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Verein in Bern

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Kramer Friedrich

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Kramer Friedrich

Bubenbergplatz 9, 3011 Bern
Tätigkeits- und Fachgebiete

A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

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Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

Worbstrasse 48, 3074 Muri b. Bern
Willkommen

Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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VereinigungVerband
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VereinigungVerband
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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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Automobil Club der Schweiz
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Automobil Club der Schweiz

Helvetiastrasse 7, 3005 Bern
ACS Automobil Club der Schweiz Sektion Bern

Kann ein Club mehrheitlich aus Individualisten bestehen und trotzdem das Gefühl von Gemeinschaft vermitteln? Ja, wenn es sich um den ACS handelt! Denn seine Mitglieder gehören keinen bestimmten gesellschaftlichen Schichten an, beide Geschlechter sind ebenso vertreten wie alle Berufe, alle Altersklassen und alle Automarken. Emotion und Faszination rund ums Auto. Dafür tun wir alles! Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse. Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren. • Team Zentralverwaltung • Standort Zentralverwaltung • ACS-Sektionen • Statuten (PDF) • Jahresbericht 2015 (PDF) Automobil Club der Schweiz Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. +41 31 328 31 11 Fax +41 31 311 03 10 www.acs.ch info@acs.ch Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr Das Direktionskomitee Das Direktionskomitee ist das ausführende und geschäftsleitende Organ des ACS. Es verfügt über alle Kompetenzen, soweit diese durch die Statuten und das Geschäftsreglement nicht eingeschränkt oder anderen Organen vorbehalten sind. • Das Direktionskomitee

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AutofahrschuleFahrschule
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ACS Automobil Club der Schweiz Sektion Bern

Kann ein Club mehrheitlich aus Individualisten bestehen und trotzdem das Gefühl von Gemeinschaft vermitteln? Ja, wenn es sich um den ACS handelt! Denn seine Mitglieder gehören keinen bestimmten gesellschaftlichen Schichten an, beide Geschlechter sind ebenso vertreten wie alle Berufe, alle Altersklassen und alle Automarken. Emotion und Faszination rund ums Auto. Dafür tun wir alles! Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse. Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren. • Team Zentralverwaltung • Standort Zentralverwaltung • ACS-Sektionen • Statuten (PDF) • Jahresbericht 2015 (PDF) Automobil Club der Schweiz Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. +41 31 328 31 11 Fax +41 31 311 03 10 www.acs.ch info@acs.ch Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr Das Direktionskomitee Das Direktionskomitee ist das ausführende und geschäftsleitende Organ des ACS. Es verfügt über alle Kompetenzen, soweit diese durch die Statuten und das Geschäftsreglement nicht eingeschränkt oder anderen Organen vorbehalten sind. • Das Direktionskomitee

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A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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Schweizerischer Fussballverband (SFV/ASF)

