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Gesellschaft in Bern

: 288 Einträge
 Geschlossen bis 13:00 Uhr
Tanzschule Danceorama AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Tanzschule Danceorama AG

Zentweg 26, 3006 Bern
Wir sind die Tanzschule, die garantiert Schwung und Spass in dein Leben bringt!

Egal wie alt du bist, egal welchen Tanzstil du lernen willst, egal ob du Anfänger, Wiedereinsteiger oder fast schon Profi bist. Unser Motto lautet: «Raus aus dem Alltag und hinein ins Vergnügen». Los, komm und tanz mit – wir freuen uns auf dich! Danceorama ist eine der führenden Tanzschulen der Schweiz mit Sitz in Bern. Seit 1990 vermitteln wir mit Begeisterung die Freude am Tanzen – für alle Altersgruppen, mit oder ohne Partner. Unser Angebot ist vielseitig, professionell und offen für alle, die sich bewegen und Spass haben wollen. Diese Tänze werden meist zu zweit getanzt und werden im Danceorama unterrichtet: Standardtänze : Langsamer Walzer, Wiener Walzer, Tango, Slowfox, Foxtrott, Blues Lateinamerikanische Tänze : Cha-Cha-Cha, Rumba, Samba, Jive, Swing-Tänze : Lindy Hop, Boogie-Woogie, West Coast Swing Karibische Tänze : Salsa, Bachata, Merengue Weitere Paartänze : Discofox, Night Club Two Step, Rock ’n’ Roll, Tango Argentino Unser Kursangebot – Paartanz Ob Anfänger oder Fortgeschrittene – bei uns findest du Kurse für fast alle Tanzstile. Grundkurse (mit Jive, Discofox, Walzer ect.) Medaillenkurse für Fortgeschrittene Tanzpaare Hobbyklubs für regelmässiges Training und Stilverbesserung Spezialkurse wie Salsa, Bachata, Boogie-Woogie, Lindy Hop, Kizomba, West Coast Swing Hochzeitskurse für den grossen Tag Line Dance –Choreografierte Tänze in Reihen, zu allen Musikstilen Ideal für alle, die ohne Partner tanzen möchten Seniorenkurse - In unseren GoldenDance-Kursen tanzen wir ohne Partner zu bekannten Rhythmen. Diese Kurse fördern Beweglichkeit, Gleichgewicht und geistige Fitness in geselliger Atmosphäre. Events & Specials - Wir veranstalten regelmässig Tanzabende wie die Friday Nights und festliche Bälle. Diese Events sind offen für alle – auch für Gäste. Deine Vorteile bei Danceorama 50 % Rabatt bei Kurswiederholungen innerhalb von sechs Monaten Nachholmöglichkeiten bei verpassten Stunden Online-Videos für Hobby Kurse zum Üben im Memberbereich Gratistraining in weiteren Hobbyklub-Klassen 10 % Werbeprämie bei Weiterempfehlung Ob du tanzen lernen, dich bewegen oder einfach Spass haben möchtest – im Danceorama bist du genau richtig. Melde dich jetzt an und entdecke die Freude am Tanzen!

TanzschuleKurseEvents
Tanzschule Danceorama AG

Tanzschule Danceorama AG

Zentweg 26, 3006 Bern
TanzschuleKurseEvents
Wir sind die Tanzschule, die garantiert Schwung und Spass in dein Leben bringt!

