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Notar in Deutschschweiz (Region)

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 Geschlossen bis 08:00 Uhr
Lüthi & Bondolfi

Bewertung 2.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Lüthi & Bondolfi

Via Retica 26, 7503 Samedan

Über uns Lüthi & Bondolfi ist ein Advokatur - und Notariatsbüro im Oberengadin, welches eng mit Kanzleien des In- und Auslandes zusammenarbeitet. Wir bieten natürlichen und juristischen Personen im In- und Ausland Dienstleistungen an. Die Erarbeitung von Konzepten bei der Veräusserung von Betrieben, Nachfolgeregelungen, Immobilien und Zusammenschlüsse von operativ tätigen Gesellschaften sind unsere Stärke, da wir auch unter Einbezug von Steueranalysen eine abgerundete, seriöse Dienstleistung anbieten können. Die Tätigkeiten insbesondere im Immobiliarbereich führt dazu, dass wir seit 2009 eine zusätzliche Dienstleistung im Administrativbereich (inkl. Steuern) anbieten können, wobei auch diese Stelle durch eine fachkompetente Persönlichkeit betreut wird. Unser Ziel ist es Ihnen eine zielorientierte und fachlich korrekte Dienstleistung/Beratung anzubieten. Member von Schweizerischer Anwaltsverband Advokatur Folgende Bereiche decken wir in unserem Advokaturbüro mit unseren Fachkräften ab • Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht • Sachen-, Immobilien- und Baurecht • Ehe- und Erbrecht • Wohnsitznahme • Einbürgerungen Notariat Unser Notariatsbüro unterstützt Sie gerne mit den folgenden Dienstleistungen • Ausarbeitung von Kaufverträgen • Ausarbeitung von Dienstbarkeitsverträgen • Erstellung von Schuldbriefen • Parzellierungen • Schenkungen • Erbteilungen • Stockwerkeigentümerbegründungen sowie Nachträge • Beglaubigungen von Unterschriften oder Dokumenten • Gründungen von juristischen Personen • Statutenrevisionen Verwaltungen / Steuern Unsere Verwaltungs- und Steuerabteilung befasst sich mit den folgenden Dienstleistungen • Buchhaltung und Administration für natürliche und juristische Personen • Steuererklärungen für Steuerpflichtige in der Schweiz (mit und ohne Wohnsitz in der Schweiz) • Lohnbuchhaltung und Personelles • Verwaltung und Bewirtschaftung für Stockwerkeigentum • Wohnsitzbetreuung

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AdvokaturbüroNotarAnwalt
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Über uns Lüthi & Bondolfi ist ein Advokatur - und Notariatsbüro im Oberengadin, welches eng mit Kanzleien des In- und Auslandes zusammenarbeitet. Wir bieten natürlichen und juristischen Personen im In- und Ausland Dienstleistungen an. Die Erarbeitung von Konzepten bei der Veräusserung von Betrieben, Nachfolgeregelungen, Immobilien und Zusammenschlüsse von operativ tätigen Gesellschaften sind unsere Stärke, da wir auch unter Einbezug von Steueranalysen eine abgerundete, seriöse Dienstleistung anbieten können. Die Tätigkeiten insbesondere im Immobiliarbereich führt dazu, dass wir seit 2009 eine zusätzliche Dienstleistung im Administrativbereich (inkl. Steuern) anbieten können, wobei auch diese Stelle durch eine fachkompetente Persönlichkeit betreut wird. Unser Ziel ist es Ihnen eine zielorientierte und fachlich korrekte Dienstleistung/Beratung anzubieten. Member von Schweizerischer Anwaltsverband Advokatur Folgende Bereiche decken wir in unserem Advokaturbüro mit unseren Fachkräften ab • Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht • Sachen-, Immobilien- und Baurecht • Ehe- und Erbrecht • Wohnsitznahme • Einbürgerungen Notariat Unser Notariatsbüro unterstützt Sie gerne mit den folgenden Dienstleistungen • Ausarbeitung von Kaufverträgen • Ausarbeitung von Dienstbarkeitsverträgen • Erstellung von Schuldbriefen • Parzellierungen • Schenkungen • Erbteilungen • Stockwerkeigentümerbegründungen sowie Nachträge • Beglaubigungen von Unterschriften oder Dokumenten • Gründungen von juristischen Personen • Statutenrevisionen Verwaltungen / Steuern Unsere Verwaltungs- und Steuerabteilung befasst sich mit den folgenden Dienstleistungen • Buchhaltung und Administration für natürliche und juristische Personen • Steuererklärungen für Steuerpflichtige in der Schweiz (mit und ohne Wohnsitz in der Schweiz) • Lohnbuchhaltung und Personelles • Verwaltung und Bewirtschaftung für Stockwerkeigentum • Wohnsitzbetreuung

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Häsler-Moser Advokatur Notariat
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Über uns Lüthi & Bondolfi ist ein Advokatur - und Notariatsbüro im Oberengadin, welches eng mit Kanzleien des In- und Auslandes zusammenarbeitet. Wir bieten natürlichen und juristischen Personen im In- und Ausland Dienstleistungen an. Die Erarbeitung von Konzepten bei der Veräusserung von Betrieben, Nachfolgeregelungen, Immobilien und Zusammenschlüsse von operativ tätigen Gesellschaften sind unsere Stärke, da wir auch unter Einbezug von Steueranalysen eine abgerundete, seriöse Dienstleistung anbieten können. Die Tätigkeiten insbesondere im Immobiliarbereich führt dazu, dass wir seit 2009 eine zusätzliche Dienstleistung im Administrativbereich (inkl. Steuern) anbieten können, wobei auch diese Stelle durch eine fachkompetente Persönlichkeit betreut wird. Unser Ziel ist es Ihnen eine zielorientierte und fachlich korrekte Dienstleistung/Beratung anzubieten. Member von Schweizerischer Anwaltsverband Advokatur Folgende Bereiche decken wir in unserem Advokaturbüro mit unseren Fachkräften ab • Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht • Sachen-, Immobilien- und Baurecht • Ehe- und Erbrecht • Wohnsitznahme • Einbürgerungen Notariat Unser Notariatsbüro unterstützt Sie gerne mit den folgenden Dienstleistungen • Ausarbeitung von Kaufverträgen • Ausarbeitung von Dienstbarkeitsverträgen • Erstellung von Schuldbriefen • Parzellierungen • Schenkungen • Erbteilungen • Stockwerkeigentümerbegründungen sowie Nachträge • Beglaubigungen von Unterschriften oder Dokumenten • Gründungen von juristischen Personen • Statutenrevisionen Verwaltungen / Steuern Unsere Verwaltungs- und Steuerabteilung befasst sich mit den folgenden Dienstleistungen • Buchhaltung und Administration für natürliche und juristische Personen • Steuererklärungen für Steuerpflichtige in der Schweiz (mit und ohne Wohnsitz in der Schweiz) • Lohnbuchhaltung und Personelles • Verwaltung und Bewirtschaftung für Stockwerkeigentum • Wohnsitzbetreuung

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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