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Alters- und Pflegeheim in Leimental (Region)

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Stiftung Blumenrain

Bewertung 4,7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Stiftung Blumenrain

Baslerstrasse 10, 4106 Therwil
Stiftung Blumenrain Heim und Pflegewohnungen

Stiftung Blumenrain Die Stiftung Blumenrain bietet Pflege und Betreuung für betagte Menschen mit unterschiedlichen medizinischen und pflegerischen Ansprüchen, die den Alltag alleine nicht mehr bewältigen können. Der stationäre Bereich umfasst an den Standorten Therwil, Ettingen und Flüh insgesamt 171 Betten. Wir engagieren uns für unsere Bewohnerinnen und Bewohner und setzen alles daran, ihnen nach deren Bedürfnis, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern. Neben hochstehender Pflege und Betreuung und verschiedenen Pensionsleistungen erwartet die Bewohnerinnen und Bewohner ein abwechslungsreiches und vielfältiges Freizeitprogramm. Für die Bereitstellung der ambulanten Unterstützung zu Hause ist die Spitex Solothurnisches und Mittleres Leimental zuständig. Die Spitex ist der Stiftung Blumenrain angehörig und steht im Einzugsgebiet von rund 34’000 Einwohnerinnen und Einwohner täglich im Einsatz. Als Ergänzung zum ambulanten und stationären Bereich betreibt die Stiftung Blumenrain die Senioren Tages- und Nachtstätte Leimental, in der täglich bis zu 12 Gäste, nachts zwischen 3 und 6 Gäste, betreut und unterstützt werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Heimen, Pflegewohnung, Spitex und Senioren Tages-und Nachtstätte gewährleistet ein umfassendes und integrierendes Angebot, das die unterschiedlichen Bedürfnisse nach Pflege und Unterstützung optimal abdeckt. Kontakt

StiftungAlters- und PflegeheimRestaurant
Stiftung Blumenrain

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Baslerstrasse 10, 4106 Therwil
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Stiftung Blumenrain Heim und Pflegewohnungen

Stiftung Blumenrain Die Stiftung Blumenrain bietet Pflege und Betreuung für betagte Menschen mit unterschiedlichen medizinischen und pflegerischen Ansprüchen, die den Alltag alleine nicht mehr bewältigen können. Der stationäre Bereich umfasst an den Standorten Therwil, Ettingen und Flüh insgesamt 171 Betten. Wir engagieren uns für unsere Bewohnerinnen und Bewohner und setzen alles daran, ihnen nach deren Bedürfnis, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern. Neben hochstehender Pflege und Betreuung und verschiedenen Pensionsleistungen erwartet die Bewohnerinnen und Bewohner ein abwechslungsreiches und vielfältiges Freizeitprogramm. Für die Bereitstellung der ambulanten Unterstützung zu Hause ist die Spitex Solothurnisches und Mittleres Leimental zuständig. Die Spitex ist der Stiftung Blumenrain angehörig und steht im Einzugsgebiet von rund 34’000 Einwohnerinnen und Einwohner täglich im Einsatz. Als Ergänzung zum ambulanten und stationären Bereich betreibt die Stiftung Blumenrain die Senioren Tages- und Nachtstätte Leimental, in der täglich bis zu 12 Gäste, nachts zwischen 3 und 6 Gäste, betreut und unterstützt werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Heimen, Pflegewohnung, Spitex und Senioren Tages-und Nachtstätte gewährleistet ein umfassendes und integrierendes Angebot, das die unterschiedlichen Bedürfnisse nach Pflege und Unterstützung optimal abdeckt. Kontakt

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Alters- und PflegeheimWohnen im AlterWohngruppeAlterssiedlung AlterswohnungAltersheimBegleitetes Wohnen
Gustav Benz Haus

Gustav Benz Haus

Brantgasse 5, 4057 Basel
Alters- und PflegeheimWohnen im AlterWohngruppeAlterssiedlung AlterswohnungAltersheimBegleitetes Wohnen
«Entspannt wohnen und selbständig bleiben. Zuhause im Gustav Benz Haus.»

Unser Engagement für ein erfülltes Leben im Alter spiegelt sich in der Vielfalt unserer Dienstleistungen und der herzlichen Atmosphäre in allen Bereichen. Wir sind stolz darauf, einen Beitrag zu leisten, damit Menschen im dritten und vierten Lebensabschnitt in einer Umgebung leben können, die ihre Bedürfnisse respektiert und es ihnen ermöglicht, ihre Unabhängigkeit bestmöglich zu bewahren. Im Gustav Benz Haus haben über 80 Bewohnende ein Zuhause. Dem Zentrum für Pflege sind 37 Wohnungen nach dem Konzept "Wohnen mit Service" angeschlossen. Mietende wohnen selbständig und nehmen je nach Bedarf Spitex- und/oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Anspruch. An der Hammerstrasse 161 führen wir eine Pflegewohngruppe für 10 Menschen mit Demenz und weitere Wohnungen mit Service. Über 100 Mitarbeitende setzen sich an beiden Standorten für das Wohl unserer Bewohnenden ein. Im Gustav Benz Haus geht es nicht nur um Pflege und Betreuung, sondern um ein aktives und soziales Miteinander. Wir fördern Gemeinschaftsaktivitäten und schaffen Möglichkeiten für soziale Interaktionen, die das Wohlbefinden unserer Bewohnerinnen und Bewohner auf ganzheitliche Weise unterstützen.