Egal wie alt du bist, egal welchen Tanzstil du lernen willst, egal ob du Anfänger, Wiedereinsteiger oder fast schon Profi bist. Unser Motto lautet: «Raus aus dem Alltag und hinein ins Vergnügen». Los, komm und tanz mit – wir freuen uns auf dich! Danceorama ist eine der führenden Tanzschulen der Schweiz mit Sitz in Bern. Seit 1990 vermitteln wir mit Begeisterung die Freude am Tanzen – für alle Altersgruppen, mit oder ohne Partner. Unser Angebot ist vielseitig, professionell und offen für alle, die sich bewegen und Spass haben wollen. Diese Tänze werden meist zu zweit getanzt und werden im Danceorama unterrichtet: Standardtänze : Langsamer Walzer, Wiener Walzer, Tango, Slowfox, Foxtrott, Blues Lateinamerikanische Tänze : Cha-Cha-Cha, Rumba, Samba, Jive, Swing-Tänze : Lindy Hop, Boogie-Woogie, West Coast Swing Karibische Tänze : Salsa, Bachata, Merengue Weitere Paartänze : Discofox, Night Club Two Step, Rock ’n’ Roll, Tango Argentino Unser Kursangebot – Paartanz Ob Anfänger oder Fortgeschrittene – bei uns findest du Kurse für fast alle Tanzstile. Grundkurse (mit Jive, Discofox, Walzer ect.) Medaillenkurse für Fortgeschrittene Tanzpaare Hobbyklubs für regelmässiges Training und Stilverbesserung Spezialkurse wie Salsa, Bachata, Boogie-Woogie, Lindy Hop, Kizomba, West Coast Swing Hochzeitskurse für den grossen Tag Line Dance –Choreografierte Tänze in Reihen, zu allen Musikstilen Ideal für alle, die ohne Partner tanzen möchten Seniorenkurse - In unseren GoldenDance-Kursen tanzen wir ohne Partner zu bekannten Rhythmen. Diese Kurse fördern Beweglichkeit, Gleichgewicht und geistige Fitness in geselliger Atmosphäre. Events & Specials - Wir veranstalten regelmässig Tanzabende wie die Friday Nights und festliche Bälle. Diese Events sind offen für alle – auch für Gäste. Deine Vorteile bei Danceorama 50 % Rabatt bei Kurswiederholungen innerhalb von sechs Monaten Nachholmöglichkeiten bei verpassten Stunden Online-Videos für Hobby Kurse zum Üben im Memberbereich Gratistraining in weiteren Hobbyklub-Klassen 10 % Werbeprämie bei Weiterempfehlung Ob du tanzen lernen, dich bewegen oder einfach Spass haben möchtest – im Danceorama bist du genau richtig. Melde dich jetzt an und entdecke die Freude am Tanzen!

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis 13:00 Uhr
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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Sollberger Treuhand AG
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Sollberger Treuhand AG

Sägehofweg 18, 3027 Bern

Unsere Dienstleistungen im Überblick: Immobilienbewirtschaftung Immobilienverkauf /-vermittlung Immobilienbewertungen Beteiligungsmöglichkeiten Bauberatung Erst- und Wiedervermietung Immobilienbewirtschaftung Wir erbringen umfassende, qualitativ hochstehende Arbeiten in der administrativen und technischen Bewirtschaftung aller uns anvertrauter Immobilien. Ein kleines Team von langjährigen, erfahrenen und gut ausgebildeten Mitarbeitenden bewirtschaftet grosse sowie kleine Immobilienportefeuilles. – Geschäftsimmobilien – Wohnimmobilien – Industriebauten Unsere Dienstleistungen im Immobiliensektor beinhalten auch die Führung von – Miteigentümergemeinschaften – Stockwerkeigentümergemeinschaften – Allgemeinanlagen Nur eine effiziente, marktgerechte Immobilienbewirtschaftung garantiert der Eigentümerschaft eine jährliche, angemessene Eigenkapitalverzinsung und langfristig eine Werterhaltung respektive Wertsteigerung des Immobilienportefeuilles. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot und beraten Sie in allen Immobilienfragen. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Immobilienverkauf/-vermittlung Die SOLLBERGER TREUHAND AG ist die richtige Partnerin rund um den Immobilienverkauf für Sie. Nach einem persönlichen Gespräch und einer Besichtigung des Objekts können wir Sie optimal beraten. Unter anderem beurteilen wir die Marktchancen, definieren eine Zielgruppe und auf Wunsch bewerten wir Ihre Immobilie vorgängig für Sie. Wir erstellen eine Verkaufsdokumentation, kontaktieren potenzielle Kaufinteressenten und lancieren eine Insertionskampagne. Sobald die passende Käuferschaft gefunden wurde, unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Kaufvertrages und begleiten Sie an die Verurkundung. Durch unser über die Jahre aufgebautes Netzwerk sind wir ebenfalls die richtige Partnerin für Sie bei der Suche nach einer neuen Immobilie. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Immobilienbewertungen Sie möchten den aktuellen Wert Ihrer Immobilie kennen? Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Ist bei einer Erbteilung oder Trennung der Wert der Immobilie zu bestimmen? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Verfügung und erstellen ein detailliertes Verkehrswertgutachten zu marktgerechten Konditionen. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Beteiligungsmöglichkeiten Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Kapitalanlage im Miteigentum an Wohn- und Geschäftshäusern. Durch das Miteigentum sind die Investierenden direkt an der Immobilie beteiligt und im Grundbuch eingetragen. Der Eigenkapitalbedarf für eine Beteiligung beträgt je nach Objekt ca. Fr. 100’000.- oder ein Mehrfaches davon. Gerne geben wir Ihnen anlässlich eines persönlichen Gespräches weitere Auskünfte. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Bauberatung Sie planen ein Bauvorhaben? Durch unsere Unterstützung profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Projektorganisation und Kostenoptimierung von Bauvorhaben sowie unserem Wissen in bautechnischen Belangen. Wir beraten Sie bei der Suche nach geeignetem Bauland, der Auswahl der Fachkompetenzen (Architektur, Ingenieurwesen etc.) oder machen Vorschläge für einen Wettbewerb oder eine Parallelprojektierung, ohne dass für Sie insgesamt Mehrkosten anfallen. Gerne geben wir Ihnen Referenzen über Projekte, die mit unserer Beratung ausgeführt werden. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Erst- und Wiedervermietung Nach Abschluss des Bau-/Umbauvorhabens kümmern wir uns für Sie um die anschliessende Vermietung. Unter anderem erarbeiten wir ein Erstvermietungskonzept, legen marktgerechte Mietzinse fest, suchen nach der passenden Mieterschaft, schliessen Mietverträge unter Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien ab und übergeben die Mietobjekte nach Absprache. Ihr Erfolg ist unser Ziel!

LiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungImmobilien
Sollberger Treuhand AG

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Sägehofweg 18, 3027 Bern
LiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungImmobilien

Unsere Dienstleistungen im Überblick: Immobilienbewirtschaftung Immobilienverkauf /-vermittlung Immobilienbewertungen Beteiligungsmöglichkeiten Bauberatung Erst- und Wiedervermietung Immobilienbewirtschaftung Wir erbringen umfassende, qualitativ hochstehende Arbeiten in der administrativen und technischen Bewirtschaftung aller uns anvertrauter Immobilien. Ein kleines Team von langjährigen, erfahrenen und gut ausgebildeten Mitarbeitenden bewirtschaftet grosse sowie kleine Immobilienportefeuilles. – Geschäftsimmobilien – Wohnimmobilien – Industriebauten Unsere Dienstleistungen im Immobiliensektor beinhalten auch die Führung von – Miteigentümergemeinschaften – Stockwerkeigentümergemeinschaften – Allgemeinanlagen Nur eine effiziente, marktgerechte Immobilienbewirtschaftung garantiert der Eigentümerschaft eine jährliche, angemessene Eigenkapitalverzinsung und langfristig eine Werterhaltung respektive Wertsteigerung des Immobilienportefeuilles. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot und beraten Sie in allen Immobilienfragen. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Immobilienverkauf/-vermittlung Die SOLLBERGER TREUHAND AG ist die richtige Partnerin rund um den Immobilienverkauf für Sie. Nach einem persönlichen Gespräch und einer Besichtigung des Objekts können wir Sie optimal beraten. Unter anderem beurteilen wir die Marktchancen, definieren eine Zielgruppe und auf Wunsch bewerten wir Ihre Immobilie vorgängig für Sie. Wir erstellen eine Verkaufsdokumentation, kontaktieren potenzielle Kaufinteressenten und lancieren eine Insertionskampagne. Sobald die passende Käuferschaft gefunden wurde, unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Kaufvertrages und begleiten Sie an die Verurkundung. Durch unser über die Jahre aufgebautes Netzwerk sind wir ebenfalls die richtige Partnerin für Sie bei der Suche nach einer neuen Immobilie. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Immobilienbewertungen Sie möchten den aktuellen Wert Ihrer Immobilie kennen? Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Ist bei einer Erbteilung oder Trennung der Wert der Immobilie zu bestimmen? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Verfügung und erstellen ein detailliertes Verkehrswertgutachten zu marktgerechten Konditionen. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Beteiligungsmöglichkeiten Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Kapitalanlage im Miteigentum an Wohn- und Geschäftshäusern. Durch das Miteigentum sind die Investierenden direkt an der Immobilie beteiligt und im Grundbuch eingetragen. Der Eigenkapitalbedarf für eine Beteiligung beträgt je nach Objekt ca. Fr. 100’000.- oder ein Mehrfaches davon. Gerne geben wir Ihnen anlässlich eines persönlichen Gespräches weitere Auskünfte. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Bauberatung Sie planen ein Bauvorhaben? Durch unsere Unterstützung profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Projektorganisation und Kostenoptimierung von Bauvorhaben sowie unserem Wissen in bautechnischen Belangen. Wir beraten Sie bei der Suche nach geeignetem Bauland, der Auswahl der Fachkompetenzen (Architektur, Ingenieurwesen etc.) oder machen Vorschläge für einen Wettbewerb oder eine Parallelprojektierung, ohne dass für Sie insgesamt Mehrkosten anfallen. Gerne geben wir Ihnen Referenzen über Projekte, die mit unserer Beratung ausgeführt werden. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Erst- und Wiedervermietung Nach Abschluss des Bau-/Umbauvorhabens kümmern wir uns für Sie um die anschliessende Vermietung. Unter anderem erarbeiten wir ein Erstvermietungskonzept, legen marktgerechte Mietzinse fest, suchen nach der passenden Mieterschaft, schliessen Mietverträge unter Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien ab und übergeben die Mietobjekte nach Absprache. Ihr Erfolg ist unser Ziel!

