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Notar in Deutschschweiz (Region)

: 1987 Einträge
gfl Rechtsanwälte und Notare
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gfl Rechtsanwälte und Notare

Zuchwilerstrasse 21, 4500 Solothurn

«gfl Rechtsanwälte und Notare» sind ein Team aus vier Anwälten: Beat G erber, Reto G asser, Jeannette F rech und Melania L upi Thomann. «gfl» bilden aber nicht nur die Anfangsbuchstaben unserer Nachnamen, sondern stehen auch für Werte wie «gemeinsam, fähig und lösungsorientiert». Wir verfügen über langjährige und vielseitige Erfahrungen in der Advokatur. Drei der vier Anwälte sind zudem Inhaber des Notariatspatents. Jeder von uns verfügt über eine weitere Spezialausbildung. Wir sind in der Region Solothurn fest verankert, prozessieren aber in der gesamten Deutschschweiz. Eine Kanzlei zu betreiben, welche qualitativ hochwertige juristische Dienstleistungen mit Effizienz und Engagement anbietet, ist unser tägliches Bestreben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme. gfl Rechtsanwälte und Notare ist eine Anwaltskanzlei mit Standort in Solothurn in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Beat G erber , Reto G asser , Jeannette F rech und Melana L upi Thomann bieten Ihnen rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung in einer Vielzahl rechtlicher Bereiche an, und zwar sowohl für Privatpersonen, Gemeinwesen als auch für Unternehmen in der gesamten Deutschschweiz. Für notarielle Dienstleistungen stehen Ihnen unsere erfahrenen Notare gerne zur Verfügung. Aufgrund der jeweiligen Fachspezialisierungen unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kompetent, lösungsorientiert und effizient. Persönliche Beratung und gegenseitiges Vertrauen sind uns wichtig. Bei komplexen Fällen bündeln wir unsere Kompetenzen und arbeiten gemeinsam im Team. Im Bedarfsfall ziehen wir weitere Fachpersonen bei, auf die wir Dank unseres bereiten Netzwerkes zurückgreifen können Nebst der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften investieren wir mit der Nutzung digitaler Plattformen und elektronischer Kommunikationsmittel in die Zukunft.

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AnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatung
Zuchwilerstrasse 21, 4500 Solothurn
AnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatung

«gfl Rechtsanwälte und Notare» sind ein Team aus vier Anwälten: Beat G erber, Reto G asser, Jeannette F rech und Melania L upi Thomann. «gfl» bilden aber nicht nur die Anfangsbuchstaben unserer Nachnamen, sondern stehen auch für Werte wie «gemeinsam, fähig und lösungsorientiert». Wir verfügen über langjährige und vielseitige Erfahrungen in der Advokatur. Drei der vier Anwälte sind zudem Inhaber des Notariatspatents. Jeder von uns verfügt über eine weitere Spezialausbildung. Wir sind in der Region Solothurn fest verankert, prozessieren aber in der gesamten Deutschschweiz. Eine Kanzlei zu betreiben, welche qualitativ hochwertige juristische Dienstleistungen mit Effizienz und Engagement anbietet, ist unser tägliches Bestreben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme. gfl Rechtsanwälte und Notare ist eine Anwaltskanzlei mit Standort in Solothurn in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Beat G erber , Reto G asser , Jeannette F rech und Melana L upi Thomann bieten Ihnen rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung in einer Vielzahl rechtlicher Bereiche an, und zwar sowohl für Privatpersonen, Gemeinwesen als auch für Unternehmen in der gesamten Deutschschweiz. Für notarielle Dienstleistungen stehen Ihnen unsere erfahrenen Notare gerne zur Verfügung. Aufgrund der jeweiligen Fachspezialisierungen unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kompetent, lösungsorientiert und effizient. Persönliche Beratung und gegenseitiges Vertrauen sind uns wichtig. Bei komplexen Fällen bündeln wir unsere Kompetenzen und arbeiten gemeinsam im Team. Im Bedarfsfall ziehen wir weitere Fachpersonen bei, auf die wir Dank unseres bereiten Netzwerkes zurückgreifen können Nebst der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften investieren wir mit der Nutzung digitaler Plattformen und elektronischer Kommunikationsmittel in die Zukunft.

