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Notar in Espace Mittelland (Region)

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3,8 von 5 Sternen bei 21 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

NotarAdvokaturbüro
Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal
NotarAdvokaturbüro

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

Bewertung 3,8 von 5 Sternen bei 21 Bewertungen

 Geschlossen bis 13:30
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Notariat Etterli

Bewertung 2,7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Notariat Etterli

Bernastrasse 28, 3800 Interlaken

Das Etterli Notariat ist Ihre kompetente Anlaufstelle für notarielle Dienstleistungen in der Region Interlaken und Umgebung. Mit fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und einem hohen Qualitätsanspruch begleitet das Notariat Privatpersonen, Familien, Unternehmerinnen und Unternehmer in sämtlichen notariellen Belangen – persönlich, zuverlässig und rechtssicher. Ehe- und Erbrecht – vorausschauend planen, Klarheit schaffen Gerade im sensiblen Bereich des Ehe- und Erbrechts ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Das Etterli Notariat bietet umfassende Beratung und Dienstleistungen im Bereich Ehe- und Erbrecht, einschliesslich Nachlass- und Nachfolgeplanung. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu erarbeiten, die sowohl rechtlich Bestand haben als auch familiäre und persönliche Bedürfnisse berücksichtigen. Wir erstellen für Sie: • Eheverträge • Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Güterrechtliche Inventare • Nachlassinventare • Erbenscheine • Erbteilungen Ob Sie Ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln, Ihre Nachfolge frühzeitig planen oder einen Vorsorgeauftrag für den Ernstfall errichten möchten – das Etterli Notariat sorgt für eine klare, rechtssichere und auf Ihre Situation zugeschnittene Ausgestaltung. Durch eine vorausschauende Planung lassen sich Konflikte vermeiden und Vermögenswerte nachhaltig sichern. Gesellschafts- und Handelsrecht – rechtliche Sicherheit für Ihr Unternehmen Das Gesellschafts- und Handelsrecht bildet das rechtliche Fundament für Unternehmen, indem es ihre Gründung, Struktur und Geschäftsaktivitäten regelt. Es schafft den Rahmen für wirtschaftliche Transaktionen und ist daher von zentraler Bedeutung für das Unternehmertum. Das Etterli Notariat unterstützt Sie kompetent bei: • Gründung von Aktiengesellschaften • Gründung einer GmbH • Gründung von Stiftungen • Gründung von Vereinen • Gründung von Genossenschaften • Mutationen bei bestehenden Gesellschaften wie z.B. Sitzverlegungen, Zweckänderungen etc. • Kapitalerhöhungen • Kapitalherabsetzungen • Fusionen Von der ersten Idee bis zur Eintragung im Handelsregister begleitet Sie das Notariat strukturiert und effizient durch den gesamten Gründungsprozess. Auch bei Umstrukturierungen, Kapitalmassnahmen oder komplexen Transaktionen profitieren Sie von einer präzisen juristischen Umsetzung und einer transparenten Beratung. So schaffen Sie eine stabile rechtliche Basis für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Sachenrecht – Verträge sicher gestalten Im Bereich Sachenrecht bietet das Etterli Notariat umfassende Dienstleistungen an, einschliesslich der Erstellung und Beglaubigung verschiedener Verträge. Gerade bei Immobiliengeschäften und dinglichen Rechten ist eine einwandfreie notarielle Beurkundung unerlässlich. Wir erstellen für Sie: • Kaufverträge • Dienstbarkeitsverträge • Schenkungsverträge • Abtretungsverträge auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Grundpfandverträge (Schuldbrieferrichtungen) • Parzellierungen • Tauschverträge • Begründung von Stockwerkeigentum Ob Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft, Errichtung eines Schuldbriefs oder Begründung von Stockwerkeigentum – das Etterli Notariat gewährleistet eine sorgfältige Vertragsgestaltung und eine rechtssichere Abwicklung. Dabei stehen Transparenz, Verständlichkeit und die Wahrung Ihrer Interessen stets im Mittelpunkt. Ihr Notariat in Interlaken – persönlich und zuverlässig Als regional verankertes Notariat kennt das Etterli Notariat die rechtlichen Besonderheiten des Kantons Bern sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen in Interlaken. Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer individuellen Betreuung, kurzen Wegen und einer effizienten Bearbeitung ihrer Anliegen. Wenn Sie eine notarielle Beratung im Bereich Ehe- und Erbrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht oder Sachenrecht suchen, ist das Etterli Notariat in Interlaken Ihr vertrauenswürdiger Partner. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich kompetent und engagiert begleiten – für rechtliche Sicherheit heute und in Zukunft.

