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Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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Idealbau Architektur AG

Bewertung 3 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Idealbau Architektur AG

Schlossstrasse 3, 4922 Bützberg

Idealbau – die Architekten für ein schöneres Leben Individuell, standardisiert, modular – oder eine Mischform davon... ... alles ist möglich. Als bedeutendes Architekturbüro und erfolgreiche Totalunternehmung entwickeln und realisieren wir stetig neuen Wohnraum, sei es in Form von völlig individuellen Projekten oder basierend auf mehr oder weniger standardisierten Objekten. Wir bieten gewissermassen drei Architektur-Formen an, welche sich leicht miteinander verbinden lassen... Individuelle Architektur: wir bieten Architektur nach Mass, Architektur nach Bedürfnis, Architektur nach individuellem Geschmack, Architektur so viel das Herz begehrt. Standard-Einfamilienhäuser: Standard bedeutet bei uns nichts anderes, als dass beim geplanten Objekt möglichst viel von bestehenden Plänen etc. übernommen wird. Und gleichwohl können bei der Planung beinahe sämtliche individuellen Wünsche berücksichtigt werden... Und neu: jedes Haus in drei Idealbau-Ausbauklassen – zum Festpreis! Modul-Einfamilienhäuser: Unsere Modul-Einfamilienhäuser haben ihren Namen dank ihrer vereinfachten Architekturbasis im Sinne von bestehenden Plänen – mit dem klaren Ziel «kostenreduzierter Bauen» – erhalten. Modulares Bauen = Backstein für Backstein preiswert kalkulieren! Ausserdem ... • entwickeln, planen und realisieren wir Wohnüberbauungen (verdichtetes Wohnen, s. Mehrfamilienhäuser) • bearbeiten wir hochstehende, architektonisch anspruchsvolle Objekte • schätzen wir Liegenschaften usw. Kurz: Wir sind immer für Sie da. Die Erfahrung von über 50 Jahren bauen zeigt uns immer wieder, dass sich Schweizer Qualität und Zuverlässigkeit verbunden mit Flexibilität und Individualität immer auszahlen – besonders für unsere Kunden! Unter «Vorteile Idealbau» finden Sie viele Gründe, weshalb sich bauen mit Idealbau immer lohnt. Individualität, Zuverlässigkeit und Schweizer Qualität – seit über 50 Jahren zum Festpreis.

ArchitektBauleitungBaumanagement
Idealbau Architektur AG

Idealbau Architektur AG

Schlossstrasse 3, 4922 Bützberg
ArchitektBauleitungBaumanagement

Idealbau – die Architekten für ein schöneres Leben Individuell, standardisiert, modular – oder eine Mischform davon... ... alles ist möglich. Als bedeutendes Architekturbüro und erfolgreiche Totalunternehmung entwickeln und realisieren wir stetig neuen Wohnraum, sei es in Form von völlig individuellen Projekten oder basierend auf mehr oder weniger standardisierten Objekten. Wir bieten gewissermassen drei Architektur-Formen an, welche sich leicht miteinander verbinden lassen... Individuelle Architektur: wir bieten Architektur nach Mass, Architektur nach Bedürfnis, Architektur nach individuellem Geschmack, Architektur so viel das Herz begehrt. Standard-Einfamilienhäuser: Standard bedeutet bei uns nichts anderes, als dass beim geplanten Objekt möglichst viel von bestehenden Plänen etc. übernommen wird. Und gleichwohl können bei der Planung beinahe sämtliche individuellen Wünsche berücksichtigt werden... Und neu: jedes Haus in drei Idealbau-Ausbauklassen – zum Festpreis! Modul-Einfamilienhäuser: Unsere Modul-Einfamilienhäuser haben ihren Namen dank ihrer vereinfachten Architekturbasis im Sinne von bestehenden Plänen – mit dem klaren Ziel «kostenreduzierter Bauen» – erhalten. Modulares Bauen = Backstein für Backstein preiswert kalkulieren! Ausserdem ... • entwickeln, planen und realisieren wir Wohnüberbauungen (verdichtetes Wohnen, s. Mehrfamilienhäuser) • bearbeiten wir hochstehende, architektonisch anspruchsvolle Objekte • schätzen wir Liegenschaften usw. Kurz: Wir sind immer für Sie da. Die Erfahrung von über 50 Jahren bauen zeigt uns immer wieder, dass sich Schweizer Qualität und Zuverlässigkeit verbunden mit Flexibilität und Individualität immer auszahlen – besonders für unsere Kunden! Unter «Vorteile Idealbau» finden Sie viele Gründe, weshalb sich bauen mit Idealbau immer lohnt. Individualität, Zuverlässigkeit und Schweizer Qualität – seit über 50 Jahren zum Festpreis.

