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Beratung in Horgen

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Einsiedlerstrasse 535, 8810 Horgen
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Dr. med. Kern Kathrin

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Dr. med. Kern Kathrin

Seestrasse 126, 8810 Horgen

Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe im Zentrum von Horgen, Zürich Wir begleiten Sie kompetent und einfühlsam in allen Lebenssituationen Ein Termin beim Frauenarzt ist für Frauen jeden Alters eine sehr private Angelegenheit. Uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns in guten Händen fühlen, unabhängig vom Anlass Ihres Besuchs. In unserer gynäkologischen Praxisgemeinschaft kümmert sich ein erfahrenes und fachlich kompetentes Team um Sie und Ihre Anliegen. Wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und legen grossen Wert auf transparente Kommunikation. Wir bieten Frauen jeden Alters umfassende Leistungen im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe an. Wir sind für Sie da – in guten und in schwierigen Zeiten. Angebot Teenagersprechstunde Für Mädchen und sehr junge Frauen steht die Beratung ohne gynäkologische Untersuchung im Vordergrund. Sie stellen Fragen zur Verhütung, zu Veränderungen ihres Körpers, zur HPV-Impfung oder haben andere Anliegen, über die sie mit einer Frauenärztin reden möchten. Auch dafür sind wir da. Alles, was in diesem Rahmen besprochen wird, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Routineuntersuchungen Ab dem 20. Lebensjahr sollte jede Frau regelmässig zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt gehen. Dazu gehören das Abtasten der Brust und die Untersuchung des Unterleibs einschliesslich des Krebsabstrichs. Je nach Anliegen der Patientin und ihrer Lebenssituation kommen Themen wie Mammografie, Ultraschalluntersuchungen, Verhütung, Familienplanung oder Beschwerden zur Sprache. Kinderwunsch und Schwangerschaft Wir informieren Sie über den zu erwartenden Verlauf der Schwangerschaft, über Untersuchungen und vorgeburtliche Abklärungen mit allen Vor- und Nachteilen, über mögliche Arten und Orte der Geburt, Geburtsvorbereitung und alles andere, das werdende Mütter beschäftigt. Mit regelmässigen Untersuchungen stellen wir sicher, dass allfällige Komplikationen oder Risiken früh erkannt und die nötigen Massnahmen ergriffen werden. Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder sich Gedanken machen, aus welchem Grund auch immer. Sie wünschen sich ein Kind und es klappt nicht mit der Schwangerschaft? Auch darüber können Sie mit uns sprechen. Wechseljahre und Menopause Nach den fruchtbaren Jahren verändert sich der weibliche Körper und stellt viele Frauen vor neue Herausforderungen. Es tauchen neue Fragen auf und häufig auch Beschwerden, welche die Lebensqualität beeinträchtigen können. Wir begleiten und unterstützen Sie während dieser manchmal turbulenten Zeit – und auch in all den Jahren danach. Angebot Gynäkologie • Vorsorgeuntersuchung (Jahreskontrolle) • Verhütungsberatung • Ultraschalldiagnostik • Kinderwunschberatung • Abklärung und Beratung bei hormonellen Beschwerden • Beratung bei Beschwerden rund um die Menopause • Teenagersprechstunde (ohne Untersuchung) • Begleitung bei unerwünschter Schwangerschaft • Abklärung bei gynäkologisch-geburtshilflichen Notfällen • Abklärungen bei Brustproblemen • Abklärungen bei Blasenproblemen • Abklärung und Behandlung von Unterleibsinfektionen Angebot Geburtshilfe • Schwangerschaftskontrollen • Schwangerschaftsultraschall (Fähigkeitsausweis SGUM) • Beratung vor geplanter Schwangerschaft • Pränataldiagnostik (ETT, NIPT) • CTG (Kardiotokografie)

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FrauenarztNotfalldiensteArztÄrzte
Dr. med. Kern Kathrin