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Der Schweizerische Fussballverband (SFV) ist die Dachorganisation des nationalen Fussballs. Er wurde 1895 gegründet und gehörte 1904 zu den sieben Landesverbänden, welche den Weltfussballverband FIFA ins Leben riefen. Heute ist der SFV einer der bedeutendsten Sportverbände des Landes. Der SFV gliedert sich in drei Abteilungen und zählt 1'389 Vereine, 14'206 Teams sowie 273'644 lizenzierte Spielerinnen und Spieler. Sitz des Verbandes ist das Haus des Schweizer Fussballs in Muri, Zentralpräsident ist seit dem 1. Juli 2019 Dominique Blanc. SPONSORING-ANFRAGEN Der SFV bekommt jedes Jahr zahlreiche Anfragen um Unterstützung und/oder zum Sponsoring unterschiedlicher Projekte, Veranstaltungen und Organisationen. Um zu gewährleisten, dass die Antragssteller die Bestimmungen und Bedingungen kennen, die der SFV auf derartige Anfragen anwendet, sind diese nachstehend kurz zusammengefasst. Der SFV berücksichtigt Anfragen: • von einem im SFV registrierten Fussballverein oder einem SFV Regionalverband • die unmittelbaren Bezug zum Vorteil und Nutzen des Fussballs haben • die mit dem Leitbild des SFV übereinstimmen • die ein einmaliges Projekt oder eine einmalige Veranstaltung betreffen • die keine von SFV-Spielern oder -Trainern unterzeichneten Merchandising-Artikel betreffen. Der SFV berücksichtigt unter anderem KEINE Anfragen: • zu Bauprojekten (auch nicht für Fussballplätze) Sie sind gebeten, die Anfragen schriftlich vorzubringen und folgende Informationen einzureichen: • Name des anfragenden Vereins oder Regionalverbands • Vereinsregisternummer • Adresse des Vereins oder Regionalverbands • Kontaktperson • Ziele des Projekts oder der Veranstaltung • Projekt- oder Veranstaltungsbeschreibung mit Zeitplan • Präsentation bestehender oder potenzieller Projekt-/Veranstaltungsunterstützer/-sponsoren und Angabe der von diesen Unterstützern/Sponsoren erhaltenen oder zu erhaltenden Beiträge • eine Liste erhaltener oder potenziell zu erhaltender Beiträge für das Projekt/die Veranstaltung von einem SFV Regionalverband. Wir nehmen ihre Anfrage gerne per E-Mail entgegen. Telefonanfragen können leider nicht bearbeitet werden. Da die Anfragen nur alle zwei Monate geprüft werden, müssen diese frühzeitig gestellt werden. Anfragen, die die genannten Bestimmungen und Bedingungen erfüllen, werden vom SFV mit einer Eingangsbestätigung beantwortet. Der/die Anfragende wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, ob seine/ihre Anfrage bewilligt oder abgelehnt wurde. Der SFV dankt für Ihre Kenntnisnahme.

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Automobil Club der Schweiz
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Helvetiastrasse 7, 3005 Bern
ACS Automobil Club der Schweiz Sektion Bern

Kann ein Club mehrheitlich aus Individualisten bestehen und trotzdem das Gefühl von Gemeinschaft vermitteln? Ja, wenn es sich um den ACS handelt! Denn seine Mitglieder gehören keinen bestimmten gesellschaftlichen Schichten an, beide Geschlechter sind ebenso vertreten wie alle Berufe, alle Altersklassen und alle Automarken. Emotion und Faszination rund ums Auto. Dafür tun wir alles! Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse. Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren. • Team Zentralverwaltung • Standort Zentralverwaltung • ACS-Sektionen • Statuten (PDF) • Jahresbericht 2015 (PDF) Automobil Club der Schweiz Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. +41 31 328 31 11 Fax +41 31 311 03 10 www.acs.ch info@acs.ch Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr Das Direktionskomitee Das Direktionskomitee ist das ausführende und geschäftsleitende Organ des ACS. Es verfügt über alle Kompetenzen, soweit diese durch die Statuten und das Geschäftsreglement nicht eingeschränkt oder anderen Organen vorbehalten sind. • Das Direktionskomitee

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AutofahrschuleFahrschule
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Kann ein Club mehrheitlich aus Individualisten bestehen und trotzdem das Gefühl von Gemeinschaft vermitteln? Ja, wenn es sich um den ACS handelt! Denn seine Mitglieder gehören keinen bestimmten gesellschaftlichen Schichten an, beide Geschlechter sind ebenso vertreten wie alle Berufe, alle Altersklassen und alle Automarken. Emotion und Faszination rund ums Auto. Dafür tun wir alles! Der ACS, ein Verein im Sinne des ZGB, gegründet am 6. Dezember 1898 in Genf, bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrs-gesetzgebung und ihrer Anwendung seine besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse. Der Gesamtclub setzt sich aus den Mitgliedern seiner insgesamt 19 Sektionen zusammen, welche sich wiederum als selbständige Vereine organisieren. • Team Zentralverwaltung • Standort Zentralverwaltung • ACS-Sektionen • Statuten (PDF) • Jahresbericht 2015 (PDF) Automobil Club der Schweiz Wasserwerkgasse 39 3000 Bern 13 Tel. +41 31 328 31 11 Fax +41 31 311 03 10 www.acs.ch info@acs.ch Unsere Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 / 13.30 - 17.00 Uhr Das Direktionskomitee Das Direktionskomitee ist das ausführende und geschäftsleitende Organ des ACS. Es verfügt über alle Kompetenzen, soweit diese durch die Statuten und das Geschäftsreglement nicht eingeschränkt oder anderen Organen vorbehalten sind. • Das Direktionskomitee

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