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 Durchgehend geöffnet
Bestattungsdienst Kobel

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Bestattungsdienst Kobel

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Bestattungsdienst Kobel

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Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Stiftung Blumenrain

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Stiftung Blumenrain Heim und Pflegewohnungen

Stiftung Blumenrain Die Stiftung Blumenrain bietet Pflege und Betreuung für betagte Menschen mit unterschiedlichen medizinischen und pflegerischen Ansprüchen, die den Alltag alleine nicht mehr bewältigen können. Der stationäre Bereich umfasst an den Standorten Therwil, Ettingen und Flüh insgesamt 171 Betten. Wir engagieren uns für unsere Bewohnerinnen und Bewohner und setzen alles daran, ihnen nach deren Bedürfnis, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern. Neben hochstehender Pflege und Betreuung und verschiedenen Pensionsleistungen erwartet die Bewohnerinnen und Bewohner ein abwechslungsreiches und vielfältiges Freizeitprogramm. Für die Bereitstellung der ambulanten Unterstützung zu Hause ist die Spitex Solothurnisches und Mittleres Leimental zuständig. Die Spitex ist der Stiftung Blumenrain angehörig und steht im Einzugsgebiet von rund 34’000 Einwohnerinnen und Einwohner täglich im Einsatz. Als Ergänzung zum ambulanten und stationären Bereich betreibt die Stiftung Blumenrain die Senioren Tages- und Nachtstätte Leimental, in der täglich bis zu 12 Gäste, nachts zwischen 3 und 6 Gäste, betreut und unterstützt werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Heimen, Pflegewohnung, Spitex und Senioren Tages-und Nachtstätte gewährleistet ein umfassendes und integrierendes Angebot, das die unterschiedlichen Bedürfnisse nach Pflege und Unterstützung optimal abdeckt. Kontakt

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Stiftung Blumenrain Heim und Pflegewohnungen

Stiftung Blumenrain Die Stiftung Blumenrain bietet Pflege und Betreuung für betagte Menschen mit unterschiedlichen medizinischen und pflegerischen Ansprüchen, die den Alltag alleine nicht mehr bewältigen können. Der stationäre Bereich umfasst an den Standorten Therwil, Ettingen und Flüh insgesamt 171 Betten. Wir engagieren uns für unsere Bewohnerinnen und Bewohner und setzen alles daran, ihnen nach deren Bedürfnis, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern. Neben hochstehender Pflege und Betreuung und verschiedenen Pensionsleistungen erwartet die Bewohnerinnen und Bewohner ein abwechslungsreiches und vielfältiges Freizeitprogramm. Für die Bereitstellung der ambulanten Unterstützung zu Hause ist die Spitex Solothurnisches und Mittleres Leimental zuständig. Die Spitex ist der Stiftung Blumenrain angehörig und steht im Einzugsgebiet von rund 34’000 Einwohnerinnen und Einwohner täglich im Einsatz. Als Ergänzung zum ambulanten und stationären Bereich betreibt die Stiftung Blumenrain die Senioren Tages- und Nachtstätte Leimental, in der täglich bis zu 12 Gäste, nachts zwischen 3 und 6 Gäste, betreut und unterstützt werden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Heimen, Pflegewohnung, Spitex und Senioren Tages-und Nachtstätte gewährleistet ein umfassendes und integrierendes Angebot, das die unterschiedlichen Bedürfnisse nach Pflege und Unterstützung optimal abdeckt. Kontakt

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Unser Engagement für ein erfülltes Leben im Alter spiegelt sich in der Vielfalt unserer Dienstleistungen und der herzlichen Atmosphäre in allen Bereichen. Wir sind stolz darauf, einen Beitrag zu leisten, damit Menschen im dritten und vierten Lebensabschnitt in einer Umgebung leben können, die ihre Bedürfnisse respektiert und es ihnen ermöglicht, ihre Unabhängigkeit bestmöglich zu bewahren. Im Gustav Benz Haus haben über 80 Bewohnende ein Zuhause. Dem Zentrum für Pflege sind 37 Wohnungen nach dem Konzept "Wohnen mit Service" angeschlossen. Mietende wohnen selbständig und nehmen je nach Bedarf Spitex- und/oder hauswirtschaftliche Dienstleistungen in Anspruch. An der Hammerstrasse 161 führen wir eine Pflegewohngruppe für 10 Menschen mit Demenz und weitere Wohnungen mit Service. Über 100 Mitarbeitende setzen sich an beiden Standorten für das Wohl unserer Bewohnenden ein. Im Gustav Benz Haus geht es nicht nur um Pflege und Betreuung, sondern um ein aktives und soziales Miteinander. Wir fördern Gemeinschaftsaktivitäten und schaffen Möglichkeiten für soziale Interaktionen, die das Wohlbefinden unserer Bewohnerinnen und Bewohner auf ganzheitliche Weise unterstützen.

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Bestattungsdienst Kobel

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Bestattungsdienst Kobel

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Bestattungsdienst Kobel

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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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