Notar
Notariat Etterli

Notariat Etterli

Bernastrasse 28, 3800 Interlaken
Notar

Das Etterli Notariat ist Ihre kompetente Anlaufstelle für notarielle Dienstleistungen in der Region Interlaken und Umgebung. Mit fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und einem hohen Qualitätsanspruch begleitet das Notariat Privatpersonen, Familien, Unternehmerinnen und Unternehmer in sämtlichen notariellen Belangen – persönlich, zuverlässig und rechtssicher. Ehe- und Erbrecht – vorausschauend planen, Klarheit schaffen Gerade im sensiblen Bereich des Ehe- und Erbrechts ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Das Etterli Notariat bietet umfassende Beratung und Dienstleistungen im Bereich Ehe- und Erbrecht, einschliesslich Nachlass- und Nachfolgeplanung. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu erarbeiten, die sowohl rechtlich Bestand haben als auch familiäre und persönliche Bedürfnisse berücksichtigen. Wir erstellen für Sie: • Eheverträge • Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Güterrechtliche Inventare • Nachlassinventare • Erbenscheine • Erbteilungen Ob Sie Ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln, Ihre Nachfolge frühzeitig planen oder einen Vorsorgeauftrag für den Ernstfall errichten möchten – das Etterli Notariat sorgt für eine klare, rechtssichere und auf Ihre Situation zugeschnittene Ausgestaltung. Durch eine vorausschauende Planung lassen sich Konflikte vermeiden und Vermögenswerte nachhaltig sichern. Gesellschafts- und Handelsrecht – rechtliche Sicherheit für Ihr Unternehmen Das Gesellschafts- und Handelsrecht bildet das rechtliche Fundament für Unternehmen, indem es ihre Gründung, Struktur und Geschäftsaktivitäten regelt. Es schafft den Rahmen für wirtschaftliche Transaktionen und ist daher von zentraler Bedeutung für das Unternehmertum. Das Etterli Notariat unterstützt Sie kompetent bei: • Gründung von Aktiengesellschaften • Gründung einer GmbH • Gründung von Stiftungen • Gründung von Vereinen • Gründung von Genossenschaften • Mutationen bei bestehenden Gesellschaften wie z.B. Sitzverlegungen, Zweckänderungen etc. • Kapitalerhöhungen • Kapitalherabsetzungen • Fusionen Von der ersten Idee bis zur Eintragung im Handelsregister begleitet Sie das Notariat strukturiert und effizient durch den gesamten Gründungsprozess. Auch bei Umstrukturierungen, Kapitalmassnahmen oder komplexen Transaktionen profitieren Sie von einer präzisen juristischen Umsetzung und einer transparenten Beratung. So schaffen Sie eine stabile rechtliche Basis für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Sachenrecht – Verträge sicher gestalten Im Bereich Sachenrecht bietet das Etterli Notariat umfassende Dienstleistungen an, einschliesslich der Erstellung und Beglaubigung verschiedener Verträge. Gerade bei Immobiliengeschäften und dinglichen Rechten ist eine einwandfreie notarielle Beurkundung unerlässlich. Wir erstellen für Sie: • Kaufverträge • Dienstbarkeitsverträge • Schenkungsverträge • Abtretungsverträge auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Grundpfandverträge (Schuldbrieferrichtungen) • Parzellierungen • Tauschverträge • Begründung von Stockwerkeigentum Ob Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft, Errichtung eines Schuldbriefs oder Begründung von Stockwerkeigentum – das Etterli Notariat gewährleistet eine sorgfältige Vertragsgestaltung und eine rechtssichere Abwicklung. Dabei stehen Transparenz, Verständlichkeit und die Wahrung Ihrer Interessen stets im Mittelpunkt. Ihr Notariat in Interlaken – persönlich und zuverlässig Als regional verankertes Notariat kennt das Etterli Notariat die rechtlichen Besonderheiten des Kantons Bern sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen in Interlaken. Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer individuellen Betreuung, kurzen Wegen und einer effizienten Bearbeitung ihrer Anliegen. Wenn Sie eine notarielle Beratung im Bereich Ehe- und Erbrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht oder Sachenrecht suchen, ist das Etterli Notariat in Interlaken Ihr vertrauenswürdiger Partner. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich kompetent und engagiert begleiten – für rechtliche Sicherheit heute und in Zukunft.