Bewertung 3 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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NI
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Natura Inex GmbH

Sonnhalde 614, 3438 Lauperswil
Willkommen bei Natura Inex GmbH

Gartenbau Möchten Sie in Ihrem Garten wohnen? Wir bauen kühle Sitzplätze Sonnige Liegeplattformen Spiegelnde Teiche Mediterrane Trockenmauern Alpine Steingärten Repräsentative Pflästerungen Hausbegrünungen st Ihnen ihr Haus zu grau? Fassadenbegrünungen Kühlen im Sommer Hüllen harte Fassaden in freundliches Grün Wirken schalldämmend Schützen Wettereinflüssen Filtern Staub Wir wählen die richtigen Pflanzen und die beste Technik damit die Begrünung Ihre Fassade schützt und nicht beschädigt. Dachgärten sind Aufenthaltsorte für Bewohner oder Mitarbeiter Hitzedämmung für das Gebäude Lebensraum für Pflanzen und Tiere Wasserspeicher (weniger Schmutzwasser) Ihren Bedürfnissen entsprechend bauen wir extensive Dachbegrünungen, oder üppige Dachlandschaften. Innenraumbegrünung Steigert die Leistungsfähigkeit im Büro. Sorgt für mehr Wohlbefinden in der Wohnung Verbessert die Luftfeuchtigkeit Wir wählen zu ihrem Raum passende Pflanzen und Gefässe. Gartenpflege Wächst Ihr Garten aus seiner Form? Wir schneiden Hecken, Mähen Rasen, Pflegen Pflanzungen, Reinigen Dachrinnen Räumen Schnee von Privatgärten und Liegenschaften Baumpflege Möchten Sie mehr Sonne? Wir fällen Grossbäume Entfernen Wurzelstöcke Sichern Kronen Schneiden Obstbäume Erziehen Äste damit Ihr Gartentraum nicht beschattet wird. Ausstattung Wünschen Sie etwas Spezielles? Pergolen, Brunnen, Leuchten, Vogelbäder, Sitzbänke, und Wasserspiele geben Ihrem Garten das gewisse Etwas. Pflanzungen Wünschen Sie sich einen blühenden Garten? Rosa Blüten von Frühling bis Herbst kombiniert mit wintergrünen Blattstauden und Gräsern in edlem Grau. Farbig leuchtendes Moorgartenbeet

Gartenbau und GartenpflegeGartengestaltungGartenunterhalt
NI

Natura Inex GmbH

Sonnhalde 614, 3438 Lauperswil
Gartenbau und GartenpflegeGartengestaltungGartenunterhalt
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Gartenbau Möchten Sie in Ihrem Garten wohnen? Wir bauen kühle Sitzplätze Sonnige Liegeplattformen Spiegelnde Teiche Mediterrane Trockenmauern Alpine Steingärten Repräsentative Pflästerungen Hausbegrünungen st Ihnen ihr Haus zu grau? Fassadenbegrünungen Kühlen im Sommer Hüllen harte Fassaden in freundliches Grün Wirken schalldämmend Schützen Wettereinflüssen Filtern Staub Wir wählen die richtigen Pflanzen und die beste Technik damit die Begrünung Ihre Fassade schützt und nicht beschädigt. Dachgärten sind Aufenthaltsorte für Bewohner oder Mitarbeiter Hitzedämmung für das Gebäude Lebensraum für Pflanzen und Tiere Wasserspeicher (weniger Schmutzwasser) Ihren Bedürfnissen entsprechend bauen wir extensive Dachbegrünungen, oder üppige Dachlandschaften. Innenraumbegrünung Steigert die Leistungsfähigkeit im Büro. Sorgt für mehr Wohlbefinden in der Wohnung Verbessert die Luftfeuchtigkeit Wir wählen zu ihrem Raum passende Pflanzen und Gefässe. Gartenpflege Wächst Ihr Garten aus seiner Form? Wir schneiden Hecken, Mähen Rasen, Pflegen Pflanzungen, Reinigen Dachrinnen Räumen Schnee von Privatgärten und Liegenschaften Baumpflege Möchten Sie mehr Sonne? Wir fällen Grossbäume Entfernen Wurzelstöcke Sichern Kronen Schneiden Obstbäume Erziehen Äste damit Ihr Gartentraum nicht beschattet wird. Ausstattung Wünschen Sie etwas Spezielles? Pergolen, Brunnen, Leuchten, Vogelbäder, Sitzbänke, und Wasserspiele geben Ihrem Garten das gewisse Etwas. Pflanzungen Wünschen Sie sich einen blühenden Garten? Rosa Blüten von Frühling bis Herbst kombiniert mit wintergrünen Blattstauden und Gräsern in edlem Grau. Farbig leuchtendes Moorgartenbeet