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Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe im Zentrum von Horgen, Zürich Wir begleiten Sie kompetent und einfühlsam in allen Lebenssituationen Ein Termin beim Frauenarzt ist für Frauen jeden Alters eine sehr private Angelegenheit. Uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns in guten Händen fühlen, unabhängig vom Anlass Ihres Besuchs. In unserer gynäkologischen Praxisgemeinschaft kümmert sich ein erfahrenes und fachlich kompetentes Team um Sie und Ihre Anliegen. Wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und legen grossen Wert auf transparente Kommunikation. Wir bieten Frauen jeden Alters umfassende Leistungen im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe an. Wir sind für Sie da – in guten und in schwierigen Zeiten. Angebot Teenagersprechstunde Für Mädchen und sehr junge Frauen steht die Beratung ohne gynäkologische Untersuchung im Vordergrund. Sie stellen Fragen zur Verhütung, zu Veränderungen ihres Körpers, zur HPV-Impfung oder haben andere Anliegen, über die sie mit einer Frauenärztin reden möchten. Auch dafür sind wir da. Alles, was in diesem Rahmen besprochen wird, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Routineuntersuchungen Ab dem 20. Lebensjahr sollte jede Frau regelmässig zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt gehen. Dazu gehören das Abtasten der Brust und die Untersuchung des Unterleibs einschliesslich des Krebsabstrichs. Je nach Anliegen der Patientin und ihrer Lebenssituation kommen Themen wie Mammografie, Ultraschalluntersuchungen, Verhütung, Familienplanung oder Beschwerden zur Sprache. Kinderwunsch und Schwangerschaft Wir informieren Sie über den zu erwartenden Verlauf der Schwangerschaft, über Untersuchungen und vorgeburtliche Abklärungen mit allen Vor- und Nachteilen, über mögliche Arten und Orte der Geburt, Geburtsvorbereitung und alles andere, das werdende Mütter beschäftigt. Mit regelmässigen Untersuchungen stellen wir sicher, dass allfällige Komplikationen oder Risiken früh erkannt und die nötigen Massnahmen ergriffen werden. Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder sich Gedanken machen, aus welchem Grund auch immer. Sie wünschen sich ein Kind und es klappt nicht mit der Schwangerschaft? Auch darüber können Sie mit uns sprechen. Wechseljahre und Menopause Nach den fruchtbaren Jahren verändert sich der weibliche Körper und stellt viele Frauen vor neue Herausforderungen. Es tauchen neue Fragen auf und häufig auch Beschwerden, welche die Lebensqualität beeinträchtigen können. Wir begleiten und unterstützen Sie während dieser manchmal turbulenten Zeit – und auch in all den Jahren danach. Angebot Gynäkologie • Vorsorgeuntersuchung (Jahreskontrolle) • Verhütungsberatung • Ultraschalldiagnostik • Kinderwunschberatung • Abklärung und Beratung bei hormonellen Beschwerden • Beratung bei Beschwerden rund um die Menopause • Teenagersprechstunde (ohne Untersuchung) • Begleitung bei unerwünschter Schwangerschaft • Abklärung bei gynäkologisch-geburtshilflichen Notfällen • Abklärungen bei Brustproblemen • Abklärungen bei Blasenproblemen • Abklärung und Behandlung von Unterleibsinfektionen Angebot Geburtshilfe • Schwangerschaftskontrollen • Schwangerschaftsultraschall (Fähigkeitsausweis SGUM) • Beratung vor geplanter Schwangerschaft • Pränataldiagnostik (ETT, NIPT) • CTG (Kardiotokografie)

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Kind/ Jugend/ Familie Gemeinde Horgen
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Zugerstrasse 46, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Zur Verfügung Stellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen www.alteschule.ch Alte Schule www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweizwww.jugendarbeit.ch Beratung/Lehrstellen www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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GesellschaftGemeindeverwaltungGemeinde
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Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Zur Verfügung Stellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen www.alteschule.ch Alte Schule www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweizwww.jugendarbeit.ch Beratung/Lehrstellen www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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SpitalNotfalldienst ärztlichKlinikNotfalldiensteNaturheilpraxisLungenkrankheiten (Pneumologie)FrauenarztMedizinisches ZentrumAltersmedizin (Geriatrie)RadiologieÄrzte
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Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen
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Dorfplatz 1, 8810 HorgenPostfach, 8810 Horgen 1
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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BetreibungsamtGemeindeverwaltungGemeinde
Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen

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Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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GemeindeverwaltungGemeinde
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Soziale DiensteGemeindeverwaltungGemeinde
Soziales Gemeinde Horgen

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Alte Landstrasse 25, 8810 Horgen
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Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Drei Fachbereiche übernehmen die Beratung, Begleitung, Betreuung und teilweise die Unterbringung von Personen in persönlichen und/oder finanziellen Notsituationen. Soziale Dienste (Sozialdienst, Asylbetreuung, Fachstelle Erwachsenenschutz) • Anlaufstelle für Menschen mit finanziellen und/oder persönlichen Problemen • Organisation und Ausrichtung der wirtschaftlichen und Gewährleistung der persönlichen Hilfe. Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbstständigkeit. • Unterbringung, Betreuung und Förderung der Asylsuchenden • Unterstützung und Vertretung von Personen in verschiedenen Aufgabenbereichen (Vorgabe KESB ) Sozialsekretariat • Bearbeitung der Geschäfte für die Sozialbehörde • Unterstützung der Behördenmitglieder (Fachcontrolling der einzelnen Dossiers) • Bestätigung Sozialhilfebezug • administrative Unterstützung der SozialarbeiterInnen • Bewirtschaftung Empfang und Telefon -Anmeldeprozess Sozialversicherungen • Bearbeitung der AHV/IV- und Ergänzungsleistungsanträge • Bearbeitung von Gesuchen für Pflegekostenbeiträge • AHV-Zweigstelle • Krankenversicherungsamt