Bewertung 2,7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Marktgasse 46, 4900 Langenthal
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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Notariat Etterli

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Notariat Etterli

Bernastrasse 28, 3800 Interlaken

Das Etterli Notariat ist Ihre kompetente Anlaufstelle für notarielle Dienstleistungen in der Region Interlaken und Umgebung. Mit fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und einem hohen Qualitätsanspruch begleitet das Notariat Privatpersonen, Familien, Unternehmerinnen und Unternehmer in sämtlichen notariellen Belangen – persönlich, zuverlässig und rechtssicher. Ehe- und Erbrecht – vorausschauend planen, Klarheit schaffen Gerade im sensiblen Bereich des Ehe- und Erbrechts ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Das Etterli Notariat bietet umfassende Beratung und Dienstleistungen im Bereich Ehe- und Erbrecht, einschliesslich Nachlass- und Nachfolgeplanung. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu erarbeiten, die sowohl rechtlich Bestand haben als auch familiäre und persönliche Bedürfnisse berücksichtigen. Wir erstellen für Sie: • Eheverträge • Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Güterrechtliche Inventare • Nachlassinventare • Erbenscheine • Erbteilungen Ob Sie Ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln, Ihre Nachfolge frühzeitig planen oder einen Vorsorgeauftrag für den Ernstfall errichten möchten – das Etterli Notariat sorgt für eine klare, rechtssichere und auf Ihre Situation zugeschnittene Ausgestaltung. Durch eine vorausschauende Planung lassen sich Konflikte vermeiden und Vermögenswerte nachhaltig sichern. Gesellschafts- und Handelsrecht – rechtliche Sicherheit für Ihr Unternehmen Das Gesellschafts- und Handelsrecht bildet das rechtliche Fundament für Unternehmen, indem es ihre Gründung, Struktur und Geschäftsaktivitäten regelt. Es schafft den Rahmen für wirtschaftliche Transaktionen und ist daher von zentraler Bedeutung für das Unternehmertum. Das Etterli Notariat unterstützt Sie kompetent bei: • Gründung von Aktiengesellschaften • Gründung einer GmbH • Gründung von Stiftungen • Gründung von Vereinen • Gründung von Genossenschaften • Mutationen bei bestehenden Gesellschaften wie z.B. Sitzverlegungen, Zweckänderungen etc. • Kapitalerhöhungen • Kapitalherabsetzungen • Fusionen Von der ersten Idee bis zur Eintragung im Handelsregister begleitet Sie das Notariat strukturiert und effizient durch den gesamten Gründungsprozess. Auch bei Umstrukturierungen, Kapitalmassnahmen oder komplexen Transaktionen profitieren Sie von einer präzisen juristischen Umsetzung und einer transparenten Beratung. So schaffen Sie eine stabile rechtliche Basis für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Sachenrecht – Verträge sicher gestalten Im Bereich Sachenrecht bietet das Etterli Notariat umfassende Dienstleistungen an, einschliesslich der Erstellung und Beglaubigung verschiedener Verträge. Gerade bei Immobiliengeschäften und dinglichen Rechten ist eine einwandfreie notarielle Beurkundung unerlässlich. Wir erstellen für Sie: • Kaufverträge • Dienstbarkeitsverträge • Schenkungsverträge • Abtretungsverträge auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Grundpfandverträge (Schuldbrieferrichtungen) • Parzellierungen • Tauschverträge • Begründung von Stockwerkeigentum Ob Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft, Errichtung eines Schuldbriefs oder Begründung von Stockwerkeigentum – das Etterli Notariat gewährleistet eine sorgfältige Vertragsgestaltung und eine rechtssichere Abwicklung. Dabei stehen Transparenz, Verständlichkeit und die Wahrung Ihrer Interessen stets im Mittelpunkt. Ihr Notariat in Interlaken – persönlich und zuverlässig Als regional verankertes Notariat kennt das Etterli Notariat die rechtlichen Besonderheiten des Kantons Bern sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen in Interlaken. Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer individuellen Betreuung, kurzen Wegen und einer effizienten Bearbeitung ihrer Anliegen. Wenn Sie eine notarielle Beratung im Bereich Ehe- und Erbrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht oder Sachenrecht suchen, ist das Etterli Notariat in Interlaken Ihr vertrauenswürdiger Partner. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich kompetent und engagiert begleiten – für rechtliche Sicherheit heute und in Zukunft.

