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Beratung in Aarau

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
Balmer & Ammann AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Balmer & Ammann AG

Aarauerstrasse 8, 5600 Lenzburg
Balmer & Ammann AG - Ihr Immobilienunternehmen Lenzburg

Ihr Immobilienunternehmen in der Region Unserem Immobilienunternehmen ist es ein grosses Anliegen, individuell und persönlich auf Ihre Wünsche einzugehen. Bei Balmer & Ammann AG steht der Kunde mit seinen Wünschen im Vordergrund. Wir sind Ihre Experten für Bauherrenberatung, Bauleitung, Immobverwaltung, Verkehrswertschatzungen sowie Verkauf von Immobilien. Wir sind Experten für: • Baudienstleistungen • Bauherrenberatung • Bauleitung • Immobilienverwaltung • Immobilienbewertungen • Verkauf Immobilien • Aufteilung von Vermögenswerten • Budgetierung und Bewirtschaftung • Finanzierung eines Projektes • Gewerbe-Liegenschaften Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung, bei der Abwicklung der Handänderung, kalkulieren die monatliche Belastung und beraten Sie betreffend Zustand und Qualität der Objekte. Schatzungen : Wie oft stellt sich die Frage nach dem Wert einer Immobilie. Es lohnt sich, das Gutachten eines unabhängigen Schätzers einzuholen, bevor Sie handeln. Damit verfügen Sie über eine solide Entscheidungsgrundlage für: • Kauf oder Verkauf einer Immobilie • Aufteilung von Vermögenswerten • Budgetierung und Bewirtschaftung • Finanzierung eines Projektes • Gewerbeliegenschaften Für eine solide Bewertung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Stockwerkeigentum, oder Geschäftshäusern und Bauland sind wir als Mitglied beim schweizerischen Immobilienschätzer-Verband der richtige Partner. Immobiliensuche: • Suchprofil Eigenheim • Kaufobjekte • Mietobjekte • Weitere Objekte Unsere Tätigkeit ist nicht nur unser Beruf, sondern auch unsere Leidenschaft. Wir würden uns freuen, Sie zu unseren zufriedenen Kunden zu zählen. - Rufen Sie uns an um einen Termin zu vereinbaren: Tel. 062 891 28 88 - oder über unser • Kontaktformular

ImmobilienBauberatungSchatzungen
Balmer & Ammann AG

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Balmer & Ammann AG - Ihr Immobilienunternehmen Lenzburg

Ihr Immobilienunternehmen in der Region Unserem Immobilienunternehmen ist es ein grosses Anliegen, individuell und persönlich auf Ihre Wünsche einzugehen. Bei Balmer & Ammann AG steht der Kunde mit seinen Wünschen im Vordergrund. Wir sind Ihre Experten für Bauherrenberatung, Bauleitung, Immobverwaltung, Verkehrswertschatzungen sowie Verkauf von Immobilien. Wir sind Experten für: • Baudienstleistungen • Bauherrenberatung • Bauleitung • Immobilienverwaltung • Immobilienbewertungen • Verkauf Immobilien • Aufteilung von Vermögenswerten • Budgetierung und Bewirtschaftung • Finanzierung eines Projektes • Gewerbe-Liegenschaften Wir helfen Ihnen bei der Finanzierung, bei der Abwicklung der Handänderung, kalkulieren die monatliche Belastung und beraten Sie betreffend Zustand und Qualität der Objekte. Schatzungen : Wie oft stellt sich die Frage nach dem Wert einer Immobilie. Es lohnt sich, das Gutachten eines unabhängigen Schätzers einzuholen, bevor Sie handeln. Damit verfügen Sie über eine solide Entscheidungsgrundlage für: • Kauf oder Verkauf einer Immobilie • Aufteilung von Vermögenswerten • Budgetierung und Bewirtschaftung • Finanzierung eines Projektes • Gewerbeliegenschaften Für eine solide Bewertung von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, Stockwerkeigentum, oder Geschäftshäusern und Bauland sind wir als Mitglied beim schweizerischen Immobilienschätzer-Verband der richtige Partner. Immobiliensuche: • Suchprofil Eigenheim • Kaufobjekte • Mietobjekte • Weitere Objekte Unsere Tätigkeit ist nicht nur unser Beruf, sondern auch unsere Leidenschaft. Wir würden uns freuen, Sie zu unseren zufriedenen Kunden zu zählen. - Rufen Sie uns an um einen Termin zu vereinbaren: Tel. 062 891 28 88 - oder über unser • Kontaktformular

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
 Geöffnet bis 18:00 Uhr
Schorr Elektrokontrollen

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Schorr Elektrokontrollen

Schimelrych 3, 5080 Laufenburg
Elektrischer Sicherheitsnachweis, Periodische Elektrokontrolle