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Tanzschule Danceorama AG

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Tanzschule Danceorama AG

Zentweg 26, 3006 Bern
Wir sind die Tanzschule, die garantiert Schwung und Spass in dein Leben bringt!

Egal wie alt du bist, egal welchen Tanzstil du lernen willst, egal ob du Anfänger, Wiedereinsteiger oder fast schon Profi bist. Unser Motto lautet: «Raus aus dem Alltag und hinein ins Vergnügen». Los, komm und tanz mit – wir freuen uns auf dich! Danceorama ist eine der führenden Tanzschulen der Schweiz mit Sitz in Bern. Seit 1990 vermitteln wir mit Begeisterung die Freude am Tanzen – für alle Altersgruppen, mit oder ohne Partner. Unser Angebot ist vielseitig, professionell und offen für alle, die sich bewegen und Spass haben wollen. Diese Tänze werden meist zu zweit getanzt und werden im Danceorama unterrichtet: Standardtänze : Langsamer Walzer, Wiener Walzer, Tango, Slowfox, Foxtrott, Blues Lateinamerikanische Tänze : Cha-Cha-Cha, Rumba, Samba, Jive, Swing-Tänze : Lindy Hop, Boogie-Woogie, West Coast Swing Karibische Tänze : Salsa, Bachata, Merengue Weitere Paartänze : Discofox, Night Club Two Step, Rock ’n’ Roll, Tango Argentino Unser Kursangebot – Paartanz Ob Anfänger oder Fortgeschrittene – bei uns findest du Kurse für fast alle Tanzstile. Grundkurse (mit Jive, Discofox, Walzer ect.) Medaillenkurse für Fortgeschrittene Tanzpaare Hobbyklubs für regelmässiges Training und Stilverbesserung Spezialkurse wie Salsa, Bachata, Boogie-Woogie, Lindy Hop, Kizomba, West Coast Swing Hochzeitskurse für den grossen Tag Line Dance –Choreografierte Tänze in Reihen, zu allen Musikstilen Ideal für alle, die ohne Partner tanzen möchten Seniorenkurse - In unseren GoldenDance-Kursen tanzen wir ohne Partner zu bekannten Rhythmen. Diese Kurse fördern Beweglichkeit, Gleichgewicht und geistige Fitness in geselliger Atmosphäre. Events & Specials - Wir veranstalten regelmässig Tanzabende wie die Friday Nights und festliche Bälle. Diese Events sind offen für alle – auch für Gäste. Deine Vorteile bei Danceorama 50 % Rabatt bei Kurswiederholungen innerhalb von sechs Monaten Nachholmöglichkeiten bei verpassten Stunden Online-Videos für Hobby Kurse zum Üben im Memberbereich Gratistraining in weiteren Hobbyklub-Klassen 10 % Werbeprämie bei Weiterempfehlung Ob du tanzen lernen, dich bewegen oder einfach Spass haben möchtest – im Danceorama bist du genau richtig. Melde dich jetzt an und entdecke die Freude am Tanzen!