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Dr. med. Kern Kathrin

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Dr. med. Kern Kathrin

Seestrasse 126, 8810 Horgen

Praxis für Gynäkologie und Geburtshilfe im Zentrum von Horgen, Zürich Wir begleiten Sie kompetent und einfühlsam in allen Lebenssituationen Ein Termin beim Frauenarzt ist für Frauen jeden Alters eine sehr private Angelegenheit. Uns ist es wichtig, dass Sie sich bei uns in guten Händen fühlen, unabhängig vom Anlass Ihres Besuchs. In unserer gynäkologischen Praxisgemeinschaft kümmert sich ein erfahrenes und fachlich kompetentes Team um Sie und Ihre Anliegen. Wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und legen grossen Wert auf transparente Kommunikation. Wir bieten Frauen jeden Alters umfassende Leistungen im Bereich der Gynäkologie und Geburtshilfe an. Wir sind für Sie da – in guten und in schwierigen Zeiten. Angebot Teenagersprechstunde Für Mädchen und sehr junge Frauen steht die Beratung ohne gynäkologische Untersuchung im Vordergrund. Sie stellen Fragen zur Verhütung, zu Veränderungen ihres Körpers, zur HPV-Impfung oder haben andere Anliegen, über die sie mit einer Frauenärztin reden möchten. Auch dafür sind wir da. Alles, was in diesem Rahmen besprochen wird, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Routineuntersuchungen Ab dem 20. Lebensjahr sollte jede Frau regelmässig zur gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt gehen. Dazu gehören das Abtasten der Brust und die Untersuchung des Unterleibs einschliesslich des Krebsabstrichs. Je nach Anliegen der Patientin und ihrer Lebenssituation kommen Themen wie Mammografie, Ultraschalluntersuchungen, Verhütung, Familienplanung oder Beschwerden zur Sprache. Kinderwunsch und Schwangerschaft Wir informieren Sie über den zu erwartenden Verlauf der Schwangerschaft, über Untersuchungen und vorgeburtliche Abklärungen mit allen Vor- und Nachteilen, über mögliche Arten und Orte der Geburt, Geburtsvorbereitung und alles andere, das werdende Mütter beschäftigt. Mit regelmässigen Untersuchungen stellen wir sicher, dass allfällige Komplikationen oder Risiken früh erkannt und die nötigen Massnahmen ergriffen werden. Wir sind für Sie da, wenn Sie Fragen haben oder sich Gedanken machen, aus welchem Grund auch immer. Sie wünschen sich ein Kind und es klappt nicht mit der Schwangerschaft? Auch darüber können Sie mit uns sprechen. Wechseljahre und Menopause Nach den fruchtbaren Jahren verändert sich der weibliche Körper und stellt viele Frauen vor neue Herausforderungen. Es tauchen neue Fragen auf und häufig auch Beschwerden, welche die Lebensqualität beeinträchtigen können. Wir begleiten und unterstützen Sie während dieser manchmal turbulenten Zeit – und auch in all den Jahren danach. Angebot Gynäkologie • Vorsorgeuntersuchung (Jahreskontrolle) • Verhütungsberatung • Ultraschalldiagnostik • Kinderwunschberatung • Abklärung und Beratung bei hormonellen Beschwerden • Beratung bei Beschwerden rund um die Menopause • Teenagersprechstunde (ohne Untersuchung) • Begleitung bei unerwünschter Schwangerschaft • Abklärung bei gynäkologisch-geburtshilflichen Notfällen • Abklärungen bei Brustproblemen • Abklärungen bei Blasenproblemen • Abklärung und Behandlung von Unterleibsinfektionen Angebot Geburtshilfe • Schwangerschaftskontrollen • Schwangerschaftsultraschall (Fähigkeitsausweis SGUM) • Beratung vor geplanter Schwangerschaft • Pränataldiagnostik (ETT, NIPT) • CTG (Kardiotokografie)

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Zugerstrasse 46, 8810 Horgen
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Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Zur Verfügung Stellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen www.alteschule.ch Alte Schule www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweizwww.jugendarbeit.ch Beratung/Lehrstellen www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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Dorfplatz 1, 8810 HorgenPostfach, 8810 Horgen 1
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Gehört zum Bereich Gesellschaft Drei Fachbereiche übernehmen die Beratung, Begleitung, Betreuung und teilweise die Unterbringung von Personen in persönlichen und/oder finanziellen Notsituationen. Soziale Dienste (Sozialdienst, Asylbetreuung, Fachstelle Erwachsenenschutz) • Anlaufstelle für Menschen mit finanziellen und/oder persönlichen Problemen • Organisation und Ausrichtung der wirtschaftlichen und Gewährleistung der persönlichen Hilfe. Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbstständigkeit. • Unterbringung, Betreuung und Förderung der Asylsuchenden • Unterstützung und Vertretung von Personen in verschiedenen Aufgabenbereichen (Vorgabe KESB ) Sozialsekretariat • Bearbeitung der Geschäfte für die Sozialbehörde • Unterstützung der Behördenmitglieder (Fachcontrolling der einzelnen Dossiers) • Bestätigung Sozialhilfebezug • administrative Unterstützung der SozialarbeiterInnen • Bewirtschaftung Empfang und Telefon -Anmeldeprozess Sozialversicherungen • Bearbeitung der AHV/IV- und Ergänzungsleistungsanträge • Bearbeitung von Gesuchen für Pflegekostenbeiträge • AHV-Zweigstelle • Krankenversicherungsamt

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