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AnwaltNotarAdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatung
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Grossenbacher Rechtsanwälte AG
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Grossenbacher Rechtsanwälte AG

Zentralstrasse 44, 6003 Luzern

Tätigkeitsgebiete Grossenbacher Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Privatpersonen und staatliche Institutionen. Wir betreuen unsere Mandanten bei komplexen rechtlichen Fragestellungen und sind auch als Notare tätig. Aussergerichtliche Lösungen werden immer dort angestrebt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich wünschenswert ist. In anderen Fällen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in sämtlichen Gerichtsverfahren sowie Schiedsprozessen. Arbeit Beratung im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts sowie Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mehr Bau und Miete Umfassende Unterstützung und Prozessführung im öffentlichen und privaten Planungsrecht und Baurecht sowie im Mietrecht mehr Ehescheidung und Trennung Umfassende Unterstützung und Vertretung in Gerichtsverfahren in den Bereichen Scheidung, Trennung und Eheschutz mehr Familie und Erbe Beratung und Prozessführung im Familienrecht und Erbrecht; Nachlassplanung; Beurkundungen im Familienrecht und im Erbrecht mehr Gesellschaften und Unternehmen Beratung im Gesellschaftsrecht; Gründungen und Umstrukturierungen; M&A-Transaktionen; Unternehmensnachfolge mehr Haftpflicht und Versicherung Beratung und Gerichtsverfahren im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungsrecht mehr ICT, IP und Wettbewerb Beratung und Gerichtsverfahren in den Bereichen ICT-Recht, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht mehr Kriminalität und Prävention Umfassende Beratung und Prozessführung in den Bereichen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strassenverkehrsrecht mehr Öffentliche Beurkundung und Notariat Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Eherecht sowie Erbrecht mehr Prozess und Insolvenz Prozessführung vor allen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten; Beratung in den Bereichen Schuldbetreibung und Konkurs mehr Staat, Steuern und Verwaltung Beratung und Prozessführung im gesamten Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Energierecht und Elektrizitätsrecht mehr

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AnwaltNotarAnwaltsbüro
Zentralstrasse 44, 6003 Luzern
AnwaltNotarAnwaltsbüro

Tätigkeitsgebiete Grossenbacher Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Privatpersonen und staatliche Institutionen. Wir betreuen unsere Mandanten bei komplexen rechtlichen Fragestellungen und sind auch als Notare tätig. Aussergerichtliche Lösungen werden immer dort angestrebt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich wünschenswert ist. In anderen Fällen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in sämtlichen Gerichtsverfahren sowie Schiedsprozessen. Arbeit Beratung im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts sowie Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mehr Bau und Miete Umfassende Unterstützung und Prozessführung im öffentlichen und privaten Planungsrecht und Baurecht sowie im Mietrecht mehr Ehescheidung und Trennung Umfassende Unterstützung und Vertretung in Gerichtsverfahren in den Bereichen Scheidung, Trennung und Eheschutz mehr Familie und Erbe Beratung und Prozessführung im Familienrecht und Erbrecht; Nachlassplanung; Beurkundungen im Familienrecht und im Erbrecht mehr Gesellschaften und Unternehmen Beratung im Gesellschaftsrecht; Gründungen und Umstrukturierungen; M&A-Transaktionen; Unternehmensnachfolge mehr Haftpflicht und Versicherung Beratung und Gerichtsverfahren im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungsrecht mehr ICT, IP und Wettbewerb Beratung und Gerichtsverfahren in den Bereichen ICT-Recht, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht mehr Kriminalität und Prävention Umfassende Beratung und Prozessführung in den Bereichen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strassenverkehrsrecht mehr Öffentliche Beurkundung und Notariat Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Eherecht sowie Erbrecht mehr Prozess und Insolvenz Prozessführung vor allen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten; Beratung in den Bereichen Schuldbetreibung und Konkurs mehr Staat, Steuern und Verwaltung Beratung und Prozessführung im gesamten Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Energierecht und Elektrizitätsrecht mehr

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Fricker Seiler Rechtsanwälte

Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltNotar
Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
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Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Glaus Gabathuler AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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AnwaltAnwaltsbüroNotar
Obergasse 28, 8730 Uznach
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Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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Gubler & Küffer KlG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Gubler & Küffer KlG

Talgut-Zentrum 5, 3063 Ittigen
Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für folgende Dienstleist

