Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile
  • Keine passenden Einträge

verband in deutschschweiz-region

: 93 Einträge
 Geschlossen bis Monday at 9:00 AM
HEV Region Thun

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

HEV Region Thun

Marktgasse 18, 3600 Thun

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

PremiumPremium Eintrag
VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung
Marktgasse 18, 3600 Thun
VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geschlossen bis Monday at 9:00 AM
 Geschlossen bis Monday at 8:00 AM
Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

Asylstrasse 74, 8032 Zürich
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

PremiumPremium Eintrag
HilfswerkVerbandGemeinde
Asylstrasse 74, 8032 Zürich
HilfswerkVerbandGemeinde
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen bis Monday at 8:00 AM
* Wünscht keine Werbung

Ergebnisse filtern

verband in deutschschweiz-region

: 93 Einträge
 Geschlossen bis Monday at 9:00 AM
HEV Region Thun

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

HEV Region Thun

Marktgasse 18, 3600 Thun

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

PremiumPremium Eintrag
VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung
Marktgasse 18, 3600 Thun
VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geschlossen bis Monday at 9:00 AM
 Geschlossen bis Monday at 8:00 AM
Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Schweiz. Patenschaft f. Berggemeinden

Asylstrasse 74, 8032 Zürich
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

PremiumPremium Eintrag
HilfswerkVerbandGemeinde
Asylstrasse 74, 8032 Zürich
HilfswerkVerbandGemeinde
Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden

Der Solidaritätsgedanke zwi­schen Berg und Tal führ­te 1940 zur Gründung der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden und beglei­tet ihr täg­li­ches Wirken seit­her wie ein roter Faden. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, das Gefälle zwi­schen wohl­ha­ben­den und wirt­schaft­lich benach­tei­lig­ten Regionen unse­res Landes abzu­bau­en und durch pro­jekt­be­zo­ge­ne Hilfe an finanz­schwa­che Gemeinden, Genossenschaften, Korporationen usw. mit­zu­hel­fen, dass die Bergregionen bewohn­bar, bewirt­schaf­tet und gepflegt bleiben. Dank der gros­sen Solidarität des Schweizervolkes kön­nen lau­fend Gesuche von Berggemeinden aus fol­gen­den Bereichen mit­un­ter­stützt werden: • Infrastrukturen (z.B. Wasser- und Abwasseranlagen, Stromversorgungen) • Massnahmen zur Pflege und Erhaltung unse­rer Alpen (z.B. Alpgebäude, Meliorationen) • Schutzvorkehrungen gegen Naturgefahren (z.B. Aufforstungen, Lawinen- und Bachverbauungen, Waldpflege) • Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten nach Naturkatastrophen • Ausbildung der jun­gen Generation (z.B. Kindergärten, Schulhäuser) • Schaffen und Erhalten nach­hal­ti­ger Arbeitsplätze Insbesondere die letz­ten bei­den Punkte ver­die­nen in den Berggebieten gros­se Aufmerksamkeit. Um sicher­zu­stel­len, dass unser Alpenraum wei­ter­hin gepflegt und genutzt wird, muss alles dar­an gesetzt wer­den, dass die jun­ge Generation ihre Heimat nicht ver­lässt. Auch Bergkinder haben Wünsche und Träume, eben­so wie die Kinder aus dem Unterland. Alle erhof­fen sich eine akti­ve und sor­gen­freie Zukunft. Was es dazu braucht? Wohl vor allem ein­mal die Chance, eige­ne Talente ent­wickeln zu kön­nen und eine eigen­stän­di­ge Persönlichkeit zu erlan­gen. Dazu gehö­ren eine gute Schulbildung und die Aussicht auf einen soli­den Arbeitsplatz in der Region. Deshalb ist für die Bergjugend ein brei­tes Bildungsangebot in der eige­nen Region unver­zicht­bar. Wenn es gelingt, auch höhe­re Lehranstalten in den Talschaften zu hal­ten bzw. dort­hin zu brin­gen, dann wer­den sich ver­mehrt auch klei­ne­re und mitt­le­re Unternehmen für gut qua­li­fi­zier­te Arbeitskräfte inter­es­sie­ren, im Alpenraum blei­ben oder sich für die­se Standorte ent­schei­den. Denn nicht zuletzt moti­viert die Ansiedlung zukunfts­träch­ti­ger Fachschulen auch die Unternehmer bei der Standortwahl. Wohin fliesst das Geld? Die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden ver­mit­telt bedürf­ti­gen Bergkörperschaften finanz­star­ke Gemeinden und Gönner aus dem Unterland. Der Spender hat jeder­zeit die Möglichkeit, ein ihm ent­spre­chen­des Projekt für eine Unterstützung aus­zu­wäh­len. Dabei ent­ste­hen nicht sel­ten län­ger­fri­sti­ge Patenschaften. Andererseits lei­stet die Patenschaft pro­jekt­be­zo­ge­ne Direkthilfe aus Mitteln ihrer jähr­li­chen Sammelaktion und Erbschaften. Jedes Jahr bear­bei­tet die Schweizer Patenschaft für Berggemeinden rund 350 Gesuche, die von Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ein­ge­hen. Anhand eines Fragebogens, von Projektunterlagen, Finanzierungsunterlagen, der Ortschronik usw. wird in enger Zusammenarbeit mit den zustän­di­gen Kantonen, Gemeinden und ziel­ver­wand­ten Organisationen ein objek­ti­ves Bild über die Finanzlage der Gesuchsteller, die Subventionsmöglichkeiten und die Unterstützungswürdigkeit der Projekte erar­bei­tet. Die ins Auge gefass­ten Projekte wer­den von Fachleuten des Vorstandes und von frei­en Experten an Ort und Stelle geprüft. Erst wenn alle für einen sach­ge­rech­ten Entscheid wich­ti­gen Unterlagen zusam­men­ge­tra­gen sind, wird über eine Hilfe entschieden.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen bis Monday at 8:00 AM
* Wünscht keine Werbung