Sie haben von Ihrem Netzbetreiber das Aufgebot zur Periodischen Elektrokontrolle erhalten? Wollen eine Liegenschaft verkaufen oder haben gegebenfalls eine gekauft? Vielleicht suchen sie auch einen kompetenten Strom-Experten für Ihre elektrischen Installationen in Ihrem Gewerbe- oder Industriegebäude? Dann sind sie Hier genau richtig! Mit langjähriger Erfahrung und modernsten Messgeräten bieten wir Ihnen kompetente und sichere Elektrokontrollen. Abnahmekontrollen NIV 734.27 Wird eine Installation mit 10 jähriger oder kürzerer Kontrollperiode neu erstellt oder geändert, müssen diese durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden.Werden Mängel festgestellt sind diese durch den Installateur zu beheben erst dann wird der vom Elektroinstallateur erstellte Sicherheitsnachweis von uns unterzeichnet.Unter 20 jährige Kontrollperioden weisen Objekte wie Industrie, Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder Öffentliche Gebäude auf. Periodische Kontrollen NIV 734.27 Die Eigentümer von elektrischen Anlagen sind für deren gefahrenlosen Betrieb und Unterhalt gemäss eidgenössischer Starkstromverordnung verantwortlich.Um dies zu gewährleisten werden Elektrische Installationen in Periodischen Abständen überprüft. Geräteprüfung NEV 734.26 Jeden Tag benutzen Sie für Ihre berufliche Tätigkeit oder in Ihren Haushalt eine Vielzahl von elektrischen Betriebsmittel. Sind sie sich bewusst, dass eine Benutzung defekter oder mangelhaften elektrischer Betriebsmittel, wie Bohrmaschinen, Toaster, etc.., eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand hervorrufen kann? Oftmals sind gefährliche Mängel an den Betriebsmitteln nicht von Auge erkennbar, und nur durch Messungen festzustellen. Durch die periodische Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel können wir die Gefahr von Elektrounfällen, hervorgerufen durch mangelhafte Geräte, verringern. Arbeitgeber sind Sie aufgrund nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 Info der Electrosuisse 3024d Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702. - Sichtprüfung auf Beschädigung des Betriebsmittels - Messung des Schutzleiterwiderstands - Messung des Isolationswiderstands - Messung des Ersatzableitstroms - Messung des Berührungsstroms - Messung des Schutzleiterstroms - Dokumentieren der Messresultate in einem Prüfbericht - Anbringen einer Prüfetikette auf dem Prüfling Prüfung und Kontrollintervall. Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. Der Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024d vorgegeben (Richtwerte): Alle 12 Monate Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. Alle 24 Monate Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw.

ElektrokontrollenElektroplanungElektrizitätEnergieberatungSolarenergie
Schorr Elektrokontrollen

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Schimelrych 3, 5080 Laufenburg
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Sie haben von Ihrem Netzbetreiber das Aufgebot zur Periodischen Elektrokontrolle erhalten? Wollen eine Liegenschaft verkaufen oder haben gegebenfalls eine gekauft? Vielleicht suchen sie auch einen kompetenten Strom-Experten für Ihre elektrischen Installationen in Ihrem Gewerbe- oder Industriegebäude? Dann sind sie Hier genau richtig! Mit langjähriger Erfahrung und modernsten Messgeräten bieten wir Ihnen kompetente und sichere Elektrokontrollen. Abnahmekontrollen NIV 734.27 Wird eine Installation mit 10 jähriger oder kürzerer Kontrollperiode neu erstellt oder geändert, müssen diese durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden.Werden Mängel festgestellt sind diese durch den Installateur zu beheben erst dann wird der vom Elektroinstallateur erstellte Sicherheitsnachweis von uns unterzeichnet.Unter 20 jährige Kontrollperioden weisen Objekte wie Industrie, Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder Öffentliche Gebäude auf. Periodische Kontrollen NIV 734.27 Die Eigentümer von elektrischen Anlagen sind für deren gefahrenlosen Betrieb und Unterhalt gemäss eidgenössischer Starkstromverordnung verantwortlich.Um dies zu gewährleisten werden Elektrische Installationen in Periodischen Abständen überprüft. Geräteprüfung NEV 734.26 Jeden Tag benutzen Sie für Ihre berufliche Tätigkeit oder in Ihren Haushalt eine Vielzahl von elektrischen Betriebsmittel. Sind sie sich bewusst, dass eine Benutzung defekter oder mangelhaften elektrischer Betriebsmittel, wie Bohrmaschinen, Toaster, etc.., eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand hervorrufen kann? Oftmals sind gefährliche Mängel an den Betriebsmitteln nicht von Auge erkennbar, und nur durch Messungen festzustellen. Durch die periodische Überprüfung der elektrischen Betriebsmittel können wir die Gefahr von Elektrounfällen, hervorgerufen durch mangelhafte Geräte, verringern. Arbeitgeber sind Sie aufgrund nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 Info der Electrosuisse 3024d Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702. - Sichtprüfung auf Beschädigung des Betriebsmittels - Messung des Schutzleiterwiderstands - Messung des Isolationswiderstands - Messung des Ersatzableitstroms - Messung des Berührungsstroms - Messung des Schutzleiterstroms - Dokumentieren der Messresultate in einem Prüfbericht - Anbringen einer Prüfetikette auf dem Prüfling Prüfung und Kontrollintervall. Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. Der Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024d vorgegeben (Richtwerte): Alle 12 Monate Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. Alle 24 Monate Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw.

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