Im Allgemeinen Vertragsgestaltung und Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung und Kopiebeglaubigung, Beglaubigungen fürs Ausland mit Überbeglaubigung (Apostille), Bürgschaften und Wechselproteste, Feststellungsurkunden, Steuerberatung im Rahmen von Notariatsgeschäften, Protokolle von Versteigerungen Ehe, Konkubinat, Partnerschaft Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsverträge, güterrechtliche Inventare, Regelungen zur Meistbegünstigung Liegenschaften Kauf und Schenkung, Stockwerkeigentum und Überbauungen, Werkverträge und Dienstbarkeiten, Baurecht, Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung und Parzellierung, Vereinigung von Grundstücken, Schuldbrief, Grundpfand, bäuerliches Bodenrecht Gesellschaften, Stiftungen, Vereine Gesellschaftsgründungen und Gesellschafterverträge, Sacheinlageverträge, Fusionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Handelsregistermutationen und Kapitaländerungen, Statuten und Statutenänderungen, Versammlungsprotokolle und Nachfolgeregelungen, Stiftungserrichtungen, Vereinsstatuten, Liquidationen Krankheit Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge Nachlassplanung, Erben Testament und Erbvertrag, ausländische Erbschaften, Eröffnungen von Testamenten und Erbverträgen, Erbenschein und Erbvorbezüge, erbrechtliche Inventare und Erbteilungsverträge, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckungsmandate, Testamentsaufbewahrung

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RechtsberatungMediationNotar
Talgut-Zentrum 5, 3063 Ittigen
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Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für folgende Dienstleist

Im Allgemeinen Vertragsgestaltung und Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung und Kopiebeglaubigung, Beglaubigungen fürs Ausland mit Überbeglaubigung (Apostille), Bürgschaften und Wechselproteste, Feststellungsurkunden, Steuerberatung im Rahmen von Notariatsgeschäften, Protokolle von Versteigerungen Ehe, Konkubinat, Partnerschaft Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsverträge, güterrechtliche Inventare, Regelungen zur Meistbegünstigung Liegenschaften Kauf und Schenkung, Stockwerkeigentum und Überbauungen, Werkverträge und Dienstbarkeiten, Baurecht, Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung und Parzellierung, Vereinigung von Grundstücken, Schuldbrief, Grundpfand, bäuerliches Bodenrecht Gesellschaften, Stiftungen, Vereine Gesellschaftsgründungen und Gesellschafterverträge, Sacheinlageverträge, Fusionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Handelsregistermutationen und Kapitaländerungen, Statuten und Statutenänderungen, Versammlungsprotokolle und Nachfolgeregelungen, Stiftungserrichtungen, Vereinsstatuten, Liquidationen Krankheit Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge Nachlassplanung, Erben Testament und Erbvertrag, ausländische Erbschaften, Eröffnungen von Testamenten und Erbverträgen, Erbenschein und Erbvorbezüge, erbrechtliche Inventare und Erbteilungsverträge, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckungsmandate, Testamentsaufbewahrung

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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar
Hauptstrasse 8, 4153 Reinach
AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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Bangerter Friedli & Partner
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Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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AdvokaturbüroNotar
Malerweg 4, 3600 Thun
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Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notar in Deutschschweiz (Region)

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gfl Rechtsanwälte und Notare
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gfl Rechtsanwälte und Notare

Zuchwilerstrasse 21, 4500 Solothurn

«gfl Rechtsanwälte und Notare» sind ein Team aus vier Anwälten: Beat G erber, Reto G asser, Jeannette F rech und Melania L upi Thomann. «gfl» bilden aber nicht nur die Anfangsbuchstaben unserer Nachnamen, sondern stehen auch für Werte wie «gemeinsam, fähig und lösungsorientiert». Wir verfügen über langjährige und vielseitige Erfahrungen in der Advokatur. Drei der vier Anwälte sind zudem Inhaber des Notariatspatents. Jeder von uns verfügt über eine weitere Spezialausbildung. Wir sind in der Region Solothurn fest verankert, prozessieren aber in der gesamten Deutschschweiz. Eine Kanzlei zu betreiben, welche qualitativ hochwertige juristische Dienstleistungen mit Effizienz und Engagement anbietet, ist unser tägliches Bestreben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme. gfl Rechtsanwälte und Notare ist eine Anwaltskanzlei mit Standort in Solothurn in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Beat G erber , Reto G asser , Jeannette F rech und Melana L upi Thomann bieten Ihnen rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung in einer Vielzahl rechtlicher Bereiche an, und zwar sowohl für Privatpersonen, Gemeinwesen als auch für Unternehmen in der gesamten Deutschschweiz. Für notarielle Dienstleistungen stehen Ihnen unsere erfahrenen Notare gerne zur Verfügung. Aufgrund der jeweiligen Fachspezialisierungen unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kompetent, lösungsorientiert und effizient. Persönliche Beratung und gegenseitiges Vertrauen sind uns wichtig. Bei komplexen Fällen bündeln wir unsere Kompetenzen und arbeiten gemeinsam im Team. Im Bedarfsfall ziehen wir weitere Fachpersonen bei, auf die wir Dank unseres bereiten Netzwerkes zurückgreifen können Nebst der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften investieren wir mit der Nutzung digitaler Plattformen und elektronischer Kommunikationsmittel in die Zukunft.