Notar
Notariat Etterli

Notariat Etterli

Bernastrasse 28, 3800 Interlaken
Notar

Das Etterli Notariat ist Ihre kompetente Anlaufstelle für notarielle Dienstleistungen in der Region Interlaken und Umgebung. Mit fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und einem hohen Qualitätsanspruch begleitet das Notariat Privatpersonen, Familien, Unternehmerinnen und Unternehmer in sämtlichen notariellen Belangen – persönlich, zuverlässig und rechtssicher. Ehe- und Erbrecht – vorausschauend planen, Klarheit schaffen Gerade im sensiblen Bereich des Ehe- und Erbrechts ist eine sorgfältige Planung entscheidend. Das Etterli Notariat bietet umfassende Beratung und Dienstleistungen im Bereich Ehe- und Erbrecht, einschliesslich Nachlass- und Nachfolgeplanung. Ziel ist es, individuelle Lösungen zu erarbeiten, die sowohl rechtlich Bestand haben als auch familiäre und persönliche Bedürfnisse berücksichtigen. Wir erstellen für Sie: • Eheverträge • Erbverträge • Testamente • Vorsorgeaufträge • Güterrechtliche Inventare • Nachlassinventare • Erbenscheine • Erbteilungen Ob Sie Ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln, Ihre Nachfolge frühzeitig planen oder einen Vorsorgeauftrag für den Ernstfall errichten möchten – das Etterli Notariat sorgt für eine klare, rechtssichere und auf Ihre Situation zugeschnittene Ausgestaltung. Durch eine vorausschauende Planung lassen sich Konflikte vermeiden und Vermögenswerte nachhaltig sichern. Gesellschafts- und Handelsrecht – rechtliche Sicherheit für Ihr Unternehmen Das Gesellschafts- und Handelsrecht bildet das rechtliche Fundament für Unternehmen, indem es ihre Gründung, Struktur und Geschäftsaktivitäten regelt. Es schafft den Rahmen für wirtschaftliche Transaktionen und ist daher von zentraler Bedeutung für das Unternehmertum. Das Etterli Notariat unterstützt Sie kompetent bei: • Gründung von Aktiengesellschaften • Gründung einer GmbH • Gründung von Stiftungen • Gründung von Vereinen • Gründung von Genossenschaften • Mutationen bei bestehenden Gesellschaften wie z.B. Sitzverlegungen, Zweckänderungen etc. • Kapitalerhöhungen • Kapitalherabsetzungen • Fusionen Von der ersten Idee bis zur Eintragung im Handelsregister begleitet Sie das Notariat strukturiert und effizient durch den gesamten Gründungsprozess. Auch bei Umstrukturierungen, Kapitalmassnahmen oder komplexen Transaktionen profitieren Sie von einer präzisen juristischen Umsetzung und einer transparenten Beratung. So schaffen Sie eine stabile rechtliche Basis für nachhaltigen unternehmerischen Erfolg. Sachenrecht – Verträge sicher gestalten Im Bereich Sachenrecht bietet das Etterli Notariat umfassende Dienstleistungen an, einschliesslich der Erstellung und Beglaubigung verschiedener Verträge. Gerade bei Immobiliengeschäften und dinglichen Rechten ist eine einwandfreie notarielle Beurkundung unerlässlich. Wir erstellen für Sie: • Kaufverträge • Dienstbarkeitsverträge • Schenkungsverträge • Abtretungsverträge auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Grundpfandverträge (Schuldbrieferrichtungen) • Parzellierungen • Tauschverträge • Begründung von Stockwerkeigentum Ob Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft, Errichtung eines Schuldbriefs oder Begründung von Stockwerkeigentum – das Etterli Notariat gewährleistet eine sorgfältige Vertragsgestaltung und eine rechtssichere Abwicklung. Dabei stehen Transparenz, Verständlichkeit und die Wahrung Ihrer Interessen stets im Mittelpunkt. Ihr Notariat in Interlaken – persönlich und zuverlässig Als regional verankertes Notariat kennt das Etterli Notariat die rechtlichen Besonderheiten des Kantons Bern sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Unternehmen in Interlaken. Mandantinnen und Mandanten profitieren von einer individuellen Betreuung, kurzen Wegen und einer effizienten Bearbeitung ihrer Anliegen. Wenn Sie eine notarielle Beratung im Bereich Ehe- und Erbrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht oder Sachenrecht suchen, ist das Etterli Notariat in Interlaken Ihr vertrauenswürdiger Partner. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich kompetent und engagiert begleiten – für rechtliche Sicherheit heute und in Zukunft.

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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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