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Tanzschule Danceorama AG

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Unsere Dienstleistungen im Überblick: Immobilienbewirtschaftung Immobilienverkauf /-vermittlung Immobilienbewertungen Beteiligungsmöglichkeiten Bauberatung Erst- und Wiedervermietung Immobilienbewirtschaftung Wir erbringen umfassende, qualitativ hochstehende Arbeiten in der administrativen und technischen Bewirtschaftung aller uns anvertrauter Immobilien. Ein kleines Team von langjährigen, erfahrenen und gut ausgebildeten Mitarbeitenden bewirtschaftet grosse sowie kleine Immobilienportefeuilles. – Geschäftsimmobilien – Wohnimmobilien – Industriebauten Unsere Dienstleistungen im Immobiliensektor beinhalten auch die Führung von – Miteigentümergemeinschaften – Stockwerkeigentümergemeinschaften – Allgemeinanlagen Nur eine effiziente, marktgerechte Immobilienbewirtschaftung garantiert der Eigentümerschaft eine jährliche, angemessene Eigenkapitalverzinsung und langfristig eine Werterhaltung respektive Wertsteigerung des Immobilienportefeuilles. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot und beraten Sie in allen Immobilienfragen. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Immobilienverkauf/-vermittlung Die SOLLBERGER TREUHAND AG ist die richtige Partnerin rund um den Immobilienverkauf für Sie. Nach einem persönlichen Gespräch und einer Besichtigung des Objekts können wir Sie optimal beraten. Unter anderem beurteilen wir die Marktchancen, definieren eine Zielgruppe und auf Wunsch bewerten wir Ihre Immobilie vorgängig für Sie. Wir erstellen eine Verkaufsdokumentation, kontaktieren potenzielle Kaufinteressenten und lancieren eine Insertionskampagne. Sobald die passende Käuferschaft gefunden wurde, unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Kaufvertrages und begleiten Sie an die Verurkundung. Durch unser über die Jahre aufgebautes Netzwerk sind wir ebenfalls die richtige Partnerin für Sie bei der Suche nach einer neuen Immobilie. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Immobilienbewertungen Sie möchten den aktuellen Wert Ihrer Immobilie kennen? Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Ist bei einer Erbteilung oder Trennung der Wert der Immobilie zu bestimmen? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Verfügung und erstellen ein detailliertes Verkehrswertgutachten zu marktgerechten Konditionen. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Beteiligungsmöglichkeiten Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Kapitalanlage im Miteigentum an Wohn- und Geschäftshäusern. Durch das Miteigentum sind die Investierenden direkt an der Immobilie beteiligt und im Grundbuch eingetragen. Der Eigenkapitalbedarf für eine Beteiligung beträgt je nach Objekt ca. Fr. 100’000.- oder ein Mehrfaches davon. Gerne geben wir Ihnen anlässlich eines persönlichen Gespräches weitere Auskünfte. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Bauberatung Sie planen ein Bauvorhaben? Durch unsere Unterstützung profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Projektorganisation und Kostenoptimierung von Bauvorhaben sowie unserem Wissen in bautechnischen Belangen. Wir beraten Sie bei der Suche nach geeignetem Bauland, der Auswahl der Fachkompetenzen (Architektur, Ingenieurwesen etc.) oder machen Vorschläge für einen Wettbewerb oder eine Parallelprojektierung, ohne dass für Sie insgesamt Mehrkosten anfallen. Gerne geben wir Ihnen Referenzen über Projekte, die mit unserer Beratung ausgeführt werden. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Erst- und Wiedervermietung Nach Abschluss des Bau-/Umbauvorhabens kümmern wir uns für Sie um die anschliessende Vermietung. Unter anderem erarbeiten wir ein Erstvermietungskonzept, legen marktgerechte Mietzinse fest, suchen nach der passenden Mieterschaft, schliessen Mietverträge unter Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien ab und übergeben die Mietobjekte nach Absprache. Ihr Erfolg ist unser Ziel!