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AnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatung
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Grossenbacher Rechtsanwälte AG
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Grossenbacher Rechtsanwälte AG

Zentralstrasse 44, 6003 Luzern

Tätigkeitsgebiete Grossenbacher Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Privatpersonen und staatliche Institutionen. Wir betreuen unsere Mandanten bei komplexen rechtlichen Fragestellungen und sind auch als Notare tätig. Aussergerichtliche Lösungen werden immer dort angestrebt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich wünschenswert ist. In anderen Fällen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in sämtlichen Gerichtsverfahren sowie Schiedsprozessen. Arbeit Beratung im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts sowie Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mehr Bau und Miete Umfassende Unterstützung und Prozessführung im öffentlichen und privaten Planungsrecht und Baurecht sowie im Mietrecht mehr Ehescheidung und Trennung Umfassende Unterstützung und Vertretung in Gerichtsverfahren in den Bereichen Scheidung, Trennung und Eheschutz mehr Familie und Erbe Beratung und Prozessführung im Familienrecht und Erbrecht; Nachlassplanung; Beurkundungen im Familienrecht und im Erbrecht mehr Gesellschaften und Unternehmen Beratung im Gesellschaftsrecht; Gründungen und Umstrukturierungen; M&A-Transaktionen; Unternehmensnachfolge mehr Haftpflicht und Versicherung Beratung und Gerichtsverfahren im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungsrecht mehr ICT, IP und Wettbewerb Beratung und Gerichtsverfahren in den Bereichen ICT-Recht, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht mehr Kriminalität und Prävention Umfassende Beratung und Prozessführung in den Bereichen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strassenverkehrsrecht mehr Öffentliche Beurkundung und Notariat Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Eherecht sowie Erbrecht mehr Prozess und Insolvenz Prozessführung vor allen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten; Beratung in den Bereichen Schuldbetreibung und Konkurs mehr Staat, Steuern und Verwaltung Beratung und Prozessführung im gesamten Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Energierecht und Elektrizitätsrecht mehr

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AnwaltNotarAnwaltsbüro
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Tätigkeitsgebiete Grossenbacher Rechtsanwälte beraten Unternehmen, Privatpersonen und staatliche Institutionen. Wir betreuen unsere Mandanten bei komplexen rechtlichen Fragestellungen und sind auch als Notare tätig. Aussergerichtliche Lösungen werden immer dort angestrebt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich wünschenswert ist. In anderen Fällen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten in sämtlichen Gerichtsverfahren sowie Schiedsprozessen. Arbeit Beratung im gesamten Gebiet des Arbeitsrechts sowie Vertretung in sämtlichen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten mehr Bau und Miete Umfassende Unterstützung und Prozessführung im öffentlichen und privaten Planungsrecht und Baurecht sowie im Mietrecht mehr Ehescheidung und Trennung Umfassende Unterstützung und Vertretung in Gerichtsverfahren in den Bereichen Scheidung, Trennung und Eheschutz mehr Familie und Erbe Beratung und Prozessführung im Familienrecht und Erbrecht; Nachlassplanung; Beurkundungen im Familienrecht und im Erbrecht mehr Gesellschaften und Unternehmen Beratung im Gesellschaftsrecht; Gründungen und Umstrukturierungen; M&A-Transaktionen; Unternehmensnachfolge mehr Haftpflicht und Versicherung Beratung und Gerichtsverfahren im Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht sowie im Privatversicherungsrecht mehr ICT, IP und Wettbewerb Beratung und Gerichtsverfahren in den Bereichen ICT-Recht, IT-Recht, Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht mehr Kriminalität und Prävention Umfassende Beratung und Prozessführung in den Bereichen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strassenverkehrsrecht mehr Öffentliche Beurkundung und Notariat Beurkundungen und Beglaubigungen in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Eherecht sowie Erbrecht mehr Prozess und Insolvenz Prozessführung vor allen staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten; Beratung in den Bereichen Schuldbetreibung und Konkurs mehr Staat, Steuern und Verwaltung Beratung und Prozessführung im gesamten Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Energierecht und Elektrizitätsrecht mehr

