEX Pflegekennzeichnungen sind seit 2005 implementierter Standard der ISO . GINETEX sichert so die einheitliche Darstellung der Pflegesymbole unter Zuhilfenahme markenrechtlicher Schutzmassnahmen. Sie unterstützt die Textilindustrie ausserdem in der korrekten Anwendung. Sie ist zuständig für die Lizenzvergabe, erforderlich für den Gebrauch der markenrechtlich geschützten Pflegekennzeichnungen in der Schweiz. Anpassung an technische und ökologische Entwicklungen Die Einführung von neuen Fasern und Ausrüstungen, neuen Waschmitteln sowie neuer Lösemittel für die professionelle Textilreinigung wie auch die Änderungen an Waschprogrammen kann Anpassungen oder Neuerungen in der Textilkennzeichnung erfordern. GINETEX Switzerland pflegt deshalb eine enge Zusammenarbeit mit allen an der Textilkennzeichnung interessierten Kreisen und Sparten auf nationaler Ebene. Sie informiert ausserdem Lizenznehmer und Vertragspartner über entsprechende Änderungen. Ausbau des nationalen und internationalen Netzwerkes Die Landesorganisation GINETEX Switzerland pflegt und erweitert laufend ihre Kontakte im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Landesorganisationen der GINETEX sowie den europäischen und internationalen Normenorganisationen CEN und ISO.

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VerbandTextilienLizenzenInternational
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Als Landesorganisation ist GINETEX Switzerland die erste Anlaufstelle für alle Themen rund um die Textilkennzeichnung, deren Lizenzierung und auch für deren Weiterentwicklung gemäss den Bedürfnissen der Textilindustrie. Erste Anlaufstelle für Industrie, Handel und Verbraucher GINETEX informiert Produzenten, Handel, Verkaufspersonal sowie Verbraucher und Konsumenten über eine korrekte und zeitgemässe Kennzeichnung von Textilien. Sie ist Anlaufstelle zur Beantwortung von Fragen ihrer Lizenznehmer sowie interessierten Firmen oder Konsumenten zur Textilkennzeichnung. Durchsetzung und Sicherstellung des ISO-Standards Die GINETEX Pflegekennzeichnungen sind seit 2005 implementierter Standard der ISO . GINETEX sichert so die einheitliche Darstellung der Pflegesymbole unter Zuhilfenahme markenrechtlicher Schutzmassnahmen. Sie unterstützt die Textilindustrie ausserdem in der korrekten Anwendung. Sie ist zuständig für die Lizenzvergabe, erforderlich für den Gebrauch der markenrechtlich geschützten Pflegekennzeichnungen in der Schweiz. Anpassung an technische und ökologische Entwicklungen Die Einführung von neuen Fasern und Ausrüstungen, neuen Waschmitteln sowie neuer Lösemittel für die professionelle Textilreinigung wie auch die Änderungen an Waschprogrammen kann Anpassungen oder Neuerungen in der Textilkennzeichnung erfordern. GINETEX Switzerland pflegt deshalb eine enge Zusammenarbeit mit allen an der Textilkennzeichnung interessierten Kreisen und Sparten auf nationaler Ebene. Sie informiert ausserdem Lizenznehmer und Vertragspartner über entsprechende Änderungen. Ausbau des nationalen und internationalen Netzwerkes Die Landesorganisation GINETEX Switzerland pflegt und erweitert laufend ihre Kontakte im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Landesorganisationen der GINETEX sowie den europäischen und internationalen Normenorganisationen CEN und ISO.

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HEV Region Thun

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

HEV Region Thun

Marktgasse 18, 3600 Thun

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung
Marktgasse 18, 3600 Thun
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Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

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HebammeVerband
Frohburgstrasse 17, 4600 Olten
HebammeVerband

Aktiv und kompetent Der Schweizerische Hebammenverband (SHV) ist der Berufsverband der Hebammen in der Schweiz. Mit der Gründung um 1894 ist er die älteste Berufsorganisation für Frauen. Er zählt knapp 3200 Mitglieder und vertritt die Interessen aller angestellten und frei praktizierenden Hebammen. 1 Fakt ist: Der SHV ist aktiv nach innen und aussen und mit einem engagierten Zentralvorstand und einer professionellen Geschäftsstelle leistungsfähig und initiativ. 2 Fakt ist: Die im Verband vereinigten Hebammen setzen sich aktiv für einen modernen und attraktiven Hebammenberuf ein. 3 Fakt ist: Die hohe Qualität ihres Berufes liegt den Hebammen am Herzen. Gemeinsam setzen sie sich dafür ein, dass der Verband wahrgenommen wird und seine Ziele umgesetzt werden. Qualität • Qualität im SHV • Statistikberichte fpH • Hebammengeleitete Geburtshilfe in und am Spital • Empfehlungen • CIRS ambulant • Kundinnenbefragung • Ombudsstelle • Krisenintervention • Qualitätszirkel • QM – Vorlagen und Dokumente • Gutachten Hebammen Bildung • Hebamme werden • Ausbildung • Abschlusskompetenzen Hebamme BSc • Fort- & Weiterbildung SHV • Advanced Midwifery Practice • Mitgliedschaft • Aktuelles • Verband