LiegenschaftenLiegenschaftshandel LiegenschaftsvermittlungImmobilien
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Unsere Dienstleistungen im Überblick: Immobilienbewirtschaftung Immobilienverkauf /-vermittlung Immobilienbewertungen Beteiligungsmöglichkeiten Bauberatung Erst- und Wiedervermietung Immobilienbewirtschaftung Wir erbringen umfassende, qualitativ hochstehende Arbeiten in der administrativen und technischen Bewirtschaftung aller uns anvertrauter Immobilien. Ein kleines Team von langjährigen, erfahrenen und gut ausgebildeten Mitarbeitenden bewirtschaftet grosse sowie kleine Immobilienportefeuilles. – Geschäftsimmobilien – Wohnimmobilien – Industriebauten Unsere Dienstleistungen im Immobiliensektor beinhalten auch die Führung von – Miteigentümergemeinschaften – Stockwerkeigentümergemeinschaften – Allgemeinanlagen Nur eine effiziente, marktgerechte Immobilienbewirtschaftung garantiert der Eigentümerschaft eine jährliche, angemessene Eigenkapitalverzinsung und langfristig eine Werterhaltung respektive Wertsteigerung des Immobilienportefeuilles. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot und beraten Sie in allen Immobilienfragen. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Immobilienverkauf/-vermittlung Die SOLLBERGER TREUHAND AG ist die richtige Partnerin rund um den Immobilienverkauf für Sie. Nach einem persönlichen Gespräch und einer Besichtigung des Objekts können wir Sie optimal beraten. Unter anderem beurteilen wir die Marktchancen, definieren eine Zielgruppe und auf Wunsch bewerten wir Ihre Immobilie vorgängig für Sie. Wir erstellen eine Verkaufsdokumentation, kontaktieren potenzielle Kaufinteressenten und lancieren eine Insertionskampagne. Sobald die passende Käuferschaft gefunden wurde, unterstützen wir Sie bei der Prüfung des Kaufvertrages und begleiten Sie an die Verurkundung. Durch unser über die Jahre aufgebautes Netzwerk sind wir ebenfalls die richtige Partnerin für Sie bei der Suche nach einer neuen Immobilie. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Immobilienbewertungen Sie möchten den aktuellen Wert Ihrer Immobilie kennen? Sie planen den Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Ist bei einer Erbteilung oder Trennung der Wert der Immobilie zu bestimmen? In all diesen und weiteren Fällen stehen wir Ihnen zur Verfügung und erstellen ein detailliertes Verkehrswertgutachten zu marktgerechten Konditionen. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Beteiligungsmöglichkeiten Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer Kapitalanlage im Miteigentum an Wohn- und Geschäftshäusern. Durch das Miteigentum sind die Investierenden direkt an der Immobilie beteiligt und im Grundbuch eingetragen. Der Eigenkapitalbedarf für eine Beteiligung beträgt je nach Objekt ca. Fr. 100’000.- oder ein Mehrfaches davon. Gerne geben wir Ihnen anlässlich eines persönlichen Gespräches weitere Auskünfte. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Bauberatung Sie planen ein Bauvorhaben? Durch unsere Unterstützung profitieren Sie von unserer Erfahrung in der Projektorganisation und Kostenoptimierung von Bauvorhaben sowie unserem Wissen in bautechnischen Belangen. Wir beraten Sie bei der Suche nach geeignetem Bauland, der Auswahl der Fachkompetenzen (Architektur, Ingenieurwesen etc.) oder machen Vorschläge für einen Wettbewerb oder eine Parallelprojektierung, ohne dass für Sie insgesamt Mehrkosten anfallen. Gerne geben wir Ihnen Referenzen über Projekte, die mit unserer Beratung ausgeführt werden. Ihr Erfolg ist unser Ziel! Erst- und Wiedervermietung Nach Abschluss des Bau-/Umbauvorhabens kümmern wir uns für Sie um die anschliessende Vermietung. Unter anderem erarbeiten wir ein Erstvermietungskonzept, legen marktgerechte Mietzinse fest, suchen nach der passenden Mieterschaft, schliessen Mietverträge unter Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien ab und übergeben die Mietobjekte nach Absprache. Ihr Erfolg ist unser Ziel!

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