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

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Fricker Seiler Rechtsanwälte

Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

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Glaus Gabathuler AG

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Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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AnwaltAnwaltsbüroNotar
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Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

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Gubler & Küffer KlG

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Gubler & Küffer KlG

Talgut-Zentrum 5, 3063 Ittigen
Wir sind Ihr erfahrener und kompetenter Ansprechpartner für folgende Dienstleist

Im Allgemeinen Vertragsgestaltung und Vollmachten, Unterschriftsbeglaubigung und Kopiebeglaubigung, Beglaubigungen fürs Ausland mit Überbeglaubigung (Apostille), Bürgschaften und Wechselproteste, Feststellungsurkunden, Steuerberatung im Rahmen von Notariatsgeschäften, Protokolle von Versteigerungen Ehe, Konkubinat, Partnerschaft Ehe-, Konkubinats- und Partnerschaftsverträge, güterrechtliche Inventare, Regelungen zur Meistbegünstigung Liegenschaften Kauf und Schenkung, Stockwerkeigentum und Überbauungen, Werkverträge und Dienstbarkeiten, Baurecht, Wegrecht, Wohnrecht, Nutzniessung und Parzellierung, Vereinigung von Grundstücken, Schuldbrief, Grundpfand, bäuerliches Bodenrecht Gesellschaften, Stiftungen, Vereine Gesellschaftsgründungen und Gesellschafterverträge, Sacheinlageverträge, Fusionen, Umwandlungen und Umstrukturierungen, Handelsregistermutationen und Kapitaländerungen, Statuten und Statutenänderungen, Versammlungsprotokolle und Nachfolgeregelungen, Stiftungserrichtungen, Vereinsstatuten, Liquidationen Krankheit Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge Nachlassplanung, Erben Testament und Erbvertrag, ausländische Erbschaften, Eröffnungen von Testamenten und Erbverträgen, Erbenschein und Erbvorbezüge, erbrechtliche Inventare und Erbteilungsverträge, Nachlassabwicklung, Willensvollstreckungsmandate, Testamentsaufbewahrung

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RechtsberatungMediationNotar
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron
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Advokatur Enderle Felix Haidlauf Schmid Bron

Hauptstrasse 8, 4153 Reinach

Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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AdvokaturbüroAdvokatur- und NotariatsbüroNotar
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Die Kanzlei geht auf den im Jahr 2011 erfolgten Zusammenschluss der in Reinach ansässigen Advokaturbüros Haidlauf + Schmid sowie Felix Enderle Jermann zurück. 2015 wurde die Kanzlei durch den Beitritt von Véronique Bron, Advokatin und Notarin, erweitert. Unsere Kanzlei versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen. Wir vertreten Privatpersonen wie auch Unternehmen und Institutionen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir unsere Dienstleistungen aus Advokatur und Notariat in vielen Bereichen des Rechts anbieten. Advokatur Wir stehen Ihnen einerseits in nichtstreitigen Angelegenheiten beratend zur Seite (Rechtsberatung, Risikoeinschätzung, Vertragsgestaltung, Erstellung von Gutachten) und übernehmen auch Mandate und Organfunktionen innerhalb von Gesellschaften und Institutionen. Anderseits vertreten wir unsere Klienten bei Streitigkeiten und führen falls nötig auch Prozesse, um ihre Interessen zu wahren. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen einerseits im Zivilrecht (Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht, Bau- und Werkvertragsrecht sowie allgemeines Vertragsrecht), im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie im Online-Recht (E-Commerce, Datenschutz, Domainnamen). Anderseits sind wir auch im Staats- und Verwaltungsrecht (Vertretung gegenüber Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden) sowie Strafrecht tätig. Notariat Über unser Notariat können Sie Beurkundungen bezüglich Grundstücken (Kaufverträge, Errichtung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeiten, etc.), Ehe- und Erbrecht (Eheverträge, Erbverträge und Testamente, Vorsorgeaufträge, etc.) und Gesellschaften (Gründungen, Sitzverlegungen, etc.) vornehmen lassen.

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Bangerter Friedli & Partner
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Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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