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Idealbau Architektur AG

Schlossstrasse 3, 4922 Bützberg

Idealbau – die Architekten für ein schöneres Leben Individuell, standardisiert, modular – oder eine Mischform davon... ... alles ist möglich. Als bedeutendes Architekturbüro und erfolgreiche Totalunternehmung entwickeln und realisieren wir stetig neuen Wohnraum, sei es in Form von völlig individuellen Projekten oder basierend auf mehr oder weniger standardisierten Objekten. Wir bieten gewissermassen drei Architektur-Formen an, welche sich leicht miteinander verbinden lassen... Individuelle Architektur: wir bieten Architektur nach Mass, Architektur nach Bedürfnis, Architektur nach individuellem Geschmack, Architektur so viel das Herz begehrt. Standard-Einfamilienhäuser: Standard bedeutet bei uns nichts anderes, als dass beim geplanten Objekt möglichst viel von bestehenden Plänen etc. übernommen wird. Und gleichwohl können bei der Planung beinahe sämtliche individuellen Wünsche berücksichtigt werden... Und neu: jedes Haus in drei Idealbau-Ausbauklassen – zum Festpreis! Modul-Einfamilienhäuser: Unsere Modul-Einfamilienhäuser haben ihren Namen dank ihrer vereinfachten Architekturbasis im Sinne von bestehenden Plänen – mit dem klaren Ziel «kostenreduzierter Bauen» – erhalten. Modulares Bauen = Backstein für Backstein preiswert kalkulieren! Ausserdem ... • entwickeln, planen und realisieren wir Wohnüberbauungen (verdichtetes Wohnen, s. Mehrfamilienhäuser) • bearbeiten wir hochstehende, architektonisch anspruchsvolle Objekte • schätzen wir Liegenschaften usw. Kurz: Wir sind immer für Sie da. Die Erfahrung von über 50 Jahren bauen zeigt uns immer wieder, dass sich Schweizer Qualität und Zuverlässigkeit verbunden mit Flexibilität und Individualität immer auszahlen – besonders für unsere Kunden! Unter «Vorteile Idealbau» finden Sie viele Gründe, weshalb sich bauen mit Idealbau immer lohnt. Individualität, Zuverlässigkeit und Schweizer Qualität – seit über 50 Jahren zum Festpreis.

ArchitektBauleitungBaumanagement
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Sonnhalde 614, 3438 Lauperswil
Willkommen bei Natura Inex GmbH

Gartenbau Möchten Sie in Ihrem Garten wohnen? Wir bauen kühle Sitzplätze Sonnige Liegeplattformen Spiegelnde Teiche Mediterrane Trockenmauern Alpine Steingärten Repräsentative Pflästerungen Hausbegrünungen st Ihnen ihr Haus zu grau? Fassadenbegrünungen Kühlen im Sommer Hüllen harte Fassaden in freundliches Grün Wirken schalldämmend Schützen Wettereinflüssen Filtern Staub Wir wählen die richtigen Pflanzen und die beste Technik damit die Begrünung Ihre Fassade schützt und nicht beschädigt. Dachgärten sind Aufenthaltsorte für Bewohner oder Mitarbeiter Hitzedämmung für das Gebäude Lebensraum für Pflanzen und Tiere Wasserspeicher (weniger Schmutzwasser) Ihren Bedürfnissen entsprechend bauen wir extensive Dachbegrünungen, oder üppige Dachlandschaften. Innenraumbegrünung Steigert die Leistungsfähigkeit im Büro. Sorgt für mehr Wohlbefinden in der Wohnung Verbessert die Luftfeuchtigkeit Wir wählen zu ihrem Raum passende Pflanzen und Gefässe. Gartenpflege Wächst Ihr Garten aus seiner Form? Wir schneiden Hecken, Mähen Rasen, Pflegen Pflanzungen, Reinigen Dachrinnen Räumen Schnee von Privatgärten und Liegenschaften Baumpflege Möchten Sie mehr Sonne? Wir fällen Grossbäume Entfernen Wurzelstöcke Sichern Kronen Schneiden Obstbäume Erziehen Äste damit Ihr Gartentraum nicht beschattet wird. Ausstattung Wünschen Sie etwas Spezielles? Pergolen, Brunnen, Leuchten, Vogelbäder, Sitzbänke, und Wasserspiele geben Ihrem Garten das gewisse Etwas. Pflanzungen Wünschen Sie sich einen blühenden Garten? Rosa Blüten von Frühling bis Herbst kombiniert mit wintergrünen Blattstauden und Gräsern in edlem Grau. Farbig leuchtendes Moorgartenbeet

Gartenbau und GartenpflegeGartengestaltungGartenunterhalt
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