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Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

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Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

Asylstrasse 74, 8032 Zürich
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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HilfswerkVerbandGemeinde
Asylstrasse 74, 8032 Zürich
HilfswerkVerbandGemeinde
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

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SPEDLOGSWISS Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

SPEDLOGSWISS Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen

Elisabethenstrasse 44, 4051 BaselPostfach, 4002 Basel

SPEDLOGSWISS ist... ...der Verband der international tätigen Speditions- und Logistikunternehmen in der Schweiz. Er ist verkehrsträgerneutral und repräsentiert mehr als 95% der Speditionsbranche in der Schweiz. SPEDLOGSWISS vertritt die Interessen von über 330 Mitgliedsfirmen aus Spedition und Logistik. Interessenvertretung Ein konstruktiver und zukunftssichernder Beitrag für die Wirtschaft und alle ihre Teilnehmer setzt eine hohe betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und ökologische Effizienz voraus. Dies ist nur möglich, wenn geeignete Rahmenbedingungen geschaffen und gepflegt werden. Dafür setzt sich der Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen intensiv ein. Mit einem breiten Spektrum von Mitteln und Instrumenten legt dabei die Geschäftsstelle gegenüber Mitgliedunternehmen und der Öffentlichkeit regelmässig Rechenschaft ab. Die Pflege kontinuierlicher Kontakte zu den Medien und Behörden, zu speziellen Interessentengruppen und seinen Mitgliedfirmen sieht der Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen als eine seiner wichtigsten Aufgaben. Die jeweiligen Dialogpartner werden regelmässig mit geeignetem Informationsmaterial dokumentiert.

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Verband
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Verband

SPEDLOGSWISS ist... ...der Verband der international tätigen Speditions- und Logistikunternehmen in der Schweiz. Er ist verkehrsträgerneutral und repräsentiert mehr als 95% der Speditionsbranche in der Schweiz. SPEDLOGSWISS vertritt die Interessen von über 330 Mitgliedsfirmen aus Spedition und Logistik. Interessenvertretung Ein konstruktiver und zukunftssichernder Beitrag für die Wirtschaft und alle ihre Teilnehmer setzt eine hohe betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und ökologische Effizienz voraus. Dies ist nur möglich, wenn geeignete Rahmenbedingungen geschaffen und gepflegt werden. Dafür setzt sich der Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen intensiv ein. Mit einem breiten Spektrum von Mitteln und Instrumenten legt dabei die Geschäftsstelle gegenüber Mitgliedunternehmen und der Öffentlichkeit regelmässig Rechenschaft ab. Die Pflege kontinuierlicher Kontakte zu den Medien und Behörden, zu speziellen Interessentengruppen und seinen Mitgliedfirmen sieht der Verband schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen als eine seiner wichtigsten Aufgaben. Die jeweiligen Dialogpartner werden regelmässig mit geeignetem Informationsmaterial dokumentiert.

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suissetec nordwestschweiz Gebäudetechnikverband Nordwestschweiz Heizung-Lüftung-Klima-Sanitär-Spengler
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Grammetstrasse 16, 4410 Liestal
Wer wir sind

Als Arbeitgeber- und Fachverband sind wir seit 1870 die führende Berufs-, Branchen- und Dienstleistungsorganisation für das Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Sanitär- und Spenglergewerbe in der Nordwestschweiz. Unsere effiziente Organisation mit schlanken Führungs-, Entscheidungs- und Ablaufstrukturen, wird nach unternehmerischen und wirtschaftlichen Kriterien geführt. In Liestal und Basel befinden sich unsere zwei Ausbildungszentren. Wir stellen unseren Mitgliedern ein aktuelles Dienstleistungsangebot zur Verfügung. Unsere Mitgliedsfirmen erfüllen den Nachweis der beruflichen Qualifikation, die fachliche Qualität, zuverlässige effiziente Dienstleistungen sowie marktgerechte Preisgestaltungen. Wir pflegen konstruktive Beziehungen zu anderen Organisationen mit ähnlichen oder gleichen Zielsetzungen sowie zu Behörden und anderen Institutionen. Wir setzen uns für eine breite gesellschaftliche Anerkennung und für die Wertschätzung der durch unsere Mitglieder erbrachten Leistungen ein. Wir betreiben im Rahmen der Nachwuchsrekrutierung, Aus- und Weiterbildung eine aktive Bildungspolitik und setzen uns für ökologische Nachhaltigkeit ein sowie forcieren insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energiequellen.

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Verband
Grammetstrasse 16, 4410 Liestal
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Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

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Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

Worbstrasse 48, 3074 Muri b. Bern
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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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